Donnerstag, 5. Februar 2015

Hochwasserschutz Feldolling

Thema
Ein auch recht langwieriges Thema in der GR-Sitzung vom 29.01.2015 war der Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Es geht um die Eindeichung des Baches in dem Bereich und Anlage zweier Retensionsflächen als Ausgleich.
Außerdem soll Feldolling mit flachen Deichen und einem kleinen Graben davor vom Hochwasser geschützt werden. Laut Hr. Spannring vom Planungsbüro dient der Deich in erster Linie als Schutz für die große Menge an Oberflächenwasser, welches von den Wiesenflächen im Westen bei Starkregen anfällt.

Anträge
Zu beiden Vorhaben wurden von den Feldollinger Gemeinderäten sechs Anträge gestellt, die durchdiskutiert werden mussten.
Die Anträge sind von den Bedenken geprägt, dass durch die Hochwasserschutz-Maßnahmen in Feldkirchen das Dorf Feldolling beeinträchtigt werden könnte. Das Wasser werde vor allem durch den Bypass für die Salzstraße durch Feldkirchen durchgeleitet, am Ende komme noch der Kellerbach dazu und die Unterlieger hätten dann das Nachsehen. Durch die erhöhte Wassermenge komme es vielleicht zu einem Grundwasseranstieg und das Trinkwasser werde beeinträchtigt.

Erläuterungen
Hr. Hunger von der Verwaltung und Hr. Spannring vom Planungsbüro stellten während der Diskussionen immer wieder klar, es sei bei solchen Planungen Vorgabe, dass niemand schlechter gestellt werde. Natürlich dürften auch Grundwasserverhältnisse und Trinkwasservorkommen nicht verschlechtert werden. Das sei Grundlage der Planung, werde entsprechend untersucht und bei der Genehmigung auch geprüft.

Aus diesen Gründen bezeichnete Dr. Kienle einige der Anträge von Josef Hupfauer als reine Schaufensteranträge zu Selbstverständlichkeiten, um beim Bürger gut dazustehen.

Hr. Spannring betonte, dass durch die Becken in der Leitn und deren Steuerung, sowie durch die Retensionsflächen und alle anderen Maßnahmen keine höhere Wassermenge nach Ast und Feldolling kommt. Durch den Bypass in Feldkirchen strömt das Wasser um das Nadelöhr Salzstraße herum und nicht mehr durch die Salzstraße. Wenn man sich das Wasser auf den landwirtschaftlichen Flächen nach Durchführung aller Maßnahmen betrachtet, geht der Wasserspiegel sogar zurück.

Bachausbau
Alle Anträge zielten aber letztlich auf das Anliegen ab, den Feldkirchner Bach auszubaun und alles Wasser einfach in die Mangfall zu leiten. Als Retensionsfläche soll dann mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern die Polderfläche ausgehandelt werden.

Hr. Hunger führte dazu aus, der Polder und Retensionsflächen für den Bach sind zu anderer Zeit nötig, für ganz andere Hochwasserereignisse. Der Polder wird nur bei HQ100 (hundertjähriges Hochwasserereignis) der Mangfall geöffnet, hilft also nicht bei HQ100 Feldkirchner Bach, welches bei einem örtlichen Starkregenereignis eintreten kann.

Hunger: Ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retensions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtschaftlichen Flächen wasserfrei sind, ist vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen, gesetzlich nicht zulässig!
Hupfauer: Aber in Zukunft steht das Wasser auf 120 ha Fläche im Ereignisfall.
Spannring: Wenn einer im Landratsamt diese Planung unterschreibt, macht er sich strafbar.
Hupfauer: Das muss ja einer von der Regierung von Oberbayern unterschreiben.
Spannring: Dann macht sich der strafbar.

Bernhard Neumaier erklärte am Ende, das Wasser einfach durch zu leiten wäre zwar schön, aber geht halt nicht. Der Vorschlag ist einfach nicht genehmigungsfähig. Das sei schon x-fach durchdiskutiert. Es mache keinen Sinn mit der Diskussion wieder um Jahre zurückzugehen. Es geht um Vorschläge die realistisch sind.

So wurde dann der Vorschlag eines Vollausbau des Feldkirchner Baches mit den Gegenstimmen der Feldollinger Räte 21:2 abgelehnt.

Montag, 2. Februar 2015

Klage gegen Polder



Die Feldollinger Gemeinderäte hatten beantragt, dass die Gemeinde gegen den Polder Feldolling klagen soll. Aus ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Polder ergäben sich viele Anhaltspunkte, wie etwa die Herausnahme des Tegernsee aus den Planungen oder natur- und artenschutzrechtliche Gesichtspunkte.

Dazu erläuterte Rechtsanwalt Dr. Spieß die rechtlichen Fakten. Es gälte zu prüfen: Kann die Gemeinde als Klägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss auftreten.
Als Erstes erklärte er die rechtliche Bedeutung eines Planfeststellungsbeschlusses:

Planfeststellungsbeschluss
  • Wirkung wie ein Verwaltungsakt (wie ein Bauplan)
  • Keine Rechtsnorm
  • Kann enteignungsrechtliche Vorwirkung haben (wurde hier auch festgelegt)
  • Beschränkung des Rechtsschutzes durch Präklusions- (Ausschluss-)wirkung
Dann erläuterte Dr. Spiess die enteignungsrechtliche Vorwirkung nach § 71 WHG:
Normalerweise kann man nur gegen einen Verwaltungsakt klagen, wenn eigenes Recht betroffen ist (auch eine Gemeinde). Die enteignungsrechtliche Vorwirkung (d.h. bei dem Vorhaben kann relativ leicht enteignet werden) bewirkt, dass ein Betroffener auch wegen anderer Rechte klagen kann (etwa Naturschutz etc.). Wenn nämlich relativ leicht enteignet werden kann, muss der Planfeststellungsbeschluss schon rechtlich hieb- und stichfest sein.
Dieser Sachverhalt gilt allerdings für die Gemeinde als öffentliche Person nicht. Diese darf nur bei Verletzung eigener Rechte klagen.

Also Klagerecht wenn:
  • eigene Rechte betroffenen
  • Rechtswidrigkeit (bei eigenen Rechten)

Was sind nun die eigenen Rechte der Gemeinde?

Eigenen Rechte der Gemeinde
  • Kommunale Planungshoheit (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan)
  • Eigentum der Gemeinde
  • Kommunale Einrichtungen und Aufgaben
  • Selbstgestaltungsrecht
Dazu kommt als weitere Einschränkung, dass Rechtspositionen der Gemeinde nur abwägungserhebliche Belange sind. D.h. es wird immer abgewogen zwischen Hochwasserschutz und dem Gemeindebelang.
Dann ging Dr. Spiess einzeln auf die oben aufgeführten Rechte der Gemeinde ein.


Polder Feldolling und eigene Rechte der Gemeinde

Planungshoheit
Im Flächennutzungsplan sind im Poldergebiet landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, welche praktisch als Platzhalter gelten. Daher ist die Planungshoheit der Gemeinde nicht eingeschränkt.

Eigentum
Im Gebiet befinden sich Wege und Straßen der Gemeinde. Dazu gibt es allerdings die Zusicherung der Wiederherstellung nach dem Polderbau und nach Hochwasserereignissen, so dass hier kein Klagegrund gegeben ist.

Aufgaben
Es sind keine Pflichtaufgaben der Gemeinde wie Kiga, Schule etc. betroffen.

Selbstgestaltungsrecht
Die Flächen sind weg, können also nicht mehr gestaltet werden. Die Verletzung dieses Rechtes wurde etwa bei Flughäfen teils anerkannt. Hier aber handelt es sich um zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen und es wird eine Abwägung mit dem Hochwasserschutz getroffen werden. Daher wird es wohl keine Anerkennung geben.

Zum Schluß kam Dr. Spiess zu seinem Resumee:

Zusammenfassung
  • Es gibt leider keine Klagegründe!
  • Für einzelne Bürger kann eine Kommune nicht klagen: BVerwG: Gemeinde ist nicht „Sachverwalter ihrer Bürger“
  • Gemeindliche Forderungen wurden z.T. berücksichtigt
  • Ein Zusammenhang mit dem Tegernsee ist rechtlich irrelevant, da der Polder alleine wirksam ist, also kein direkter Zusammenhang besteht.
  • Eine rückwirkende Klage wegen Artenschutzbelange geht nicht, da dieser nicht die Rechte und die Verantwortlichkeiten der Gemeinde betrifft.
Ein Klageerfolg der Gemeinde ist für Dr. Spiess nicht prognostizierbar. Er stellte klar, er müsse der Gemeinde von einer Klage abraten. Das Wasserwirtschaftsamt sei außerdem amtlicher Sachverständiger, das gelte vor Gericht. Die Einlassungen des Amtes müssten mit eigenem Gutachten widerlegt werden. Und dazu komme, welches eigene Recht der Gemeinde ist eigentlich betroffen?

Diskussion
Josef Hupfauer erläuterte dann einige Punkte, die Planungsfehler vermuten lassen.
Dr. Spiess: Welches Recht der Gemeinde ist verletzt? Das ist entscheidend.

Josef Kammerloher meinte, die Gemeinde habe vielleicht Interesse, dass Bürger klagen, und könne eventuell finanzielle Unterstützung leisten.
Dr. Spiess erläuterte, die Ausgangslage sei für Privatpersonen natürlich besser, aber der Erfolg sei dennoch fraglich. Die Kommune darf allerdings einzelne Bürger bei Klagen nicht unterstützen, da das keine Aufgabe der Gemeinde sei!

Bernhard Neumaier forderte, dass der Tegernsee auch einbezogen werden müsse, da es aber keine rechtlichen Möglichkeiten gäbe, hier einzuwirken, müsse dies politisch geschehen.

Franz Bergmüller dankte Dr. Spiess für den ausführlichen, klaren Vortrag.
Da aber die Tegernseebewirtschaftung aus politischen Gründen nicht möglich ist, solle trotzdem aus politischen Gründen geklagt werden, und auch Bürgerklagen unterstützt werden.

Schließlich wurde doch recht deutlich für die Klage entschieden mit 16:7 Stimmen.

Die Klage wurde also entgegen den juritischen Gegebenheiten als rein politisches Signal beschlossen. Es ist zu hoffen, dass die Botschaft auch richtig am Oberlauf der Mangfall ankommt und nicht nur am Unterlauf als Versuch deren Hochwasserschutz zu verhindern. Da die Klage aber wohl sogar abgewiesen werden wird, dürfte das finanzielle Risiko der Gemeinde gering sein.

Samstag, 31. Januar 2015

GR-Sitzung 29.01.2015

Es standen zwar nur drei Punkte auf der Tagesordnung, aber da es sich um sehr umfangreiche Themen handelte, dauerte die öffentliche Sitzung bis kurz nach 22:00 Uhr. Wegen der Feldollinger Themen konnte der Schulungsraum der Feuerwehr die Masse der Besucher nicht fassen. Einige der über 70 interessierten Bürger mussten vom Gang aus zuhören.

1. Erweiterung des Friedhofes in Feldkirchen - städtebauliche Konzeption und Friedhofsgestaltung
 Vorstellung "Entwicklungsstudie Freiflächen Bucklberg" durch die Landschaftsarchitektin Fr. Kaiser. In der freien Fläche soll an den bestehenden Friedhof anschließend eine parkartig aufgelöste Friedhofserweiterung erfolgen. Daran anschließend ein Grünzug mit Wiesen und Bäumen, im NW Parkplätze und NO Spielplätze und Ruheflächen.
Das Konzept fand allgemeine Zustimmung, Anregungen und Vorschläge bezogen sich hauptsächlich auf die Detailplanung.
Vorschlag des Bürgermeisters: Es soll vom Ortsrat eine öffentliche Versammlung für alle Bürger und Institutionen veranstaltet werden. Dort sollen Anregungen, Ideen und Wünsche im Sinne aktiver Bürgerbeteiligung für die weitere Planung gesammelt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 22:0

2. Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung - Antrag der Freien Wähler Feldolling
Als erstes Vorstellung der Planung Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Um Bebauung mit Gewerbe- und Wohnflächen zu ermöglichen, soll eine Eindeichung des Feldkirchner Baches erfolgen. Dazu werden nach Vorgabe des Landratsamtes zwei örtlich nahe Retensionsflächen eingerichtet.
Befürwortung der Planung 21:1

Die Freien Wähler Feldolling haben außerdem 6 Anträge zum Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach und zum Hochwasserschutz Feldolling gestellt.

1. Antrag zur Sicherstellung, dass durch Hochwasserschutz Feldkirchen keine Schlechterstellung von Ast und Feldolling erfolgt.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe für jede Hochwasser-Planung, dass niemand schlechter gestellt wird. Dies ist selbstverständlich in der Planung enthalten.
Befürwortung des Antrags: 18:4


2. Antrag auf Untersuchung des Einflusses der fließenden Retension auf das Grundwasser. Dazu Erstellung eines Gutachtens durch einen externen noch nicht betroffenen Gutachter.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe bei der Planung, dass die Grundwassersituation nicht verschlechtert wird. Das wird deshalb auch entsprechend untersucht.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag vorerst zurück.


3. Antrag, die Planungen so zu gestalten, dass die Trasse der Umgehungsstraße im Flächennutzungsplan weiter möglich bleibt, da die Trasse ja im Überschwemmungsbebiet liegt.

Planungsbüro: Der Bau wird trotzdem möglich sein. Es handelt sich aber um einen anderen Vorgang, der mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun hat.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag zurück.


4. Antrag, Klingerbach und Aster Bach ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen, da sie auch großen Einfluß haben.

Planungsbüro: Diese sind in den allen Planungen zugrundeliegenden hydraulischen Berechnungen natürlich enthalten. Die Planung wurde in Abschnitte eingeteilt und der Hochwasserschutz Feldolling wurde dringlicher als der angesprochene Abschnitt eingestuft.
Nach kurzer Diskussion wurde der Beschluss gefasst, die Planungen zu den beiden Bächen paralell zu den laufenden Planungen anzugehen.
Berfürwortung: 23:0


5. Antrag: Sicherstellung, dass keine Beeinträchtigung der Grundwasserquelle und des Wasserschutzgebiets vom Feldollinger Trinkwasser erfolgt. Daher Vollausbau des Feldkirchner Bachs und alles Wasser in die Mangfall durchleiten. Als Retensionsfläche einfach die Polderfläche angeben.

Planungsbüro: Es ist ohnehin Anforderung und Grundlage der Planung, dass Trinkwasservorkommen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem ist ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retesions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtsch. Flächen wasserfrei sind, vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen!
Ablehnung des Vollausbaus mit 21:2


6. Antrag, dass Bürgermeister die Polderfläche als Retensionsfläche für Vollausbau Feldkirchner Bach mit dem Landratsamt aushandeln soll.
GR Hupfauer zog den Antrag wegen der Ablehnung von Antrag 5 zurück.


3. Hochwasserschutz Gewässer I. Ordnung - Planfeststellungsbeschluss zum Flutpolder in Feldolling - Beschluss über weiteres Vorgehen
Rechtsanwalt Dr. Spiess erläuterte in einem ausführlichen Vortrag die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder Feldolling. Er kam eindeutig zu dem Ergebnis, dass eine Klage nicht erfolgreich sein wird. Daher riet er klar von einer Klageeinreichung ab.
In der Diskussion wurde die politische Wirkung einer Klage herausgestellt, vor allem wegen der politischen Herausnahme der Bewirtschaftung des Tegernsees aus dem Hochwasserschutz.
Befürwortung einer Klage mit 16:7

Die Feldollinger Räte schlugen darauf vor, ihren Anwalt Dr. Wölfl zu beauftragen. Dieser Antrag wurde mit 21:2 Stimmen angenommen.

Dienstag, 27. Januar 2015

GR-Sitzung 27.01.2015


Trotz einer doch recht umfangreichen Tagesordnung dauerte die öffentliche Sitzung nur zweieinhalb Stunden von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr.



Altes Schwimmbad
Freizeitgelände am alten Schwimmbad - Vorstellung des Planungskonzeptes und Genehmigung der Kostenvereinbarung:
Planung als Freizeitgelände mit Spielgeräten, Eisstock-/Bocciabahn, Dirt-Bike-Bahn, Bolzplatz, Skateanlage...
Kosten ca. 300.000 € und wahrscheinlich 50% Förderung durchs Amt für ländliche Entwicklung.
Zustimmung zur Planung und zu den Kosten jeweils
Ergebnis: 22 : 0

Vorplatz KiWest
Vorstellung des Planungsentwurfes für den Vorplatz Bürgerzentrum (KiWest) sowie die Umgestaltung der Miesbacher Straße (RO 2):
Mit Linksabbiegespur ins KiWest und Linksabbiegespur in die Aiblingerstrasse, zwei Übergänge für Fußgänger über die Landstraße...
Kosten 791.000 € durch Förderung Amt für ländliche Entwicklung 533.000 €. Höhe der Beteiligung des Landratsamts sowie weitere Förderungen sind noch unbekannt.
Drei Beschlüsse: Zustimmung zur Planung, Zustimmung zu den Kosten und Übergabe der weiteren Planung in den Bauausschuß, jeweils  
Ergebnis: 22 : 0

Schloss Altenburg
Antrag auf Vorbescheid, Villa Bella, vertreten durch Herrn Dr. Meyer, München; Umbau und Nutzungsänderung des Schlosses Altenburg:
Schönheitsklinik mit 14 Betten, 13 Stellplätze, Denkmalschutz etc. noch nicht geklärt.
Zustimmung zur Planung und zur Nutzungsänderung mit Gegenstimmen wegen Denkmalschutz
Ergebnis: 18 : 4

Heizkraftwerk
Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes: Prüfung der Möglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit eines regenerativen Blockheizwerkes für die Kampenwandstraße und Umgebung:
Kosten für die Prüfung 7.670 € mit Förderung 1.900 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 20 : 2

Faganahalle
Vergabe weiterer Leistungsphasen und Freigabe der Genehmigungsplanung:
Zustimmung zum Bauantrag und Auftrag an Verwaltung diesen einzureichen
Ergebnis: 12 : 10
Freigabe der nächsten Leistungsphasen, Zustimmung mit
Ergebnis: 17 : 5

KiWest Nahwärmeversorgung
KiWest - Versorgung Wärme über Nahwärmenetz Betriebsgesellschaft Schulte mbH:
Vertrag auf 10 Jahre, 12 ct./KWh und einmalige Beteiligung mit ca. 16.000 €.
Wegen Unklarheiten, ob die 12 ct./KWh netto oder brutto sind und was ca. 16.000 € bedeuten soll, Vertagung der Entscheidung.
Ergebnis: vertagt

Kindergartengebühren
Änderung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung
Beschluß von Satzungänderungen dahingehend, dass zukünftig zur Vereinfachung Essens- und Spielgeld ebenfalls von den Eltern per Lastschrift eingezogen werden kann. Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Verkaufsoffene Sonn- & Feiertage
Neuerlass Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. Zustimmung mit 
Ergebnis: 21 : 1

Spenden
Genehmigung der Spenden 2014 
Ergebnis: 22 : 0


Vorbereitung Haushalt 2015

Etat 2015 für Soziales Netzwerk Feldkirchen-Westerham e. V.:
30.200 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 21 : 0

Untersuchung weitere Hochwasserschutzgebiete:
2015 79.000 € und 2016 60.000 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 21 : 0

Antrag zur Unterstützung des Weihnachtsmarktes 2015 durch den Werbering:
Bis auf Widerruf jährlicher Zuschuß von 2.500 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Jahresbeschaffungen Feuerwehren:
Mehrere Posten unter anderem 83.000 € Beschaffung, 55.000 € Verlegung Atemschutzwerkstatt von Vagen nach Feldkirchen. Fahrzeugbeschaffung:
2015   100.000 €
2016   150.000 €
2017   200.000 €
Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Medienetat für die Gemeindebücherei u. 25-jähriges Jubiläum:
Medienetat 40.000 €, einmalige Aufstockung der sonstigen Ausgaben von 4.000 € auf 7.000 € wegen der anstehenden Jubiläumsfeier, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Straßenbauprogramm 2015:
Wie im Bauausschuß am 02.12.2014 beschlossen
Ergebnis: 22 : 0

Antrag der CSU Sozialwohnungen und Mehrgenarationenprojekt:
1. zur Errichtung von weiteren Sozialwohnungen auf dem Flurstück Nr. 456/116 (Ludwig-Thoma-Str. 14 in Vagen)
2. zur Überplanung des Flurstücks Nr. 84 Gemarkung Feldkirchen (Ollingerstr.) für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten im Sinne eines Mehrgenerationenprojektes mit zum Teil gemeindeeigenen Wohnungen, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Samstag, 25. Oktober 2014

Jahresversammlung und Neuwahl Ortsrat Höhenrain

Zuerst kurz in eigener Sache. Ich kam und komme im letzten Quartal 2014 leider zu keiner Gemeinderatssitzung mehr, da ich heuer wieder in Thal Theater spiele.(Aufführungstermine:28.12.2014 sowie 2./3./4./5./6.01.2015)
Die Proben sind wie immer am Dienstag und Freitag und schwer zu verschieben. Ab Januar werde ich aber wieder über die Gemeinderatssitzungen berichten.
Nun aber zum Thema.

Ortsratsversammlung
Letzte Woche hatte der Ortsrat Höhenrain zur Versammlung mit Neuwahl des Ortsrates eingeladen. Eine erfreuliche Anzahl von etwa 60-70 Besuchern einschließlich Bürgermeister plus einigen Gemeinderäten folgten der Einladung.

Als erstes gab Ortsratsvorsitzender Michael Hofstetter einen kleinen Rückblick auf die Gründungsversammlung vor zwei Jahren. Danach hielt er ein kurzes Referat über Bürgerbeteiligung und erläuterte Ziele und Motive für Bürgerbeteiligung, aber auch die Grenzen derselben.
Anschließend berichtete er über die Tätigkeiten und Projekte der letzten zwei Jahre.
Der Ortsrat hielt in dem Zeitraum 14 Sitzungen ab und Ortsräte besuchten in ihrer Funktion zahlreiche Sitzungen und Veranstaltungen.

Projekte
Nach kurzem Statusbericht zu Windkraftanlagen im Gemeindegebiet und zum Höhenrainer Schloss, stellte Hofstetter die wichtigsten Projekte vor.
  • Es wurde ein informativer Fleyer über den Ortsrat und seine Ziele und Aufgaben erstellt, federführend Stefanie Hilligweg.
  • Martin Stahuber und Christian Zingerle trieben die Planungen für einen Radweg von Großhöhenrain nach Feldkirchen voran.
  • Werner Frach setzte sich mit der Idee eines Bushäuschens für die Schulkinder beim Warten auf den Schulbus auseinander.
  • Dazu wurde ein Formblatt „Meldung von Schäden, Mängeln, Ideen, Wünschen“ für die Verwaltung entwickelt und verwendet, zum Beispiel unter anderem für:
    • Meldung von starken Schäden am Putz des Gemeindehauses
    • Meldung einer stark verbogenen Leitplanke in Kleinhöhenrain
    • Meldung des desolaten Zustandes der Sprunggrube am Sportplatz
    • Gleichzeitig stieß der Ortsrat aber auch Eigeninitiativen an. So wurden die Bänke am Christopherusbrunnen in Großhöhenrain und am Bartholomäusbrunnen in Kleinhöhenrain von Alois Vollert bzw. Michael Hofstetter repariert.
  • Zuletzt berichtete Sepp Hermann über das Projekt Schulapfel, bei dem mit Spenden finanziert am Dorfeingang von Kleinhöhenrain mit vielen Schulkindern 20 Apfelbäume gepflanzt wurden.

Neuwahl
Anschließend fand die Neuwahl des Ortsrates statt. Sepp Forstner hatte sich als Wahlleiter zur Verfügung gestellt. Die Wahl wurde geheim mit vorbereiteten Stimmzetteln durchgeführt. Gewählt wurden 10 Ortsräte, jeder Wähler hatte 10 Stimmen zu vergeben.

Nach der Auszählung verkündete Sepp Forstner das Ergebnis. Mit 49 abgegebenen Stimmzetteln ergab sich folgendes Ergebnis in Reihenfolge der Kandidatenvorschläge:

Werner Frach 35
Hanno Größl 27
Sepp Hermann 40
Stefanie Hilligweg 22
Michael Hofstetter 48
Florian Lechner 42
Uta Raß 40
Markus Stahuber 40
Hubert Vollert 34
Christian Zingerle 35
Hans Stahuber 30
Renate Schernberger 21
Leonhard Kogler 25

Die hervorgehobenen Kandidaten bilden nun den aktuellen Ortsrat.

Danach entwickelten sich noch einige interessante Diskussionen zum Sendemast in Kleinhöhenrain, zu einer Frauenquote im Ortsrat und zur Informationspolitik der Gemeinde.

Am Ende hob Michael Hofstetter noch als Verbesserungspotential die Kommunikation mit der Höhenrainer Bevölkerung hervor und zitierte dazu Pater Franz:
„Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein.“
Um 23:00 Uhr endete dann die lange aber nie langweilige Versammlung.

Donnerstag, 21. August 2014

Baufortschritt Rathaus

Nachdem vor kurzem das Richtfest des Rathaus gefeiert wurde, eine Zusammenfassung zum Bericht des Architekturbüros in der Gemeinderatssitzung Ende Juli.

Altbau:
Der ganzer Altbau ist im gleichen modernen Zustand wie der Neubau, nach aktuellen Regeln der Technik ein modernes Gebäude was Brandschutz, Schallschutz, Statik, Bauphysik und Raumklima betrifft. Man hat massive Außenwände und wie im Neubau aktivierte Betondecken. D.h. für die heißen Sommertage ist keine Klimaanlage eingebaut, sondern es sind Rohre mit kaltem Grundwasser in den Decken eingezogen. Das erzeugt ein angenehmes Raumklima. 

Die Leitungen der Bauteilaktivierung im Altbau liegen direkt unter dem Estrich, im Neubau tiefer.

Im Sommer kühlt sich das Gebäude über Nacht ab und im Laufe des Tages wärmt es sich dann langsam wieder auf; also keine Klimaanlage, und damit auch kein kalter Luftzug für die Angestellten.
Die Altbausanierung war trotz der Probleme mit dem Dachstuhl immer noch billiger wie ein adäquater Neubau. Dazu wurde ein Gebäude aus der Jahrhundertwende erhalten, das Post, Schulhaus und Rathaus war.
Es gab aber Schwierigkeiten mit dem Dachstuhl, was vorher jedoch nicht absehbar war. Die Probleme machte nicht die alte Substanz, sondern nachgelagerte Reparaturen. Nun aber ist ein stützenloses Dachgeschoss gewonnen, das voll genutzt werden kann.

Ein voll nutzbares Dachgeschoss konnte gewonnen werden.
 
Die alten Geschossdecken aus Balken wurden durch Betondecken ersetzt. Bei den gesamten Arbeiten wurde das bestehendes Dachgeschoss lange erhalten. Dadurch war der Bau immer im Trockenen und es konnte problemlos den Winter durchgearbeitet werden.
Es wurde jeweils immer die halbe Balkendecke raus genommen und durch eine Betondecke ersetzt. Das Entfernen einer ganzen Decke hätte das ganze Gebäude zu stark destabilisieren, es wäre wie ein Kartenhaus gewesen.
Der Dachstuhl war qualitativ nicht so gut wie erwartet und hätte in seiner Tragsubstanz nicht den Anforderungen der Neuplanung entsprochen. So gab es nachträglich eingezogene Stützen und Pfetten die nicht hingehörten.

Neubau:
Es handelt sich um einen Betonskelettbau mit weißer Wanne im Grundwasser, wie oben beschrieben mit Bauteilaktivierung, ohne Klimaanlage. 

Eingangsbereich des neuen Rathauses

Das Gebäude wird große Fenster und eine aus Isolationsgründen doppelte Fassade haben. 

Zukünftiges Büro des Bauamtsleiters

Es gibt einen großen Sitzungssaal, der als einziges eine Lüftungsanlage hat.

Lüftungsrohre im Sitzungssaal

Dazu bietet er endlich ausreichend Platz für die Gemeinderäte und eine dreistufige „Tribüne“ für die Zuschauer. Die Akustik wird auch sehr viel besser sein, da eine Lautsprecheranlage eingebaut werden wird, wohl mit Mikrofonen für alle Gemeinderäte.
Unter dem Sitzungssaal liegt die Tiefgarage für kommunale Fahrzeuge, wasserundurchlässig gebaut im Grundwasser. 

 Auffahrt der Tiefgarage

Blick in den Innenhof zwischen Alt- und Neubau

Montag, 4. August 2014

Nahwärmeversorgung


Nahwärmeversorgung Feldkirchen
Unter dem Tagesordnungspunkt "Planvorstellung der Nahwärmeversorgung Strang Salzstr.- Seniorenheim etc. und Vergabe des 1 Trassenabschnitts" wurde in der letzten GR-Sitzung von einem Ingenieur vom Ingenieurbüro Dippold & Gerold das Nahwärmeprojekt in Feldkirchen vorgestellt.
Es ging um die ersten größeren Schritte zum Aufbau einer Nahwärmeversorgung in Feldkirchen, konkret um den Anschluss einiger Abnehmer an die Hackschnitzelheizung der WeberKlier Bioenergie GmbH in der Salzstraße.

Die Gemeinde wird das Netz bauen, die Wärme einkaufen (oder zukünftig zum Teil auch selbst produzieren) und an die Abnehmer weiterverkaufen.

Aktuelles Projekt
In den nächsten Monaten soll nun eine Leitungstrasse von der Salzstraße zum Rathaus und zur Raiffeisenbank gebaut werden, im Anschluss eine Trasse von der Salzstraße zum neuen Seniorenheim auf dem Mareisgelände.
Laut Dippold & Gerold komme das Vorhaben gut voran. Die Gestattungsanträge für das Graben durch die Staatsstraße und Kreisstraße Kr RO 2 seien gestellt, bis Oktober werde der erste Strang zum Rathaus fertig, und bis Dezember nach ursprünglicher Planung der zweite zur Raiffeisenbank. Die Raiffeisenbank hat allerdings den Termin auf 01.04.2015 gesetzt, daher würde es sich anbieten den Dezembertermin auch aus Kostengründen zu strecken.

Die Trasse zum Seniorenheim wird zur alten Post führen, wo eine zentrale Verteilstelle errichtet werden soll. Es sollen Doppel- und teils Dreifachleitungen gebaut werden (jeweils zwei Rohre, ein Zu- und ein Abfluss), um die Kreis- und Staatsstraße bei weiterem Netzausbau nicht nochmal öffnen zu müssen. Das sei erst einmal teurer, aber zukunftssicher, da das Nahwärmenetz ja wachsen soll.

Insgesamt werden für den derzeit geplanten Ausbau 430 lfm Leitung verlegt. Die Heizung der WeberKlier GmbH kann maximal 450 kW Leistung liefern. Der mögliche Maximalbedarf ist allerdings 475 kW in Spitzen, d.h. bei längeren Perioden im Winter mit sehr großer Kälte. Im Rathaus bleibt daher die alte Heizung für solche seltenen Lastspitzen erhalten.
Da das Nahwärmenetz weiter wachsen soll, muss auch eine Lösung gefunden werden für weiteren Bedarf. Hierzu wäre die Anschaffung eines mobilen Gerätes zum Überbrücken möglich. Man sollte ja nur so viel Kapazitäten vorhalten, wie man verkaufen kann. Daher besteht die Idee, eine mobile Anlage zu erwerben, wenn zukünftig neue Abnehmer dazukommen, etwa der Pfarrkindergarten

Der Gesamtpreis des derzeit geplanten Projekts beläuft sich auf 668.000 € davon 618.000 € für die Gemeinde, 50.000 € für die Anlieger.

Diskussion
Es kam der Einwand, dass die Rathausheizung doch auch irgendwann zu erneuern sei, solle man das dann machen?
 Der Ingenieur erläuterte, dass die Rathausheizung zukünftig auch für andere Spitzenlastzwecke verwendet werden könne.

Bernhard Neumeier erklärte daraufhin, dass man sich ja am Beginn des Aufbaus der Nahwärmeversorgung befinde. Eine mobile Anlage sei daher durchaus sinnvoll. Beim Aufbau werde es sicherlich immer wieder zu Überbrückungssituationen kommen.
Die bestehende Heizung im Rathaus sei immer schon als Spitzenlastkessel diskutiert worden.
Der Aufbau würde nun Stück für Stück erfolgen, und es nötig machen immer wieder neu zu überlegen, wie es weitergeht. Er sehe es daher auch als absolut richtig, dass die Leitungen größer ausgelegt werden. Wenn man beim aktuellen Stand stehenbleibe, hätte man erst gar nicht anfangen brauchen.

Franz Bergmüller erinnerte daran, dass die Hackschnitzelanlage im alten Altersheim größer ausgelegt worden sei, wegen dem damals an der Ollingerstraße geplanten Feuerwehrhaus. Der Kauf einer mobilen Anlage sei vor einiger Zeit nur wegen eines kurzfristigen Projektes geplant gewesen. Nun solle man jeweils länger vorausplanen und vor allem mit Hackschnitzel weitermachen. Das sei schließlich regenerative Energie. Also solle doch die bestehende Anlage am alten Altenheim erweitert beziehungsweise die bestehenden Kapazitäten abgeschöpft werden.
Der Bürgermeister pflichtete ihm bei und erläuterte, dass man sich bei der ursprünglichen Planung auf dezentrale Anlagen geeinigt habe. Eine zentrale Nahwärmeversorgung etwa am Klärwerk mache keinen Sinn.

Georg Schnitzenbaumer wandte ein, das ganze Projekt sei schon sehr teuer. Die Kosten seien je Meter etwa 1.500 €. Andere Netze würden nicht einmal die Hälfte kosten. Daher sei ein schneller Ausbau nötig, um Wärme zu verkaufen.
"Das jetzt amortisiert sich niemals, da können wir alle noch so alt werden. Dafür braucht man kein Rechenkünstler sein."

Gemeinderatsbeschluss
Zur Vergabe des ersten Bauabschnittes erläuterte dann der Leiter der Bauverwaltung Hermann Weber, es seien 12 Anbieter angerufen worden, von denen drei fristgerechte Angebote abgegeben hätten. Das höchste wäre 115.000 € gewesen, und die billigste Firma aus Au in der Hallertau habe sich mit 109.000 € beworben. Berechnet worden seien 95.000 €.
Das Angebot der Firma aus der Hallertau wurde daraufhin vom Gemeinderat einstimmig mit 24:0 angenommen.