Zuerst überreichte Bürgermeister Schaberl Josef Kammerloher
ein kleines Geschenk zum 65. Geburtstag. Dieser hatte ja wegen der Geburtstagsfeier in der letzten Sitzung
im April gefehlt. Danach gab der Bürgermeister ebenfalls ein Geschenk an Bernhard Neumaier,
der an diesem Sitzungstag seinen 50 Geburtstag hatte. An so einem Geburtstag in
der Sitzung zu sein, meinte Schaberl, sei eine Dienstauffassung ohne Ende.
Danach folgte noch eine Einladung an den Gemeinderat das
Trachtenfest in Höhenrain vom 29. Juni bis 02. Juli zu besuchen.
Feststellung der Bilanz 2017 der gemeindlichen Wasserversorgung
Kämmerer Kannengießer erläuterte, dass ein aufgetretener Gewinn den Verlustvortrag aus den Vorjahren auf 300.000 € mindere. Die höheren
Gebühren wirken sich hier aus. Die Bilanzsumme belaufe sich auf 3,8 Mio. Euro.
Bernhard Neumaier fragte nach, wie der Stand beim eigentlich
seit einem Jahr fertigen Brunnen Riedholz sei. Bauamtsleiter Weber erläuterte,
die Steuerung sei noch nicht ganz fertig, und vor allem habe man noch immer keine
Genehmigung. Im Wasserwirtschaftsamt habe es wegen massiver Personalprobleme
sehr lange gedauert. Jetzt warte man auf das Gesundheitsamt, frage aber immer
wieder nach.
Neumaier hakte nach, wie die Gesamtsituation sei, ob es zu
Problemen bei der Wasserversorgung kommen könne. Weber und Bürgermeister
Schaberl bekräftigten beide, im Moment gäbe es genügend Wasser.
Der Bilanz wurde schließlich vom Gemeinderat einstimmig
zugestimmt.
Feststellung der Bilanz 2017 für das gemeindliche Energieunternehmen
Der Kämmerer berichtete, bei einer Bilanzsumme von 739.000 €
habe es einen Verlust von 32.000 € gegeben.
Franz Bergmüller fragte, ob und wann ein kostendeckender
Betrieb möglich sein werde?
Dieter Kannengießer erklärte, das sei schwierig zu sagen,
man müsse mit den Preisen konkurrenzfähig bleiben. Eine schwarze Null wäre
schön, man müsse mit den Lieferanten sprechen.
Franz Bergmüller schlug dann vor, man solle mal im
Hauptausschuss in Ruhe über das Thema sprechen.
Die Bilanz wurde dann einstimmig angenommen.
Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgericht München gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern zum Hochwasserrückhaltebecken Feldolling vom 19.12.2014
Geschäftsführerin Bertozzi und vor allem Rechtsanwalt Neugebauer
erläuterten die komplizierte Rechtslage. Die Klage der Gemeinde gegen das
Hochwasserrückhaltebecken war in einer mündlichen Verhandlung abgelehnt worden.
Das Gericht erklärte sich als nicht zuständig. Die Klage muss nun beim neu zuständigen
Gericht für ein neues Verfahren eingereicht werden. Nach 50.000 € Kosten
beginnt also alles von Vorn. Inhaltlich wurde in keiner Weise auf die Klageschrift
eingegangen.
Rechtsanwalt Neugebauer erläuterte, seit 2016 gäbe es keine Reaktion der Regierung
auf die eingereichte Klage. Man habe offensichtlich gewartet, bis ein neues
Bundesgesetz 2018 in Kraft trat. Dieses ändert die Zuständigkeit bei solchen Verfahren
und es gibt eine Klageinstanz weniger. Daraufhin habe man kleine Teile des
Feststellungsbeschlusses geändert. Diese Änderungen sind laut Gericht nun so
gravierend, dass das neue Gesetz greift. Die Gemeinde und die privaten Kläger
müssen nun neu Klage einreichen und es ist ihnen eine Instanz genommen worden.
Rechtsanwalt Neugebauer sieht bei dem Vorgehen rechtliche und
verfassungsrechtliche Probleme. Er empfahl ebenso wie Frau Bertozzi dem
Gemeinderat, Antrag auf Berufung zu stellen. Falls dies abgelehnt werde könne
man bis vors Bundesverfassungsgericht gehen.
Nach langen Diskussionen stimmte der Gemeinderat dem Antrag
auf Berufung mit 19:5 zu.
Konzessionsabgabe für die gemeindliche Wasserversorgung ab 01.07.2018
Kämmerer Kannengießer erläuterte, Wirtschaftsprüfer Riedl habe
Konzessionsabgaben für die gemeindliche Wasserversorgung vorgeschlagen, und
zwar für die Gestattung der Benutzung der gemeindlichen Grundstücke zur
Verlegung von Leitungen. Diese könne man bei Gewinnüberschreitung verrechnen. Das
habe weder Auswirkung auf die Wasser-Genossenschaften, noch auf die Gebühren.
Auf Nachfrage erklärte Kannegießer weiter, die Änderung habe
auch bei Verlust keine Gebührenwirkung. Es wird nicht der für die Gebühren
entscheidende kalkulatorischer Gewinn gemindert, sondern nur der
steuerrelevante bilanzielle Gewinn.
Daraufhin wurde der Antrag einstimmig angenommen.
Plakatierung zur Landtags- u. Bezirkswahl; Antrag Bündenis 90/Die Grünen
Es sollen von der Gemeinde Plakattafeln aufgestellt werden,
wo alle Parteien Plakate anbringen können. Rechtlich kann ihnen aber nicht
weitere Plakatierung verboten werden. Der Antrag war im Hauptausschuss ausführlich
diskutiert worden und mit 9:2 angenommen worden. Die Idee ist eine Reduzierung der
Plakatflut.
In der Diskussion wurden die Kosten und der Aufwand für den
Bauhof bei Auf- und Abbau herausgestellt, ebenso die geringe Wahrnehmung mit
Plakatwänden. Pro Bürger und SPD erklärten, weiterhin plakatieren zu wollen.
Letztlich wurde der Vorschlag mit 12:12 Stimmen knapp
abgelehnt.
Änderung des Sitzungsbeginns der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen; Antrag CSU-Fraktion
Bernhard Neumaier begründete den Antrag damit, dass um 18:30
Uhr viele Räte noch nicht anwesend seien und einmal sogar wegen zu wenigen
Anwesenden keine Beschlussfähigkeit gegeben war. Die Verwaltung sprach sich vor
allem wegen der Arbeitszeit ihres Personals gegen den Vorschlag aus.
Es folgte eine längere Diskussion, bei der sich auch Räte,
von denen man kaum mal ein Wort hört, äußern konnten. Thema war vor allem auch, pünktlich zu den Sitzungen zu kommen.
Nach Ablehnung des Antrags mit 15:9 Stimmen schloss Bernhard
Neumaier, wenn es nun zu disziplinierterem Verhalten komme, sei das Ergebnis in
Ordnung.
Vorberatung Antrag GRM Josef Kammerloher auf Unterstützung zweier Petitionen von Vereinen- hinsichtlich Vereinfachung der Genehmigungen von Fest-Veranstaltungen und Datenschutzgrundverordnung
Man schloss sich bei diesem Thema den Ergebnissen des Hauptausschusses
an.
Es wurde einmal einstimmig beschlossen, die Vereine zu unterstützen bei der Einwirkung auf den Gesetzgeber zur Vereinfachung
der Genehmigungen. Desweiteren ebenso
einstimmig, eine Vereinfachung der DSVGO zu versuchen.
Beratung über Anträge der Pro Bürger Fraktion: a) Berichterstattung DE Westerham zum Sachstand bis zum Ende des Anordnungszeitraumes
Hermann Weber erklärte, Vorsitzenden Hr. Koch werde im
Gemeinderat berichten, sei aber noch bis September in Elternzeit.
Beratung über Anträge der Pro Bürger Fraktion: b) Bericht zum aktuellen Stand BPlan "Schmiedgasse" - Erschließung
Bürgermeister Schaberl erklärte, dass es viele Gespräche
gegeben habe und es sehr gut ausschaue. Es habe keine Eskalation mehr gegeben.
In Kürze werde das Problem gelöst.
Vergabe Baumeisterarbeiten Bauhof Feldolling
Bauamtsleiter Weber erklärte, 15 Unternehmen hätten sich die
Ausschreibungsunterlagen geholt, aber leider seien nur zwei Angebote eingegangen.
Das kostengünstigere sei mit 1.151.000 € von Daxeder Kolbermoor und um 300.000 € höher als geschätzt.
Bernhard Neumaier wunderte sich, dass von 15 Firmen nur zwei
anbieten. Insgesamt müssten die Ausschreibungen immer möglichst früh rausgegeben
werden. Bei kurzen Fristen seien die Preise natürlich hoch.
Weber erwiderte, die Preise seien zur Zeit einfach hoch und
der Zeitraum sei bei der Ausschreibung nicht zu kurz gewesen.
Schließlich wurde die Vergabe einstimmig beschlossen.
Wortmeldungen
Am Ende meldete sich Josef Kammerloher zu Wort, er wolle ein
Missverständnis mit Frau Bertozzi ausräumen. Bürgermeister Schaberl unterbrach
und sagte, so etwas dürfe man nicht öffentlich diskutieren. Außerdem zählt ein
schriftliches von Gemeinderat einstimmig angenommenes Protokoll.
Franz Bergmüller forderte noch, die Verwaltung soll in den
Nachbargemeinden nachfragen wegen der Grundstückspreise für Straßenbau. Unsere
10 € im Außenbereich seien zu niedrig.
Hermann Weber antwortete, Fr. Fuchs habe vor einem halben
Jahr angefragt, und da habe sich ergeben, unsere Preise seien eher gut.
Bernhard Neumaier bekräftigte, es
tue sich sehr viel im Moment mit den Preisen, man müsse darüber reden.
Bürgermeister Schaberl versprach,
sich darum zu kümmern.
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