Sonntag, 10. Februar 2019

Gmoabriaf im Internet

Vorgeschichte

Bürgermeister Schweiger und die Verwaltung hatten aus Gründen des Datenschutzes und Urheberrechts den Gmoanbriaf im Internet nur noch ohne Bilder veröffentlicht. Dazu wurde die Dauer der Interneteinstellung der einzelnen Gmoabriafe auf ein Jahr begrenzt. Dies sei rechtlich nicht anders möglich, hieß es immer.

In der Sitzung vom 21.02.2017 war auf Antrag von Josef Kammerloher eigentlich schon beschlossen worden, den Gmoabriaf mit Bildern zu veröffentlichen und die Dauer der Veröffentlichung nicht mehr zu begrenzen.

Nun war die Internetveröffentlichung des Gmoabriafs wieder Thema in der Sitzung vom 29.01.2019.


Stellungnahme der Verwaltung

Die stellvertretende Geschäftsführerin Karoline Peidli erklärte, dass es nach Abstimmung mit dem Antragsteller und den Fachbehörden unter bestimmten Voraussetzungen möglich sei, den Gmoabriaf auch mit Bildern im Internet zu veröffentlichen. Es müssten die veröffentlichten Personen Kenntnis davon haben.

Der Bürgermeister sei als Herausgeber für Datenschutz und Urheberrecht verantwortlich. Daher benötige man vom jeweiligen Fotografen eine entsprechende Unterschrift.

Vorschlag der Verwaltung sei es, in Zukunft den Gmoabriaf auch im Internet mit Bildern zu veröffentlichen. Text und Bilder könnten nur veröffentlicht werden, wenn eine entsprechende unterschriebene Einwilligungserklärung mit eingereicht werde. Unter Bildern solle immer Quelle bzw. Fotograf stehen.

Ebenfalls könnten Geburtstage und Jubiläen in Zukunft nur noch mit Einverständniserklärungen veröffentlicht werden.
Im Gmoabriaf soll dauerhaft ein Hinweis auf den Download der entsprechenden Einverständniserklärungen veröffentlicht werden.


Erklärung des Antragstellers

Josef Kammerloher erläuterte daraufhin den Hintergrund seines Antrages.

Im März letzten Jahres habe Christiane Noisternig zur Beilegung der Unstimmigkeiten einen Antrag auf ein externes Gutachten zu dem Thema gestellt. Es sei dann aus Kostengründen ein internes Gutachten von der hauseigenen Juristin Frau Bertozzi gemacht worden. Er habe dieses gelesen und habe sich nach ein bisschen Googeln gedacht, das könne so nicht stimmen.

Kammerloher führte weiter aus, er habe als nächstes auf zunächst eigene Kosten von einem Fachanwalt ein Gutachten erstellen lassen. Nachdem er dieses der Verwaltung gegeben habe, sei es an das Landratsamt und den bayrischen Gemeindetag zur Prüfung gegeben worden. Beide Institutionen hätten bestätigt, dass dieses Gutachten richtig sei.

Unterschiede der Gutachten

Danach ging Josef Kammerloher kurz auf die hauptsächlichen Abweichungen zwischen dem internen und dem Gutachten des Fachanwalts ein.

Im internen Gutachten habe es geheißen Fotos dürften im Internet grundsätzlich nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Im externen Gutachten stehe, Fotos im zeitgeschichtlichen Zusammenhang dürften ohne Zustimmung veröffentlicht werden.

Im internen Gutachten habe außerdem gestanden, die Gmoabriafe dürften maximal 12 Monate im Internet stehenbleiben. Dagegen habe der Fachanwalt festgestellt, eine zeitliche Begrenzung gäbe es nicht, sonst wäre ja keine Archivierung möglich.

Im internen Gutachten wurde auch behauptet, eine Veröffentlichung von Fotos im Internet sei grundsätzlich nur mit Einwilligungserklärungen möglich. Der Anwalt Im Gegensatz habe geschrieben, im Zusammenhang mit den Themen im Gmoabriaf (Feste, Ehrungen, etc.) sei in der Regel davon auszugehen, dass es keiner Einwilligung bedarf.

Schließlich sei von der Verwaltung immer behauptet worden, dass es einen Unterschied zwischen Veröffentlichungen in gedruckter Form und im Internet gäbe. Rechtlich gäbe es aber in Wirklichkeit keinerlei Unterschied.

Zusammenfassend stelle das Gutachten fest, dass es für die Fotos im Gmoabriaf wegen des thematischen Inhalts in der Regel keiner Zustimmung der abgebildeten Personen bedarf. Außerdem sei der Gmoabriaf ein Presseerzeugnis, genauso wie etwa der Mangfall Bote. Dort arbeite man auch ohne Einwilligungen, wie er, Kammerloher, erfragt habe. Kinderfotos und Kindergarten sei natürlich ein ganz anderes Thema.

Da gibts noch ein Problem

Josef Kammerloher schloss, es sei also vierfach bestätigt worden, dass keine Einwilligungen nötig seien und da komme man jetzt an und wolle von allen generell Erklärungen haben.

Dies sei für ihn ein Problem! Wenn nun plötzlich die Einwilligungserklärungen verlangt würden, werde es heißen, das müsse seit dem Antrag vom Kammerloher Beppi so sein. Das sei das Gegenteil davon, was er gewollt habe.

Dann hob Kammerloher ein Blatt mit einer persönlichen Erklärung in die Höhe. Diese Erklärung solle ins Protokoll kommen und besage, dass laut Gutachten keine Einverständniserklärungen nötig seien. Dazu rief er aus: "Die Geburtstage haben mit meinem Antrag nichts zu tun!" Die Bestätigungen seien unnötig, machten nur Arbeit und seien reiner Bürokratismus.

Diskussion

Bürgermeister Schaberl meinte verwundert, was denn jetzt los sei. Die vorliegende Einverständniserklärung habe man doch mit Kammerloher besprochen.

Josef Kammerloher entgegnete, es sei bei dem Gespräch behauptet worden, diese sei rechtlich erforderlich.

Karoline Peidli erklärte, sie hätten hier die Erklärung von der Gemeinde Sauerlach. Natürlich wäre es schon möglich, dass diese nicht erforderlich sei.

Kammerloher erklärte nochmal, die Fotos im Gmoabriaf von Vereinsveranstaltungen und Ehrungen bräuchten keine Unterschriften, Kindergarten sei ein anderes Thema.

Bürgermeister Schaberl rief aus: "Nein, ist es nicht!" Vor Kurzem erst habe man ein Foto mit Erwachsenen in der Schule gemacht. Und dann sei ein Kind hinten ins Bild gelaufen. Und schon habe er das Problem. Als Bürgermeister sei er ja für die Gmoabriaf-Bilder verantwortlich!

Christiane Noisternig meinte, der Sachverhalt sei nun ja juristisch geklärt, auch durch das Landratsamt und den Gemeindetag. Kindergarten sei natürlich ein sensibler Bereich. Sie sei aber ansonsten gegen generelle Erklärungen.

Barbara Birner
verkündete, der Kindergartenbereich sei auszunehmen.

Dr. Kienle meinte, aus seinem laienhaften Verständnis heraus würde er wie die Verwaltung meinen, man brauche immer Einverständniserklärungen. Darum sei er sehr verwundert über die Aussage des von Kammerloher beauftragten Rechtsanwalts.

Franz Bergmüller
schlug schließlich vor, man solle wie vorgeschlagen die Veröffentlichung mit Bildern beschließen, ergänzt um den Satz, auf Grundlage des Rechtsgutachtens, das vom Landratsamt und vom Gemeindetag bestätigt wurde.

Danach beschloss der Gemeinderat einstimmig den so angepassten Antrag.

Kommentar

Einerseits war mit dem Antrag nicht beabsichtigt, die Veröffentlichung von Beiträgen und Bildern im Gmoabriaf zu verkomplizieren. Allerding wird's darauf hinauslaufen, da vereinzelt Fotos wohl die Zustimmung der abgebildeten Personen benötigen werden - im Ermessen des Herausgebers Hans Schaberl.

Andererseits war die Veröffentlichung aller Fotos ohne Zustimmung im gedruckten Gmoabriaf rechtlich nie zulässig, ganz zu schweigen von Geburtstagen und Jubiläen.

So gesehen muss der Bürgermeister Bepp Kammerloher noch dankbar sein, dass die rechtlichen Hintergründe nun sauber geklärt sind.

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