Samstag, 30. April 2022

GR-Sitzung 28.04.2022


Das Programm der Sitzung war sehr umfangreich und es gab einige Tagesordnungspunkte mit Diskussionsbedarf. So wurde eine erste Windkraftanlage im Gemeindegebiet beantragt.

Nach der nichtöffentlichen Sitzung am Ende war erst um 23:00 Uhr Feierabend für die Gemeinderäte.

1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.03.2022 

Einstimmig 22:0

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Vorkommnisse

Bürgermeister Schaberl berichtete, dass es derzeit beim Meldeamt leider eine Engstelle gäbe wegen Personalausfällen. Dazu lud er zum Benefiz-Konzert für die Ukrainehilfe am 15.05.2022 ein. Derzeit seien 161 geflüchtete Erwachsene und 67 Kinder gemeldet, alle privat untergebracht. Im so genannten "Tessmannhaus" in Großhöhenrain habe die Gemeinde 13 Menschen untergebracht. Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass die Gemeinde zuständig sei, wenn Private den Geflüchteten kündigen, dann müsse man um Wohnungen schaun.

4 Bestätigung der neu gewählten Kommandanten FFW Höhenrain

Die beiden Kommandanten von Höhenrain wurden am 22.03. einstimmig für weitere sechs Jahre gewählt. Da es eine Wiederwahl war, mussten sich Christian Genge und Michael Baumgartner nicht nochmal im Gemeinderat vorstellen.

Die Bestätigung erfolgte einstimmig.

5 Bürgermeisterwahl 2023 - Festsetzung Wahltermin und Wahlleitung

Als Wahltermin wurde der 12.03.2023 festgesetzt. Zur Wahlleiterin wurde Karoline Peidli berufen, Stellvertretung Ines Bertozzi.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

6 KiTa Mareisring - aktueller Sachstand und Vergleich Energiestandard 

Der Architekt berichtete, dass die Entwurfsplanung zur Kita-Mareisring schon abgeschlossen sei. Die Genehmigungsplanung liege schon beim Landratsamt. Wegen der derzeitigen politischen Lage habe man das Heizungskonzept nochmal umgeplant, weg vom Gas. Es bestehe nun aus einem Pellets Hochwärmesystem für den Winter und eine Luftwärmepumpe gekoppelt mit einer kleineren Brauchwasser-WP. Die Kosten dafür betrügen 10.000 € netto, Kostenstand sei im Moment 6,7 Mio. €. 

Die PV-Anlage habe neu 45 kW, 110 Module, 215 qm mit 16 kW Speicher, Amortisation 13 Jahre.

Der Erdbau beginne am 05.09.2022 und Übergabe soll am 20.11.2023 sein.

In der Sitzung vom 18.01.2022 hatte der Gemeinderat einen Vergleich der Standards Kfw 40 zu Kfw 55 beschlossen. Der Architekt erläuterte genau alle nötigen baulichen Änderungen, um auf den besseren Standard zu kommen. Kosten dafür seien etwa 100.000 €, Wärmeeinsparung 3-4% der Endenergie: Kfw 55: 46.427 kW/a, Kfw 40: 69.613 kW/a, Einsparung 6.814 kW/a, was derzeit etwa 511 € Heizkosteneinsparung im Jahr ergäbe.

Martina Weber bemängelte, dass nach Stand der Technik keine Wärmeaufbereitung im Kiga-Bereich gemacht werde. Dies sei zu aufwändig, besser wären dezentrale Boiler, gespeist mit Strom aus der PV-Anlage. Dies solle nochmal geprüft werden. 

Dazu wollten viele Häuser aus der Bachlände an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Außerdem fragte Weber, warum nun der alte Kindergarten Bucklberg doch nicht an die neue Wärmeversorgung angeschlossen werde.

Darauf entwickelte sich eine lange Diskussion zu den drei Punkten. Architekt und Verwaltung wiesen darauf hin, dass Umplanungen zu weiteren unter Umständen großen Verzögerungen führen würden. Bei den derzeitig steigenden Kosten könnten Verschiebungen teuer werden.

Es kristallisierte sich heraus, dass über Kfw 40 zu Kfw 55 abgestimmt werden solle, die Heizungsfrage aber nochmal geprüft werden soll.

Franz Bergmüller beendete dann die Diskussion, in dem er Antrag auf Abstimmung der beiden Punkte stellte.

So wurde mit 16:6 beschlossen, es solle mit Kfw 40 gebaut werden mit Prüfung von Förderungsmöglichkeiten.

Die Entscheidung über die Heizung wurde mit 17:5 auf die nächste Sitzung verschoben.

7 Vorstellung und Beschluss des Energiepolitischen Arbeitsprogramms im Rahmen des EEA

Die Geschäftsführerin Dr. Isabella Bücker vom INEV stellte das Arbeitsprogramm für den European Energy Award EEA vor. Für jeden Maßnahmenbereich gibt's eine lange Liste mit Aufgaben/Projekten, die in nächster Zeit beschlossen und abgearbeitet werden sollen. 

Ab 50% Punkte bekomme man das Zertifikat, erklärte Frau Bücker, derzeit liege man bei 36%. Es gäbe neu strengere Bewertungen, aber mit dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm werde man die 50% erreichen. Das EPAP bilde die Grundlage für die Arbeit der nächsten Jahre. Dann ging sie auf die einzelnen Maßnahmenbereiche ein:

  1. Entwicklungsplanung und Raumordnung: IST 20% mit EPAP 52%
  2. Gebäude und Anlagen: IST 39% mit EPAP 49% (+)
  3. Ver- und Entsorgung: IST 52% mit EPAP 59% (+)
  4. Mobilität: IST 30% EPAP 39% (+ durch ISEC)
  5. Interne Organisation: IST 46% mit EPAP 58%
  6. Kommunikation und Kooperation: IST 35% mit EPAP 36%

Das EPAP wurde einstimmig zur Weiterbearbeitung beschlossen.

8 Neubau Wertstoffhof (Im Mülllerland) - Freigabe Entwurfsplanung, Beauftragung Planer und weiteres Vorgehen

Es wurden die Pläne nochmal vorgestellt und die Einwände des Gemeinderats von der Sitzung vom 22.02.2022 sollen berücksichtigt werden.

Es gab wieder einige kritische Stimmen und Diskussionen, aber da das Landratsamt der eigentliche Betreiber und Bauherr ist, einigte man sich in der Diskussion, den Vorschlag endlich abzusegnen. 

Beschlüsse:

  1. Zur Kenntnisnahme der Bestimmung des Landratsamtes von Herr Dipl. Ing. Weiß als Vertreter des Landratsamtes 18:4
  2. Freigabe des Entwurfs und Weiterplanung 20:2
  3. Beauftragung verschiedener Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 4 -8 21:1
  4. Prüfung der Aufstellung eines Bauschuttcontainers 22:0

9 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung des Gewerbegebiets Weidach II als Mischgebietsfläche

Die Änderung ist nötig, um die Restwärmenutzung von Neenah-Gessner für Nahwärmeversorgung zu ermöglichen, siehe Sitzung vom 03.03.2022

Die Änderung wurde einstimmig beschlossen.

10 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Gewerbegebiet Weidach II" - Parallelverfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes

Für diese Nahwärmeversorgung wurde ebenfalls die Änderung des entsprechenden Bebauungsplans einstimmig beschlossen.

11 Errichtung einer Windkraftanlage auf der Flurnummer 1160/1 der Gemarkung Höhenrain, Grundsatzentscheidung - weiteres Vorgehen

In der Gemarkung Höhenrain, im Riedholz wurde eine ca. 240 m hohe Windkraftanlage beantragt. Die Stelle liegt in der Konzentrationszone für Windkraft des Flächennutzungsplans, die Abstände nach Unterlaus und Großhöhenrain sind aber für die 10H-Regel zu wenig. Daher muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Franz Bergmüller wies sofort daraufhin, dass die 10H-Regel in Bayern geändert werde und das geplante Windrad ohne Zustimmung des Gemeinderats als privilegiertes Vorhaben durchgeführt werden könne.

Darauf wurde diskutiert, wie man den Beschlussvorschlag entsprechend abändern könne.

Georg Schnitzenbaumer hielt dagegen, es sei ein großer Natureingriff in das schöne Waldgebiet, die Wirtschaftlichkeit sei bei uns fraglich und es laufen ja noch Prüfungen. Man solle nichts überstürzen. 

In der Diskussion gab es Stimmen für einen Grundlagenbeschluss für die Windkraft, andere forderten, nichts zu überstürzen und auch erst eine Bürgerinfo zu veranstalten.

So wurde am Ende beschlossen, grundsätzlich eine Windkraftanlage an der Stelle zu befürworten. Dazu soll es eine Ortseinsicht und eine Bürgerversammlung geben. Die Verwaltung solle die gesetzlichen Regelungen prüfen und vorstellen. Das wurde mit 20:2 mit den Gegenstimmen von Sebastian Höss und Georg Schnitzenbaumer beschlossen.

12 2. Tektur zum Hochwasserpolder an der Mangfall im Bereich Schwaig 

Wegen der Einreichung der 2. Tektur für den Hochwasserpolder Feldolling wurde die Gemeinde um Stellungnahme gebeten. Es haben sich aber keine Änderungen ergeben.

Der Gemeinderat stimmte der Tektur einstimmig zu.

13 Stellungnahme der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zum Regionalplan Südostoberbayern zu Teilfortschreibung Kapitel Siedlungswesen

Es geht darum, dass mit dem neuen Regionalplan Entwicklungsmöglichkeiten für Gemeinden unter 5.000 Einwohner praktisch abgeschafft werden. Obwohl wir davon ja nicht betroffen sind, soll auf Änderungen hingewirkt werden, um gegen Einschränkungen der Planungshoheit der Kommunen Stellung zu beziehen.

Dies wurde mit 21:1 beschlossen.


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