Montag, 30. März 2015

Haushaltsdebatte

 Bürgermeister Schweiger leitete die Haushaltsdebatte ein. Er stellte die hohen Investitionen von 13 Millionen heraus und die wichtigen Projekte, welche diese nötig machen: Investitionen in die Kindergärten, den Hochwasserschutz, Nahwärmeversorgung und Straßenbau. Dazu komme die Sanierung der Faganahalle und die notwendige Bauhoferweiterung. Immerhin lagerten dort Werte von 1,2 Millionen Euro.
Das Steueraufkommen mit über 1000 € je Einwohner sei gut, der Schuldenstand mit 23 € pro Kopf niedrig. Auch mit Hinzunahme des Schulverbandes liege er nur bei 124 €. Immerhin belaufe sich der Durchschnitt bei der Prokopfverschuldung der Kommunen in Bayern auf 861 €.
Die geplante Kreditaufnahme sei vertretbar bei Guthabenzinsen von 0,3 – 0,85 % und einem Kreditzins von 0,0 % bei der Landesbodenanstalt.
Die Personalkosten betragen ca. 4 Millionen, hauptsächlich, weil die Kinderbetreuung stark aufgestockt worden sei. Es gäbe 29 Planstellen im Kindergartenbereich und in der Kernverwaltung 30.
Die großen Investitionen müssten ja auch mit entsprechendem personellen Aufwand von der Verwaltung bearbeitet werden.
Der Haushalt sei zukunftsorientiert, ausgewogen und von der Mehrheit des Gemeinderats getragen.
Daher habe er keine Sorgen wegen der Attraktivität der Gemeinde.
Zwei Führungskräfte, die in anderen Gemeinden Bürgermeister wurden, hätten kompensiert werden müssen. Dies noch dazu im Ausweichrathaus auf engstem Raum! Das sei eine große Leistung gewesen, Respekt und Lob an die Verwaltung.

Anschließend gab Kämmerer Kannengießer einen Kurzüberblick über den Haushalt und die Entwicklungen haushaltsrelevanter Zahlen.

Einige wichtige Punkte im Überblick

  • 32.217.300 € Gesamthaushalt.
    • Verwaltungshaushalt: 19.172.000 €
    • Vermögenshaushalt: 13.045.300 €
  • Die größten Kostenfaktoren: Personal, Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage.
  • 6,3 Mio Einkommenssteuereinnahmen.
  • Entwicklung der Steuerkraft ansteigend.
  • Hebesätze bei Gewebesteuer seit Jahrzehnten gleich. Grundsteuer seit 2006 gleich. Gewerbesteuer unter Landesdurchschnitt.
  • Gewerbesteueraufkommen 4.5 Mio, nach vorsichtiger Schätzung.
  • Gebührenaufkommen 2,4 Mio
  • Personalkosten 4,433 Mio.
  • Kreisumlage 5,259 Mio.
    • Kreisumlage seit 2011 absolut steigend, obwohl die Prozentpunkte seit 2012 sinken.
    • Kreisumlage für den Landkreis gesamt 2015: 229.588.205 €. Das entspricht einem Anstieg von 8,8 % zum Vorjahr.
    • Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham liegt im Landkreis auf Rang 7.
  • Investitionsprogramm 2015 im Hochbau 8 Mio. und Tiefbau 3,68 Mio.


Stellungnahmen der Fraktionssprecher:
Danach folgten die Stellungnahmen der Fraktionssprecher der Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat vertreten sind.


Bernhard Neumaier von der CSU-Fraktion stellte die gute Situation der Gemeinde heraus. Die Gebühren seien stabil, das neue Rathaus sei fertig. Laufende Projekte seien das Kinderhaus Westerham und der damit verbundene Ausbau der Miesbacherstraße. Als weiteres nannte er den gerade anlaufenden Neubau des Felollinger Feuerwehrhauses und die Sanierung der Faganahalle. Hervorzuheben sei auch die Unterstützung der Renovierung des Boschenhauses, die hohen Aufwendungen für den Hochwasserschutz und den Straßenbau. Die derzeitigen Personalkosten seien angemessen.
Die Kreditaufnahme von 3 Millionen Euro sei vertretbar, außerdem werde diese wohl nicht ausgeschöpft werden.
Die CSU-Fraktion stimme daher dem Haushalt zu.


Franz Bergmüller äußerte für die "Pro Bürger" Lob und Zustimmung für viele Projekte, übte aber Kritik an dem Schuldenaufbau. Die steigenden Personalkosten seien im Kindergartenbereich ok, sonst aber kritisch zu sehen. Gleichzeitig forderte Bergmüller, es müsse mehr im Haus von der Verwaltung durchgeführt und nicht nach Außen vergeben werden.
Nach ausführlicher Darlegung vieler Details kritisierte er vor allem, bei dieser guten Haushaltslage seien Schuldenaufnahmen nicht richtig. Er forderte zukunftsorientierte Investitionen in verschiedenenen Bereichen.
Zum Schluß stellte er heraus, dass trotz Bedenken eine Mehrheit der Pro Bürger Fraktion den Haushalt mittrage, auch weil sich das Klima im Gemeinderat deutlich verbessert habe.
Bedenken gäbe es vor allem wegen hastiger Entscheidungen, Intransparenz und mangelnden Kosteneinsparungen.
Die Fraktion stimme also mehrheitliche für den Haushalt.


Christoph Langer von den Grünen übte massive Kritik an der geplanten Bahnparallele vor allem wegen der Ablehnung dieser durch die betroffenen Grundstückseigner. Dazu rief er zu mehr Bescheidenheit im Gemeinderat auf. So seien die Stühle im neuen Sitzungssaal viel zu teuer mit 700 €. Auch das Seminar mit den Gemeinderäten am Tatzelwurm wäre zu teuer gewesen.
Des weiteren drückte er seine Enttäuschung darüber aus, dass auf dem KuS keine Erweiterung der Solaranlage zustande gekommen sei. Die Klage gegen den Polder Feldolling nannte er eine Geldverschwendung, da ja vorher die juristische Unsinnigkeit herausgestellt worden sei.
Dagegen werde dann aber beim Kindergarten beim Mittagsessen abkassiert. Außerdem seien keine Gelder für eine Küche zum Kochen für die Kinder im Kinderhaus bewilligt worden.
Ansonsten sähe er die weiteren großen Projekte positiv, so dass die Fraktion dem Haushalt zustimme.



Dr. Kienle stellte für die "Freien Wähler" als Erstes heraus, dass sie dem Haushalt zustimmen. Danach kritisierte er, dass das Kinderhaus wegen des beengten Platzes an der falschen Stelle sei. Außerdem wäre der Architekt zu spät gewechselt worden und der derzeitige sei auch nicht gerade der Beste. Ebenfalls für bedenklich halte er das Flachdach und die Fassade mit Holzlatten, aber ansonst sei der Bau natürlich richtig.
Die Investitionen in die Kinderbetreuung seien positiv.
Der Rathausneubau wäre im Zentrum besser gewesen.
Die Ortszentren in Feldkirchen und Westerham müssten gestärkt werden! Dazu sei Verkehrsberuhigung in den Zentren nötig. Die einzige Lösung für Feldkirchen sei die Tunnellösung.
Die weiteren Investitionen seien richtig, die Kreditaufnahme nötig. Da der Schuldenstand so niedrig wäre und bei dem niedrigen Zinssatz sei ein Kredit auch in Ordnung.
Allerdings solle man vorsichtig sein hinsichtlich der Entwicklung der Wirtschaftslage.


Heinz Oesterle von der SPD begann seine umfassenden Ausführungen, es handle sich um sehr große Investitionen, daher müsse der Gemeinderat alles effizient einsetzen und verantwortungsbewusst damit umgehen.
Die Kreditaufnahme gehe in Ordnung.
Bei der Faganahalle werde es wohl noch Steigerungen der nun geplanten 2 Millionen Euro geben, ein Neubau wäre klüger.
Die finanzielle Situation sei gut. Allerdings sei doch eine Anhebung der Gewerbesteuer und des Grundsteuersatzes zu überlegen.
Schade sei, dass das für die Prüfung Fernwärmenetz Feldolling vom Gemeinderat beschlossene Geld nicht abgerufen worden sei. Er plädierte wie jedes Jahr für die Einrichtung eines Gemeindewerks.
Die Personalkosten seien in 4 Jahren um 1 Million gestiegen, vor allem wegen der Kinderbetreuung und steigenden Aufgaben. Allerdings passen die Personalkosten prozentual im Vergleich zu anderen Gemeinden.
Schließlich nannte er einige Beispiele für das Engagement der Gemeinde. So gäbe die Kommune für die Kinderbetreuung 1,8 Millionen im Jahr aus, nach Abzug der Gebühren und staatlichen Zuschüsse! Dazu würden für die Bücherei, die VHS und die Musikschule 300.000 € im Jahr aufgewendet.
Oesterle endete mit der Aussage, die SPD-Fraktion stimme dem Haushalt zu.


Der Sprecher der "Freien Wähler Feldolling" Josef Hupfauer rief am Anfang seiner Stellungnahme zum Sparen auf, auch wenn viel Geld da sei. Er fand es in Ordnung, dass die Steuersätze bleiben, allerdings gab er auch zu bedenken, dass Anpassungen möglich seien.
Im Anschluß äußerte er Zustimmung zu den wichtigsten Investitionen. Allerdings seien die Personalkostensteigerungen pro Jahr zu hoch, da die Einwohnerzahl stagniere. Es dürften also keine neuen Planstellen mehr geschaffen werden.
Die Entnahmen aus den Rücklagen seien seit Jahren hoch, daher seien die Rücklagen nun leider aufgebraucht. Eine Aussage, wie die Schuldenentwicklung in Zukunft sein werde, fehle.
Kritisch äußerte er sich über die Sanierung der Faganahalle. 1 Million Euro hätte gepasst, aber 2 Millionen seien zu hoch.
Auch das Kinderhaus Westerham sei zu teuer und dann sei auch noch ein zusätzlicher Grunderwerb dazu gekommen. Ebenfalls zu teuer sei das Freizeitgelände in Westerham.
Großteils unterstütze er aber den Haushalt, daher stimme die Fraktion zu.



Für die "Freien Wähler Vagen" stellte sich Michael Zistl fest, da er im Seminar des Gemeinderats gelernt habe, sich kurz zu fassen, stimmen die FW Vagen ohne weitere Ausführungen zu.



Fr. Pertozzi schlug vor, die Stellungnahmen auf die Gemeinde-Website ins Bürgerinformationsportal zu stellen. Deshalb äußerte sie die Bitte, ihr die Stellungnahmen zuzusenden.
Bisher sind aber leider keine Stellungnahme im Portal. (Stand 30.03.2015)

Dann wurde noch die Haushaltssatzung verlesen, welche ab 01.01.2015 gültig ist. Sie beinhaltet im Wesentlichen die beiden Beträge für Vermögens- und Verwaltungshaushalt, sowie 3 Mio. Kreditaufnahme und die Beibehaltung der Hebesätze.

Beschlüsse:
Satzung 21:2 angenommen
Finanzplan 21:2 angenommen
Gegenstimmen jeweils Franz Bergmüller und Josef Kammerloher.

Donnerstag, 26. März 2015

GR-Sitzung 24.03.2015

Diesmal stand die Haushaltsdebatte 2015 auf der Tagesordnung, dazu noch diverse Vergaben zum Kinder- und Bürgerhaus Westerham. Am Anfang sollte der Bericht zum Baufortschritt des neuen Rathauses kommen, jedoch war wieder kein Mitarbeiter vom Architekturbüro Schlehdorf anwesend. Allerdings traf Hr. Mayer etwas verspätet ein, so dass der Bericht zeitlich verschoben erfolgen konnte.

Kinderhaus Westerham KiWest - Vergabe von Bauleistungen
Es wurden diverse Bauleistungen vergeben:

Beschränkte Ausschreibung: Wasser, Abwasser, Gas
Teuerstes Angebot 194.000 €, billigstes Angebot: 182.280 €, geplant 212.533 €
182.280 € einstimmig angenommen

Beschränkte Ausschreibung: Wärmeversorgung
Teuerstes Angebot 157.000 €, Billigstes Angebot: 127.830 €, geplant 146.113 €
127.830 € einstimmig angenommen.

Beschränkte Ausschreibung: Estricharbeiten
Teuerstes Angebot 201.000 €, Billigstes Angebot: 126.839 €, geplant 119.984 €
Einstimmig.

Beschränkte Ausschreibung: Sportboden
Teuerstes Angebot 15.000 €, Billigstes Angebot: 13.876 €, geplant 14.341 €
13.876 € einstimmig angenommen.

Beschränkte Ausschreibung: Trockenbau
Teuerstes Angebot 92.090 €, Billigstes Angebot: 66.785 €, geplant 113.460 €
66.785 € einstimmig angenommen.

Beschränkte Ausschreibung: Schlosser, Metallbau
Teuerstes Angebot 101.203 €, Billigstes Angebot: 80.339 €, geplant 70.805 €
80.339 € einstimmig angenommen.

Öffentliche Ausschreibung: Schreinerarbeiten Los 1
Teuerstes Angebot 186.856 €, Billigstes Angebot: 163.530 €, geplant 193.227 €
163.530 € einstimmig angenommen.

Öffentliche Ausschreibung: Schreinerarbeiten Los 2
Teuerstes Angebot 321.364 €, Billigstes Angebot: 210.329 €, geplant 341.670 €
210.329 € einstimmig angenommen.

Die Schreinerarbeiten mussten öffentlich ausgeschrieben werden wegen der Höhe der Gesamtsumme (Summe-Los 1 + -Los 2)

Baufortschritt:
Holzbau in Arbeit, Rohbau wird fertig, die Fenster sind bestellt, ein Kostenpuffer ist vorhanden, nach Ostern 90% vergeben.

Rathaus Feldkirchen-Westerham/ Aktueller Baustand
Die Bauarbeiten werden bis 17.04.2015 abgeschlossen sein, damit kann der Umzug wie geplant am 30.04.2015 erfolgen. Dazu gab es noch Diskussionen zu etwas unschönen Stahlwinkeln, die in verschiedenen Räumen aus statischen Gründen ohne Nachfrage in die Fenster eingebaut wurden.
Drei Beschlüsse:
Einstimmige Zustimmung zum Terminplan, dazu wurde die Übergabe und weitere Abwicklung der Sache mit den Stahlwinkel an den Bauausschuss einstimmig beschlossen. Als weiteres wurde ebenfalls einstimmig die Kostenfortschreibung zur Kenntnis genommen und eine detaillierte Kostenaufstellung zum Vergleich Kosten Alt- zu Neubau gefordert.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015
Dazu stellte Kämmerer Hr. Kannegießer die wichtigsten Zahlen und Entwicklungen vor. Der Verwaltungshaushalt wird sich auf 19.172.000 € belaufen und der Vermögenshaushalt auf 13.045.300 €.
Danach gaben die Fraktionssprecher ihre überwiegend positiven Stellungnahmen zum Haushalt ab.
Der Haushalt wurde schließlich mit 21 Stimmen beschlossen, gegen die Stimmen von Franz Bergmüller und Josef Kammerloher.

Bestellung einer weiteren Standesbeamtin
Wegen des Ausscheidens einer Mitarbeiterin am 01.09.2014 wurde die dafür qualifizierte Fr. Julia Lermer bis 31.02.2019 einstimmig zur Standesbeamtin bestellt.

Bankbürgschaft an den Obst- und Gartenbauverein zur Finanzierung des Boschenhauses
Unter Ausschluss von Hr. Langer als Vereinsvorsitzender wurde einstimmig eine Bankbürgschaft von 100.000 € beschlossen.

Mittwoch, 25. Februar 2015

GR-Sitzung 24.02.2015

Es war wieder eine lange Tagesordnung abzuarbeiten. Obwohl die meisten Abstimmungen recht eindeutig ausfielen, zog sich die öffentliche Sitzung bis 21:30 Uhr hin.

Sanierung der Behälter Percha und Aschbach - Vergabe der Planungsleistungen
Beschlossen wurde die Vergabe der Planung an das Ingenieurbüro Hausmann und Rieger für 237.000 € und Übergabe des weiteren Vorgehens an den Bauausschuss.
Einstimmig befürwortet.

Rathaus Feldkirchen-Westerham/ Aktueller Baustand
Leider war kein Mitarbeiter vom Architekturbüro zum Berichterstatten erschienen.
Laut Hr. Bürgermeister Schweiger gibt es einen überarbeiteten Terminplan mit Einzugstermin 30. April.
Einstimmige Vergabe der Durchführung des Umzugs an die Firma Schweinsteiger für 10.974 €.

Bebauungsplan Nr. 100 "Aschhofen" - weiteres Vorgehen
Es wurde ein Emmissionsgutachten erstellt und wegen massiver Überschreitungen der Emissionen ist es für die Gemeinde rechtlich problematisch einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die Einstellung der Erstellung des Bebauungsplans wurde einstimmig beschlossen.

Einstellung Personal 3. Krippengruppe KiWest ab September 2015 bzw. Januar 2016
Einstimmige Zustimmung zur entsprechenden Personaleinstellung.

Vorberatung Haushalt 2015; Antrag der Pro Bürger Fraktion auf Haushaltsmittel für Planungsuntersuchung für Umgehungsstraße bzw. Untertunnelung
Kämmerer Kannengießer führte aus, dass der Bayrische Staat dafür zuständig sei und der Planungsbeginn wohl erst 2017 vorgesehen sei.
Es wurde mit 16:7 Stimmen beschlossen, keine Haushaltsmittel einzustellen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen Personal für die Essensausgabe in den Kindergärten Bucklberg und Westerham
Die Einstellung von entsprechendem Personal wurde mit 21:2 Stimmen beschlossen.
Der Antrag auf Umlegung der Kosten über eine Gebühr von 0,50 € pro Essen wurde mit 12:11 Stimmen angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der SPD-Fraktion auf Haushaltsmittel für die Prüfung einer Nahwärmeversorgung in Feldolling Feuerwehrhaus und Umgebung
Der Antrag, Geld für eine Prüfung in Feldolling einzustellen, wurde mit 14:9 abgelehnt.
In den Haushalt 2016 soll Geld eingestellt werden für eine gesamtgemeindliche Untersuchung  durch den Klimamanager: einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der SPD-Fraktion auf Verdoppelung des Haushaltsansatzes 2015 und 2016 für den Erwerb von allgemeinen Grundvermögen
Eine Erhöhung von 250.000 € auf 500.000 € wurde mit 21:2 angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Antrag der Gemeinderäte Oesterle, Spielmann und J. Kammerloher auf Bildung eines Projektausschusses "Naturschwimmbad", sowie Planungskosten hierfür
Die Bildung eines Projektausschusses und Ausstattung desselben mit 5000 € wurde einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Umbau und Sanierung des Boschenhauses in Vagen durch den Obst- und Gartenbauverein als "Dorfzentrum"
Es gab mehrere Abstimmungen:
  1. Der Gartenbauverein Vagen wurde einstimmig zum Bauherrn bestimmt.
  2. Die Aufhebung des bestehenden Mietvertrages mit Wirkung der neuen Verträge wurde ebenfalls einstimmig befürwortet.
  3. Zur Höhe der Förderung durch die Gemeinde gab es folgende Entscheidungen:
  •     392.000 € mit 8 zu 15 Stimmen abgelehnt.
  •     350.000 € mit 11 zu 12 Stimmen abgelehnt.
  •     300.000 € mit 22 zu 1 Stimmen angenommen.
Beantragung zur Genehmigung von staatlichen Zusatzleistungen "Qualitätsbonus plus" für Kindertageseinrichtungen
Die Gemeinde muss bei Zuteilung Geld in gleicher Höhe zuschießen.
Die Beantragung und die Bereitstellung des Eigenanteils wurden einstimmig angenommen.

Vorbereitung Haushalt 2015; Digitalisierung der Bebauungspläne
Die Vergabe für 54.000 € an die Stadtwerke Rosenheim wurde mit 22:1 angenommen.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Hochwasserschutz Feldolling

Thema
Ein auch recht langwieriges Thema in der GR-Sitzung vom 29.01.2015 war der Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Es geht um die Eindeichung des Baches in dem Bereich und Anlage zweier Retensionsflächen als Ausgleich.
Außerdem soll Feldolling mit flachen Deichen und einem kleinen Graben davor vom Hochwasser geschützt werden. Laut Hr. Spannring vom Planungsbüro dient der Deich in erster Linie als Schutz für die große Menge an Oberflächenwasser, welches von den Wiesenflächen im Westen bei Starkregen anfällt.

Anträge
Zu beiden Vorhaben wurden von den Feldollinger Gemeinderäten sechs Anträge gestellt, die durchdiskutiert werden mussten.
Die Anträge sind von den Bedenken geprägt, dass durch die Hochwasserschutz-Maßnahmen in Feldkirchen das Dorf Feldolling beeinträchtigt werden könnte. Das Wasser werde vor allem durch den Bypass für die Salzstraße durch Feldkirchen durchgeleitet, am Ende komme noch der Kellerbach dazu und die Unterlieger hätten dann das Nachsehen. Durch die erhöhte Wassermenge komme es vielleicht zu einem Grundwasseranstieg und das Trinkwasser werde beeinträchtigt.

Erläuterungen
Hr. Hunger von der Verwaltung und Hr. Spannring vom Planungsbüro stellten während der Diskussionen immer wieder klar, es sei bei solchen Planungen Vorgabe, dass niemand schlechter gestellt werde. Natürlich dürften auch Grundwasserverhältnisse und Trinkwasservorkommen nicht verschlechtert werden. Das sei Grundlage der Planung, werde entsprechend untersucht und bei der Genehmigung auch geprüft.

Aus diesen Gründen bezeichnete Dr. Kienle einige der Anträge von Josef Hupfauer als reine Schaufensteranträge zu Selbstverständlichkeiten, um beim Bürger gut dazustehen.

Hr. Spannring betonte, dass durch die Becken in der Leitn und deren Steuerung, sowie durch die Retensionsflächen und alle anderen Maßnahmen keine höhere Wassermenge nach Ast und Feldolling kommt. Durch den Bypass in Feldkirchen strömt das Wasser um das Nadelöhr Salzstraße herum und nicht mehr durch die Salzstraße. Wenn man sich das Wasser auf den landwirtschaftlichen Flächen nach Durchführung aller Maßnahmen betrachtet, geht der Wasserspiegel sogar zurück.

Bachausbau
Alle Anträge zielten aber letztlich auf das Anliegen ab, den Feldkirchner Bach auszubaun und alles Wasser einfach in die Mangfall zu leiten. Als Retensionsfläche soll dann mit dem Landratsamt und der Regierung von Oberbayern die Polderfläche ausgehandelt werden.

Hr. Hunger führte dazu aus, der Polder und Retensionsflächen für den Bach sind zu anderer Zeit nötig, für ganz andere Hochwasserereignisse. Der Polder wird nur bei HQ100 (hundertjähriges Hochwasserereignis) der Mangfall geöffnet, hilft also nicht bei HQ100 Feldkirchner Bach, welches bei einem örtlichen Starkregenereignis eintreten kann.

Hunger: Ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retensions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtschaftlichen Flächen wasserfrei sind, ist vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen, gesetzlich nicht zulässig!
Hupfauer: Aber in Zukunft steht das Wasser auf 120 ha Fläche im Ereignisfall.
Spannring: Wenn einer im Landratsamt diese Planung unterschreibt, macht er sich strafbar.
Hupfauer: Das muss ja einer von der Regierung von Oberbayern unterschreiben.
Spannring: Dann macht sich der strafbar.

Bernhard Neumaier erklärte am Ende, das Wasser einfach durch zu leiten wäre zwar schön, aber geht halt nicht. Der Vorschlag ist einfach nicht genehmigungsfähig. Das sei schon x-fach durchdiskutiert. Es mache keinen Sinn mit der Diskussion wieder um Jahre zurückzugehen. Es geht um Vorschläge die realistisch sind.

So wurde dann der Vorschlag eines Vollausbau des Feldkirchner Baches mit den Gegenstimmen der Feldollinger Räte 21:2 abgelehnt.

Montag, 2. Februar 2015

Klage gegen Polder



Die Feldollinger Gemeinderäte hatten beantragt, dass die Gemeinde gegen den Polder Feldolling klagen soll. Aus ihrer umfangreichen Stellungnahme zum Polder ergäben sich viele Anhaltspunkte, wie etwa die Herausnahme des Tegernsee aus den Planungen oder natur- und artenschutzrechtliche Gesichtspunkte.

Dazu erläuterte Rechtsanwalt Dr. Spieß die rechtlichen Fakten. Es gälte zu prüfen: Kann die Gemeinde als Klägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss auftreten.
Als Erstes erklärte er die rechtliche Bedeutung eines Planfeststellungsbeschlusses:

Planfeststellungsbeschluss
  • Wirkung wie ein Verwaltungsakt (wie ein Bauplan)
  • Keine Rechtsnorm
  • Kann enteignungsrechtliche Vorwirkung haben (wurde hier auch festgelegt)
  • Beschränkung des Rechtsschutzes durch Präklusions- (Ausschluss-)wirkung
Dann erläuterte Dr. Spiess die enteignungsrechtliche Vorwirkung nach § 71 WHG:
Normalerweise kann man nur gegen einen Verwaltungsakt klagen, wenn eigenes Recht betroffen ist (auch eine Gemeinde). Die enteignungsrechtliche Vorwirkung (d.h. bei dem Vorhaben kann relativ leicht enteignet werden) bewirkt, dass ein Betroffener auch wegen anderer Rechte klagen kann (etwa Naturschutz etc.). Wenn nämlich relativ leicht enteignet werden kann, muss der Planfeststellungsbeschluss schon rechtlich hieb- und stichfest sein.
Dieser Sachverhalt gilt allerdings für die Gemeinde als öffentliche Person nicht. Diese darf nur bei Verletzung eigener Rechte klagen.

Also Klagerecht wenn:
  • eigene Rechte betroffenen
  • Rechtswidrigkeit (bei eigenen Rechten)

Was sind nun die eigenen Rechte der Gemeinde?

Eigenen Rechte der Gemeinde
  • Kommunale Planungshoheit (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan)
  • Eigentum der Gemeinde
  • Kommunale Einrichtungen und Aufgaben
  • Selbstgestaltungsrecht
Dazu kommt als weitere Einschränkung, dass Rechtspositionen der Gemeinde nur abwägungserhebliche Belange sind. D.h. es wird immer abgewogen zwischen Hochwasserschutz und dem Gemeindebelang.
Dann ging Dr. Spiess einzeln auf die oben aufgeführten Rechte der Gemeinde ein.


Polder Feldolling und eigene Rechte der Gemeinde

Planungshoheit
Im Flächennutzungsplan sind im Poldergebiet landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, welche praktisch als Platzhalter gelten. Daher ist die Planungshoheit der Gemeinde nicht eingeschränkt.

Eigentum
Im Gebiet befinden sich Wege und Straßen der Gemeinde. Dazu gibt es allerdings die Zusicherung der Wiederherstellung nach dem Polderbau und nach Hochwasserereignissen, so dass hier kein Klagegrund gegeben ist.

Aufgaben
Es sind keine Pflichtaufgaben der Gemeinde wie Kiga, Schule etc. betroffen.

Selbstgestaltungsrecht
Die Flächen sind weg, können also nicht mehr gestaltet werden. Die Verletzung dieses Rechtes wurde etwa bei Flughäfen teils anerkannt. Hier aber handelt es sich um zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen und es wird eine Abwägung mit dem Hochwasserschutz getroffen werden. Daher wird es wohl keine Anerkennung geben.

Zum Schluß kam Dr. Spiess zu seinem Resumee:

Zusammenfassung
  • Es gibt leider keine Klagegründe!
  • Für einzelne Bürger kann eine Kommune nicht klagen: BVerwG: Gemeinde ist nicht „Sachverwalter ihrer Bürger“
  • Gemeindliche Forderungen wurden z.T. berücksichtigt
  • Ein Zusammenhang mit dem Tegernsee ist rechtlich irrelevant, da der Polder alleine wirksam ist, also kein direkter Zusammenhang besteht.
  • Eine rückwirkende Klage wegen Artenschutzbelange geht nicht, da dieser nicht die Rechte und die Verantwortlichkeiten der Gemeinde betrifft.
Ein Klageerfolg der Gemeinde ist für Dr. Spiess nicht prognostizierbar. Er stellte klar, er müsse der Gemeinde von einer Klage abraten. Das Wasserwirtschaftsamt sei außerdem amtlicher Sachverständiger, das gelte vor Gericht. Die Einlassungen des Amtes müssten mit eigenem Gutachten widerlegt werden. Und dazu komme, welches eigene Recht der Gemeinde ist eigentlich betroffen?

Diskussion
Josef Hupfauer erläuterte dann einige Punkte, die Planungsfehler vermuten lassen.
Dr. Spiess: Welches Recht der Gemeinde ist verletzt? Das ist entscheidend.

Josef Kammerloher meinte, die Gemeinde habe vielleicht Interesse, dass Bürger klagen, und könne eventuell finanzielle Unterstützung leisten.
Dr. Spiess erläuterte, die Ausgangslage sei für Privatpersonen natürlich besser, aber der Erfolg sei dennoch fraglich. Die Kommune darf allerdings einzelne Bürger bei Klagen nicht unterstützen, da das keine Aufgabe der Gemeinde sei!

Bernhard Neumaier forderte, dass der Tegernsee auch einbezogen werden müsse, da es aber keine rechtlichen Möglichkeiten gäbe, hier einzuwirken, müsse dies politisch geschehen.

Franz Bergmüller dankte Dr. Spiess für den ausführlichen, klaren Vortrag.
Da aber die Tegernseebewirtschaftung aus politischen Gründen nicht möglich ist, solle trotzdem aus politischen Gründen geklagt werden, und auch Bürgerklagen unterstützt werden.

Schließlich wurde doch recht deutlich für die Klage entschieden mit 16:7 Stimmen.

Die Klage wurde also entgegen den juritischen Gegebenheiten als rein politisches Signal beschlossen. Es ist zu hoffen, dass die Botschaft auch richtig am Oberlauf der Mangfall ankommt und nicht nur am Unterlauf als Versuch deren Hochwasserschutz zu verhindern. Da die Klage aber wohl sogar abgewiesen werden wird, dürfte das finanzielle Risiko der Gemeinde gering sein.

Samstag, 31. Januar 2015

GR-Sitzung 29.01.2015

Es standen zwar nur drei Punkte auf der Tagesordnung, aber da es sich um sehr umfangreiche Themen handelte, dauerte die öffentliche Sitzung bis kurz nach 22:00 Uhr. Wegen der Feldollinger Themen konnte der Schulungsraum der Feuerwehr die Masse der Besucher nicht fassen. Einige der über 70 interessierten Bürger mussten vom Gang aus zuhören.

1. Erweiterung des Friedhofes in Feldkirchen - städtebauliche Konzeption und Friedhofsgestaltung
 Vorstellung "Entwicklungsstudie Freiflächen Bucklberg" durch die Landschaftsarchitektin Fr. Kaiser. In der freien Fläche soll an den bestehenden Friedhof anschließend eine parkartig aufgelöste Friedhofserweiterung erfolgen. Daran anschließend ein Grünzug mit Wiesen und Bäumen, im NW Parkplätze und NO Spielplätze und Ruheflächen.
Das Konzept fand allgemeine Zustimmung, Anregungen und Vorschläge bezogen sich hauptsächlich auf die Detailplanung.
Vorschlag des Bürgermeisters: Es soll vom Ortsrat eine öffentliche Versammlung für alle Bürger und Institutionen veranstaltet werden. Dort sollen Anregungen, Ideen und Wünsche im Sinne aktiver Bürgerbeteiligung für die weitere Planung gesammelt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 22:0

2. Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung - Antrag der Freien Wähler Feldolling
Als erstes Vorstellung der Planung Hochwasserschutz Aster Feld/Frühlingsstr./Altenheim. Um Bebauung mit Gewerbe- und Wohnflächen zu ermöglichen, soll eine Eindeichung des Feldkirchner Baches erfolgen. Dazu werden nach Vorgabe des Landratsamtes zwei örtlich nahe Retensionsflächen eingerichtet.
Befürwortung der Planung 21:1

Die Freien Wähler Feldolling haben außerdem 6 Anträge zum Hochwasserschutz am Feldkirchner Bach und zum Hochwasserschutz Feldolling gestellt.

1. Antrag zur Sicherstellung, dass durch Hochwasserschutz Feldkirchen keine Schlechterstellung von Ast und Feldolling erfolgt.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe für jede Hochwasser-Planung, dass niemand schlechter gestellt wird. Dies ist selbstverständlich in der Planung enthalten.
Befürwortung des Antrags: 18:4


2. Antrag auf Untersuchung des Einflusses der fließenden Retension auf das Grundwasser. Dazu Erstellung eines Gutachtens durch einen externen noch nicht betroffenen Gutachter.

Planungsbüro: Es ist Vorgabe bei der Planung, dass die Grundwassersituation nicht verschlechtert wird. Das wird deshalb auch entsprechend untersucht.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag vorerst zurück.


3. Antrag, die Planungen so zu gestalten, dass die Trasse der Umgehungsstraße im Flächennutzungsplan weiter möglich bleibt, da die Trasse ja im Überschwemmungsbebiet liegt.

Planungsbüro: Der Bau wird trotzdem möglich sein. Es handelt sich aber um einen anderen Vorgang, der mit dem aktuellen Verfahren nichts zu tun hat.
GR Hupfauer zog daraufhin den Antrag zurück.


4. Antrag, Klingerbach und Aster Bach ebenfalls in der Planung zu berücksichtigen, da sie auch großen Einfluß haben.

Planungsbüro: Diese sind in den allen Planungen zugrundeliegenden hydraulischen Berechnungen natürlich enthalten. Die Planung wurde in Abschnitte eingeteilt und der Hochwasserschutz Feldolling wurde dringlicher als der angesprochene Abschnitt eingestuft.
Nach kurzer Diskussion wurde der Beschluss gefasst, die Planungen zu den beiden Bächen paralell zu den laufenden Planungen anzugehen.
Berfürwortung: 23:0


5. Antrag: Sicherstellung, dass keine Beeinträchtigung der Grundwasserquelle und des Wasserschutzgebiets vom Feldollinger Trinkwasser erfolgt. Daher Vollausbau des Feldkirchner Bachs und alles Wasser in die Mangfall durchleiten. Als Retensionsfläche einfach die Polderfläche angeben.

Planungsbüro: Es ist ohnehin Anforderung und Grundlage der Planung, dass Trinkwasservorkommen nicht beeinträchtigt werden. Außerdem ist ein Vollausbau des Feldkirchner Baches, so dass alle Retesions- und Überschwemmungsflächen und alle landwirtsch. Flächen wasserfrei sind, vom Wasserhaushaltsgesetz ausgeschlossen!
Ablehnung des Vollausbaus mit 21:2


6. Antrag, dass Bürgermeister die Polderfläche als Retensionsfläche für Vollausbau Feldkirchner Bach mit dem Landratsamt aushandeln soll.
GR Hupfauer zog den Antrag wegen der Ablehnung von Antrag 5 zurück.


3. Hochwasserschutz Gewässer I. Ordnung - Planfeststellungsbeschluss zum Flutpolder in Feldolling - Beschluss über weiteres Vorgehen
Rechtsanwalt Dr. Spiess erläuterte in einem ausführlichen Vortrag die rechtlichen Voraussetzungen und Erfordernisse für eine Klage der Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder Feldolling. Er kam eindeutig zu dem Ergebnis, dass eine Klage nicht erfolgreich sein wird. Daher riet er klar von einer Klageeinreichung ab.
In der Diskussion wurde die politische Wirkung einer Klage herausgestellt, vor allem wegen der politischen Herausnahme der Bewirtschaftung des Tegernsees aus dem Hochwasserschutz.
Befürwortung einer Klage mit 16:7

Die Feldollinger Räte schlugen darauf vor, ihren Anwalt Dr. Wölfl zu beauftragen. Dieser Antrag wurde mit 21:2 Stimmen angenommen.

Dienstag, 27. Januar 2015

GR-Sitzung 27.01.2015


Trotz einer doch recht umfangreichen Tagesordnung dauerte die öffentliche Sitzung nur zweieinhalb Stunden von 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr.



Altes Schwimmbad
Freizeitgelände am alten Schwimmbad - Vorstellung des Planungskonzeptes und Genehmigung der Kostenvereinbarung:
Planung als Freizeitgelände mit Spielgeräten, Eisstock-/Bocciabahn, Dirt-Bike-Bahn, Bolzplatz, Skateanlage...
Kosten ca. 300.000 € und wahrscheinlich 50% Förderung durchs Amt für ländliche Entwicklung.
Zustimmung zur Planung und zu den Kosten jeweils
Ergebnis: 22 : 0

Vorplatz KiWest
Vorstellung des Planungsentwurfes für den Vorplatz Bürgerzentrum (KiWest) sowie die Umgestaltung der Miesbacher Straße (RO 2):
Mit Linksabbiegespur ins KiWest und Linksabbiegespur in die Aiblingerstrasse, zwei Übergänge für Fußgänger über die Landstraße...
Kosten 791.000 € durch Förderung Amt für ländliche Entwicklung 533.000 €. Höhe der Beteiligung des Landratsamts sowie weitere Förderungen sind noch unbekannt.
Drei Beschlüsse: Zustimmung zur Planung, Zustimmung zu den Kosten und Übergabe der weiteren Planung in den Bauausschuß, jeweils  
Ergebnis: 22 : 0

Schloss Altenburg
Antrag auf Vorbescheid, Villa Bella, vertreten durch Herrn Dr. Meyer, München; Umbau und Nutzungsänderung des Schlosses Altenburg:
Schönheitsklinik mit 14 Betten, 13 Stellplätze, Denkmalschutz etc. noch nicht geklärt.
Zustimmung zur Planung und zur Nutzungsänderung mit Gegenstimmen wegen Denkmalschutz
Ergebnis: 18 : 4

Heizkraftwerk
Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes: Prüfung der Möglichkeit sowie der Wirtschaftlichkeit eines regenerativen Blockheizwerkes für die Kampenwandstraße und Umgebung:
Kosten für die Prüfung 7.670 € mit Förderung 1.900 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 20 : 2

Faganahalle
Vergabe weiterer Leistungsphasen und Freigabe der Genehmigungsplanung:
Zustimmung zum Bauantrag und Auftrag an Verwaltung diesen einzureichen
Ergebnis: 12 : 10
Freigabe der nächsten Leistungsphasen, Zustimmung mit
Ergebnis: 17 : 5

KiWest Nahwärmeversorgung
KiWest - Versorgung Wärme über Nahwärmenetz Betriebsgesellschaft Schulte mbH:
Vertrag auf 10 Jahre, 12 ct./KWh und einmalige Beteiligung mit ca. 16.000 €.
Wegen Unklarheiten, ob die 12 ct./KWh netto oder brutto sind und was ca. 16.000 € bedeuten soll, Vertagung der Entscheidung.
Ergebnis: vertagt

Kindergartengebühren
Änderung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung
Beschluß von Satzungänderungen dahingehend, dass zukünftig zur Vereinfachung Essens- und Spielgeld ebenfalls von den Eltern per Lastschrift eingezogen werden kann. Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Verkaufsoffene Sonn- & Feiertage
Neuerlass Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen. Zustimmung mit 
Ergebnis: 21 : 1

Spenden
Genehmigung der Spenden 2014 
Ergebnis: 22 : 0


Vorbereitung Haushalt 2015

Etat 2015 für Soziales Netzwerk Feldkirchen-Westerham e. V.:
30.200 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 21 : 0

Untersuchung weitere Hochwasserschutzgebiete:
2015 79.000 € und 2016 60.000 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 21 : 0

Antrag zur Unterstützung des Weihnachtsmarktes 2015 durch den Werbering:
Bis auf Widerruf jährlicher Zuschuß von 2.500 €, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Jahresbeschaffungen Feuerwehren:
Mehrere Posten unter anderem 83.000 € Beschaffung, 55.000 € Verlegung Atemschutzwerkstatt von Vagen nach Feldkirchen. Fahrzeugbeschaffung:
2015   100.000 €
2016   150.000 €
2017   200.000 €
Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Medienetat für die Gemeindebücherei u. 25-jähriges Jubiläum:
Medienetat 40.000 €, einmalige Aufstockung der sonstigen Ausgaben von 4.000 € auf 7.000 € wegen der anstehenden Jubiläumsfeier, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0

Straßenbauprogramm 2015:
Wie im Bauausschuß am 02.12.2014 beschlossen
Ergebnis: 22 : 0

Antrag der CSU Sozialwohnungen und Mehrgenarationenprojekt:
1. zur Errichtung von weiteren Sozialwohnungen auf dem Flurstück Nr. 456/116 (Ludwig-Thoma-Str. 14 in Vagen)
2. zur Überplanung des Flurstücks Nr. 84 Gemarkung Feldkirchen (Ollingerstr.) für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten im Sinne eines Mehrgenerationenprojektes mit zum Teil gemeindeeigenen Wohnungen, Zustimmung mit
Ergebnis: 22 : 0