Samstag, 31. Januar 2015

GR-Sitzung 29.01.2015

Es standen zwar nur drei Punkte auf der Tagesordnung, aber da es sich um sehr umfangreiche Themen handelte, dauerte die öffentliche Sitzung bis kurz nach 22:00 Uhr. Wegen der Feldollinger Themen konnte der Schulungsraum der Feuerwehr die Masse der Besucher nicht fassen. Einige der über 70 interessierten Bürger mussten vom Gang aus zuhören.

1. Erweiterung des Friedhofes in Feldkirchen - städtebauliche Konzeption und Friedhofsgestaltung
 Vorstellung "Entwicklungsstudie Freiflächen Bucklberg" durch die Landschaftsarchitektin Fr. Kaiser. In der freien Fläche soll an den bestehenden Friedhof anschließend eine parkartig aufgelöste Friedhofserweiterung erfolgen. Daran anschließend ein Grünzug mit Wiesen und Bäumen, im NW Parkplätze und NO Spielplätze und Ruheflächen.
Das Konzept fand allgemeine Zustimmung, Anregungen und Vorschläge bezogen sich hauptsächlich auf die Detailplanung.
Vorschlag des Bürgermeisters: Es soll vom Ortsrat eine öffentliche Versammlung für alle Bürger und Institutionen veranstaltet werden. Dort sollen Anregungen, Ideen und Wünsche im Sinne aktiver Bürgerbeteiligung für die weitere Planung gesammelt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 22:0

2. Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung - Antrag der Freien Wähler Feldolling
Als erstes Vorstellung der Planung Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Um Bebauung mit Gewerbe- und Wohnflächen zu ermöglichen, soll eine Eindeichung des Feldkirchner Baches erfolgen. Dazu werden nach Vorgabe des Landratsamtes zwei örtlich nahe Retensionsflächen eingerichtet.
Befürwortung der Planung 21:1

Die Freien Wähler Feldolling haben außerdem 6 Anträge zum Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach und zum Hochwasserschutz Feldolling gestellt.

1. Antrag zur Sicherstellung, dass durch Hochwasserschutz Feldkirchen keine Schlechterstellung von Ast und Feldolling erfolgt.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe für jede Hochwasser-Planung, dass niemand schlechter gestellt wird. Dies ist selbstverständlich in der Planung enthalten.
Befürwortung des Antrags: 18:4


2. Antrag auf Untersuchung des Einflusses der fließenden Retension auf das Grundwasser. Dazu Erstellung eines Gutachtens durch einen externen noch nicht betroffenen Gutachter.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe bei der Planung, dass die Grundwassersituation nicht verschlechtert wird. Das wird deshalb auch entsprechend untersucht.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag vorerst zurück.


3. Antrag, die Planungen so zu gestalten, dass die Trasse der Umgehungsstraße im Flächennutzungsplan weiter möglich bleibt, da die Trasse ja im Überschwemmungsbebiet liegt.

Planungsbüro: Der Bau wird trotzdem möglich sein. Es handelt sich aber um einen anderen Vorgang, der mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun hat.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag zurück.


4. Antrag, Klingerbach und Aster Bach ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen, da sie auch großen Einfluß haben.

Planungsbüro: Diese sind in den allen Planungen zugrundeliegenden hydraulischen Berechnungen natürlich enthalten. Die Planung wurde in Abschnitte eingeteilt und der Hochwasserschutz Feldolling wurde dringlicher als der angesprochene Abschnitt eingestuft.
Nach kurzer Diskussion wurde der Beschluss gefasst, die Planungen zu den beiden Bächen paralell zu den laufenden Planungen anzugehen.
Berfürwortung: 23:0


5. Antrag: Sicherstellung, dass keine Beeinträchtigung der Grundwasserquelle und des Wasserschutzgebiets vom Feldollinger Trinkwasser erfolgt. Daher Vollausbau des Feldkirchner Bachs und alles Wasser in die Mangfall durchleiten. Als Retensionsfläche einfach die Polderfläche angeben.

Planungsbüro: Es ist ohnehin Anforderung und Grundlage der Planung, dass Trinkwasservorkommen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem ist ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retesions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtsch. Flächen wasserfrei sind, vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen!
Ablehnung des Vollausbaus mit 21:2


6. Antrag, dass Bürgermeister die Polderfläche als Retensionsfläche für Vollausbau Feldkirchner Bach mit dem Landratsamt aushandeln soll.
GR Hupfauer zog den Antrag wegen der Ablehnung von Antrag 5 zurück.


3. Hochwasserschutz Gewässer I. Ordnung - Planfeststellungsbeschluss zum Flutpolder in Feldolling - Beschluss über weiteres Vorgehen
Rechtsanwalt Dr. Spiess erläuterte in einem ausführlichen Vortrag die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder Feldolling. Er kam eindeutig zu dem Ergebnis, dass eine Klage nicht erfolgreich sein wird. Daher riet er klar von einer Klageeinreichung ab.
In der Diskussion wurde die politische Wirkung einer Klage herausgestellt, vor allem wegen der politischen Herausnahme der Bewirtschaftung des Tegernsees aus dem Hochwasserschutz.
Befürwortung einer Klage mit 16:7

Die Feldollinger Räte schlugen darauf vor, ihren Anwalt Dr. Wölfl zu beauftragen. Dieser Antrag wurde mit 21:2 Stimmen angenommen.

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