Zu Beginn der vierten Sitzung des neuen Gemeinderats begrüßte Bürgermeister Johannes Zistl die Gemeinderatsmitglieder und die zahlreichen Besucher. Dabei ging er kurz auf die inzwischen sehr angespannte Finanzlage der Gemeinde ein. Aus dem bestehenden Haushalt müssten rund fünf Millionen Euro eingespart werden. Dies werde leider auch zur Streichung zahlreicher freiwilliger Leistungen führen. Mittlerweile gebe es zudem Liquiditätsprobleme, sodass Zahlungen teilweise in Abstimmung mit den Gläubigern verschoben werden müssten. Über die weitere Entwicklung werde laufend auf der Internetseite der Gemeinde informiert.
Anschließend gratulierte der Bürgermeister Gemeinderat Georg Meixner, der an diesem Tag Geburtstag hatte.
1 Genehmigung der Niederschrift vom 23.06.2026
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23. Juni 2026 wurde ohne Einwände genehmigt. Der Beschluss erfolgte einstimmig mit 22:0 Stimmen.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23. Juni 2026 wurde eine Entscheidung über die weitere Verwendung einer gemeindlichen Wohnung am Kapellenbach bekannt gegeben. Zur Diskussion standen Vermietung oder Verkauf. Der Gemeinderat hatte die Verwaltung einstimmig beauftragt, die Wohnung Nr. 8 zu vermieten.
3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
Partnerschaft mit Jenesien
Erfreuliches gab es zunächst von der Partnerschaft mit der Südtiroler Gemeinde Jenesien zu berichten. Zweiter Bürgermeister Bernhard Neumaier informierte über die Fahrt vom 10. bis 12. Juli, an der 71 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Die Gäste aus Feldkirchen-Westerham seien sehr herzlich aufgenommen worden und hätten ein abwechslungsreiches Programm erlebt. Höhepunkt war eine größere Veranstaltung am Samstagabend. Auch die Trachtenjugend aus Großhöhenrain beteiligte sich mit vier Tanzpaaren und Musik. Neumaier lobte die Organisation durch den Partnerschaftsverein unter Vorsitz von Dr. Dominik Speer. Die Fahrt habe der Gemeindepartnerschaft einen neuen Impuls gegeben. Der Gegenbesuch aus Jenesien ist für den 1. Mai 2027 vorgesehen, wenn auf dem neuen Dorfplatz erstmals ein Maibaum aufgestellt werden soll.
Bläserklasse
Ein weiteres Thema war die Bläserklasse an der Mittelschule. Deren Fortführung wurde beschlossen, allerdings fehlt derzeit das Geld für die dafür notwendigen Instrumente. Deshalb wurde auf der Gemeinde-Homepage zu Spenden aufgerufen. Spenden, die zwischen dem 29. Juli und 3. August eingehen, werden im Rahmen einer Aktion von der Sparkasse verdoppelt.
Auch das Kunstprojekt an der Polderwand wurde angesprochen. Gemeinsam mit einem Künstler beteiligen sich daran zwölf bis 14 Schülerinnen und Schüler der Mittelschule. Zwei von ihnen möchten nach Angaben des Bürgermeisters später sogar im künstlerischen Bereich weitermachen. Das Projekt kostet rund 15.000 Euro, die Hälfte davon übernimmt das Wasserwirtschaftsamt. Der Auftrag war bereits vor Bekanntwerden der neuen Haushaltslage vergeben worden
Einserschüler Empfang
Bürgermeister Zistl berichtete außerdem von den Abschlussfeiern der verschiedenen Schulen und zeigte sich beeindruckt von den erzielten Ergebnissen. Beim Einserschülerempfang der Gemeinde am Vortag konnten 28 besonders erfolgreiche Schülerinnen und Schüler ausgezeichnet werden. Das beste Abitur wurde mit der Note 0,8 abgeschlossen, eine weitere Schülerin erreichte an einer Berufsschule die Note 1,0 und war damit bereits zum dritten Mal beim Einserschülerempfang vertreten.
Technik im Sitzungssaal
Ein besonderes Lob richtete der Bürgermeister schließlich an die gemeindeeigenen Elektriker. Für den Austausch beziehungsweise die Erneuerung der Technik im Sitzungssaal hatte ein externes Kostenangebot im sechsstelligen Bereich vorgelegen. Die eigenen Mitarbeiter konnten Kabel, Steuerungen und weitere Technik für rund zehn Prozent dieser Summe erneuern.
4 Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Vagen
Bei der Freiwilligen Feuerwehr Vagen waren am 26. Juni der Kommandant und sein Stellvertreter neu gewählt worden. Zum Kommandanten wurde Matthias Danner gewählt, zu seinem Stellvertreter Thomas Ramthun. Beide stellten sich dem Gemeinderat kurz vor und verfügen über die erforderlichen Lehrgänge.
Bürgermeister Zistl bedankte sich für die Bereitschaft, diese verantwortungsvollen Aufgaben zu übernehmen. Es sei keineswegs selbstverständlich, sich für ein solches Amt zur Verfügung zu stellen. Die Aufgaben würden immer umfangreicher, unter anderem durch zunehmende Dokumentationspflichten.
Der Gemeinderat bestätigte beide Kommandanten einstimmig.
5 Teilnahme an der Sammelbeschaffung LF 10 Bayern für die Freiwillige Feuerwehr Vagen
Der Landesfeuerwehrverband Bayern organisiert eine Sammelbeschaffung für Löschgruppenfahrzeuge LF 10. Durch die große Zahl weitgehend einheitlich ausgestatteter Fahrzeuge können erhebliche Preisvorteile erzielt werden. Für die Gemeinde stand deshalb die Frage im Raum, ob sie sich bereits jetzt verbindlich an der Sammelbeschaffung für ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr Vagen beteiligen soll.
Nach den vorliegenden Informationen wird mit Kosten von etwa 375.000 Euro für das Fahrzeug gerechnet. Mit vollständiger Ausstattung soll der Preis möglichst unter 500.000 Euro bleiben. Durch die Sammelbeschaffung wird eine Ersparnis von etwa 100.000 Euro je Fahrzeug erwartet. Die Lieferung wäre für das erste Quartal 2029 vorgesehen. Die Gemeinde hätte sich allerdings bereits jetzt verbindlich zu dieser Ausgabe verpflichten müssen.
Genau darin sahen Bürgermeister und Gemeinderat angesichts der aktuellen Haushaltslage das Problem. Nach dem Fahrzeugkonzept der Feuerwehren wäre zunächst Großhöhenrain mit einer Ersatzbeschaffung an der Reihe, 2029 steht außerdem das Ende der vorgesehenen Nutzungsdauer der Drehleiter an. Eine gleichzeitige Finanzierung der Drehleiter und des LF 10 für Vagen erscheint derzeit kaum möglich.
Gemeinderat und Landtagsabgeordneter Franz Bergmüller bezeichnete die Sammelbeschaffung des Landesfeuerwehrverbandes grundsätzlich als sehr gutes Modell. Es sei jedoch davon auszugehen, dass weitere derartige Ausschreibungen folgen werden. Deshalb solle sich die Gemeinde diesmal noch nicht beteiligen. Die notwendige Ersatzbeschaffung der Drehleiter habe Vorrang.
Feuerwehrreferent Georg Meixner berichtete, dass bis zum Vortag 85 verbindliche Bestellungen vorgelegen hätten und bei der ersten Abfrage rund 200 Interessensbekundungen eingegangen seien. Auch dies spreche dafür, dass es weitere Sammelbeschaffungen geben werde. Das vorhandene Fahrzeug in Vagen sei zudem gut gepflegt und weiterhin in Ordnung.
Auch Bürgermeister Zistl verwies auf den massiven Gewerbesteuerausfall und die derzeit kaum vorhersehbare finanzielle Entwicklung. Zwar gehöre die Feuerwehr zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, dennoch sollte man derzeit keine vermeidbaren langfristigen finanziellen Verpflichtungen eingehen.
Der Gemeinderat lehnte deshalb eine verbindliche Beteiligung an dieser Sammelbeschaffung einstimmig ab. Ein neues Fahrzeug für Vagen ist damit nicht grundsätzlich vom Tisch, die Ersatzbeschaffung soll lediglich nicht über die jetzt anstehende Sammelausschreibung erfolgen.
6 Antrag Ortsliste Vagen vom 25.06.2026: Machbarkeitsstudie Sturzflutrisikomanagement Vagen, Vorstellung des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie durch das Büro CF Lab sowie weiteres Vorgehen
Das Sturzflutrisikomanagement für Vagen beschäftigt die Gemeinde bereits seit 2021. Gemeinderat Georg Meixner erinnerte zu Beginn daran, dass das Projekt schon längere Zeit intensiv bearbeitet werde. Die nun abgeschlossene Machbarkeitsstudie bestätige, dass die Planungen grundsätzlich weiterverfolgt werden können.
Dr.-Ing. Florian Pfleger vom Ingenieurbüro cfLab stellte die Ergebnisse ausführlich vor. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass sich Teile der geplanten Maßnahmen in einem FFH-Gebiet befinden. Deshalb musste bereits im Vorfeld intensiv untersucht werden, ob der notwendige Hochwasserschutz mit den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes vereinbar ist.
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für Vagen eine erhebliche Gefährdung durch Wasser aus den südlichen Hangbereichen. Die beiden vorhandenen Bäche sind zu klein, um bei Starkregen die großen Wassermengen aus dem gesamten Hangbereich aufzunehmen. Als Vorzugsvariante ist deshalb weiterhin eine Schutzlinie entlang des Goldbachs in Richtung Leitzachwerke vorgesehen.
Für die Machbarkeitsstudie wurden unter anderem Vermessungen, Baugrunderkundungen, hydraulische Berechnungen sowie umfangreiche naturschutzfachliche Untersuchungen durchgeführt. Bäume, Lebensräume und Tierarten wurden über eine Vegetationsperiode hinweg erfasst. Insgesamt umfasst allein die naturschutzfachliche Bewertung rund 120 Seiten und kann später für das eigentliche Genehmigungsverfahren weiterverwendet werden.
Die Schutzlinie gliedert sich in drei Teilbereiche. Im östlichen Bereich sind vergleichsweise geringe Erhöhungen vorgesehen, teilweise in Form eines Natursteinwalls. Im mittleren Abschnitt ist aufgrund der Bodenverhältnisse eine auf Pfählen gegründete Hochwasserwand vorgesehen. Die Pfähle sollen in Abständen gesetzt werden, damit das vorhandene Schichtenwasser nicht aufgestaut wird. Im westlichen Bereich kann das Hangwasser schließlich in Richtung Leitzachwerk abgeleitet werden. Dort sind die naturschutzfachlichen Eingriffe vergleichsweise unproblematisch.
Auch vorhandene Bauwerke und Querungen müssen teilweise angepasst werden. Dazu gehören Brücken, ein kleines Wehr sowie ein Einlaufbauwerk des Leitzachwerks, das ohnehin saniert werden soll.
Nach den Untersuchungen bestehen keine grundsätzlichen naturschutzfachlichen Hinderungsgründe. Die notwendigen Eingriffe können durch verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen begrenzt werden. Auch eine Beeinträchtigung des Trinkwasserschutzgebietes beziehungsweise der Quellfassungen wurde untersucht und ausgeschlossen. Die bisherigen Ergebnisse sind mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Eine endgültige Entscheidung erfolgt allerdings erst im Genehmigungsverfahren.
Als nächster Schritt sollen Entwurfs- und Genehmigungsplanung ausgeschrieben werden. Möglich wäre außerdem, den westlichsten Abschnitt als erste Baumaßnahme vorzuziehen. Dort könnte Hangwasser, das derzeit über den Kotbach in Richtung Dorf fließt, bereits frühzeitig in Richtung Leitzachwerk abgeleitet werden.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Michael Günzel schätzte Pfleger die weitere Planungszeit nach einer Vergabe auf rund ein Jahr. Anschließend könnte ein Planfeststellungsverfahren ebenfalls ungefähr ein Jahr dauern. Für die eigentliche Bauzeit sei wegen der jahreszeitlichen und naturschutzfachlichen Bedingungen nochmals ungefähr ein Jahr anzusetzen. Noch nicht abgeschlossen ist zudem der notwendige Grunderwerb.
Eine weitere offene Frage betrifft die Nähe zu den Anlagen des Leitzachkraftwerks. Nach Angaben des Bürgermeisters wurden bereits Gespräche mit den Stadtwerken München geführt. Dort sehe man Eingriffe in der Nähe der Druckleitungen kritisch. Wie die Schutzmaßnahmen in diesem Bereich konkret ausgeführt werden können, muss deshalb noch geklärt werden.
Die Gesamtkosten werden weiterhin grob auf etwa fünf Millionen Euro geschätzt. Für einen vorgezogenen ersten Bauabschnitt wurden etwa 150.000 bis 300.000 Euro genannt. Hermann Weber aus der Gemeindeverwaltung erläuterte, dass sowohl dieser Bauabschnitt als auch die Gesamtmaßnahme grundsätzlich mit einer Förderung von 60 Prozent förderfähig seien.
Der Gemeinderat nahm die Machbarkeitsstudie einstimmig zur Kenntnis und beschloss, die Planungen schnellstmöglich fortzuführen und das notwendige Vergabeverfahren einzuleiten.
7 Straßenbeleuchtungsvertrag: Komplettpaket 2008 LED, Zusatzvereinbarung Sonderleuchten und Schadensbehebung mit Laufzeit bis 13.02.2027
Die Gemeinde musste über die Zukunft des bestehenden Vertrags für Wartung und Schadensbehebung an der Straßenbeleuchtung entscheiden. Der Vertrag läuft 2027 aus.
Natascha Mencke aus der Bauverwaltung erläuterte, dass ein Teil der Straßenleuchten mittlerweile der Gemeinde gehört, rund 30 Prozent jedoch weiterhin im Eigentum des Bayernwerks stehen. Eine vollständige Übernahme sämtlicher Leuchten durch die Gemeinde würde eine Entflechtung des Stromnetzes erfordern. Anschließend müsste für die rund 1.000 Straßenlampen ein eigener Dienstleister gesucht werden.
Die Verwaltung empfahl deshalb, den bestehenden Vertrag zunächst nochmals um fünf Jahre zu verlängern und die Entflechtung in dieser Zeit weiterzuführen. Danach könne die Situation erneut bewertet werden.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung einstimmig und verlängerte den Vertrag bis 2032.
8 Teilsanierung Grundschule Höhenrain nach notwendiger Schaffung eines 2. Rettungsweges und Änderungen den Brandschutzvorrichtungen
An der Grundschule Höhenrain stehen umfangreichere Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen an. Tobias Schneider aus der Bauverwaltung erläuterte die geplanten Arbeiten. Vorgesehen ist insbesondere die Errichtung einer außenliegenden Rettungstreppe als zweiter Rettungsweg. Ein Fenster im Obergeschoss wird dafür zu einer Tür umgebaut. Hinzu kommen weitere brandschutzrechtliche Verbesserungen, unter anderem an Decken.
Gleichzeitig sollen die Fassade und die Holzfenster saniert sowie der Schneefang erneuert werden. Ursprünglich waren für eine kleinere Teilsanierung lediglich 30.000 Euro vorgesehen. Nach der inzwischen erfolgten Gesamtplanung belaufen sich die Kosten für alle notwendigen Arbeiten auf rund 236.000 Euro.
Zunächst war vorgesehen, die Maßnahmen auf 2026 und 2027 aufzuteilen. Die Verwaltung empfahl nun jedoch, möglichst alles bereits in den Sommerferien 2026 durchzuführen. Dadurch ergeben sich Synergieeffekte, da beispielsweise Gerüst und Baustelleneinrichtung nur einmal benötigt werden. Außerdem ist unklar, wie die finanzielle Situation der Gemeinde im Haushalt 2027 aussehen wird.
Bürgermeister Zistl betonte, dass die Sanierung der Schule ohnehin schon lange anstehe und insbesondere die Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Auch aus dem Gemeinderat gab es Zustimmung. Auf Nachfrage erklärte Schneider, dass die Arbeiten gut vorbereitet seien und die Handwerker zur Verfügung stünden. Vorrang hätten die Innenarbeiten, damit der Schulbetrieb nach den Ferien wieder aufgenommen werden könne. Arbeiten im Außenbereich könnten notfalls noch nach Schulbeginn fortgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Maßnahme durchzuführen.
9 Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage: Einführung eines Netzwerkmodells zur wohnortnahen Unterstützung in Rentenangelegenheiten / Einstellung des bisherigen Personalmodells
Aufgrund der angespannten Haushaltslage soll die bisherige Rentenberatung der Gemeinde in ihrer jetzigen Form eingestellt werden. Bürgermeister Zistl erläuterte, dass es sich um ein freiwilliges Beratungsangebot handelt. Die Gemeinde ist lediglich zu allgemeinen Auskünften verpflichtet; die eigentliche Beratung in Rentenangelegenheiten ist Aufgabe der Deutschen Rentenversicherung.
Mit einem neuen Netzwerkmodell soll dennoch weiterhin eine wohnortnahe Beratung ermöglicht werden. Vorgesehen sind unter anderem Sprechtage im Rathaus mit Fachleuten der Rentenversicherung. Zusätzlich stehen Möglichkeiten zur Videoberatung zur Verfügung.
Der bisherige Personalaufwand von rund 23.000 Euro jährlich soll dadurch auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro reduziert werden. Gleichzeitig werden Arbeitszeitanteile frei, die künftig unter anderem für Aufgaben der Volkshochschule genutzt werden können, nachdem dort eine Stelle nicht nachbesetzt wurde.
Gemeinderat Roland Zeddies unterstützte die Einsparung grundsätzlich, vertrat jedoch die Auffassung, dass freiwerdende Personalkapazitäten vorrangig für Pflichtaufgaben und nicht für andere freiwillige Leistungen eingesetzt werden sollten.
Die Einführung des Netzwerkmodells wurde mit 20:2 Stimmen beschlossen.
10 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 07.05.2026; Klarstellung der Zuständigkeit beim Geschäftsgang hinsichtlich der gemeindlichen Beteiligung bei der Anwendung der planungsrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (Einvernehmen und Zustimmung bei "Bauturbofällen")
Der Gemeinderat hatte sich bereits ausführlich mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, dem sogenannten "Bauturbo", beschäftigt und hierfür eigene Leitlinien beschlossen.
Bürgermeister Zistl erläuterte, dass Bauvorhaben, die diese Leitlinien erfüllen, in bestimmten Fällen ohne erneute Behandlung im Bauausschuss bearbeitet werden können. Aufgrund erster rechtlicher Erfahrungen habe sich jedoch gezeigt, dass die Geschäftsordnung des Gemeinderats bei der Zuständigkeit zwischen dem gemeindlichen Einvernehmen und der neuen gemeindlichen Zustimmung nicht eindeutig genug formuliert sei.
Bauamtsleiter Dominik Zacher erläuterte die dafür notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung im Einzelnen. Inhaltlich ging es damit vor allem um eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten bei künftigen "Bauturbo"-Fällen.
Die Änderung der Geschäftsordnung wurde einstimmig mit 22:0 Stimmen beschlossen.
11 Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage: Bestätigung der Verfügung des Bürgermeisters: Weiteres Vorgehen Personal in Bezug auf die Haushaltssituation vom 21.05.2026
Ausführlicher diskutiert wurde die Personalpolitik der Gemeinde angesichts der neuen Haushaltslage. Bürgermeister Zistl hatte bereits am 21. Mai verfügt, freiwerdende Stellen grundsätzlich nicht nachzubesetzen und durch Umstrukturierungen die Personalkosten zu reduzieren.
Anlass für die Behandlung im Gemeinderat war vor allem die öffentliche Diskussion über eine nicht nachbesetzte Stelle in der Musikschule. Der Bürgermeister wollte deshalb, obwohl die Personalentscheidungen grundsätzlich in seine Zuständigkeit fallen, eine politische Bestätigung seines Kurses durch den Gemeinderat.
Zistl machte deutlich, dass die Gemeinde ohne erhebliche Einsparungen im Verwaltungshaushalt nicht handlungsfähig bleiben könne. Betriebsbedingte Kündigungen seien nicht vorgesehen. Stattdessen sollen freiwerdende Stellen nicht wiederbesetzt und Aufgaben innerhalb der Verwaltung neu verteilt werden.
Als Beispiel nannte er die bereits beschlossenen Veränderungen bei den Kindertagesstätten. Dort seien gemeinsam mit den Leitungen Lösungen erarbeitet worden, durch die rechnerisch 6,5 Stellen eingespart werden können. Die erwartete Einsparung liege bei rund 560.000 Euro. Auch bei den freiwilligen Leistungen wie Volkshochschule, Musikschule oder Bücherei müsse geprüft werden, was sich die Gemeinde künftig noch leisten könne.
Zistl warnte davor, bei jeder einzelnen Stelle aufgrund öffentlicher Diskussionen wieder von der grundsätzlichen Linie abzuweichen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass letztlich dort Ausnahmen gemacht würden, wo der öffentliche Protest am größten sei. Sollte kein genehmigungsfähiger Haushalt zustande kommen, wäre die Handlungsfähigkeit der Gemeinde erheblich eingeschränkt.
Gemeinderätin Elisabeth Spielmann sprach sich gegen eine pauschale Bestätigung aus. Ihre Fraktion habe teilweise andere politische Vorstellungen und wolle bei den einzelnen Maßnahmen jeweils gesondert entscheiden. Auch Carolin Günzl betonte, dass es nicht um Misstrauen gegenüber dem Bürgermeister gehe. Manche Vorgänge seien aus ihrer Sicht jedoch zu wenig transparent gewesen. Eine pauschale Bestätigung empfinde sie deshalb als eine Art Blankovollmacht.
Der Bürgermeister entgegnete, dass die konkrete Personalführung ohnehin zu seinen gesetzlichen Aufgaben gehöre. Der Gemeinderat entscheide über den Stellenplan, nicht aber über die konkrete Besetzung jeder einzelnen Stelle. Die Verfügung hätte er deshalb auch ohne Gemeinderatsbeschluss treffen können. Ihm gehe es ausdrücklich um das politische Signal, dass der notwendige Sparkurs gemeinsam getragen werde.
Geschäftsleiterin Ines Bertozzi erläuterte, dass eine Entscheidung über jede einzelne Personalmaßnahme durch den Gemeinderat in der Praxis kaum möglich sei. Umstrukturierungen seien komplex und hingen unter anderem von Qualifikation, Aufgabenverteilung und notwendigen Schulungen der Beschäftigten ab. Die derzeitigen Lösungen verlangten zudem eine sehr hohe Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Unterstützung erhielt der Bürgermeister unter anderem von Gemeinderat Pankratz Schaberl und Zweitem Bürgermeister Bernhard Neumaier. Neumaier betonte, Zistl habe schnell auf die schwierige Situation reagiert und die Lösungen mit den betroffenen Mitarbeitern und Einrichtungen abgestimmt. Auch Franz Bergmüller plädierte dafür, den eingeschlagenen Kurs gemeinsam zu tragen.
Mit 18:4 Stimmen bestätigte der Gemeinderat schließlich die Verfügung des Bürgermeisters.
12 Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage: Stellenplan 2026: Anpassung im Rahmen des Nachtragshaushalts
Auch der Stellenplan musste an die veränderte Finanzlage angepasst werden. Nach Gesprächen mit der Rechtsaufsicht soll allerdings kein formeller Nachtragshaushalt aufgestellt werden. Die vorgesehenen Änderungen werden stattdessen in den Haushalt 2027 übernommen beziehungsweise bereits jetzt bei der Personalbewirtschaftung berücksichtigt.
Grundsätzlich sollen unbesetzte Stellen nicht nachbesetzt werden. Eine Ausnahme bildet das Reinigungskonzept der Gemeinde. Dort wird die bisherige externe Vergabe schrittweise durch eigene Reinigungskräfte ersetzt. Für zusätzliche gemeindliche Gebäude müssen deshalb noch eigene Stellen geschaffen werden. Nach Angaben der Verwaltung funktioniert die Umstellung bislang gut und führt wie geplant zu Kosteneinsparungen.
Die dafür notwendigen Stellen wurden einstimmig genehmigt.
Außerdem wurde die Stelle für Rentenangelegenheiten entsprechend dem zuvor beschlossenen neuen Beratungsmodell um 15 Wochenstunden reduziert. Daraus ergibt sich eine Einsparung von rund 34.000 Euro. Die verbleibende Stelle soll 2027 entsprechend der neuen Aufgabenstruktur unter Einbeziehung der Volkshochschule neu bezeichnet werden.
Diese Änderung wurde mit 20:2 Stimmen beschlossen.
13 Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage: 1. Nachtragshaushaltsplan und Nachtragshaushaltssatzung 2026
Leiterin der Finanzverwaltung Jennifer Ziegelmann stellte ausführlich dar, wie stark sich die Haushaltslage seit der ursprünglichen Planung verändert hat. Aufgrund der Gespräche mit der Rechtsaufsicht soll zwar kein förmlicher Nachtragshaushalt mehr verabschiedet werden, die dafür erarbeiteten Einsparungen und Änderungen müssen jedoch trotzdem umgesetzt werden.
Ausgangspunkt ist ein Gewerbesteuerausfall von rund fünf Millionen Euro. Um darauf zu reagieren, wurden in den vergangenen Wochen praktisch sämtliche Bereiche des Haushalts erneut überprüft. Nicht zwingend notwendige Unterhaltsmaßnahmen wurden gestrichen oder verschoben, es gilt ein Einstellungsstopp und auch bei Investitionen wurden erhebliche Kürzungen vorgenommen.
Nach den dargestellten Berechnungen reichen die bisherigen Maßnahmen dennoch nicht aus. Selbst bei einer Zuführung von rund 2,7 Millionen Euro aus dem Vermögenshaushalt verbliebe zunächst ein Fehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro. Bereits identifizierte Einsparungen betreffen zahlreiche Bereiche der Verwaltung. Allein bei den Kindertagesstätten sollen rund 500.000 Euro eingespart werden. Weitere erhebliche Kürzungen verteilen sich über nahezu alle Abteilungen.
Bei den Baumaßnahmen wurden Investitionen von mehr als drei Millionen Euro gestrichen beziehungsweise zeitlich verschoben. Freiwillige Leistungen sollen weiter überprüft, Pflichtaufgaben konsequent priorisiert und zugleich Möglichkeiten zur Verbesserung der Einnahmesituation gesucht werden.
Bürgermeister Zistl bezeichnete die vergangenen zwei Monate als einen enormen Kraftakt für die gesamte Verwaltung. Im Grunde habe man unter erschwerten Bedingungen eine komplett neue Haushaltsplanung erstellen müssen. Die Mitarbeiter arbeiteten bereits an der Belastungsgrenze. Weniger Personal bedeute zwangsläufig auch, dass manche Aufgaben langsamer oder gar nicht mehr erledigt werden könnten.
Besonders im Investitionsbereich werde die schwierige Situation die Gemeinde noch mehrere Jahre beschäftigen. Werden notwendige Sanierungen immer wieder verschoben, verschwinden diese Aufgaben schließlich nicht, sondern müssen später nachgeholt werden. Zistl kündigte deshalb auch an, künftig bei Anträgen aus dem Gemeinderat verstärkt nach Finanzierungsvorschlägen zu fragen. Auch Zuschüsse an Vereine, Winterdienst und weitere freiwillige oder beeinflussbare Ausgaben müssten überprüft werden. Er könne keine Aufträge vergeben, wenn nicht sichergestellt sei, dass die Gemeinde die Rechnungen anschließend bezahlen könne.
Franz Bergmüller dankte der Verwaltung für den Kraftakt. Der Gewerbesteuerrückgang betreffe nicht nur den Wegfall beziehungsweise die starke Reduzierung eines einzelnen großen Steuerzahlers. Auch bei anderen Unternehmen seien Rückgänge festzustellen. Deshalb müsse langfristig an der Gewerbestruktur gearbeitet und diese verbreitert werden. Dazu gehöre auch, geeignete eigene Grundstücke für Gewerbeansiedlungen zur Verfügung zu stellen.
Elisabeth Spielmann sah weiteres Einsparpotential beim Straßenbau. Bürgermeister Zistl verwies darauf, dass der Ansatz dort bereits von 900.000 auf 300.000 Euro reduziert worden sei. Nach der durchgeführten Untersuchung des Straßenzustands wären für einen nachhaltigen Erhalt des gemeindlichen Straßennetzes eigentlich rund 1,6 Millionen Euro jährlich notwendig.
Nach Angaben des Bürgermeisters waren zum Zeitpunkt der Sitzung rund drei Millionen Euro an Einsparungen erreicht, weitere etwa zwei Millionen Euro müssten noch gefunden werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die dargestellten Änderungen in die weitere Haushaltsplanung einzuarbeiten. Der Haushalt soll in einer weiteren Sitzung abschließend behandelt werden.
Gemeinderat Martin Oswald regte abschließend an, Aufträge möglichst an örtliche Gewerbetreibende zu vergeben. Bürgermeister Zistl erklärte, dass die Gemeinde darauf achte, allerdings an Vergabevorschriften gebunden sei. Zudem beteiligten sich viele örtliche Betriebe nicht an öffentlichen Ausschreibungen. Bei neuen Gewerbeansiedlungen bestehe ebenfalls das Problem, dass die Gemeinde derzeit kaum eigene verfügbare Gewerbeflächen habe und bereits Wartelisten bestünden. Private Eigentümer seien häufig nicht bereit, Grundstücke abzugeben. Um die aktuelle Gewerbesteuerlücke allein durch neue durchschnittliche Gewerbebetriebe auszugleichen, wäre zudem eine sehr große Zahl neuer Ansiedlungen erforderlich.
14 Richtlinien der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Vergabe von Baugrundstücken im Einheimischen- und Sozialmodell- Beschlussfassung
Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung befasste sich der Gemeinderat ausführlich mit den Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke im Einheimischen- und Sozialmodell. Die bisherigen Richtlinien stammen aus dem Jahr 2019. Aufgrund neuer rechtlicher Entwicklungen mussten sie umfassend überprüft und überarbeitet werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte den Entwurf bereits am 9. Juli nichtöffentlich vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig einen Neuerlass empfohlen. Aktuell steht zwar keine konkrete Vergabe von Grundstücken im Einheimischenmodell an. Die Gemeinde möchte jedoch bereits jetzt über eine rechtssichere und transparente Grundlage verfügen, wenn künftig wieder Grundstücke vergeben werden.
Die Grundstruktur der bisherigen Richtlinien wurde beibehalten. Wesentliche Änderungen betreffen insbesondere Einkommen, Vermögen, Ortsbezug, Kinder und soziale Kriterien sowie die Bewertung ehrenamtlichen Engagements.
Bei der Einkommensgrenze soll künftig ein dynamisches Zwei-Schranken-System gelten. Maßgeblich ist jeweils der niedrigere Wert aus dem durchschnittlichen Einkommen in der Gemeinde und der nach den rechtlichen Leitlinien zulässigen Einkommensobergrenze. Die konkrete Grenze wird vor einer jeweiligen Ausschreibung gesondert durch den Gemeinderat beschlossen.
Auch die Vermögensregelung wurde grundlegend überarbeitet. Bislang war das zulässige Vermögen am Wert des Grundstücks auf Grundlage des festgelegten Einheimischenmodell-Quadratmeterpreises orientiert. Künftig soll stärker auf den tatsächlichen Grundstückswert abgestellt werden. Im Haupt- und Finanzausschuss war vorgeschlagen worden, die Vermögensgrenze auf 80 Prozent des tatsächlichen Grundstückswertes zum Ausschreibungsstichtag festzulegen.
Bürgermeister Zistl erläuterte dazu ein praktisches Problem der bisherigen Regelung: Wer beispielsweise zwar über ein gewisses Vermögen verfüge, aber nach den Richtlinien über zu wenig anrechenbares Eigenkapital verfüge, könne unter Umständen Schwierigkeiten bekommen, von einer Bank überhaupt die notwendige Finanzierung zu erhalten. Die neue Regelung soll solche Widersprüche vermeiden.
Besonders sensibel ist weiterhin der Ortsbezug. Die Richtlinie muss in erster Linie sozialen Kriterien folgen und darf klassische "Einheimische" nicht unverhältnismäßig bevorzugen. Deshalb wurde die Bedeutung des Ortsbezugs gegenüber der bisherigen Richtlinie deutlich reduziert und neu strukturiert. Vorgesehen sind Punkte für Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit, während eine frühere Ortsansässigkeit nur noch begrenzt berücksichtigt werden kann.
Auch Kinder und andere soziale Kriterien werden stärker gewichtet. Die bisherige Berücksichtigung des Familienstandes soll entfallen; stattdessen soll stärker die tatsächliche familiäre Belastung durch Kinder berücksichtigt werden.
Intensiv diskutiert wurde das Ehrenamt. Die Verwaltung hatte Wert darauf gelegt, die Kriterien möglichst objektiv und anhand eindeutiger Nachweise festzulegen. Dadurch sollen Ermessensspielräume reduziert und die Vergabeentscheidungen nachvollziehbar bleiben.
Gemeinderat Michael Weber schlug vor, die maximal erreichbare Punktzahl für ehrenamtliches Engagement von 50 auf 60 Punkte zu erhöhen. Der Gemeinderat stimmte dieser Änderung einstimmig zu.
Franz Bergmüller sprach sich dafür aus, bei der Bewertung des Ehrenamtes nicht allein formale Nachweise zugrunde zu legen. Mitglieder des Gemeinderats könnten häufig besser beurteilen, wer tatsächlich aktiv ehrenamtlich tätig sei. Geschäftsleiterin Ines Bertozzi äußerte dagegen rechtliche Bedenken. Entscheidend müssten objektive Kriterien sein; eine Bewertung danach, ob einzelne Entscheidungsträger einen Bewerber persönlich kennen, sei rechtlich problematisch.
Bauamtsleiter Dominik Zacher verwies darauf, dass die Prüfung der Voraussetzungen grundsätzlich eine Verwaltungsaufgabe sei: Liegt die nach der Richtlinie geforderte Bestätigung vor, werden die entsprechenden Punkte vergeben.
Michael Günzel schlug vor, die Bewerbungen anonymisiert dem Gemeinderat vorzulegen. Nach weiterer Diskussion wurde schließlich mit 18:4 Stimmen beschlossen, dass die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss obliegt. Ein freies Ermessen bei der Punktevergabe besteht dabei nicht; maßgeblich bleiben die Vorgaben der Richtlinie.
Diskutiert wurde außerdem die vorgesehene Bindungsfrist. Die Regelungen zu Bauverpflichtung, Eigennutzung, Sicherung des Förderzwecks und Wiederkaufsrechten sollen grundsätzlich fortbestehen. Der Entwurf sah weiterhin eine Bindung von 20 Jahren vor.
Gemeinderat Hubert Hermann hielt diese Frist für zu lang. Franz Bergmüller erinnerte daran, dass früher 15 Jahre vorgesehen gewesen seien. Gerade angesichts der heutigen beruflichen Mobilität könne eine Bindung über 20 Jahre problematisch werden, beispielsweise wenn jemand aus beruflichen Gründen versetzt werde.
Bürgermeister Zistl sprach sich dagegen für eine lange Bindung aus und hätte sich eher noch 30 Jahre vorstellen können. Für begründete Fälle eines vorzeitigen Ausstiegs gebe es entsprechende Regelungen.
Über eine Verkürzung der Bindungsfrist auf 15 Jahre wurde gesondert abgestimmt. Der Vorschlag wurde mit 4:18 Stimmen abgelehnt, sodass es bei 20 Jahren bleibt.
Nach Abschluss der Einzelberatungen beschloss der Gemeinderat die neuen Richtlinien unter Einbeziehung der während der Sitzung vorgenommenen Änderungen einstimmig.

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