Samstag, 2. August 2025

Unterkunft Geflüchtete

Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerber - Entscheidung über Eilantrag und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichshof

In der Juli-Sitzung informierte Bürgermeister Johannes Zistl über die aktuelle Entwicklung im Verfahren zur geplanten Geflüchtetenunterkunft im Gemeindegebiet. Hintergrund ist eine vom Landratsamt Rosenheim erteilte Baugenehmigung vom 7. Mai 2025, gegen die der Gemeinderat bereits im Mai Klage eingereicht hatte. Ein begleitender Eilantrag zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Verwaltungsgericht München am 8. Juli abgelehnt. Damit dürfen die Bauarbeiten aktuell fortgesetzt werden.

Rechtslage und strategische Einschätzung
Die Verwaltung hat nach Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei Döring Spieß am 16. Juli fristgerecht Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Ziel ist es, doch noch eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, was einen faktischen Baustopp bis zur Entscheidung im Hauptverfahren bedeuten würde.

Die Erfolgsaussichten der Beschwerde schätzt die Verwaltung als ungewiss ein. Das Verwaltungsgericht München habe in seiner Entscheidung nachvollziehbar das öffentliche Interesse an der Unterbringung von Geflüchteten gegenüber den kommunalen Interessen gewichtet. Rechtlich fehlerhafte Entscheidungen wurden nicht festgestellt. Jedoch gäbe es Spielräume in der Bewertung der 10-jährigen Befristung und der Anwendung des §246 Abs.14 BauGB eine Sonderregelung, die Landratsämtern ermöglicht, Unterkünfte abweichend von kommunaler Planungshoheit zu genehmigen.

Politische und strategische Argumente für die Beschwerde
Die Verwaltung sieht in der Beschwerde ein Signal in mehreren Richtungen:

  • Sie betont die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit,
  • Sie könnte Druck auf das Landratsamt ausüben, kleinere oder dezentrale Unterkünfte zu ermöglichen,
  • Sie soll verhindern, dass temporäre Lösungen dauerhaft werden,
  • Sie kann jederzeit zurückgenommen werden und verursacht kein rechtliches Risiko für das Hauptverfahren.

Die finanziellen Auswirkungen werden auf 1.000 bis 2.000Euro geschätzt, sind aber durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Diskussion im Gremium
Bürgermeister Zistl stellte klar: Die Beschwerde wurde wegen der kurzen Frist vorsorglich eingereicht, könne aber vom Gemeinderat zurückgezogen werden. Er verwies auf die grundsätzlich saubere Argumentation des Verwaltungsgerichts und räumte ein, dass die Erfolgsaussichten begrenzt seien. Die Beschwerde solle aber als politisches Signal gewertet werden. Er habe dem Landratsamt angeboten, die Gemeinde selbst könne 150 Plätze organisieren – sofern das Landratsamt auf eine Großunterkunft verzichte. Eine Antwort stehe aus.

Gemeinderat Franz Bergmüller forderte, die Frage der Anwendbarkeit des §246 Abs.14 BauGB müsse höchstrichterlich geklärt werden. Er sieht die Beschwerde als Chance, dem Freifahrtschein für Landratsämter juristisch entgegenzutreten.
Elisabeth Spielmann sprach sich dagegen aus aus Solidarität mit anderen Kommunen, die ebenfalls Unterkünfte errichten müssen.

Beschluss:
Mit 17:5 Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die bereits eingereichte Beschwerde fortzuführen.

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