Samstag, 10. Juli 2021

Flurnummer 84

Da in der Juni Sitzung zum wiederholten Male die Flurnummer 84 Thema war, für Interessierte ein Überblick über die Vorgänge und Abläufe zu diesem Vorhaben der Gemeinde.


Quelle: Präsentation des Bürgermeisters bei der Bürgerversammlung 2016

Ein Dauerthema seit 2015:
  • 2007 Kauf des Grundstückes durch die Gemeinde
  • 2015 Flächennutzungsplan mit Wohnbebauung auf der Flurnummer 84
  • 20.10.2015 Vorstellung Planungskonzept
  • 19.01.2016 Planung Geschosswohnungsbau auf ganzer Fläche
  • 28.06.2016 Auswahl Planungsvariante
  • 2017 weitere Sitzungen
  • 2018 vor September, Beschluss kein vollständiger Verkauf
  • 18.09.2018 Vorstellung Konzept Bayernheim
  • 27.11.2018 Weiteres Vorgehen Architektenwettbewerb
  • 26.11.2019 Beschluss zur Einstellung der Verhandlungen mit der Bayernheim
  • 26.05.2020 Vorstellung neues Planungskonzept
  • 29.10.2020 Vorstellung angepasste Planungen
  • 29.06.2021 keine Wohnbaugesellschaft und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen


Flächennutzungsplan

Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2015 hatte man beschlossen, auf der Flurnummer 84 Wohnbebauung vorzusehen. Die Flurnummer 84 ist das Grundstück nördlich der Ollingerstraße zwischen AWO-Altenheim und Feldkirchen.

Gemeinderatssitzung 20.10.2015 Planungskonzept

In der Gemeinderatssitzung vom 20.10.2015 wurde ein Konzept vom Planungsbüro Schmidt zur Wohnbebauung der Flurnummer 84 vorgestellt. Die Planung sah eine gemischte Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Geschosswohnungsbau vor. Es wurde einstimmig beschlossen, nach den vorgestellten Planungen ein städtebauliches Konzept für die Erstellung eines Bebauungsplans auszuarbeiten.

Gemeinderatssitzung 19.01.2016 Geschosswohnungsbau auf ganzer Fläche

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2016 wurden auf Antrag der CSU-Fraktion die Planungen erweitert. Es solle Geschosswohnungsbau mit/ohne Tiefgaragen als Planungsalternative zum schon vorgestellten Entwurf vorgesehen werden. Gewünschte Aspekte der Planung waren: Sozialer Wohnungsbau, Mehrgenerationen-Modell und Geschosswohnungsbau zum Verkauf. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Gemeinderatssitzung 28.06.2016 Auswahl Planungsvariante

Vor der Gemeinderatssitzung am 28.06.2016 waren schon im Bauausschuss die Planungsvarianten nicht öffentlich vorgestellt worden.

In der Gemeinderatssitzung erläuterte Hr. Schmidt das städtebauliche Konzept. Geplant sei Geschosswohnungsbau, 5 Gebäude zweigeschossig oder dreigeschossig. Da das Rathaus ebenfalls hoch sei und im Flächennutzungsplan nördlich Gewerbe mit höheren Gebäuden vorgesehen sei, wäre dreigeschossig kein Problem. Dadurch bekomme man 300 qm Geschossfläche mehr.

Es wurde vom Gemeinderat aus mehreren Varianten die Variante D gewählt. (U-förmige Anordnung der Gebäude westlich). Der Vorschlag, einen Bebauungsplan zu erstellen mit Geschosswohnungsbau wurde mit 19:3 Stimmen angenommen.


2017 Weitere Sitzungen

In weiteren nicht öffentlichen Sitzungen gab es dann Vorstellungen verschiedener Investoren bzw. Bauträger.

Interview Bürgermeister 31.01.2018

In einem Interview am 31.01.2018 im OVB (für OVB-Abonnenten hier) erklärt Bürgermeister Schaberl, seines Erachtens sei es geschickter, das Gelände auf dem freien Markt zu verkaufen. Zielgruppe seien Mitbürger, die wegen zu hohem Verdienst nicht in die Einheimischenregelung fielen und hierbleiben möchten. Oder aber Ältere, die sich kleinere Wohnungen wünschten.

Vor 9/2018 kein vollständiger Verkauf

Irgendwann vor September 2018 kam dann der Beschluss, drei Fünftel (also 30 Wohneinheiten) durch einen Investor bauen zu lassen und zwei Fünftel (20 Wohneinheiten) selbst zu bauen. Man hätte dann eigene Wohnungen, die man mit günstiger Miete etwa an eigene Angestellte und Gemeindebürger vergeben könnte.

Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung 18.09.2018 Vorstellung Konzept Bayernheim

In einer nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.09.2018 stellte die staatliche BayernHeim GmbH sich und ihre Ideen zum sozialen Wohnungsbau vor. Viele Infos aus der nicht öffentlichen Sitzung standen dann in einem OVB-Artikel (für Abonnenten hier) mit ausführlichen Statements des Bürgermeisters und der Verwaltung. Gemeinderäte dürfen sich zu Inhalten der nicht öffentlichen Sitzung nicht äußern.

Punkte:

  • Kaufen oder Erbpacht
  • 50 Sozialwohnungen
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu drei Stockwerken und hochwertigen Wohnungen
  • Tiefgarage
  • Anschluss ans Heizwerk beim AWO-Wohnheim
  • Falls möglich Belegungsrecht bei freiwerdenden Wohnungen
  • Keine Reservierung für Gemeindebürger
  • Nur mit Wohnberechtigungsschein
Es gab eine mehrheitliche Entscheidung für Verhandlungen mit der Bayernheim.

Gemeinderatssitzung 27.11.2018 Weiteres Vorgehen

In der Gemeinderatssitzung am 27.11.2018 wurde dann einstimmig ein konkurrierendes Verfahren in Form eines Architekten Wettbewerbs für die Planung beschlossen, außerdem die Erstellung eines Eckpunktepapiers für den Auslobungstext des Wettbewerbs und das Vorgehen bei der Besetzung der Jury. Den Wettbewerb hatte die BayernHeim verlangt.

Dazu wurde entschieden, über das Grundstück nur in Erbbaurecht weiter zu verhandeln. Ursprünglich sollte statt Verhandeln schon Verkaufen beschlossen werden, was auf Anregung von Bernhard Neumaier abgeändert wurde. 

Verkauf wurde mit 7:15 abgelehnt, Erbbaurecht wurde 18:4 angenommen.

Vor den Beschlüssen gab es aber Diskussionen, da Bernhard Neumaier fehlende Unterlagen bemängelte, auf die in der Beschlussvorlage Bezug genommen wurde. 

Alle Fraktionen hatten Punkte für die Verhandlungen mit der Bayernheim geliefert. Daraus sollte die Verwaltung ein Eckpunktepapier erarbeiten. Das fertige Schriftstück hatten die Räte jedoch noch nicht zu Gesicht bekommen. Dazu sollte nicht öffentlich auch ein Vorvertrag mit der Bayernheim beschlossen werden. 

In der öffentlichen Sitzung wies Bernhard Neumaier darauf hin, dass eine Anlage 1 fehle, auf die der Vertrag als Grundlage verweist. Man könne keine Beschlüsse fassen, ohne den Inhalt der zugrundeliegenden Anlage zu kennen. 

Kämmerer Kannengießer erklärte, die werde dann schon noch erarbeitet.

Die Diskussionen in dieser Sitzung stehen im letzten Beitrag zur Flurnummer 84.

Gemeinderatssitzung 26.11.2019 

Es wurde in der Sitzung ein Antrag der CSU-Fraktion zur Flurnummer 84 behandelt, die Verhandlungen mit der Bayernheim einzustellen. Gründe waren die langen Verzögerungen mit der BayernHeim, Probleme mit der beschlossenen Erbpacht, der geforderte Architektenwettbewerb und die Vermietung der Wohnungen nur an Inhaber von Berechtigungsscheinen aus dem ganzen Landkreis. Daher beschloss der Gemeinderat mit 22:2 die Zusammenarbeit mit der BayernHeim zu beenden.

Gemeinderatssitzung 26.05.2020

Thema in der Sitzung war die Vorstellung des Planungskonzeptes für die Bebauung der Flurnummer 84 der Gemarkung Feldkirchen durch das Büro PLG aus Traunstein,

Es sollen fünf dreistöckige Wohnhäuser gebaut werden, westlich 2 Häuser, östlich drei mit einer Erschließungsstraße in der Mitte. Größtes Problem sind die vielen benötigten Stellplätze, je Wohneinheit zwei, bei 50-60 geplanten Wohnungen. Das Stellplatz-Problem soll mit einer Tiefgarage und einem bei weitem billigeren, zweistöckigen Parkdeck gelöst werden.

Diskussionspunkte waren der bei der Planung fehlende Dachgeschossausbau und die Lage des Parkdecks. In dem Zusammenhang regte Bernhard Neumaier an, eine zukünftige Erschließung Richtung Norden zur Münchner Straße zu berücksichtigen.

Beschlüsse

  • Dachgeschossausbau planen mit zwei Varianten, zurückgesetzt und in voller Breite: 21:1
  • Parkhaus im Norden oder Süden: 12:10 für Norden
  • Angedachte Bachüberquerung für Erschließung nach Norden 17:5
  • Verfahrensbeschluss für den Bebauungsplan 22:0

Gemeinderatssitzung 29.10.2020

Thema dieser Sitzung war Flur-Nr. 84 Planung: Lage, Höhenentwicklung, Vortrag Planungsbüro

Herr Hajer von der Planungsgruppe Strasser stellte die neuesten Planungen vor. So gab es neu einen Entwurf mit dem geplanten Parkdeck im Norden und drei verschiedene Varianten von Gebäuden.

  • 3 Vollgeschosse, Kaltdach, Wandhöhe 8,70 m
  • 4 Vollgeschosse, Dachgeschoss ausgebaut, Wandhöhe 10 m
  • 4 Vollgeschosse, Staffelgeschoss, Wandhöhe 11,50 bzw. 9,60 m da das oberste Geschoss zurückgesetzt mit Dachterasse ist

Es folgten langwierige Diskussionen zum Parkhaus und zu den Gebäudehöhen.

Beschlüsse

Es wurde mit 13:10 beschlossen das Parkdeck im Süden an der Ollinger Straße zu platzieren.
Weiter wurde mit 13:10 eine Wandhöhe von 11,5 m (Variante 3) beschlossen. 

Halb so viele Fahrradstellplätze wie Auto-Stellplätze wurden mit 20:3 beschlossen.

Der Antrag von Herrn Henties, die ebenfalls geplante Tiefgarage auszuweiten wurde mit 6:17 abgelehnt.

Schließlich wurde noch mit 17:6 beschlossen möglichst viele familienfreundliche Wohnungen zu bauen.

Gemeinderatssitzung 29.06.2021

Thema war weiteres Vorgehen zur FlNr. 84 und zur Prüfung der Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft - Grundsatzbeschluss

Man hatte sich schon länger Gedanken gemacht, wie man vor allem Wohngebäude als Gemeinde kostengünstiger ohne aufwändige Ausschreibungen bauen könne. Abschreckendes Beispiel war in der Hinsicht die Bebauung am Kapellenbach. 

So hatte man die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft prüfen lassen. Ergebnis war, dass man mindestens 500 Wohnungen für einen wirtschaftlichen Betrieb brauche. Dazu ist es nicht so einfach, den bestehenden Wohnungsbestand in eine neugegründete Gesellschaft zu übertragen, vor allem aus steuerlichen Gründen.

In der Sitzung waren sich fast alle einig, dass eine Wohnbaugesellschaft wirtschaftlich nicht betreibbar sei. Mehr Zustimmung fand, den steigenden Bestand an Wohnungen extern verwalten zu lassen.

So wurde schließlich die Gründung einer Wohnbaugesellschaft mit 20:2 abgelehnt. 

Dazu wurde mit 17:5 beschlossen, die Verwaltung soll für den kommunalen Wohnungsbestand mit bestehenden Wohnungsgesellschaften die Verwaltungsbetreuung abklären und dem Gemeinderat dann berichten.

Hinsichtlich der weiteren Planungen zur Flurnummer 84 beschloss man einstimmig, Vertreter anderer Kommunen in eine Sondersitzung einzuladen, um deren Vorgehensweisen und Erfahrungen beim kommunalen Wohnungsbau anzuhören.

Aus der Diskussion war herauszuhören, dass viele Räte eine Teilung des Grundstückes befürworten und einige nicht. Eine Teilung würde heißen, dass etwa die Hälfte der Fläche mit gemeindeeigenen Wohnungen bebaut wird und die andere mit freiverkäuflichen. Zu klären ist, wie sich das mit einem Bauträger verwirklichen lässt.

Christiane Noisternig plädierte für die Teilung. Es gäbe bei uns einmal Nachfrage für günstiges Wohnen, aber auch nach Eigentumswohnungen für Gemeindebürger.

Bernhard Neumaier wies nochmal auf den Wohnungsbau an der Ollinger Straße bei der AWO hin. Hier habe man mit stattlichen Förderungen und einem sehr günstigen Kredit mietgünstige, gemeindeeigene Wohnungen geschaffen. Dieses Baumodell sei immer noch möglich und belaste den Haushalt nicht, da die Raten des Kredits durch die Mieten abbezahlt werden.

Letztlich fasste man keine weiteren Beschlüsse dazu, sondern wollte sich erst die Erfahrungen anderer Kommunen anzuhören.

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