Freitag, 1. Mai 2026

GR-Sitzung 28.04.2026


In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode gab es nochmal eine recht umfangreiche Tagesordnung. 

Da Bürgermeister Zistl in Urlaub ist, hatte die Leitung 3. Bürgermeister Sepp Hupfauer. Seine letzte Sitzung als Gemeinderat, da er bei der Kommunalwahl nicht erneut angetreten war.

1 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2026

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Keine Informationen, da Bürgermeister Zistl nicht anwesend ist.

4 Grundsatzbeschluss über Leitlinien der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Anwendung der planungsrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung("Bauturbo")

Der Gemeinderat hat sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ("Bauturbo") im Baugesetzbuch befasst. Diese ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen Wohnraum zu schaffen, ohne ein vollständiges Bauleitplanverfahren durchführen zu müssen - etwa durch Befreiungen von Bebauungsplänen oder Abweichungen im Innenbereich.

Wichtig dabei: Die Gemeinde bleibt weiterhin entscheidend beteiligt. Ohne ihre Zustimmung nach § 36a BauGB können solche Projekte nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass ohne klare Vorgaben uneinheitliche oder rechtlich angreifbare Entscheidungen entstehen - etwa durch Zeitdruck oder fehlende Abwägung.

Die Verwaltung betonte daher, dass diese neuen Möglichkeiten kein Automatismus, sondern bewusst zu steuernde Ausnahmen sind. Gerade mit Blick auf die langfristigen Ziele der Gemeinde - wie Innenentwicklung, sparsamer Flächenverbrauch und Schutz des Ortsbildes (u. a. im Rahmen des ISEK) - brauche es klare Leitlinien.

Der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung und beschloss einstimmig entsprechende Leitlinien als verbindliche Orientierung für zukünftige Entscheidungen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei beschleunigten Verfahren die städtebauliche Entwicklung geordnet, transparent und rechtssicher bleibt.

5 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das GE Höhenrain; Abwägung; Großhöhenrain

Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (beschlossen am 16.03.2021 TOP 4) für das Gewerbegebiet Höhenrain behandelt und abgewogen. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Gewerbegebiet zu schaffen, parallel zum Bebauungsplanverfahren. 

Dabei zeigte sich insgesamt, dass es keine grundlegenden Einwände gegen die Planung gab. Die meisten Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen, sondern wurden zur Kenntnis genommen oder betrafen Details, die eher im Bebauungsplan zu klären sind. Einzelne Hinweise (z. B. redaktionelle Korrekturen oder technische Aspekte wie Entwässerung) wurden berücksichtigt, ohne das Planungskonzept zu verändern.

Auch Einwände eines privaten Anliegers hinsichtlich des Feldweges im Süden konnten ausgeräumt werden: Eine Erschließung des Gewerbegebiets über diesen Weg ist nicht vorgesehen.

Am Ende fasste der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung mit 19:1 Stimmen.

Damit geht das Verfahren nun in die Genehmigungsphase beim Landratsamt (ca. ein Monat). Parallel wird der Bebauungsplan weiter ausgearbeitet und zum Abschluss gebracht.

6 Bauleitplanung "Schäfererweg", Kleinhöhenrain - Fortschreibung der Vergaberichtlinien als Grundlage für städtebauliche Verträge

Im Gemeinderat ging es um die rechtliche Grundlage für zwei geplante Einfamilienhäuser am Schäfererweg in Kleinhöhenrain. Bereits im Bauausschuss war festgelegt worden, dass die Grundstücke nur von den Eigentümern selbst bzw. deren Familien genutzt werden dürfen - ähnlich dem früheren Einheimischenmodell.