Sonntag, 11. Mai 2025

GR-Sitzung 29.04.2025


Großer Tagesordnungspunkt war der Beschluss des Haushalts 2025. 

Es hatten wieder alle Fraktionssprecher die Gelegenheit zu Stellungnahmen zum neuen Haushalt.


Feststellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Sternecker Weg", Vagen

Zu der Änderung, die in der Sitzung am 27.02.2024 TOP 7 beschlossen wurde, lagen nun Stellungnahmen vor von Regierung von Oberbayern, Bauamt, untere Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsamt, Bauernverband, Vermessungsamt und Energienetze Bayern. Am Ende beschloss der Gemeinderat einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans.

Satzungsbeschluss zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 89  "Sternecker Weg", Vagen

Zur Änderung des Bebauungsplans lagen Stellungnahmen vor von Regierung von Oberbayern, Bauamt, untere Naturschutzbehörde, gemeindlicher Tiefbau, Telekom, Landwirtschaftsamt, Landratsamt Wasserrecht, Landkreismüllabfuhr, Wasserwirtschaftsamt, SWM, Vermessungsamt. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und beschloss kleinere Änderungen. Am Ende wurde die Erweiterung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen.

Umbau u. Erweiterung Kindergarten Höhenrain - Vorstellung Entwurfsplanung u. Kostenberechnung

Der Planungsauftrag für die Entwurfsphase war bereits im Juni 2023 erteilt worden.

Die Architektin Rieder präsentierte die überarbeiteten Planungen und die Kostenberechnung gemäß DIN 276. Die Planungen wurden eng mit dem Landratsamt, dem Kindergarten sowie der Sachgebietsleitung Kinder und Jugend abgestimmt. Die Umsetzung soll in Effizienzhaus-40-Bauweise erfolgen, was energetisch höhere Standards bedeutet. Trotz leicht höherer Baukosten im Vergleich zum KfW-55-Standard ergibt sich durch zusätzliche Fördermittel (z.B. Holzbauförderung) eine geringe Mehrbelastung von nur rund 20.000 €.

Eckdaten des Projekts

  • Neu gebaute Nutzflächen: 875 m²
  • Umgebaute Bestandsflächen: 695 m²
  • Bauweise: Erd- und Kellergeschoss in Massivbauweise, Obergeschosse in Holzbau
  • Heizung: Nahwärmeanschluss mit Fußbodenheizung
  • Lüftung: Kombination aus dezentraler Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Fensterlüftung
  • Gesamtkosten (brutto): ca. 7,63 Mio. €, mit möglichem Inflationszuschlag bis ca. 7,9 Mio. €

Zeitplan

  • Abbruch Schlossstraße 6: Spätherbst 2025
  • Baubeginn: März 2026
  • Fertigstellung: Sommer 2028

Die gesamten Förderungen werden sich auf etwa 2,2 Mio. € belaufen, was ca. 29 % der Kosten ausmacht

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Diskussion im Gremium

Die Notwendigkeit einer Brandmeldeanlage wurde thematisiert, jedoch durch vorhandene Rettungswege und vernetzte Rauchmelder als entbehrlich bewertet. Fragen zu Lärmschutz, Fassadengestaltung, Lüftungssystemen und Raumaufteilung wurden von der Architektin beantwortet. Die Gestaltung der Fassade zur Straße wurde als unruhig empfunden - Änderungswünsche wurden zur weiteren Bearbeitung aufgenommen. Die Verwaltung wurde gebeten, mögliche Gegenfinanzierungen (z.B. durch Grundstücksverkäufe) zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der vorgestellten Entwurfsplanung in der Variante Effizienzhaus 40 zu und beauftragte die Verwaltung, die nächsten Leistungsphasen 4 bis 9 zu vergeben.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte a, 08.04.2025 den Haushalt ausführlich vorbesprochen und empfahl ihn zu beschließen. Nach dem die Kämmerin Frau Ziegelmann den Haushalt präsentiert hatte, folgten die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionssprecher. 

Der Verwaltungshaushalt beläuft sich auf 36,2 Mio. €, der Vermögenshaushalt auf 22 Mio. €, so dass der Gesamthaushalt 2025 einen Umfang von 58,2 Mio. € hat. Die Einnahmen aus Einkommens- und Umsatzsteuerbeteiligung sollen 11 Mio. € betragen und die Gewerbesteuer 10 Mio. €. Die Personalkosten sind bei 11,9 Mio. € (fast die Hälfte Kindergarten) und die Kreisumlage beträgt 8,9 Mio. €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt soll noch 321.773 € betragen. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 11 Mio. € geplant. Der pro Kopf Schuldenstand liegt einschließlich Schulverband am 01.01.2025 bei 544 €, bei einem Landesdurchschnitt von 970 €.

Am Ende wurde die Haushaltssatzung mit 21:0 beschlossen und Haushalt und Investitionsprogramm mit 17:4.

Neubau von 3 Containergebäuden als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende an der Walter- Gessner-Straße befristet auf 10 Jahre - erneute Anhörung

Erneut befasste sich der Gemeinderat mit dem geplanten Bau von drei Containergebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden an der Walter-Gessner-Straße in Westerham. Hintergrund war die Rücknahme der zuvor erteilten Baugenehmigung durch das Landratsamt Rosenheim, nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht München auf Klage der Gemeinde hin erneut die aufschiebende Wirkung angeordnet hatte.

Da das Landratsamt beabsichtigt, auf Grundlage von § 246 Abs. 14 BauGB eine weitere, zehn Jahre befristete Baugenehmigung zu erlassen, wurde die Gemeinde formell zur Stellungnahme aufgefordert. Der Gemeinderat nutzte die Gelegenheit, um seine bereits in der Vergangenheit geäußerte Ablehnung zu bekräftigen.

Die Verwaltung machte deutlich, dass die geplante Ausnahmegenehmigung tief in die kommunale Planungshoheit eingreift. Insbesondere sei die beabsichtigte Anwendung der Sonderregelung des § 246 Abs. 14 BauGB aus Sicht der Gemeinde nicht verhältnismäßig, da Alternativen nach allgemeinen bauplanungsrechtlichen Regeln nicht ausreichend geprüft worden seien. Man beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der bereits erhebliche rechtliche Bedenken an ähnlichen Vorhaben geäußert hatte.

Bürgermeister Johannes Zistl betonte, dass sich Gemeinderat und Verwaltung ihrer Verantwortung zur Aufnahme von Geflüchteten bewusst seien. Man strebe jedoch eine dezentrale Unterbringung in kleineren Einheiten an, um Integration besser zu ermöglichen. Solange das Landratsamt weiterhin auf der Errichtung der Großunterkunft bestehe, könne die Gemeinde keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten melden, da diese sonst zusätzlich belegt würden.

Die Fraktion der Grünen erklärte, dass sie den Bau von Unterkünften grundsätzlich nicht ablehne, kritisierte jedoch die Untätigkeit während der langen Phase des Rechtsstreits.

Der Gemeinderat beschloss mit 16:5 das Einvernehmen zur Baugenehmigung erneut zu verweigern. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, auch gegen eine neue Genehmigung juristisch vorzugehen.


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