Donnerstag, 30. Juli 2015

GR-Sitzung 28.07.2015



Ein kurzer Überblick zu den Themen und Entscheidungen der Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2015.


Erweiterung des Friedhofs in Feldkirchen - Vorstellung des Vorentwurfs durch das Büro Brenner
Hr. Brenner sen. stellte einen ersten Vorentwurf zur Gestaltung des neuen Friedhofs in Feldkirchen vor. Insgesamt kam der Vorschlag sehr gut bei den Räten an. Hauptkritikpunkt war die geplante Umwandlung der Schießstattstraße in eine für den Verkehr gesperrte Allee. Nun wird das Büro einige Vorschläge ausarbeiten für eine ansprechende Gestaltung der Straße ohne Verkehrssperre und mit einigen Parkplätzen.

Extensiv zu nutzende Flächen - FNP
Die Verwaltung hatte Vorbereitungen getroffen, dass über jede der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen einzeln abgestimmt hätte werden können. Klaus Samstl stellte aber gleich am Anfang den Antrag, alle betroffenen Flächen pauschal aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Dieser Antrag wurde mit 16:8 angenommen.

Standortentscheidung und Ausschreibung der Ladesäule für das Pilotprojetk Elektromobilität
Der Gemeinderat hatte schon in einer früheren Sitzung beschlossen bei diesem vom Amt für ländliche Entwicklung geförderten Pilotprojekt teilzunehmen.
Es wurden von der Verwaltung zwei verschiedene mögliche Ladestationen vorgestellt und als Standort das Rathaus vorgeschlagen.
Bei der Diskussion war der Hauptkritikpunkt der hohe Preis der Stationen. Allerdings beinhaltet dieser auch Marketing und Konzeptentwicklung.
Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung für den Standort Rathaus mit 23:1 Stimmen. Dazu wurde die Anschaffung der zweiten vorgestellten Variante nämlich eine Ladesäule mit Schnellladung einstimmig beschlossen.

Erweiterung des Bebauungsplanes Nr 95 "Kürschnerweg" - Anfrage der Familie Meindl
Der Gemeinderat beschloss die Erweiterung des Bebauungsplan mit Integration in den Flächennutzungsplan mit 22:2. Außerdem wurde das Büro Schmidt in Brannenburg mit der Alternativplanung des Flächennutzungsplans ebenfalls mit 22:2 Stimmen beauftragt.

Sonntag, 5. Juli 2015

GR-Sitzung 02.07.2015


Da am Dienstag die Tageordnung aus Zeitgründen nicht vollständig abgearbeitet werden konnte, fand am Donnerstag 02.07. eine weitere Sitzung statt.
Am Anfang stellte Bürgermeister Schweiger bei 13 anwesenden Räten die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Später erhöhte sich die Zahl der Gemeinderäte noch auf fünfzehn.

Wasserversorgung
Zuerst wurde nochmal zum Thema Riedholz-Brunnen abgestimmt. Nachdem in der nicht öffentlichen Sitzung am Dienstag noch alle Informationen auch zu den Grundstücksverhandlungen vorgestellt worden waren, sahen sich die Räte nun im Stande, über nötige Gelder für die Weiterverfolgung des Projektes abzustimmen.
Beschluss: Die notwendigen maximal 3 Bohrungen sollen in Abstimmung mit den Fachbehörden und dem Ingenieurbüro vorgenommen werden. 14:0 angenommen.

Als weiteres wurde noch über nötige Bohrungen zur Ausweisung eines Schutzgebietes in  Altenburg abgestimmt. Dort wird seit 15 Jahren mit einer vorläufigen Erlaubnis Wasser gefördert. Diese Bohrungen wurden ebenfalls mit 14:0 beschlossen.

Einheimischenmodell, Neuerlass der Vergaberichtlinien und Ausschreibungsmodalitäten
Wegen eines Gerichtsurteils des EuGH vom Mai 2013 (C-197/11; C-203/11) müssen ja die Einheimischenmodelle angepasst werden, so auch bei uns.
Die Richtlinien wurden schon im Hauptausschuss intensiv beraten und sind mit dem Gemeindetag besprochen. Der Gemeindetag hatte allerdings eine geplante Berücksichtigung des Ehrenamtes bei den Richlinien für rechtlich nicht haltbar erklärt. Man war sich aber im Gremium allgemein einig, den Passus beizubehalten.

Christoph Langer schlug noch vor, nicht nur EU-Bürger zu berücksichtigen, sondern alle Nationalitäten, wenn sie die Vergaberichtlinien erfüllen. Dieser Vorschlag wurde mit 6:9 abgelehnt.

Die vorgeschlagenen Vergaberichtlinien und Ausschreibungsmodalitaten gültig ab 1.7.2015 wurden dann einstimmig 14:0 angenommen .


2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) zuletzt geändert am 10.05.2013
Es sollte eine kleine soziale Förderung, bei der es nur vier Betroffene gibt, gestrichen werden. Hauptargument war, dass es diese Förderung auch vom Landratsamt gäbe, allerdings ist die Beantragung dort um ein vielfaches komplizierter.

Die Streichung wurde mit 14:1 Stimme abgelehnt.


Antrag GRM Josef Kammerloher auf Einsichtnahme durch Gemeinderäte.
Der Antrag  zielte auf eine Änderung der Geschäftsordnung ab. Jeder Gemeinderat soll das Recht auf vollständiger Akteneinsicht bei gemeindlichen Bauvorhaben haben, auf alle Pläne, Zahlen und Berechnungen.

Frau Pertozzi erläuterte die rechtlichen Hintergründe außerdem erklärte sie, dass es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung sei, die Räte mit allen Informationen zu versorgen, wenn sie nicht gerade der Geheimhaltung unterliegen.

Die Abstimmung fiel mit 8:8 denkbar knapp aus. Da bei einem Unentschieden die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag gibt, war der Antrag abgelehnt.

Donnerstag, 2. Juli 2015

GR-Sitzung 30.06.2015


Es gab lange interessante Vorträge vor allem zum Thema Hochwasserschutz. Daher war es nicht möglich die gesamte Tagesordnung abzuarbeiten. So wurden die letzten drei Punkte auf eine zusätzliche Sitzung am 02.07. verschoben.

Vortrag der Deutschen Bahn zum Bahnhaltepunkt Feldolling
Ein Vertreter der Deutschen Bahn stellte Vor- und Nachteile von vier Bahnsteigvarianten für den geplanten Bahnhaltepunkt Feldolling vor. Für die Anbindung ans Verkehrsnetz sowie die nötigen Parkplätze hat die Kommune zu sorgen. Geplanter Inbetriebnahmetermin wäre Ende 2017.
Es wurde mit 3 Gegenstimmen der Grünen beschlossen, dass nach Besprechungen mit PRO BAHN und dem Ortsrat Feldolling in der Sitzung am 27.07.2015 ein entgültiger Beschluss gefasst werden soll.

Hochwasserschutz - Stellungnahme von Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt Rosenheim zu den Überschwemmungsgebieten 
Es wurden vom Landratsamt die sachlichen und rechtlichen Hintergründe zu vom Landratsamt gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebieten erläutert. Es gelten einige vor allem baurechtliche Einschränkungen für solche Gebiete, aber die Karte wird entsprechend dem weiteren Ausbau des Hochwasserschutzes kontinuierlich angepasst. Das heißt, es werden in den nächsten Jahren einige Flächen wieder aus den Überschwemmungsgebieten rausgenommen.

Hochwasserschutz Gewässer I. Ordnung - Bericht des WWA Rosenheim
Es folgte ein weiterer Bericht vom Landratsamt zum gesamten Hochwasserschutz an der Mangfall. 
Für die Maßnahmen zur Hochwasser-Steuerung des Tegernsees soll das Planfeststellungsverfahren 2017 beginnen. 
An der Mangfall sind im Gemeindebereich nur noch zwei unwichtigere Stellen nicht ferig, Baubeginn dazu 2018.  
Planungen, Vorarbeiten und Vergaben zum Bau des Feldollinger Polders laufen trotz Klage und Anrufung des Petitionsausschusses des Landtags durch die Feldollinger weiter. Geplanter Baubeginn Mitte 2016, 2021 wäre mit der Fertigstellung "Standardhochwasserschutz für alle" gegeben.

Gemeindliche Wasserversorgung - Sachstandsbericht zur Wassergewinnung
Im Riedholz (im Waldgebiet nördlich von Oberaufham) gab es einige sehr positive Untersuchungen, welche die Möglichkeit des Baus eines neuen Brunnens für die Feldkirchner Wasserversorgung bieten könnten: Ausreichend Grundwasser in sehr guter Qulität, dessen Förderung die Brunnen der Keinhöhenrainer Wasserversorgung nicht beeinträchtigt. Nun muss noch mit weiteren Messpunkten die Ausdehnung des Schutzgebietes bestimmt werden.
Es wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, dass nun in Abstimmung mit dem Landratsamt Anzahl und Standorte der Messpunkte bestimmt werden sollen. Dazu soll in einer nächsten Sitzung eine Kostenschätzung zu den Messungen und zur Errichtung und Anschluss des Brunnens vorgestellt und dann entgültig entschieden werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 "Schmiedgasse" - Ergänzendes Verfahren
Nach Prüfung des Bebauungsplans durch Rechtsanwalt Spieß waren Anpassungen nötig für die Rechtskonformität. Annahme der Änderungen mit 14:8

Verschoben auf Donnerstag 02.07.2015:
  • Einheimischenmodell, Neuerlass der Vergaberichtlinien und Ausschreibungsmodalitäten
  • 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) zuletzt geändert am 10.05.2013
  • Antrag GRM Josef Kammerloher auf Einsichtnahme durch Gemeinderäte

Montag, 25. Mai 2015

Mobilfunk Gutachten

Vorstellung der Prognose zu elektromagnetischen Immissionen von bestehenden Mobilfunkstandorten durch das Büro anbus analythik

Wie schon im Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 19.05.2015 erwähnt, wurde ein Gutachten zu den Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet präsentiert.
Hr. Münzenberg von der anbus analytik GmbH stellte zuerst kurz seine Firma vor. Er erklärte dann, eine Spezialität sei es von Ihnen, vor dem Aufstellen von Mobilfunk-Masten zu simulieren, wie die Strahlungssituation sein wird. In der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sei es wegen des großen Gebietes sinnvoll gewesen, erst einmal über eine Simulation zu prüfen, wie die Situation aktuell ist. Im Anschluss könne man vielleicht an bestimmten Punkten noch messen.
Das Problem beim Mobilfunk sei, dass die Immissionen sehr unterschiedlich sind. Einen Fernsehsender kann man vergleichen mit einer Glühbirne. Diese strahlt ganz gleichmäßig ab in alle Richtungen. Die Strahlung nimmt in alle Richtungen gleichmäßig ab und ist damit gut berechenbar.
Der Mobilfunk dagegen hat Richtfunk-Charakter. Da kommt es einmal auf die Richtung an und zum anderen auch noch auf die Antennenneigung.
Bei Anlagen auf Dächern ist also der Standpunkt einer Person entscheidend dafür, wie stark die Strahlung ist.

Person (1) links unten bekommt am wenigsten Strahlung ab und Person (3) im 2. Stock des Nachbargebäudes mehr als Person (2) unten Mitte. (Bild der Grafik von Hr. Münzenberg nachempfunden)

Rein über die Entfernung zu einem Masten ist also keine Einschätzung möglich. Ebenso lässt sich optisch nichts sagen. Wenn viele Antennen hoch oben montiert sind, strahlen die vielleicht viel weniger als kleine weiter unten.

Für das Gutachten wurden alle Sendestationen im Gemeindebereich erfasst, nämlich:
  • Münchnerstraße
  • Aiblingerstaße
  • Müllerland
  • TETRA und Mobilanlage bei Ötz im Wald
  • Kleinhöhenrain Ortsmitte

Hr. Münzenberg legte dann eine Karte mit Immissionsprognosen mit den Hauptabstrahlrichtungen auf, erstellt nach den Angaben der Betreiber. Er erläuterte, dass die Abstände der Masten zueinander vergleichsweise hoch seien, und die Bestrahlung sehr eng um die jeweiligen Standorte. Ganz Kleinhöhenrain ist gut bestrahlt. Die Antennen sind dort stark nach unten geneigt. Das ist seiner Meinung nach zwar sinnlos, aber deshalb ergibt sich eine hohe Intensität in der Nähe mit höchsten Emissionen, bis in den Bereich von 10% des Grenzwertes.
Der TETRA-Standort in Ötz trägt von der Höhe der Strahlung her nichts bei, er ist so gesehen vernachlässigbar.

Sein Fazit:
  • Es sind relativ wenige Stationen.
  • Immissionen sind in der Nähe hoch wegen niedriger Senderhöhe und gehen mit steigender Entfernung stark runter.
  • Der bestehende TETRA-Funk ist zu vernachlässigen.
  • Höchste Strahlung in der Münchnerstraße und vor allem in Kleinhöhenrain in 6 m Höhe über dem Boden, also Schlafzimmerhöhe.
Sollte man Messungen machen? Dazu sei zuerst zu klären, mit welcher Fragestellung? An sensiblen Standorten, etwa Kindergärten oder Schulen? Da bestehe aber von der Lage her in der Gemeinde kein Problem. Dies sähe man deutlich in der Simulation.
Messungen machten höchstens Sinn im direkten Umfeld. Dort bestünden höchste Immissionen und Messungen würden zeigen, wie hoch diesee tatsächlich sind. Das wäre die sinnvollste Möglichkeit, sonst zeige die Simulations-Karte alles recht gut.

Diskussion:
Die Dikussion wurde von Bernhard Neumaier eröffnet, der nochmal auf das wichtige Ergebnis der sehr niedrigen Intensität des TETRA-Funk hinwies. Außerdem zeigte er sich besorgt wegen der hohen Emissionen in Kleinhöhenrain und fragte nach Einwirkungsmöglichkeiten auf den Betreiber.

Hr. Münzenberg antwortete, dass es nur sehr geringe Möglichkeiten gäbe, auf die Betreiber Einfluss zu nehmen.

In reger Diskussion mit verschiedenen Gemeinderäten stellte Hr. Münzenberg klar, dass die Mobilfunkbetreiber bei Einhaltung der Grenzwerte völlig frei seien. Kontraproduktiv sei es von Gemeinden als politisches Signal zu beschließen, kein Mobilfunkmast auf kommunalen Gebäuden. Damit beraube man sich der Möglichkeit eventuell einen besseren Standort anbieten zu können, wenn ein Mast an einem neuralgischen Punkt geplant sei. Außerdem bekomme man als Vermieter viel mehr Informationen.
 
In Kleinhöhenrain würden wohl 10 % des Grenzwertes erreicht, was relativ hoch sei. Die Stadt München lasse bei jedem neuen Standort eine Emissionsprognose erstellen. Wenn Werte über 10% des Grenzwertes aufträten, dann werde gemessen. Das sei ein lokaler Münchner Standard. Letztlich ist eine Schädlichkeitsgrenze nicht bestimmbar, das sei nach wie vor ein offener Streit.

Dazu erklärte Hr. Münzenberg noch weitere Fakten zum Thema. Von der Leistung her ist Fernsehen sehr viel stärker als Mobilfunk. Das stellen die Mobilfunkbetreiber bei Diskussionen gern heraus. Aber Mobilfunk sei eben Richtfunk, daher komme eine viel höhere Leistung an. Wenn man Mobilfunk wie oben schon mit einer 60-Watt Glühbirne vergleicht, dann hat TETRA 2 Watt. Und dazu kommt noch, dass TETRA keinen Richtcharakter hat!

Josef Kammerloher führte dann noch an, da gäbe es aber noch einen TETRA-Funk in der Gemeinde. Das Leizachwerk sei über einen starken TETRA-Sender mit der Zentrale in München verbunden. Das sind über 40 km Entfernung! 

Hr. Münzenberg antwortete, das ist sicher Richtfunk und damit absolut vernachlässigbar.

Am Ende forderte Bürgermeister Schweiger alle Räte auf, das Thema gut zu überdenken, da in einer der nächsten Sitzungen ein Antrag für einen Mobilfunkmast kommen werde. Dann bedankte er sich abschließend bei Hr. Münzenberg für die aufschlussreichen Ergebnisse und die interessanten Informationen.

Donnerstag, 21. Mai 2015

GR-Sitzung 19.05.2015


In der Gemeinderatssitzung am 19.05.2015 gabs für die Räte eher wenig zu beschließen, da hauptsächlich umfangreiche Berichte vorgestellt wurden: Rathausbau, Kinderhaus und die Mobilfunksituation im Gemeindegebiet.
 
Feststellung der Bilanz 2014 der gemeindlichen Wasserversorgung
Die gemeindliche Wasserversorgung hat bei einem Umsatz von 2,573 Mio. € einen Verlust von 11.000 € gemacht. Der Verlust ist als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde banküblich zu verzinsen.
Einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

Feststellung der Bilanz 2014 für das gemeindliche Energieunternehmen
Der Regiebetrieb der Gemeinde für Energie und Nahwärme hat bei einem Umsatz von 377.000 € einen Verlust von 33.000 € gemacht. Der Verlust war deshalb so relativ hoch, da alles noch im Aufbau ist.
Einstimmig vom Gemeinderat angenommen.

Vorstellung der Prognose zu elektromagnetischen Immissionen von bestehenden Mobilfunkstandorten durch das Büro anbus analythik
Hr. Münzenberg von der anbus analytikGmbH stellte die Ergebnisse der Prüfung der Immissionen aller Mobilfunkstationen im Gemeindegebiet vor. Genaue Einzelheiten folgen in einem separaten Blogbeitrag.

Bürgerzentrum KiWest - Sachstand der Ausschreibungen, Kosten und Bauzeit
Von den Kosten her läuft das Bauprojekt sehr gut, wahrscheinlich wird es am Ende billiger wie geplant. Vom Zeitplan her besteht ein Rückstand von 4 Wochen, der aber laut Architekturbüro noch aufgeholt werden kann. Ziel ist es ja Anfang Januar 2016 einzuziehen

Rathaus Feldkirchen-Westerham/ Kostenfortschreibung, Nachträge, Bauzeitenplan
Es wurden die Gesamtkosten vom Architekturbüro Schleburg vorgestellt:
  • Rohbau u. Ausbaukosten 4.099.500 €
  • Technische Gebäudeanlagen 699.100 €
  • ELT, Beleuchtung 734.400 €
  • Aufzug 221.700 €
  • Möbel 566.000 €
  • Baunebenkosten 929.200 €
Gesamt Prognose 7.250.000 €

Nachträge:
Gesamtnachträge 621.600 €
Dabei entfallen auf den Altbau 60% der Steigerung. Trotzdem wäre ein Neubau immer noch teurer gewesen.

Kosten pro Quadratmeter Bruttofläche:
Kennzahl Altbau 1.765,55 € brutto (1.483,66 € netto), was ein sehr guter Wert ist.
Kennzahl Neubau 1.951,79 €  (1.640,16 € netto)

Zum Schluss stellte der Architekt noch die gelungene Altbausanierung heraus. Der Bau sei ein enorm würdiger Fortbestand. Mit maßvoller Sanierung sei ein hoher Ökostandard sowie beste Arbeitsplatzqualität erreicht worden. Der Altbau sei von der Qualität her wie neu.

Schaffung einer Nahversorgung für Westerham, Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche der Fl.Nr. 2579 der Gemar-kung Vagen an der Aiblinger Straße
Einige Beschlüsse zum Bebauungsplan für die Nahversorgung Westerham:
  • Nutzungsänderung von Gewerbe- in Sondergebiet Einzelhandel: Zustimmung 16:7
  • Bebauungsplan soll aufgestellt werden: Zustimmung 16:7
  • Planungsleitung durch Büro Schmidt Brannenburg: Zustimmung 16:7

Montag, 4. Mai 2015

Nahversorgung Westerham - weiteres Vorgehen


Ausgiebige Diskussionen gab es in der GR-Sitzung am 28.04.2015 zum Thema Nahversorgung Westerham.
Bürgermeister Schweiger erklärte die Hintergründe:
 Seit der Lidl-Schließung im Februar 2014 gäbe es ein großes Defizit an Einkaufsmöglichkeiten in Westerham. Zur Lösung des Problems hätten viele Gespräche mit Investoren, Objektentwicklern, dem Landkreis und der Regierung von Oberbayern stattgefunden. Vor allem die Regierung habe sich gegen die Ausweisung eines Sondergebietes gesperrt, wenn dieses nicht fußläufig erreichbar sei. Nach langen zähen Verhandlungen - unter anderem mit Einschaltung von Wirtschaftsministerin Aigner - ließ die Regierung dann doch ihre Bedenken fallen.
Auf der Fläche gegenüber vom ehemaligen Lidl zwischen Bahngleis und Aiblingerstrasse sollen ein Drogeriemarkt und ein Supermarkt entstehen, die Restfläche soll Gewebegebiet werden. Dafür solle nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Es habe natürlich auch Anfragen zu anderen Grundstücken gegeben, aber im Moment sei keine andere Lösung in Sicht.
Vom Ortsrat werde es ganz regulär eine Stellungnahme zum Bebauungsplan geben, auch natürlich vom Amt für ländliche Entwicklung.

Die nachfolgende Diskussion war geprägt von Bedenken wegen der Entwicklung des Ortszentrums und der Zusammenarbeit mit der Dorferneuerung, sowie dem Bedauern über das Verschwinden kleiner Läden. Dem gegenüber stand die Erleichterung, endlich eine gangbare, adäquate Lösung für das Nahversorgungsproblem in Westerham gefunden zu haben.

Die Positionen der Diskussionsteilnehmer kurz zusammengefasst:

Klaus Anderl (FWV) war es ein wichtiges Anliegen, dass die Dorferneuerung eingebunden wird, auch wenn das nochmal einen Monat Zeitverzug bedeuten würde.

Franz Bergmüller (PB) meinte, das Sterben der kleinen Läden sei nicht aufzuhalten. Das sei heute halt einfach so. Die Entwicklung gehe immer weiter so. Nachdem nach zähen Verhandlungen endlich ein Drogeriemarkt und ein Discounter kommen sollen, müsse das jetzt gemacht werden.

Heinz Oestele (SPD) zählte alle Ortschaften in der Gegend als potentielle Kunden auf und schloss, in der heutigen Zeit passe die Fußläufigkeit als Kriterium nicht mehr.

Dr. Kienle fragte, wo das alles hinführen solle bei all den schon vorhandenen Leerständen. Durch das Vorhaben würde in der Aiblingerstraße die Verkehrsbelastung stark steigen, um so dringlicher sei es, dass die Bahnparalelle endlich verwirklicht wird.

Cristoph Langer und Elisabeth Spielmann (Grüne) äußerten sich massiv gegen das Vorhaben. Der Flächenverbrauch sei sehr groß und unnötig. Das Vorhaben fördere nur den Autoverkehr, sozial Schwache ohne Auto würden benachteiligt.

Sebastian Höss (FW) bedauerte, dass in diese Richtung gegangen werde. Kleine Geschäfte würden durch solche Ansiedlungen definitiv nicht gestärkt.

Josef Hupfauer (FWF) zeigte sich begeistert von dem Vorhaben. Für Feldolling sei es eine ideale Lösung.

Christiane Noisternig (CSU) befürwortete das Vorhaben. Die Regierung habe sich endlich bewegt, das Grundstück sei erwerbbar und dazu gäbe es auch noch einen Investor. Also unbedingt das Vorhaben jetzt durchziehen!

Martin Oswald (PB) sprach zuerst seinen Dank an den Bürgermeister aus für die langen schweren Verhandlungen und bat dann, das Vorhaben zu beschließen.

Beschluss:
Vorbereitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Dr. Spies und dem Investor bis zur nächsten Gemeinderatssitzung: Befürwortung mit 16:7 Stimmen.

(Eine ungekürzte Version der Diskussion als PDF gibts hier: Nahversorgung Westerham)

Donnerstag, 30. April 2015

GR-Sitzung 28.04.2015


Diesmal gabs in der Sitzung einige lange Diskussionen hauptsächlich zum Thema Nahversorgung Westerham.
Folgende Tageordnungspunkte wurden behandelt:


Vorstellung der Prognose zu elektromagnetischen Immissionen von bestehenden Mobilfunkstandorten durch das Büro anbus analythik
Das Büro hatte am Vortag abgesagt, da der Mitarbeiter kurzfristig nach Argentinien reisen musste.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, extensiv zu nutzende Flächen - weiteres Vorgehen.
Als Vereinfachung schlug die Verwaltung vor, diese Flächen aus dem Hauptplan heraus zu nehmen und in einem Beiplan anzufügen.

Beschlüsse:
Aufnahme in einen Beiplan: 4:18 abgelehnt
Ortsbegehungen der betroffenen Flächen durchführen wie schon beschlossen: 20:3 angenommen.

Vergabe Elektroleistung Feuerwehrhaus Feldolling
12 Firmen haben sich beworben, höchstes Angebot 83.000 € niedrigstes 71.000 €
Vergabe an Elektro Weber mit 23:0

Friedhofserweiterung Feldkirchen - weiteres Vorgehen
Nach der Bürgerversammlung sollen die dort besprochenen Punkte bei der Planung weiterverfolgt werden.

Beschluss:
  • Objektplanung beauftragen zu den aufgeführten Punkten, dazu ...
  • ortskernnahe Parkplätze planen und ...
  • Fläche für zukünftige Erweiterung des Kindergarten Bucklberg berücksichtigen
Mit 23:0 Stimmen angenommen.

Nahversorgung Westerham - weiteres Vorgehen
Seit der Lidlschließung besteht ein Bedarf für die Nahversorgung in Westerham. Nun ist ein Investor gefunden, die Regierung von Oberbayern hat nach längerem Zögern keine Einwände mehr und so kann gegenüber vom ehemaligen Lidl zwischen Bahnstrecke und Aiblingerstrasse ein Supermarkt und ein Drogeriemarkt entstehen.

Beschluss:
Die Verwaltung soll einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Dr. Spies und dem Investor vorbereiten. 
Zustimmung mit 16:7

1. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
Die Satzung muss geändert werden, da das Innenministerium auf ein Urteil des BayVGH hinwies und eine entsprechende Mustersatzung zusandte.
Die vorgeschlagene Satzungsänderung wurde mit 23:0 bewilligt.

Strombeschaffung 2017-2019- Bündelausschreibung und Dienstleistungsvertrag mit der Fa. Kubus
Die Firma Kubus ist eine Tochterfirma des Gemeindetags. Mit dem Vertrag sind günstigere Strompreise realisierbar.

Beschluss:
Vertrag mit Fa. Kubus abschließen, Träger ist der Gemeindetag und es soll 100% Ökostrom gekauft werden.
Zustimmung mit 21:2

Bedarfsfeststellung Kinderbetreuungsplätze- vorübergehende Einrichtung Kindergarten-gruppe im Kindergarten Westerham.
Es sind derzeit nur noch sehr wenige Kindergarten und Krippenplätze verfügbar. Erfahrungsgemäß wird es in den nächsten Monaten bis zum neuen Kindergartenjahr noch zu weiterem Bedarf kommen.

Beschluss:
Einrichtung einer weiteren Kiga-Gruppe in Westerham mit 25 Kindern, später Umzug ins Kinderhaus Westerham, dazu nach Bedarf Personaleinstellungen.
Zustimmung mit 23:0