Dienstag, 26. März 2019

GR-Sitzung 25.03.2019



Diese Montagssitzung war eine Sondersitzung mit nur einem Tagesordnungspunkt. Die reguläre Sitzung findet dann morgen statt.

Bedarfsplan innerörtlicher Höchstgeschwindigkeiten; Tempo50-Tempo-30-Bedarfsnetz; Ergebnis vom AK Verkehr


In vielen Sitzungen hatte der AK Verkehr der Agenda 21 auf Auftrag des Gemeinderats ein Konzept zu Tempo 50 und Tempo 30 Bereichen im Gemeindegebiet erstellt. 

Der Sprecher des Arbeitskreises Theo Schneider stellte im Gemeinderat das Konzept vor.
Es gehe um den innerörtlichen Verkehr. Ein Gesamtkonzept sei auch wichtig für den geplanten Lärmaktionsplan und ein Konzept verhindere die vielen Einzeldiskussionen. Die Idee sei es, einen
Kompromiss zwischen motorisiertem Verkehr und Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern zu finden.

Schneider erläuterte, insgesamt blieben wichtige Ortsverbindungsstraßen mit der Begrenzung 50, außerhalb dieses Netzes von Straßen seien alle Straßen prädestiniert für Tempo 30.
So habe man zuerst eine Istzustands-Karte mit Markierung der wichtigen Tempo-50-Straßen für zügigen Verkehr angelegt. Der Rest könne grundsätzlich Tempo 30 sein, wo die Anwohner einverstanden seien.

Zu beachten seien besonders schützenswerte Bereiche, wie das KiWest, Schulen, Altenheim, Kirchen oder die zukünftige Klinik in Altenburg.

In Vagen habe man unter großer Beteiligung schon abgestimmt. 600 Vagener hätten sich in Listen eingetragen, wovon 58% für Tempo 30 im ganzen Ort auch auf der Hauptstraße stimmten.

Dann stellte der AK-Sprecher einige Varianten mit mehr oder weniger vielen Tempo 50 und Tempo 30 Bereichen vor.

Es folgte eine ausufernde Diskussion über diverse Straßen und Ortsbereiche. Einig war man sich, dass bei allen Varianten für die Tempo 30 Bereiche immer die betroffenen Bürger befragt werden sollen.

Am Ende gab es 7 Abstimmungen über verschiedene Ortsbereiche und Varianten. Es geht dabei aber immer nur um grundsätzliche Entscheidungen, wie weiterüberlegt werden soll und in welche Richtung irgendwann ein Fachbüro planen soll.

Eine Abstimmung war aber dann doch etwas verwunderlich. Es wurde in der Diskussion ja dauern betont, wie wichtig die Bürgerbeteiligung und die Befragung der Betroffenen sei. Die von einer Vagener Mehrheit beschlossene Lösung wurde aber mit 10:13 Stimmen abgelehnt.

Freitag, 1. März 2019

GR-Sitzung 26.02.2019



 In der Gemeinderatssitzung wurde vor allem ausgiebig über die Gerichtsverfahren zum Polder Feldolling diskutiert, aber es standen noch einige andere Punkte auf der Tagesordnung.


Ausschreibungsergebnis und Vergabe Breitbandausbau

Es geht um den Breitbandausbau in der Fläche, sprich zu kleineren Dörfern und Weilern in der Gemeinde. Auf die Ausschreibung hat einzig die Telekom ein Angebot abgegeben.
Betroffen sind 77 Gebäude, es müssen für die Glasfaserkabel 18,5 km gegraben, dazu 44 km in bestehende Rohre verlegt werden. Die Fertigstellung ist Ende 2020 geplant.
Gesamtkosten sind 2 Millionen Euro, die Förderung wird etwa 1,2 Millionen Euro betragen.
Der Gemeinderat nahm das Angebot der Telekom einstimmig an.

Hochwasserrückhaltebecken Feldolling- Klageverfahren vor dem Bayerischen VGH, Berufungszulassungsverfahren vor dem BayVGH und Besitzeinweisungsbeschluss LRA Rosenheim

Rechtsanwalt Neugebauer erläuterte ausführlich die Verfahren und viele hastige Schlampereien des Wasserwirtschaftsamtes.
Es geht bei den in der Überschrift genannten Verfahren einmal um die schon länger laufende Klage der Gemeinde, dann die Klage gegen die Gerichtsstandsänderung und eine Klage gegen das Enteignungsverfahren.
Nach vielen Diskussionen wurde die Weiterführung aller drei Verfahren mit 24:1 durchgewunken.

Petition in Sachen Hochwasserrückhaltebecken Feldolling

Der Text für die in der letzten Sitzung beschlossene Petition war im Hauptausschuss erstellt worden. Um einen Erfolg zu erreichen, werden nicht große Forderungen gestellt, sondern hauptsächlich um einen runden Tisch und Gespräche gebeten.
Den Text der Petition gibts auf der Internet-Seite der Gemeinde.
Die Petition wurde einstimmig beschlossen.

Hochwasserschutz Abschnitt K - Vorstellung der Planung sowie weiterer Ablauf

Es geht um das Rückhaltebecken am Pfarrer-Huber-Ring. Die Dammhöhe soll durch eine Mauer erhöht werden, um das Fassungsvermögen des Beckens zu steigern. Das Ingenieurbüro Dippold & Gerold aus Prien hat die Planungen gemacht. Die Kosten belaufen sich auf 1,3 Millionen Euro. Derzeit wird noch ein hydrologisches Gutachten erstellt, um die Auswirkungen auf die Grundwassersituation zu erforschen. Es wird eine Förderung von mindestens 65% geben und die Durchführung wird wohl 2020 beginnen.
Das Projekt wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Entfristung der Bestellung zur Standesbeamtin

Julia Sedlmaier war wegen ihrer laufenden Ausbildung nur befristet als Standesbeamtin bestellt. Nun hat sie ihr Zeugnis  als Verwaltungsfachwirtin erhalten, und der Gemeinderat stimmte der unbefristeten Bestellung einstimmig zu.

Antrag der GRM Spielmann und Oesterle zur Veröffentlichung der physikalisch-chemischen Untersuchungen des Trinkwassers

Die Verwaltung teilte mit, dass alle Werte für den Gmoabriaf zu viel wären. Daher werden die Werte zukünftig ins Internet gestellt und ein entsprechender Link im Gmoabriaf veröffentlicht.

Neubau eines Wertstoffhofes in Feldolling, Beschlüsse zur Bauleitplanung

Der Wertstoffhof soll ja neben der Tennishalle in Feldolling auf den Freiplätzen errichtet werden. Die Zufahrt soll am Bahngleis entlang ermöglicht werden. Da die Verhandlungen mit der Bahn noch nicht abgeschlossen sind, wurde beschlossen, die drei Beschlussvorschläge unter Vorbehalt der Erschließung abzustimmen.

  • Die Änderung des Flächennutzungsplan wurde einstimmig 25:0 beschlossen.
  • Die Änderung des Bebauungsplans wurde einstimmig 25:0 beschlossen.
  • Die Planung wurde ebenfalls einstimmig an die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein vergeben.


Neuerlass Zweckvereinbarung mit Markt Bruckmühl zur Wasserversorgung der Vagener Au; redaktionelle Änderungen

Die Änderung war wegen des Hinzukommens des Baugebiets im Kleinfeld nötig und wurde einstimmig beschlossen.

Sonntag, 10. Februar 2019

Gmoabriaf im Internet

Vorgeschichte

Bürgermeister Schweiger und die Verwaltung hatten aus Gründen des Datenschutzes und Urheberrechts den Gmoanbriaf im Internet nur noch ohne Bilder veröffentlicht. Dazu wurde die Dauer der Interneteinstellung der einzelnen Gmoabriafe auf ein Jahr begrenzt. Dies sei rechtlich nicht anders möglich, hieß es immer.

In der Sitzung vom 21.02.2017 war auf Antrag von Josef Kammerloher eigentlich schon beschlossen worden, den Gmoabriaf mit Bildern zu veröffentlichen und die Dauer der Veröffentlichung nicht mehr zu begrenzen.

Nun war die Internetveröffentlichung des Gmoabriafs wieder Thema in der Sitzung vom 29.01.2019.


Stellungnahme der Verwaltung

Die stellvertretende Geschäftsführerin Karoline Peidli erklärte, dass es nach Abstimmung mit dem Antragsteller und den Fachbehörden unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, den Gmoabriaf auch mit Bildern im Internet zu veröffentlichen. Es müssten die veröffentlichten Personen Kenntnis davon haben.

Der Bürgermeister sei als Herausgeber für Datenschutz und Urheberrecht verantwortlich. Daher benötige man vom jeweiligen Fotografen eine entsprechende Unterschrift.

Vorschlag der Verwaltung sei es, in Zukunft den Gmoabriaf auch im Internet mit Bildern zu veröffentlichen. Text und Bilder könnten nur veröffentlicht werden, wenn eine entsprechende unterschriebene Einwilligungserklärung mit eingereicht werde. Unter Bildern solle immer Quelle bzw. Fotograf stehen.

Ebenfalls könnten Geburtstage und Jubiläen in Zukunft nur noch mit Einverständniserklärungen veröffentlicht werden.
Im Gmoabriaf soll dauerhaft ein Hinweis auf den Download der entsprechenden Einverständniserklärungen veröffentlicht werden.


Erklärung des Antragstellers

Josef Kammerloher erläuterte daraufhin den Hintergrund seines Antrages.

Im März letzten Jahres habe Christiane Noisternig zur Beilegung der Unstimmigkeiten einen Antrag auf ein externes Gutachten zu dem Thema gestellt. Es sei dann aus Kostengründen ein internes Gutachten von der hauseigenen Juristin Frau Bertozzi gemacht worden. Er habe dieses gelesen und habe sich nach ein bisschen Googeln gedacht, das könne so nicht stimmen.

Kammerloher führte weiter aus, er habe als nächstes auf zunächst eigene Kosten von einem Fachanwalt ein Gutachten erstellen lassen. Nachdem er dieses der Verwaltung gegeben habe, sei es an das Landratsamt und den bayrischen Gemeindetag zur Prüfung gegeben worden. Beide Institutionen hätten bestätigt, dass dieses Gutachten richtig sei.

Unterschiede der Gutachten

Danach ging Josef Kammerloher kurz auf die hauptsächlichen Abweichungen zwischen dem internen und dem Gutachten des Fachanwalts ein.

Im internen Gutachten habe es geheißen Fotos dürften im Internet grundsätzlich nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Im externen Gutachten stehe, Fotos im zeitgeschichtlichen Zusammenhang dürften ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Im internen Gutachten habe außerdem gestanden, die Gmoabriafe dürften maximal 12 Monate im Internet stehenbleiben. Dagegen habe der Fachanwalt festgestellt, eine zeitliche Begrenzung gäbe es nicht, sonst wäre ja keine Archivierung möglich.

Im internen Gutachten wurde auch behauptet, eine Veröffentlichung von Fotos im Internet sei grundsätzlich nur mit Einwilligungserklärungen möglich. Der Anwalt Im Gegensatz habe geschrieben, im Zusammenhang mit den Themen im Gmoabriaf (Feste, Ehrungen, etc.) sei in der Regel davon auszugehen, dass es keiner Einwilligung bedarf.

Schließlich sei von der Verwaltung immer behauptet worden, dass es einen Unterschied zwischen Veröffentlichungen in gedruckter Form und im Internet gäbe. Rechtlich gäbe es aber in Wirklichkeit keinerlei Unterschied.

Zusammenfassend stelle das Gutachten fest, dass es für die Fotos im Gmoabriaf wegen des thematischen Inhalts in der Regel keiner Zustimmung der abgebildeten Personen bedarf. Außerdem sei der Gmoabriaf ein Presseerzeugnis, genauso wie etwa der Mangfall Bote. Dort arbeite man auch ohne Einwilligungen, wie er, Kammerloher, erfragt habe. Kinderfotos und Kindergarten sei natürlich ein ganz anderes Thema.

Da gibts noch ein Problem

Josef Kammerloher schloss, es sei also vierfach bestätigt worden, dass keine Einwilligungen nötig seien und da komme man jetzt an und wolle von allen generell Erklärungen haben.

Dies sei für ihn ein Problem! Wenn nun plötzlich die Einwilligungserklärungen verlangt würden, werde es heißen, das müsse seit dem Antrag vom Kammerloher Beppi so sein. Das sei das Gegenteil davon, was er gewollt habe.

Dann hob Kammerloher ein Blatt mit einer persönlichen Erklärung in die Höhe. Diese Erklärung solle ins Protokoll kommen und besage, dass laut Gutachten keine Einverständniserklärungen nötig seien. Dazu rief er aus: "Die Geburtstage haben mit meinem Antrag nichts zu tun!" Die Bestätigungen seien unnötig, machten nur Arbeit und seien reiner Bürokratismus.

Diskussion

Bürgermeister Schaberl meinte verwundert, was denn jetzt los sei. Die vorliegende Einverständniserklärung habe man doch mit Kammerloher besprochen.

Josef Kammerloher entgegnete, es sei bei dem Gespräch behauptet worden, diese sei rechtlich erforderlich.

Karoline Peidli erklärte, sie hätten hier die Erklärung von der Gemeinde Sauerlach. Natürlich wäre es schon möglich, dass diese nicht erforderlich sei.

Kammerloher erklärte nochmal, die Fotos im Gmoabriaf von Vereinsveranstaltungen und Ehrungen bräuchten keine Unterschriften, Kindergarten sei ein anderes Thema.

Bürgermeister Schaberl rief aus: "Nein, ist es nicht!" Vor Kurzem erst habe man ein Foto mit Erwachsenen in der Schule gemacht. Und dann sei ein Kind hinten ins Bild gelaufen. Und schon habe er das Problem. Als Bürgermeister sei er ja für die Gmoabriaf-Bilder verantwortlich!

Christiane Noisternig meinte, der Sachverhalt sei nun ja juristisch geklärt, auch durch das Landratsamt und den Gemeindetag. Kindergarten sei natürlich ein sensibler Bereich. Sie sei aber ansonsten gegen generelle Erklärungen.

Barbara Birner
verkündete, der Kindergartenbereich sei auszunehmen.

Dr. Kienle meinte, aus seinem laienhaften Verständnis heraus würde er wie die Verwaltung meinen, man brauche immer Einverständniserklärungen. Darum sei er sehr verwundert über die Aussage des von Kammerloher beauftragten Rechtsanwalts.

Franz Bergmüller
schlug schließlich vor, man solle wie vorgeschlagen die Veröffentlichung mit Bildern beschließen, ergänzt um den Satz, auf Grundlage des Rechtsgutachtens, das vom Landratsamt und vom Gemeindetag bestätigt wurde.

Danach beschloss der Gemeinderat einstimmig den so angepassten Antrag.

Kommentar

Einerseits war mit dem Antrag nicht beabsichtigt, die Veröffentlichung von Beiträgen und Bildern im Gmoabriaf zu verkomplizieren. Allerding wird's darauf hinauslaufen, da vereinzelt Fotos wohl die Zustimmung der abgebildeten Personen benötigen werden - im Ermessen des Herausgebers Hans Schaberl.

Andererseits war die Veröffentlichung aller Fotos ohne Zustimmung im gedruckten Gmoabriaf rechtlich nie zulässig, ganz zu schweigen von Geburtstagen und Jubiläen.

So gesehen muss der Bürgermeister Bepp Kammerloher noch dankbar sein, dass die rechtlichen Hintergründe nun sauber geklärt sind.

Donnerstag, 7. Februar 2019

Info Trinkwasserversorgung

Ein weitere Punkt in der Januarsitzung des Gemeinderats war ein Bericht über die gemeindliche Wasserversorgung.

Bauamtsleiter Weber begann mit dem Brunnen im Riedholz, wo es 2016 die entsprechende Bohrung gegeben habe. Im Juli 2017 habe man die Unterlagen an das Landratsamt gesendet. Die Genehmigung zur Wasserentnahme habe ein Jahr gedauert, bis man das Beweissicherungsverfahren mit allen Messstellen und den Probebetrieb habe machen können. Die Genehmigung gelte jetzt bis 31.12.2023.

Im letzten Jahr habe man 97.000 qm Wasser von der Wasserversorgung Kleinhöhenrain zugekauft.

Beim Brunnen in Altenburg habe man vom Landratsamt Miesbach eine Verlängerung der Genehmigung bis 31.12.2020 erhalten. Bis September diesen Jahres müssen die Genehmigungsunterlagen eingereicht werden. Diese werden gerade vorbereitet.

Der Behälter in Percha sei fertig, die Steuerungstechnik werde gerade eingebaut, dann könne der Probebetrieb folgen.

Beim Behälter in Aschbach gäbe es Mängel, wegen denen ein zwingender Handlungsbedarf bestünde. Es stehe eine Sanierung oder ein Neubau an. Zwei 300 qm Behälter seien zu klein, besser wären für die Zukunft zweimal 500 qm. Man könne zwei freistehende Behälter auf Gemeindegrund errichten.

Christiane Noisternig stellte die Frage, ob die Behälter in Aschbach noch verwendbar seien.

Weber antwortete, eine einfache Sanierung sei unbedingt nötig.

Christiane Noisternig fragte nach den Kosten.

Bauamtsleiter Weber führte aus, die benötigte Sanierung belaufe sich auf 13.000 €. Der Behälter müsse außen abgegraben werden. Es gäbe Risse, die man abdichten müsse, dann könne man den Behälter noch zwei Jahre betreiben.

Bernhard Neumaier beklagte, dass er mehrfach am Ende von Sitzungen nach dem Stand beim Brunnen Riedholz gefragt habe. Immer habe es geheißen, alles sei gut. Im Juni letzten Jahres habe er wegen des sich abzeichnenden heißen Sommers noch einmal angefragt. Der Bürgermeister und der Bauamtsleiter hätten versichert, es gäbe ausreichend Wasser. Kurz darauf habe Wasser zugekauft werden müssen.
Als dann die Genehmigung endlich da gewesen sei, habe man festgestellt, dass sich eine Steuerleitung nicht beschaffen lasse und ein Ventil neu gemacht werden müsse. Natürlich habe es personelle Engpässe gegeben, aber wenn dann die Genehmigung da sei, müsse der Brunnen laufen. Und dann müssten plötzlich zu normalerweise 60.000 qm Wasser noch zusätzlich fast 40.000 qm dazugekauft werden. Warum habe die Inbetriebnahme so lange gedauert und warum sei so viel schiefgelaufen

Kämmerer Dieter Kannengießer meinte, das könne nicht in öffentlicher Sitzung erläutert werden.

Bürgermeister Schaberl erklärte, da sei so viel schiefgelaufen, das könne man heute nicht aufarbeiten. Man müsse versuchen, daraus zu lernen.

Dr. Kienle fragte, ob nun alle Probleme gelöst seien mit der fehlerhaften Leitung. Soweit er wisse, müsse man doch, falls mal nicht gepumpt würde, sehr viel durchlaufen lassen, bis keine Bläschen mehr kämen.

Martin Oswald erklärte, die Leitung von Percha nach Feldkirchen hinunter sei das Problem. Die Firma, welche diese Leitung gebaut habe, sei etwas unfachmännisch gewesen.

Bürgermeister Schaberl beklagte, jede Woche habe es eine neue schlechte Nachricht gegeben, immer wieder Probleme.

Heinz Oesterle meinte, das sei alles schlecht gelaufen, der Rechnungsprüfungsausschuss werde den ganzen Vorgang prüfen.
Dazu stellte er fest, nur 13.000 € für die Sanierung sei erstaunlich wenig.

Bernhard Neumaier hakte nochmal nach. Es ließen sich bei weitem nicht alle Probleme auf die schlecht verlegte Leitung schieben. Es könne nicht sein, dass man nach Fertigstellung feststelle, dass ein Drosselventil zu klein sei. Für was habe man hochbezahlte Ingenieure, die müssten den zu erwartenden Druck doch berechnen können. Dann komme es auch noch zu Eintrübungen, weil das System Luft zieht. Das könne alles nicht sein, da müsse man doch nochmal mit den Ingenieurbüros reden.

Georg Glas fragte, ab wann das Wasser läuft.

Bürgermeister Schaberl antwortete, das laufe schon. Heute sei auch der Schaltkasten gekommen. Danach erläuterte er noch, dass das Chloren wegen der Sanierung im laufenden Betrieb sicherheitshalber nötig sei. Während des geplanten Neubaus könne der normale Betrieb mit dem alten Behälter regulär weiterlaufen.

Georg Schnitzenbaumer erinnerte daran, er habe damals gewarnt, als die Leitung geplant wurde quer durch den Wald. Die Alten früher hätten sowas nicht gemacht. Die hätten das im Griff gehabt. Da hätte es keine Probleme gegeben. "Das verspreche ich euch!"

Dienstag, 5. Februar 2019

Polder-Petition


Petition an den Bayerischen Landtag in Sachen Hochwasserrückhaltebecken Feldolling und vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren

 

Vorgeschichte

Der Polder Feldolling hat den Gemeinderat schon öfter beschäftigt. Nachdem es einige umfangreiche Infoveranstaltungen mit dem Wasserwirtschaftsamt gegeben hatte, wurde 2015 geklagt.


Gemeinderatssitzung 29.01.2019


Eröffnung Bürgermeister

Bürgermeister Schaberl eröffnete den Tagesordnungspunkt mit einem kurzen Statement. „Wir sind nicht gegen den Hochwasserschutz!“ betonte er, aber die Art und Weise, wie miteinander umgegangen werde, sei unfair. Man müsse miteinander reden. Das Reden sei bisher aber sehr einseitig. Wie das vor Weihnachten abgelaufen sei, könne so nicht sein. Man habe sich massivst beschwert.

Sachverhalt

Danach stellte Frau Peidli den Sachverhalt dar. Man habe zwei Schreiben mit Beschwerden an den Umweltminister geschickt und um ein Treffen gebeten. Es ging dabei auch um die seit Jahren verzögerte Klageerwiderung zur Klage der Gemeinde gegen den Polder Feldolling. 
Die Antwort sei gewesen, wegen der laufenden Klage könne es keinen Termin geben. Die Klageerwiderung sei heute endlich per Email eingegangen. Wegen des Umfangs des Schriftsatzes könne man in der kurzen Zeit zum Inhalt noch nichts sagen.
Von Seiten des Gemeinderats sei der Wunsch gekommen, eine Petition an den Landtag einzureichen. Der Vorschlag der Verwaltung sei, jede Fraktion solle einen Vertreter stellen und mit der Verwaltung eine Petition für die nächste Gemeinderatssitzung erarbeiten.

Der Freistaat Bayern hat durch das Wasserwirtschaftsamt die vorzeitige Besitzeinweisung für alle Flächen, die für die Verlegung der Hochspannungsleitung benötigt werden, beantragt. Der Besitz wird dadurch vom Besitzer auf den Antragsteller mit Entschädigung übertragen.

Peidli berichtete weiter, in der KW 4 habe es dazu mündliche Verhandlungen im Landratsamt gegeben. Die Begründung für das Verfahren sei das Gemeinwohl. Wegen des Verfahrens müsse das jährliche Anwaltsbudget von 50.000 € auf mindestens 70.000 € im Haushalt 2019 angehoben werden. (Nach 50.000 € im Haushalt 2018)

Diskussion


Samstag, 2. Februar 2019

GR-Sitzung 29.01.2019


Es war diesmal eine sehr lange Gemeinderatssitzung mit vielen Tagesordnungspunkten. Zu einigen Themen wurde ausführlich diskutiert, daher folgen in den nächsten Tagen noch Berichte zu einigen Punkten.


Zuerst bat Bürgermeister Schaberl den Gemeinderat und alle Besucher sich zu erheben zum Gedenken an die 19-jährige Feldollingerin, die am Vormittag bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist.

Danach gratulierte er Heinz Oesterle zum 70. Geburtstag und übereichte ihm ein Geschenk.

1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2018

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Gemeinderat hat mit 23:0 in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, dass im Kapellenbach in Haus 2 statt Badewannen Duschen eingebaut werden sollen.

3. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie des stellv. Kommandanten der FFW Feldolling

Erster Kommandant Weber Robert und sein Stellvertreter Manuell Meier wurden mit 23:0 bestätigt.

4. Petition an den Bayerischen Landtag in Sachen Hochwasserrückhaltebecken Feldolling und vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren

Der Freistaatbayern hat durch das Wasserwirtschaftsamt die vorzeitige Besitzeinweisung beantragt für alle Flächen, die für die Verlegung der Stromleitung wegen des Polderbaus benötigt werden.