Freitag, 1. Mai 2026

GR-Sitzung 28.04.2026


In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode gab es nochmal eine recht umfangreiche Tagesordnung. 

Da Bürgermeister Zistl in Urlaub ist, hatte die Leitung 3. Bürgermeister Sepp Hupfauer. Seine letzte Sitzung als Gemeinderat, da er bei der Kommunalwahl nicht erneut angetreten war.

1 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2026

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Keine Informationen, da Bürgermeister Zistl nicht anwesend ist.

4 Grundsatzbeschluss über Leitlinien der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Anwendung der planungsrechtlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung("Bauturbo")

Der Gemeinderat hat sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus ("Bauturbo") im Baugesetzbuch befasst. Diese ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen Wohnraum zu schaffen, ohne ein vollständiges Bauleitplanverfahren durchführen zu müssen - etwa durch Befreiungen von Bebauungsplänen oder Abweichungen im Innenbereich.

Wichtig dabei: Die Gemeinde bleibt weiterhin entscheidend beteiligt. Ohne ihre Zustimmung nach § 36a BauGB können solche Projekte nicht umgesetzt werden. Gleichzeitig besteht aber die Gefahr, dass ohne klare Vorgaben uneinheitliche oder rechtlich angreifbare Entscheidungen entstehen - etwa durch Zeitdruck oder fehlende Abwägung.

Die Verwaltung betonte daher, dass diese neuen Möglichkeiten kein Automatismus, sondern bewusst zu steuernde Ausnahmen sind. Gerade mit Blick auf die langfristigen Ziele der Gemeinde - wie Innenentwicklung, sparsamer Flächenverbrauch und Schutz des Ortsbildes (u. a. im Rahmen des ISEK) - brauche es klare Leitlinien.

Der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung und beschloss einstimmig entsprechende Leitlinien als verbindliche Orientierung für zukünftige Entscheidungen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch bei beschleunigten Verfahren die städtebauliche Entwicklung geordnet, transparent und rechtssicher bleibt.

5 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das GE Höhenrain; Abwägung; Großhöhenrain

Der Gemeinderat hat die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (beschlossen am 16.03.2021 TOP 4) für das Gewerbegebiet Höhenrain behandelt und abgewogen. Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Gewerbegebiet zu schaffen, parallel zum Bebauungsplanverfahren. 

Dabei zeigte sich insgesamt, dass es keine grundlegenden Einwände gegen die Planung gab. Die meisten Stellungnahmen führten zu keinen Änderungen, sondern wurden zur Kenntnis genommen oder betrafen Details, die eher im Bebauungsplan zu klären sind. Einzelne Hinweise (z. B. redaktionelle Korrekturen oder technische Aspekte wie Entwässerung) wurden berücksichtigt, ohne das Planungskonzept zu verändern.

Auch Einwände eines privaten Anliegers hinsichtlich des Feldweges im Süden konnten ausgeräumt werden: Eine Erschließung des Gewerbegebiets über diesen Weg ist nicht vorgesehen.

Am Ende fasste der Gemeinderat den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung mit 19:1 Stimmen.

Damit geht das Verfahren nun in die Genehmigungsphase beim Landratsamt (ca. ein Monat). Parallel wird der Bebauungsplan weiter ausgearbeitet und zum Abschluss gebracht.

6 Bauleitplanung "Schäfererweg", Kleinhöhenrain - Fortschreibung der Vergaberichtlinien als Grundlage für städtebauliche Verträge

Im Gemeinderat ging es um die rechtliche Grundlage für zwei geplante Einfamilienhäuser am Schäfererweg in Kleinhöhenrain. Bereits im Bauausschuss war festgelegt worden, dass die Grundstücke nur von den Eigentümern selbst bzw. deren Familien genutzt werden dürfen - ähnlich dem früheren Einheimischenmodell.

Da eine klassische Planwertabschöpfung in diesem speziellen Fall (Hanglage, Grundstückszuschnitt) nicht sinnvoll umsetzbar ist, soll dies über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Dieser würde u. a. eine langfristige Eigennutzungsbindung, Vorkaufsrechte der Gemeinde und Einschränkungen bei Weiterverkauf enthalten.

Allerdings wurde deutlich:

Die bisherigen Vergaberichtlinien der Gemeinde sind rechtlich überholt und würden einer gerichtlichen Prüfung wohl nicht standhalten. Deshalb braucht es eine neue, rechtssichere Grundlage, insbesondere auch für zukünftige Bauprojekte und im Hinblick auf den "Bauturbo".

In der Diskussion wurde mehrmals betont, die Planwertabschöpfung müsse grundsätzlich erhalten bleiben. 

Statt sofort die externe Kanzlei zu beauftragen, soll nun zunächst die Geschäftsleitung der Gemeinde selbst einen Entwurf für neue Vergaberichtlinien erarbeiten - ggf. mit Unterstützung durch die Kanzlei.

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, einen Entwurf für neue Vergaberichtlinien auszuarbeiten. Der Beschluss fiel einstimmig.

7 Durchsetzung der kommunalen Interessen bei der Planung einer Batteriespeicheranlage Nähe Umspannwerk Vagen, Erlass einer Veränderungssperre für die Flur-Nr. 424 Gemarkung Vagen; Vagen

Am 24.06.2025 TOP 7 hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Batteriespeicher beschlossen. 

Das Vorhaben ist nun nach einer aktuellen Gesetzesänderung privilegiert. Damit hätte die Gemeinde keine Einflussmöglichkeit mehr. Daher soll nun eine Änderungssperre beschlossen werden, welche wohl keinen Zeitverlust bedeuten würde, da die Bauleitplanung schon läuft. Das wurde auch mit dem Antragsteller besprochen.

Thomas Henties schlug vor, man solle doch mit der Mangfalltal-Energie GmbH Speicher aufstellen.

Dritter Bürgermeister Sepp Hupfauer antwortete, das sei im Gespräch gewesen, aber die Mangfalltal Energie habe im Moment nicht das Kapital für das Projekt.

Die Veränderungssperre wurde einstimmig beschlossen.

8 Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Bäckerei auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 2126 Gmkg. Vagen; Weidach

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 25.11.2025 TOP 4 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Bäckerei beschlossen. Da der Bauwerber seinen Antrag inzwischen zurückgezogen hat, muss der Beschluss aufgehoben werden. Das erfolgte einstimmig.

9 Satzung zur Übernahme der Straßenbaulast des Kreuzwegs "Wanderweg der Sinne" von Maxhofen nach Kleinhöhenrain

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Straßenbaulast für Teile des "Wanderwegs der Sinne" (Kreuzweg Maxhofen-Kleinhöhenrain) zu übernehmen.

Der Weg besteht aus mehreren Abschnitten, von denen zwei bislang als öffentliche Feld- und Waldwege gelten. Für diese wären eigentlich die beteiligten Grundstückseigentümer zuständig. In der Praxis hat das jedoch nie richtig funktioniert, da es viele Beteiligte gibt. Da der Weg aber stark von Spaziergängern, Wanderern und Radfahrern genutzt wird, und auch eine touristische und religiöse Bedeutung (Kreuzweg, Bittgänge) hat, soll künftig die Gemeinde die Verantwortung übernehmen, um einen dauerhaft guten Zustand sicherzustellen.

Dazu wurde eine Satzung beschlossen, mit der die Straßenbaulast offiziell auf die Gemeinde übergeht (ab 1. Mai 2026). Auf eine mögliche Kostenumlage auf die beteiligten Grundstückseigentümer wird verzichtet, da der Verwaltungsaufwand dafür zu hoch wäre und die Kosten insgesamt überschaubar sind.

Die Übernahme der Baulast wurde einstimmig beschlossen.

10 Antrag auf Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung - Walpersdorf 31

Die Eigentümer des Anwesens Walpersdorf 31 (Außenbereich) müssen ihre bisherige Eigenwasserversorgung (Brunnen) aufgeben und wurden vom Landratsamt aufgefordert, an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Da das Grundstück bislang nicht erschlossen ist, besteht kein regulärer Anspruch auf Anschluss. Deshalb erfolgt die Lösung über eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde.

Der Anschluss wird hergestellt, alle Kosten (rund 49.500 €) trägt der Grundstückseigentümer. Die Leitung wird nach Fertigstellung Teil des öffentlichen Netzes, zukünftige Wartung übernimmt die Gemeinde. Zusätzliche Beiträge oder Gebühren könnten theoretisch erhoben werden, darauf wird aber verzichtet.

Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.

Der Gemeinderat stimmte der Sondervereinbarung und der Vergabe der Leitungsverlegung an die Firma Gilch & Mayer einstimmig zu.

11 Antrag Bündnis 90 / Die Grünen zur Schaffung von Parkmöglichkeiten am Bahnhof in Westerham

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte, zusätzliche Parkmöglichkeiten am Bahnhof Westerham zu schaffen - sowohl an der Bahnhofstraße als auch an der Straße "Am Angerberg". Hintergrund ist unter anderem der geplante Bahnhofsumbau bis 2028.

Die Verwaltung machte deutlich, dass die vorgeschlagenen Flächen nicht Teil der aktuellen Bahnhofsplanung sind. Dazu müssen zunächst grundlegende Fragen wie Planung, Flächenverfügbarkeit und Finanzierung geklärt werden. Parallel ist auch eine Verbesserung des ÖPNV geplant (z. B. Verlegung der Bushaltestelle an den Bahnhof, wofür aber eine Wendemöglichkeit für große Busse geschaffen werden muss).

Zudem könnten durch eine Umgestaltung des Vorplatzes künftig neue Stellplätze entstehen. Bei Flächen am Angerberg müssten erst Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt werden. 

Am Ende beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, zusätzliche Parkmöglichkeiten zu prüfen und Gespräche mit Eigentümern aufzunehmen, sowie insgesamt die Entwicklung zu einer Mobilitätsdrehscheibe am Bahnhof weiterzuverfolgen.

Der Beschluss fiel einstimmig.

12 Errichtung eines Pump Tracks in Feldolling - Weiteres Vorgehen und Vergabe des Bauauftrages

Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der geplanten Errichtung eines Pumptracks in Feldolling. Am 25.11.2025 TOP 6 war eine Machbarkeitsstudie beschlossen worden. Die inzwischen vorliegende Machbarkeitsstudie zeigt vier Varianten mit Kosten zwischen rund 195.000 und 265.000 €. Positiv hervorgehoben wurde:

  • eine bereits zugesagte Förderung von 170.000 Euro aus der Fraktionsinitiative des Bayerischen Landtags,
  • mögliche zusätzliche Leader-Förderung (bis zu 90 %),
  • die interkommunale Zusammenarbeit mit Bruckmühl sowie die Einbindung von Vereinen,
  • sowie der gut geeignete Standort im Hochwasserpolder mit guter Erreichbarkeit.

Kritisch diskutiert wurden vor allem:

  • laufende Unterhaltskosten und Pflege,
  • die Frage nach Toiletten und Infrastruktur,
  • sowie der Eigenanteil der Gemeinde trotz Förderung.

Baurecht müsste erst noch geschaffen werden (Bauleitplanung, ca. 18 Monate).

Der Gemeinderat beschloss, das Projekt weiter zu prüfen und voranzutreiben, insbesondere Fördermöglichkeiten, Finanzierung und Genehmigungen zu klären. Eine endgültige Entscheidung soll erst getroffen werden, wenn alle Rahmenbedingungen feststehen.

13 Festsetzung Praktikantenvergütung KiPrax

Die Gemeinde will künftig an der neuen KiPrax-Ausbildung teilnehmen, einer praxisnahen Ausbildung für Kinderpflege mit hohem Anteil an Arbeit direkt in den Einrichtungen. Ziel ist es, frühzeitig Nachwuchs zu gewinnen und langfristig Personal für die Kindertagesstätten zu sichern.

Dafür erhalten die Auszubildenden eine monatliche Vergütung. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diese unterhalb der SEJ-Vergütung anzusetzen und auf 600 Euro monatlich festzulegen.

Im Gemeinderat wurde betont, dass Stellen im Bereich Kinderpflege bislang schwer zu besetzen waren und man sich durch die neue Ausbildungsform bessere Chancen erhofft.

Die Vergütung für KiPrax-Praktikanten wird auf 600 Euro pro Monat festgesetzt - einstimmig beschlossen.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen