Samstag, 2. August 2025

Unterkunft Geflüchtete

Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerber - Entscheidung über Eilantrag und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichshof

In der Juli-Sitzung informierte Bürgermeister Johannes Zistl über die aktuelle Entwicklung im Verfahren zur geplanten Geflüchtetenunterkunft im Gemeindegebiet. Hintergrund ist eine vom Landratsamt Rosenheim erteilte Baugenehmigung vom 7. Mai 2025, gegen die der Gemeinderat bereits im Mai Klage eingereicht hatte. Ein begleitender Eilantrag zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Verwaltungsgericht München am 8. Juli abgelehnt. Damit dürfen die Bauarbeiten aktuell fortgesetzt werden.

Rechtslage und strategische Einschätzung
Die Verwaltung hat nach Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei Döring Spieß am 16. Juli fristgerecht Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Ziel ist es, doch noch eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, was einen faktischen Baustopp bis zur Entscheidung im Hauptverfahren bedeuten würde.

Die Erfolgsaussichten der Beschwerde schätzt die Verwaltung als ungewiss ein. Das Verwaltungsgericht München habe in seiner Entscheidung nachvollziehbar das öffentliche Interesse an der Unterbringung von Geflüchteten gegenüber den kommunalen Interessen gewichtet. Rechtlich fehlerhafte Entscheidungen wurden nicht festgestellt. Jedoch gäbe es Spielräume in der Bewertung der 10-jährigen Befristung und der Anwendung des §246 Abs.14 BauGB eine Sonderregelung, die Landratsämtern ermöglicht, Unterkünfte abweichend von kommunaler Planungshoheit zu genehmigen.

Politische und strategische Argumente für die Beschwerde
Die Verwaltung sieht in der Beschwerde ein Signal in mehreren Richtungen:

  • Sie betont die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit,
  • Sie könnte Druck auf das Landratsamt ausüben, kleinere oder dezentrale Unterkünfte zu ermöglichen,
  • Sie soll verhindern, dass temporäre Lösungen dauerhaft werden,
  • Sie kann jederzeit zurückgenommen werden und verursacht kein rechtliches Risiko für das Hauptverfahren.

Die finanziellen Auswirkungen werden auf 1.000 bis 2.000Euro geschätzt, sind aber durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Diskussion im Gremium
Bürgermeister Zistl stellte klar: Die Beschwerde wurde wegen der kurzen Frist vorsorglich eingereicht, könne aber vom Gemeinderat zurückgezogen werden. Er verwies auf die grundsätzlich saubere Argumentation des Verwaltungsgerichts und räumte ein, dass die Erfolgsaussichten begrenzt seien. Die Beschwerde solle aber als politisches Signal gewertet werden. Er habe dem Landratsamt angeboten, die Gemeinde selbst könne 150 Plätze organisieren – sofern das Landratsamt auf eine Großunterkunft verzichte. Eine Antwort stehe aus.

Gemeinderat Franz Bergmüller forderte, die Frage der Anwendbarkeit des §246 Abs.14 BauGB müsse höchstrichterlich geklärt werden. Er sieht die Beschwerde als Chance, dem Freifahrtschein für Landratsämter juristisch entgegenzutreten.
Elisabeth Spielmann sprach sich dagegen aus aus Solidarität mit anderen Kommunen, die ebenfalls Unterkünfte errichten müssen.

Beschluss:
Mit 17:5 Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die bereits eingereichte Beschwerde fortzuführen.

Zukunft trotz Handicap

Wohnheim in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
(Foto: Zukunft trotz Handicap e.V.)

In der Juli-Sitzung des Gemeinderats stellte sich der Verein „Zukunft trotz Handicap e.V.“ vor und präsentierte seine Pläne für ein inklusives Wohnheimprojekt in der Gemeinde. Der Verein aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn engagiert sich seit 2013 für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit kognitiver Einschränkung und betreibt bereits ein Wohnheim mit 27 Apartments, Qualifizierungsangebote und ein Inklusionscafé.

Das Konzept: Wohnen, Arbeiten, Teilhabe
Vereinsvorsitzende Andrea Hanisch stellte gemeinsam mit Rolf Gärtner das Leitbild vor: Ziel sei ein Mehrgenerationenhaus mit rund 30 Apartments für Menschen mit Handicap, kombiniert mit Tagesbetreuung, landwirtschaftlicher Nutzung (Gemüse, Tiere) und Arbeitsmöglichkeiten im Ort. Auch Wohnungen für Mitarbeitende sollen entstehen. Im Sinne der Inklusion soll das Projekt möglichst ortsnah und gut angebunden sein – zentrale Lage und ÖPNV-Zugang sind deshalb wichtige Kriterien.

Finanzierung und Struktur
Das Projekt soll durch ein gemeinnütziges Modell ermöglicht werden: Der Verein gründet eine GmbH & Co. KG, in der Angehörige als Kommanditisten beteiligt sind. Die Gebäude werden vom Verein errichtet, ein Sozialträger übernimmt später den Betrieb. Das bisherige Modell in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wird bundesweit beachtet und als „Erfolgskonzept“ gewürdigt. Der Bau wird eltern- und angehörigenfinanziert – so sollen bezahlbare Plätze entstehen.

Feldkirchen als Wunschstandort
Seit über einem Jahr ist der Verein in Feldkirchen-Westerham auf Grundstückssuche – bisher ohne Erfolg. Bürgermeister Johannes Zistl bestätigte die Gespräche und betonte, dass Bedarf und Anfragen nach solchen Wohnformen regelmäßig an die Gemeinde herangetragen werden. Die Präsentation diene auch dazu, das Projekt öffentlich im Gespräch zu halten. Gemeinderätin Christiane Noisternig merkte an, dass man sich Erbpacht bei gemeindlichen Grundstücken vorstellen könnte. Der Bürgermeister bat, Hinweise auf passende Grundstücke direkt an ihn zu richten.

Fazit
Das Wohnprojekt „Zukunft trotz Handicap“ steht für moderne Inklusionsarbeit und möchte mit einem durchdachten Konzept einen Ort schaffen, an dem Menschen mit Behinderung so selbstständig wie möglich leben und arbeiten können. Die Gemeinde signalisiert grundsätzliches Interesse – nun bleibt die Hoffnung, ein geeignetes Grundstück zu finden.

Natursteinpflaster Dorfplatz

Ortsmitte Feldkirchen - Festlegung Natursteinpflaster Dorfplatz Feldkirchen

Nach einer längeren Phase der Beratung hat der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham in seiner Juli-Sitzung eine Entscheidung zur Gestaltung des neuen Pflasterbelags für den Dorfplatz getroffen. Zur Auswahl standen mehrere Musterflächen, die vorab auf dem Rathausparkplatz verlegt und gemeinsam mit dem Freianlagenplaner Herrn Schaar begutachtet wurden.

Wie im oberen Bereich wird der Dorfplatz etwa aussehen.
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Hintergrund

In der Juni-Sitzung waren alle drei ursprünglichen Pflastervarianten abgelehnt worden – mit dem Wunsch, größere Steine zu prüfen, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Die neue Sitzungsvorlage enthielt daher zwei zusätzliche Musterflächen (V und VI) mit größeren Natursteinplatten. Dabei wurde schnell deutlich: Die Platten sind zwar optisch ansprechend, aber teuer – bis zu 410/m² brutto und technisch problematisch aufgrund der unregelmäßigen Winkel des Platzes. Schon allein die nötigen Schnittkanten würden rund 30.000 netto kosten.

Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfahl, die überarbeitete Musterfläche II mit gelblichen statt rot-grauen Steinen zu verwenden. Diese Lösung sei mit 178,50/m² brutto wirtschaftlich tragbar (Budgetrahmen: 250/m²) und vereine gute Begehbarkeit mit einem ansprechenden Erscheinungsbild. Zudem wurde betont, dass alle Vorschläge barrierefrei nach DIN-Norm und mit geschliffener Oberfläche für Barrierefreiheit ausgeführt sind.

Diskussion im Gremium

  • Bürgermeister Zistl sprach sich für Musterfläche II aus: kleinere Steine seien flexibler zu verlegen und besser für den Platz geeignet. Große Platten seien aufwendig und wegen der Form des Platzes ungeeignet.
  • Christiane Noisternig bevorzugte die rot-graue Variante.
  • Sepp Hupfauer lobte die Optik der großen Platten, räumte aber ein, dass die Kosten nicht tragbar seien. Bei den kleinen Steinen sei die Fugenpflege ein großer Aufwand.
  • Bernhard Neumaier befürwortete Musterfläche II mit gelben Steinen, empfahl eine schräge Verlegerichtung. Der Unterhalt sei kein großes Problem.
  • Heinrich Gall regte eine Mischung aus größeren und kleineren Platten an, um das Gesamtbild aufzulockern.
  • Franz Bergmüller betonte, dass die bisherigen Pflasterflächen im Unterhalt unproblematisch gewesen seien. Wichtig seien die Farbauswahl und die passende Verlegeart.

Abstimmungsergebnisse

  • Musterfläche II mit gelben Steinen: 21:1 angenommen
  • Verlegerichtung:
    • 90 Grad zur Straßenachse: 7 Stimmen
    • 45 Grad-Verlegung (schräg zur Straße): 15 Stimmen

Weiteres Vorgehen
Laut dem beauftragten Planer soll die Ausschreibung noch im Herbst erfolgen – bei guter Ausschreibungslage könnte der Baustart der Außenanlagen noch im Laufe dieses Jahres erfolgen.

Fazit
Mit Musterfläche II – in gelblicher Ausführung und schräger Verlegung – wurde eine tragfähige und ästhetische Lösung für den zentralen Platz in Feldkirchen gefunden. Die Umsetzung hängt nun vom Ausschreibungsergebnis ab.

Infos vom Bürgermeister


Bürgermeister Johannes Zistl informierte in der Sitzung vom 29.07.2025 über verschiedene Entwicklungen und Veranstaltungen der letzten Wochen.

Besonders erfreulich war der Festabend anlässlich "50 Jahre Volkshochschule und Musikschule", der kürzlich stattfand. Die Veranstaltung war musikalisch und inhaltlich gelungen, viele ehemalige Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter waren anwesend, darunter auch der Gründer der vhs. Der Bürgermeister dankte ausdrücklich Sonja Harig für die hervorragende Organisation.

In Kleinhöhenrain wurde der Ausbau der Dorfstraße abgeschlossen. Die bisherige Engstelle wurde beseitigt und die Straße verbreitert. Im Zuge der Maßnahme wurden sämtliche Versorgungsleitungen - einschließlich Fernwärme - neu unter der Straße verlegt. Lediglich ein Glasfaser-Leerrohr der Telekom fehlt, da die Telekom solche Rohre nur dann einzieht, wenn ein konkreter Glasfaseranschluss ansteht. Aktuell laufen im Ortsteil zudem noch Arbeiten zum Fernwärmeleitungsbau. In dem Zusammenhang wurde auch die Straße zur "Schönen Aussicht" geöffnet. Auf Antrag aus der Bevölkerung wird die Straße nach Abschluss der Arbeiten vollständig asphaltiert - in gemeinsamer Abstimmung mit der ausführenden Firma.

Die Online-Terminvereinbarung mit dem Rathaus erfreut sich wachsender Beliebtheit: Im ersten Halbjahr 2025 wurden rund 500 Termine online gebucht. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft sind durchweg positiv.

Bürgermeister Zistl berichtete außerdem von drei kürzlich ausgezahlten LEADER-Förderungen:

  • Die Schützen aus Westerham erhielten Mittel für neue Laserlichtgewehre.
  • Der Präventionskurs "NIKA" für Vorschulkinder wurde bezuschusst.
  • Die Vaganahalle bekam einen Zuschuss für die neue Lichtanlage.

Vereine wurden daran erinnert, Anträge auf kommunale Jugendförderung für das Jahr 2025 bis spätestens 30. September 2025 bei der Gemeinde einzureichen.

Die Ökomodellregion Glonn-Mangfalltal-Aying sucht derzeit einen halbtags beschäftigten Regionalmanager*in. Bürgermeister Zistl warb dafür, diese wichtige Schnittstellenposition möglichst bald zu besetzen.

Schließlich gab er bekannt, dass das Ferienprogramm 2025 online verfügbar sei. Es umfasst rund 75 Veranstaltungen, die Anmeldung erfolgt über das bekannte Online-Portal.

Abschließend berichtete der Bürgermeister vom traditionellen Einserschülerempfang. Insgesamt 26 Schülerinnen und Schüler mit hervorragenden Schulnoten waren eingeladen. Die Veranstaltung war sehr gelungen und ein schöner Rahmen, um die Leistungen der Kinder und Jugendlichen zu würdigen.


Samstag, 28. Juni 2025

GR-Sitzung 24.06.2025

Besichtigung Hochbehälter

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatten die Gemeinderäte die Möglichkeit den neuen Hochbehälter in Aschbach zu besichtigen. 

Hochbehälter in Aschbach

Wassermeister Manfred Franck führte durch die Anlage und erklärte kompetent Funktionen und Hintergründe.

Besichtigung des Hochbehälters

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 27.05.2025
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
  3. Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
  4. Wasserversorgung Feldkirchen; Quellen und Brunnen - Pegelstände
  5. Neubau Polder Feldolling, aktueller Stand zu Planung und Bau der Drainage und weiteres Vorgehen - Vortrag des WWA Rosenheim
  6. Erweiterung des Schulgeländes durch die Nutzung der KUS-Räume
  7. Antrag auf Bauleitplanung für einen Batteriespeicher an der Leitzachwerkstraße in Vagen, Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes; Vorstellung des Konzepts durch Investor
  8. Ortsmitte Feldkirchen - Festlegung Natursteinpflaster Dorfplatz Feldkirchen
  9. Hochwasserschutz / Städtebau im Bereich zwischen Staatsstraße und Einmündung des Feldkirchener Bachs in den Kellerbach - Beschluss über weiteres Vorgehen
  10. Grundsatzbeschluss zum E-Car-Sharing - Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde und der Mangfalltal Energie GmbH

1 Genehmigung der Niederschrift vom 27.05.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Johannes Zistl berichtete unter anderem, dass man am Lauser Weiher nach der Mähaktion nun wieder baden könne. Dazu gäbe es nun gemähte Badeplätze an der Mangfall wie der Presse entnommen werden konnte.

Weiter wies er auf den Schadensmelder auf der Gemeindehomepage hin für Meldungen von kaputten Straßenlaternen, Schlaglöchern, etc.

4 Wasserversorgung Feldkirchen; Quellen und Brunnen - Pegelstände

Wassermeister Manfred Franck informierte über die aktuelle Entwicklung der Pegelstände der gemeindlichen Trinkwasserversorgung. Der Bericht ging auf einen Antrag von Gemeinderat Franz Bergmüller (Pro Bürger) zurück und wurde vom Gemeinderat mit Interesse aufgenommen.

Die Gemeinde bezieht ihr Trinkwasser aus vier Quellen im Bereich Altenburg sowie dem Brunnen Riedholz. Der Wassermeister erläuterte anhand einer Präsentation die Entwicklung der Niederschläge, Schüttmengen der Quellen und der Entnahmemengen am Brunnen seit 2014. Trotz schwankender Niederschlagsmengen sei die Versorgung derzeit gesichert - allerdings ohne nennenswerte Reserven für Störfälle oder längere Trockenperioden. Die Wasserentnahme insgesamt liegt im Bereich von 310.000 bis 340.000 m³ pro Jahr. Frank erwähnte auch den vorgeschriebenen Mindestüberlauf von 2 l/s über die Kalkterrassen in Niederaltenburg, der ab 2025 von der Naturschutzbehörde verlangt wird und zusätzliche 62.000 m³ jährlich bindet.

Freitag, 30. Mai 2025

GR-Sitzung 27.05.2025


Die Sitzung war stark von klima- und energiepolitischen Themen geprägt. 

Es gab mehrere Beschlüsse zum European Energy Award und zu Vorrangflächen für Windenergie.


Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025 mit Änderungen
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
  3. Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
  4. Beitritt der Gemeinde zur Ökomodellregion Glonn
  5. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Änderungsbeschluss
  6. Beschluss der aktualisierten Fassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms EPAP(Vorberaten im UA)
  7. Beschluss des Energiepolitischen Leitbildes (Vorberaten im UA)
  8. Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung (Vorberaten im UA)
  9. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region 17 "Oberland"
  10. Regionalplan Südostoberbayern Region 18 Teilfortschreibung Windkraft - Beteiligungsverfahren
  11. Zensus 2022: Feststellungsbescheid- Bekanntgabe des Ergebnisses und Entscheidung hinsichtlich Rechtsmittel

1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025 mit Änderungen

Einstimmige Genehmigung

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Tempo 30 auf der Staatsstraße

Bürgermeister Johannes Zistl berichtete: Nach über eineinhalb Jahren Bearbeitungszeit wurde die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für die Staatsstraße in Feldkirchen nun endlich mündlich genehmigt. Die schriftliche Bestätigung steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet.

Sicherheitsbegehung im Rathaus

Der Bürgermeister weiter, es habe im Rathaus nun eine Begehung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und insbesondere der Bargeldverwaltung gegeben. Es gab keinerlei Beanstandungen - lediglich kleinere Hinweise, die leicht umsetzbar sind.

Windkraft und Vorranggebiete

Die geplanten Vorranggebiete für Windkraft des Planungsverbandes Oberland sorgen derzeit für Diskussionen, auch in den sozialen Medien. Bürgermeister Zistl kritisierte, dass die Nachbarkommunen - darunter auch Feldkirchen-Westerham - bei der Vorstellung der Pläne nicht einbezogen wurden. Dies stelle einen Verfahrensfehler dar. Besonders problematisch: Das aktuell eingezeichnete Vorranggebiet betrifft teilweise Wasserschutzzonen auf Gemeindegebiet. Zistl kündigte an, dass die Gemeinde dies klar in ihrer Stellungnahme beanstanden werde. Aus Sicht der Gemeinde müsse das geplante Gebiet deutlich verkleinert werden.

Badestellen im Gemeindegebiet

Auch in Sachen Freizeit und Naherholung tut sich etwas: Am Lauser Weiher, der in den letzten Jahren stark zugewachsen war, ist seit heute ein Mähboot im Einsatz, um das Gewässer wieder zugänglicher zu machen. Die Kosten für die Maßnahme teilen sich die Gemeinde, der Eigentümer des Weihers, der Fischereiverein sowie die Gemeinde Aying.

Darüber hinaus wurden - als Ergebnis der Jungbürgerversammlung - drei neue Badestellen an der Mangfall angelegt. Das Wasserwirtschaftsamt hat die Nutzung genehmigt. Die Bereiche werden regelmäßig gemäht und gepflegt. Nähere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger folgen in Kürze.

4 Beitritt der Gemeinde zur Ökomodellregion Glonn

Hintergrund und Ziele der ÖMR

Die Öko-Modellregionen sind Teil des bayerischen Landesprogramms "BioRegio Bayern 2030" mit dem Ziel, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 auf 30 % zu erhöhen. Die ÖMR Glonn, die bislang sechs Kommunen umfasst, möchte sich nun auf neun Gemeinden erweitern - neben Aying und Tuntenhausen soll Feldkirchen-Westerham Teil dieser Entwicklung werden. Ziel des Zusammenschlusses ist die Förderung ökologischer und regionaler Landwirtschaft, die Stärkung lokaler Vermarktung und eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum.

Vorstellung im Gemeinderat

Die ÖMR-Projektmanager/-in Frau Gsellmann und Herr Hobmeier stellten das Konzept im Gemeinderat persönlich vor. In der Präsentation wurde deutlich, dass neben Biobetrieben auch konventionelle Betriebe von der Teilnahme profitieren können - etwa durch gemeinsame Vermarktung, Vernetzung, Veranstaltungen oder geförderte Anschaffungen. Die Region bietet außerdem vielfältige Formate zur Öffentlichkeitsarbeit, etwa Hofradltouren, Bio-Regio-Kochevents und Kinoabende auf dem Bauernhof.

Sonntag, 11. Mai 2025

GR-Sitzung 29.04.2025


Großer Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Haushalts 2025. 

Es hatten wieder alle Fraktionssprecher die Gelegenheit zu Stellungnahmen zum neuen Haushalt.


Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Sternecker Weg", Vagen

Zu der Änderung, die in der Sitzung am 27.02.2024 TOP 7 beschlossen wurde, lagen nun Stellungnahmen vor von Regierung von Oberbayern, Bauamt, untere Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsamt, Bauernverband, Vermessungsamt und Energienetze Bayern. Am Ende beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans.

Satzungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 89  "Sternecker Weg", Vagen

Zur Änderung des Bebauungsplans lagen Stellungnahmen vor von Regierung von Oberbayern, Bauamt, untere Naturschutzbehörde, gemeindlicher Tiefbau, Telekom, Landwirtschaftsamt, Landratsamt Wasserrecht, Landkreismüllabfuhr, Wasserwirtschaftsamt, SWM, Vermessungsamt. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss kleinere Änderungen. Am Ende wurde die Erweiterung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen.

Umbau u. Erweiterung Kindergarten Höhenrain - Vorstellung Entwurfsplanung u. Kostenberechnung

Der Planungsauftrag für die Entwurfsphase war bereits im Juni 2023 erteilt worden.

Die Architektin Rieder präsentierte die überarbeiteten Planungen und die Kostenberechnung gemäß DIN 276. Die Planungen wurden eng mit dem Landratsamt, dem Kindergarten sowie der Sachgebietsleitung Kinder und Jugend abgestimmt. Die Umsetzung soll in Effizienzhaus-40-Bauweise erfolgen, was energetisch höhere Standards bedeutet. Trotz leicht höherer Baukosten im Vergleich zum KfW-55-Standard ergibt sich durch zusätzliche Fördermittel (z.B. Holzbauförderung) eine geringe Mehrbelastung von nur rund 20.000 €.

Eckdaten des Projekts

  • Neu gebaute Nutzflächen: 875 m²
  • Umgebaute Bestandsflächen: 695 m²
  • Bauweise: Erd- und Kellergeschoss in Massivbauweise, Obergeschosse in Holzbau
  • Heizung: Nahwärmeanschluss mit Fußbodenheizung
  • Lüftung: Kombination aus dezentraler Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Fensterlüftung
  • Gesamtkosten (brutto): ca. 7,63 Mio. €, mit möglichem Inflationszuschlag bis ca. 7,9 Mio. €

Zeitplan

  • Abbruch Schlossstraße 6: Spätherbst 2025
  • Baubeginn: März 2026
  • Fertigstellung: Sommer 2028

Die gesamten Förderungen werden sich auf etwa 2,2 Mio. € belaufen, was ca. 29 % der Kosten ausmacht