Samstag, 3. Oktober 2020

GR-Sitzung 29.09.2020


Die Septembersitzung war nun wirklich eine große Sitzung mit 13 öffentlichen Tagesordnungspunkten. Einige davon erforderten auch eingehende Diskussionen, so dass mit dem nicht öffentlichen Teil die Sitzung fast bis 23:00 Uhr dauerte.

 

1 Genehmigung der Niederschrift vom 11.08.2020

Die Niederschrift wurde einstinnig gebilligt.


2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine


3 Aktuelle Vorkommnisse

Bürgermeister Schaberl berichtete, es werde eine kleine Einweihung des Bauhofs mit wenigen geladenen Gästen geben. 

Dazu erläuterte er, wie schwierig die Sitzungen im KUS seien, aber im Sitzungssaal im Rathaus sei alles fest verkabelt, damit könne man nicht einfach die Tische umstellen. Es werde im Moment geprüft, was man zu vertretbaren Kosten machen könne.


4 Vorstellung des Planungskonzeptes für den Bebauungsplan Mayr-Anger in Großhöhenrain durch das Planungsbüro

Im Dezember 2019 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Mayr-Anger" beschlossen. Es handelt sich um eine Fläche unterhalb/östlich der Rainleiten. 

Bürgermeister Schaberl wies am Anfang die Gemeinderäte darauf hin, keine Grundstücksfragen zu diskutieren, das komme später in der nicht öffentlichen Sitzung.

Architekt Stefan Rossteuscher aus Bad Aibling stellte zwei Entwürfe für das geplante Wohnbaugebiet vor. Es solle Wohnbauflächen für Familien geben, unterschiedliche Gebäude, Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Geschosswohnungsbau. Es handle sich um ein anspruchsvolles Areal und ein Problem sei die Erschließung. Eine Zufahrt über die Rainleitn sei nicht geeignet.

 

Auf den Plänen war eine durchgehende Straße von der Landstraße nach Thal zur Gmeinwieserstraße eingezeichnet.

Herr Rossteuscher präsentierte zwei Vorschläge, etwas unterschiedlich in der Bebauung. Beide Varianten seien für die Ortsrandlage verträglich. Das Gebiet Rainleitn daneben sei auf jedenfalls dichter bebaut. Es seien 15.000 qm plus Erschließungsflächen, eine Nettobaufläche von etwa 13.000 qm.
Geplant sei lockere ländliche Bebauung, Satteldächer mit 18-27 Grad Neigung, mit Dachgeschossen - alles müsse noch genauer festgelegt werden. Dazu kämen großzügige Grünflächen und Baumpflanzungen.

In der kurzen Diskussion wurden die Vorschläge weitgehend gelobt, weitergehende Diskussionen wurden auf die nicht öffentliche Sitzung verschoben.

5 Bücherei-Erweiterung mit Dorfplatzgestaltung - Vorstellung der neuen Planung/alternativ Sachstandsbericht der Verwaltung

Am 26.05.2020 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Bücherei-Erweiterung weiter zu planen und zwar unter Berücksichtigung einer Nutzung durch die vhs.

Im Mai 2019 waren die Planungen für den Dorfplatz vorgestellt worden. Einen weiteren Beschluss gab es in der Sitzung am 28.01.2020, wo es zu ausführlichen Diskussionen zum Thema kam.


Die Gefahr war, dass ein ganz neues Verfahren beginnt bei zu großen Änderungen. Das Büro H2M mit dem Siegerentwurf des Wettbewerbs wird in der Oktobersitzung eine geänderte Planung vorlegen.

Nach kurzer Diskussion auch mit Änderungsvorschlägen für das Gebäude erklärte Bauamtsleiter Weber, bei der Vorstellung der Planung müsse man diskutieren und die Kosten abwägen. Die Planung werde H2M vorstellen. Vielleicht werde es in Oktober eine spezielle Sitzung mit Fachvorträgen geben.


6 Neubau einer Kinderkrippe gegenüber Kindergarten Bucklberg - Grundsatzbeschluss, Vergabe der Planungsleistungen für Architekt und Fachplaner

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 15.07.2020 war die Entwicklung der Kindergarten- und Krippenplätze vorgestellt worden.Wegen des dringenden Bedarfs an Krippenplätzen sollte die Verwaltung Planungen am Grundstück mit der Flurnummer 200/6 am Mareisring (Containerplatz Pfarrkindergarten) schnell voranbringen. 

Laut Bauamtsleiter Weber sei ein kontaktiertes Architekturbüro geeignet und hätte großes Interesse an der Planung einer dreigruppigen Kinderkrippe.

Die Verwaltung hat folgenden Rahmen gesetzt:
zweigeschossig mit Satteldach oder vergleichbarer Dachform

  • EG Nutzung Kinderkrippe
  • OG Nutzung Bewegungsräume für VHS, mit Doppelnutzung mit der Kinderkrippe!
  • KG mit Hackschnitzel-/Pelletheizung oder Nahwärmeleitung
  • Photofoltaik-Anlage mit Eigenverbrauch
  • EG in Ziegelbauweise, OG in Massivholzbauweise

Größter Diskussionspunkt war, ob man die Aufträge an die Fachplaner sofort schon vergeben solle, oder nicht. Die Verwaltung erwartete sich davon eine schnellere Verwirklichung der Baumaßnahme.

Schließlich wurde die Vergabe der Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) an das vrogestellte Architekturbüro einstimmig mit 25:0 beschlossen.

Die sofortige Vergabe an die Fachplaner wurde mit 12:13 abgelehnt.


7 Neubau Wertstoffhof in Feldolling - Sachstandsbericht

Nach den Beschlüssen zur Verlegung des Wertstoffhofes am 26.02.2019 hat nun das Landratsamt die Übernahme der Kosten für LPH 1+2 (Grundlagenermittlung + Vorplanung) zugesichert. Es wurden inzwischen verschiedene Varianten geplant und geprüft. Zwei einfache Handskizzen zu zwei Planungsvarianten seien dem Landratsamt vom Architekten vorgestellt worden, wie Bauamtsleiter Weber etwas verwundert erzählte.

Der Platz sei eng, Tiefe fehle, aber ein neuer, moderner Wertstoffhof sei umsetzbar. Im Oktober werde es eine Vorstellung durch den Architekten in der Gemeinderatssitzung geben.


8 4. Änderung des Flächennutzungsplanes

a) Oberwertach

 Bei einem Baumeister -Betrieb in Oberwertach soll die Fläche erweitert werden und außerdem ein Zimmereigebäude errichtet werden. 


b) Großhöhenrain neben Kläranlage

Ein Höhenrainer Gewerbebetrieb möchte sich neben der Kläranlage in Großhöhenrain ansiedeln. Allerdings sieht das Landratsamt Probleme wegen des Anbindegebots. Der Fall wird nun durch die Regierung  von Oberbayern geprüft. (Nach dem Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms sind neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.)

Bauamtsleiter Weber erklärte, der Flächennutzungsplan sei genehmigungspflichtig, d.h. das Landratsamt werde ihn so nicht genehmigen. Das Schloss, die Sportanlage und die Kläranlage würden sich nicht als Anbindungsfläche eignen.

In der Diskussion waren sich alle einig, diese Entscheidung nicht hinzunehmen. Man wolle einheimische Gewerbetreibende unterstützen.


c) Floating-Anlage

Die Stadtwerke München möchten auf dem Stauweiher am Kraftwerk eine Floating-Anlage errichten, also eine schwimmende Photovoltaik-Anlage. Dazu muss der Flächennutzungsplan geändert werden und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Leistung betrage 7 Megawatt, bayernweit die größte Anlage.


Die Entscheidungen des Gemeinderats

Punkt a) Oberwertach: 25:0 angenommen

Punkt c) Floatinganlage: 25:0 angenommen

Dazu wurde der Verfahrensbeschluss (die Durchführung der Änderungen) zu a und c mit Umlage der Kosten mit 25:0 angenommen.

Punkt b) Höhenrain wurde herausgenommen, um die anderen Änderungen nicht zu verzögern.

Der Gemeinderat billigte dann auch diese Änderung mit 20:5 mit den Gegenstimmen der Grünen.

Bürgermeister Schaberl wurde beauftragt einen Termin mit der Landesplanung zu vereinbaren und zwar wieder mit 20:5 Stimmen.
 

9 Neuerlass der Lärmschutzverordnung

Aus rechtlichen Gründen war der Neuerlass nötig geworden.

Es wurde kurz über die Länge und den Zeitpunkt der Mittagsruhe diskutiert. Man einigte sich schließlich auf eine Mittagsruhe von 12:00 bis 13:00 Uhr.

Die neue Lärmschutzverordnung wurde einstimmig verabschiedet.

10 Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren; Änderung der BGS/WAS

Für die Kalkulation war der Bayrische Kommunale Prüfungsverband beauftragt worden, der ein umfangreiches Gutachten erstellte. Danach berechnet sich der neue Gebührensatz für 01.11.2020 bis 31.10.2024 auf 1,71 €/m³.

Kämmerer Lang erläuterte die Gründe für die stark gestiegenen Gebühren. Grund seien die Baumaßnahmen, also der Brunner Riedholz und die Behälter in Aschbach und Percha, dazu erhöht die Trennung des Wasserwerks vom Bauhof die Personalkosten stark, allgemeine Kostensteigerungen etwa beim Strom kommen dazu.

Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen.


11 Kalkulation der Entwässerungsgebühren

Die Kalkulation beruht ebenfalls auf einem Gutachten des Bayrischen Kommunalen Prüfungsverbands und ergab gleichbleibende Gebühren.

Die Änderung wurde ebenfalls einstimmig beschlossen.


12 Änderung der Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung

Es ging um den Beschluss von der Sitzung am 11.08.2020 Punkt 6. Der Beschluss war im August formal nicht richtig gefasst worden und musste nun nachgeholt werden. Damit tritt die Satzungsänderung zum 01.10.2020 in Kraft.

Der Beschluss wurde mit 22:3 mit den Gegenstimmen der SPD und Sissi Spielmann gefällt.


13 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019

Kämmerer Johannes Lang berichtete, der Haushalt habe einen Umfang von 39,7 Mio. €, dabei der Verwaltungshaushalt 28,4 Mio. € und der Vermögenshaushalt 11,2 Mio. €.

Enthalten sei eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 7,1 Mio. € und eine Zuführung zu den allgemeinen Rücklagen von 932.000 €.

Nach der Bekanntgabe ist nun der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Rechnungsprüfung beauftragt.

Sonstiges

Franz Bergmüller

Franz Bergmüller wollte wissen, wann der besprochene Termin zur Haushalts- und Steuerlage wegen der Corona-Pandemie stattfinden werde.

Kämmerer Lang erklärte, darüber werde in einer Gemeinderatssitzung berichtet.

Martina Weber

Martina Weber fragte nach einer versprochenen Einführung in den kommunalen Haushalt für neue Gemeinderäte.

Kämmerer Lang versprach, irgendwann im Herbst, vielleicht vor einer Gemeinderatssitzung.

Anton Kammerloher

Anton Kammerloher erklärte, dass negative Gewerbesteuer ja ausgeglichen werden soll. Dazu fragte er, ob unsere Gemeinde betroffen sei.

Kämmerer Lang erklärte, dabei gehe es um den Durchschnittswert der letzten drei Jahre und die Differenz zu 2020. Diese müsse man am Jahresende melden. Der Zahlungstermin für die Gewerbesteuer sei am 15.11. Die Erstattung werde gewährt, soweit die Mittel reichen. Unser Bedarf werde wohl bei einer Million Euro liegen.


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