Die Sitzung zog sich diesmal ziemlich lange hin. Da über viele Themen der Tagesordnung ausgiebig diskutiert wurde, dauerte die öffentliche Sitzung diesmal von 18:30 Uhr bis fast 23:00 Uhr.
Stand Thema Asyl
Anfangs gab Bürgermeister Schweiger
eine kurze Info zum Stand hinsichtlich Aufnahme von Flüchtlingen in
der Gemeinde. Es sei noch nichts entschieden, alles sei noch offen
und wegen der Tennishalle noch kein Vertrag mit dem Landratsamt
unterschrieben. Der Besitzer will in Kürze einen Antrag auf
Nutzungsänderung für die Tennishalle stellen.
Welche gemeindlichen oder sonstigen
Grundstücke dem Landkreis entsprechend zur Verfügung gestellt
werden könnten wird im Moment geklärt. Er werde sich als
Bürgermeister jetzt nicht wegducken, sondern wie alle
Landkreisbürgermeister sich der Verantwortung stellen. Es sei eine
irrsinnige Herausforderung für alle. Dann stellte er noch heraus, dass die Zahl der ehrenamtlichen Helfer der Gemeinde inzwischen auf 111 gestiegen sei.
Erweiterung des Friedhofs in
Feldkirchen - Ergänzung des Vorentwurfs aufgrund der Beratung am
28.07.2015
Landschaftsarchitekt Hr. Brenner
stellte die Ergänzung des Vorentwurfs nach der Sitzung vom 28.07.
und den Anregungen aus dem Bürgerforum vor. Hauptdiskussionspunkt war, ob
die Schießstattstraße integrierter Teil eines Gesamtfriedhofs sein oder als Straße offen
bleiben soll.
Die Integration und damit Sperrung der Schießstattstraße
wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Dazu wurde einstimmig beschlossen,
noch eine Bürgerversammlung abzuhalten und dann weiter zu planen.
Städtebauförderung Ortskern
Feldkirchen - Wiederaufnahme in das Förderprogramm -
Grundsatzbeschluss
Nach Untersuchungen in den 80-igern,
und damals Teilnahme an der Städtebauförderung, ging es nun darum
einen Grundsatzbeschluss zu fällen, ob wieder ein Antrag für
entsprechende Förderungen gestellt werden soll. Als Projekte
für den Antrag wurden vorgestellt: die Sanierung der alten Post, der Dorfplatz, die Parkplatzsituation im
Ortskern, die Bücherei und die Verkehrsberuhigung der
Schießstattstrasse.
Nach längerer Diskussion wurde
einstimmig der Planung und Antragsstellung zugestimmt.
Bauliche Entwicklung auf der
Flurnummer 84 der Gemarkung Feldkirchen - Vorstellung eines
konzeptionellen Bebauungsvorschlags durch das Büro Schmidt aus
Brannenburg
Es wurde ein Konzept zur Wohnbebauung
des Grundstücks nördlich der Ollingerstraße zwischen Altenheim und
Feldkirchen vorgestellt. Dabei geht es vor allem auch darum
sozialgeförderte Mietwohnungen zu bauen.
Es wurde einstimmig beschlossen nach
dem vorgestellten Konzept weiter zu planen.
Bauhof Feldolling - Weiteres
Vorgehen
Es wurde vom Architekten Wolf ein mit
dem Bauhof abgestimmtes Neubaukonzept für den Bauhof vorgestellt.
Einige weitere Maßnahmen einbezogen
kommt ein Neubau auf 3,4 Mio € und eine Sanierung mit
Verwaltungsneubau auf 2,3 Mio €. Die bestehende Bausubstanz ist
allerdings schlecht.
In der Diskussion wurde die geringe Anzahl an Büros bemängelt und auch die Aufteilung des Geländes in Frage
gestellt.
Ergebnis langer Diskussionen: Für die weitere Planung vor
allem hinsichtlich Aufteilung des Geländes müsste auch der
Wertstoffbereich verschoben werden. Daher wurde einstimmig
beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Landratsamt abklären soll,
ob der Wertstoffhof verlegt werden kann.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55
"Schäfererweg" - Satzungsbeschluss
Es wurden jeweils einstimmig die
Einwände der Regierung, der Handwerkskammer und der
Unteren Naturschutzbehörde zur
Kenntnis genommen. Danach wurde ebenfalls einstimmig die Änderung
des Bebauungsplans beschlossen.
Bauantrag Meier Eva, Westerham;
Abbruch des ehemaligen Kinosaales und Neubau eines Wohn- und
Geschäftshauses, Miesbacher Straße 21 in Westerham
Architekt Kurz von der Dorferneuerung
stellte die Planung des Neubaus vor und befürwortete das Gebäude.
Bürgermeister Schweiger verlas eine aktuelle Stellungnahme vom
Landratsamt, wonach der Bau nach § 34 BauGB zu hoch sei und
zumindest um 45 cm niedriger sein müsse.
In der Diskussion erklärten die meisten Räte, die sich meldeten, den Bau
als zu groß und zu wuchtig.
Bernhard Neumaier lehnte den Bau
ebenfalls ab und schlug die Aufstellung eines Bebauungsplans vor.
Schließlich wurde der Bauantrag mit
Verweis auf § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile) mit 16:5 Stimmen abgelehnt (Andreas
Schnitzenbaumer stimmte als Betroffener nicht mit ab).
Zum Zweiten wurde mit 17:5 Stimmen
beschlossen, dass von der Verwaltung eine Änderungssperre wegen
Aufstellung eines Bebauungsplans bis zur nächsten Sitzung
vorbereitet werden soll.
Vergabe von Bauleistungen für das
Kinderhaus Westerham.
Einstimmige Vergabe der
Schreinerarbeiten an die Schreinerei Vogl aus Aying für 81.500 €.
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