Samstag, 23. Mai 2026

GR-Sitzung 19.05.2026


Bürgermeister Zistl begrüßte den neuen Gemeinderat zur ersten regulären Sitzung, dazu die Pressevertretung und einige wenige Zuschauer.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 28.04.2026

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Johannes Zistl über verschiedene aktuelle Themen aus der Gemeinde.

Er erinnerte zunächst an das Gemeinderatsseminar Anfang Mai, das dem neu gewählten Gemeinderat als Einstieg und Vorbereitung auf die anstehende Sacharbeit diente. Außerdem fand auch ein Bürgermeister-Klausurtag statt. Dort sei es interessant gewesen zu sehen, welche Themen und Lösungsansätze andere Kommunen derzeit beschäftigen.

Aus Feldolling gab es einen kurzen Sachstandsbericht: Die Bauarbeiten an der Brücke in der Samerstraße haben begonnen und verlaufen aktuell planmäßig.

Außerdem wies der Bürgermeister die örtlichen Vereine auf die laufende Leader-Förderperiode hin. Förderanträge können noch bis Ende Mai eingereicht werden. Die verfügbaren Mittel seien begrenzt und die Förderperiode laufe bis Ende 2027 - wenn die Mittel ausgeschöpft seien, gebe es keine Nachfinanzierung mehr. Weitere Informationen dazu stehen auf der Internetseite der Gemeinde.

Zum Lauser Weiher wurde berichtet, dass dort erneut starker Algenwuchs aufgetreten ist. Die Fischer planen deshalb, die Algen zu mähen. Ziel ist es, den Weiher anschließend wieder für den Badebetrieb nutzbar zu machen.

4 Bahnhof Westerham, Umbau - Beteiligung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham am Plangenehmigungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)

Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem geplanten Umbau des Bahnhofs Westerham im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. Die Gemeinde wurde zur Stellungnahme aufgefordert, die Frist läuft bis 18. Juni.

Hermann Weber, Stabsstelle Gemeindeentwicklung, stellte die Planungen vor: Vorgesehen sind zwei neue Außenbahnsteige, die künftig über eine Unterführung mit Aufzügen erreichbar sein sollen. Außerdem sind verlängerte Bahnsteige, neue Beleuchtung und moderne Fahrgastanzeigen geplant. Die Bauarbeiten sollen von Anfang 2028 bis 2029 laufen.

Aus Sicht der Gemeinde sind dabei mehrere Punkte wichtig: Vor Beginn der Arbeiten sollen gemeindliche Flächen zur Beweissicherung dokumentiert werden. Außerdem soll bei der Anordnung der Fahrradabstellanlagen darauf geachtet werden, dass später weiterhin Platz für eine mögliche Buswendestelle bleibt.

Bürgermeister Zistl ergänzte, dass der zusätzliche Zugang von Süden über die Straße Am Angerberg ein wichtiges Ziel der Gemeinde sei. Entsprechende Gespräche mit Grundstückseigentümern hätten bereits stattgefunden. Perspektivisch seien auf der Südseite außerdem Fahrradstellplätze und zusätzliche Parkmöglichkeiten denkbar. Auch die Verlagerung des Busverkehrs an den Bahnhof bleibe ein Thema.

Aus dem Gemeinderat kamen Fragen zur Beleuchtung und möglichen Auswirkungen auf Anwohner, zur Einbindung des Arbeitskreises Verkehr sowie zur Ausstattung mit einem Fahrkartenautomaten. Laut Bürgermeister sei ein Automat zwar auf den Plänen nicht ausdrücklich dargestellt, werde aber erwartet.

Mehrere Gemeinderäte begrüßten, dass das seit Jahren diskutierte Projekt nun konkreter werde.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmte den Planungen grundsätzlich zu und unterstützte die eingebrachten Anregungen der Gemeinde - insbesondere zur Beweissicherung, Fahrradabstellung und Berücksichtigung einer künftigen Buswendemöglichkeit. Der Beschluss fiel einstimmig.

5 Klärwerk Feldolling - Beauftragung zur Reparatur der Mikrogasturbine 

Der Gemeinderat beschäftigte sich außerdem mit der Reparatur der Mikrogasturbine im Klärwerk Feldolling, die zur Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird.

Wie Manuel Pauker aus der Bauverwaltung erläuterte, war im Mai 2025 die Brennkammer der Anlage ausgefallen, was sich als wirtschaftlich Totalschaden herausstellte. Der aktuelle Zeitwert der Turbine liegt bei rund 37.000 Euro, die Wiederherstellungskosten bei etwa 115.000 Euro.

Trotzdem sprach sich die Verwaltung klar für die Reparatur aus, da die Turbine für die geplante energetische Sanierung und den wirtschaftlichen Betrieb des Klärwerks als wesentlich angesehen wird. Nach Berechnungen soll sich die Investition innerhalb von rund zwei Jahren amortisieren.

In der Diskussion wurde nach möglichen Alternativen gefragt, etwa einem Blockheizkraftwerk. Laut Verwaltung wären solche Lösungen jedoch noch teurer und derzeit keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative. Auf Nachfrage erklärte Pauker außerdem, dass die Wärme aus dem Sommerbetrieb vollständig zur Beheizung des Faulturms benötigt werde. Im Winter werde dann keine Stromproduktion betrieben, das Klärwerk könne dadurch aber wärmetechnisch autark arbeiten.

Zur langen Bearbeitungszeit erläuterte die Verwaltung, dass die Turbine vollständig zerlegt, durch Versicherung und Gutachter untersucht und zur Prüfung in die USA transportiert wurde. Eine eindeutige Schadensursache habe sich dabei nicht feststellen lassen.

Bürgermeister Zistl ergänzte, dass ähnliche Anlagen in anderen Kommunen teils jahrzehntelang problemlos laufen würden - in Feldolling habe man hier schlicht Pech gehabt.

Beschluss: Der Gemeinderat beschloss die Reparatur der Mikrogasturbine einstimmig.

6 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 "GE Höhenrain"; Abwägung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; Höhenrain

Nach dem bereits behandelten Flächennutzungsplan (28.04.2026 TOP 5) stand nun der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Höhenrain (GE Höhenrain) auf der Tagesordnung. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt im Bauleitverfahren behandelt.

Regina Fuchs aus dem Bauamt erläuterte, dass es um die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach der zweiten Auslegung ging. Besonders die Abstimmungen zur Niederschlagsentwässerung hatten das Verfahren über längere Zeit verzögert. Nun sei aber der Weg für den Satzungsbeschluss frei.

Insgesamt gingen acht Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie eine Stellungnahme eines privaten Grundstückseigentümers ein. Inhaltlich führten diese überwiegend zu Hinweisen oder kleineren Anpassungen, aber nicht zu grundlegenden Änderungen der Planung.

Themen waren unter anderem:

  • redaktionelle Anpassungen, 
  • Ausgleichsmaßnahmen über Waldumbau statt klassischer Ausgleichsflächen, 
  • Freihaltung von Flächen an der Lauser Straße für eine mögliche spätere Abbiegespur, 
  • Entwässerung, 
  • Schutz bestehender Versorgungsleitungen, 
  • sowie Hinweise zur Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen. 

Die einzige Stellungnahme aus der Bürgerschaft kam von einem Eigentümer südlich des Gebiets. Dort bestand die Sorge, dass ein bestehender Feldweg künftig als zusätzliche Zufahrt genutzt werden könnte. Die Verwaltung stellte klar, dass der Weg gerade deshalb in den Bebauungsplan aufgenommen wurde, um dort ausdrücklich keine Erschließung zuzulassen.

Bürgermeister Zistl erklärte, dass trotz des heutigen Satzungsbeschlusses noch nicht sofort gebaut werden könne. Zunächst müsse das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung abgeschlossen werden. Außerdem müsse noch ein städtebaulicher Vertrag zur Ortsrandeingrünung unterschrieben werden. Erst danach könne der Bebauungsplan bekanntgemacht und das Vorhaben umgesetzt werden.

Beschluss: Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan einstimmig.

7 Vergabe eines Straßennamens für das neue Gewerbegebiet Höhenrain; Höhenrain

In einem kurzen Tagesordnungspunkt ging es um die Benennung der geplanten Straße im neunen Gewerbegebiet Höhenrain.

Zur Diskussion standen die Bezeichnungen "Estermannfeld" beziehungsweise "Am Estermann Feld", wie sie sich aus der Katasterbezeichnung ergiebt, sowie der Vorschlag "Osterfeld". Aus dem Kreis der Gewerbetreibenden wurde dabei "Osterfeld" bevorzugt, da der Name kürzer und im Alltag einfacher zu verwenden sei.

Bürgermeister Zistl betonte, dass bei solchen Entscheidungen auch die Rückmeldungen der Betroffenen sowie des Ortsrats wichtig seien.

Beschluss: Der Gemeinderat entschied sich einstimmig für die Bezeichnung "Osterfeld".

8 Reaktion auf neue Haushaltssituation - Außer Kraft setzen der Förderrichtlinie Klimaschutz

Vor dem Hintergrund der kurzfristig bekannt gewordenen deutlich geringeren Gewerbesteuereinnahmen begann der Gemeinderat mit ersten Maßnahmen zur Anpassung des Haushalts. Bürgermeister Zistl erklärte, dass derzeit ein Nachtragshaushalt vorbereitet werde und nun viele Ausgaben neu bewertet werden müssten. Das Thema sei bereits bei der Klausurtagung des Gemeinderats angesprochen worden.

Als erster Schritt stand die gemeindliche Förderrichtlinie Klimaschutz zur Diskussion. Die Förderung war Ende 2022 eingeführt worden und wurde laut Verwaltung gut angenommen. Insgesamt wurden bislang rund 244.000 Euro ausgezahlt, verteilt auf etwa 450 Fördermaßnahmen.

Zum Zeitpunkt der Sitzung galt bereits seit Anfang April ein Antragsstopp. Offen waren noch 85 Anträge, davon 30 bereits abgeschlossen und 55 weitere mit einem Fördervolumen von rund 53.000 Euro. Insgesamt stehen laut Verwaltung noch etwa 80.000 Euro an zugesagten Fördermitteln aus.

Bürgermeister Zistl bezeichnete die Förderung als erfolgreiche Maßnahme zur Unterstützung privater Klimaschutzinvestitionen, betonte aber gleichzeitig, dass es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handle, die angesichts der neuen Haushaltslage derzeit nicht mehr finanzierbar sei. Bereits gestellte Anträge und Zusagen sollen jedoch vollständig abgearbeitet werden.

Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, die Förderung nicht dauerhaft zu beenden, sondern später erneut zu prüfen. Bürgermeister Zistl unterstützte diesen Ansatz. Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich durch Markt- und Energiepreisentwicklungen manche Investitionen inzwischen auch ohne Förderung stärker rechnen würden.

Zweiter Bürgermeister Bernhard Neumaier wies darauf hin, dass genau wegen laufender Entwicklungen jedes Jahr der Förderkatalog im Umweltausschuss besprochen und angepasst worden sei.

Beschluss: Die Förderrichtlinie Klimaschutz wird rückwirkend zum 22. April (Tag der Hiobsbotschaft) außer Kraft gesetzt. Bereits eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. Eine erneute Prüfung zur Haushaltsplanung 2029 wurde in den Beschluss aufgenommen. Der Beschluss fiel einstimmig.

9 Reaktion auf neue Haushaltssituation - Aktualisierung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen (Prioritätenliste)

Als weiterer Schritt nach dem Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Aktualisierung der Prioritätenliste für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.

Die Leiterin der Finanzverwaltung, Jennifer Ziegelmann, erläuterte, dass die bisherigen Planungen in der aktuellen Haushaltslage nicht mehr vollständig umsetzbar seien und deshalb zahlreiche Projekte neu priorisiert werden müssten. Dabei seien auch Anregungen aus dem Gemeinderatsseminar eingeflossen.

Als besonders bedeutende Änderung wurde genannt, dass der Neubau des Kinderhauses in Großhöhenrain zunächst verschoben werden könnte. Stattdessen soll nach einer kleineren Lösung für die Mittagsbetreuung gesucht werden. Gleichzeitig soll sich der Schulausschuss erneut mit den Planungen für die Schulentwicklung beziehungsweise einen möglichen Schulneubau beschäftigen und Zeitplan sowie Umfang nochmals überprüfen.

Anschließend wurde die Prioritätenliste Punkt für Punkt durchgearbeitet, diskutiert und bei einzelnen Projekten hinsichtlich Priorität und zeitlicher Umsetzung angepasst.

Ziegelmann betonte zum Abschluss, dass die Liste zunächst als Arbeitsgrundlage für den Nachtragshaushalt diene. Über die einzelnen Maßnahmen werde später jeweils separat entschieden, sobald belastbare Kosten vorliegen.

Beschluss: Der Gemeinderat nahm die überarbeitete Prioritätenliste zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Nachtragshaushalt vorzubereiten. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

10 Reaktion auf neue Haushaltssituation - Verschieben des Projekts "Kindergarten Höhenrain Anbau und Erweiterung"

Ein besonders emotional diskutierter Tagesordnungspunkt war die Zukunft des Projekts Kinderhaus Höhenrain. Vor dem Hintergrund der deutlich verschlechterten Haushaltslage stand zur Diskussion, ob der geplante Anbau und die Erweiterung zunächst verschoben werden sollen.

Kämmerin Jennifer Ziegelmann erläuterte, dass die Verwaltung aufgrund der finanziellen Situation prüfen wolle, ob der Neubau aktuell zwingend erforderlich ist. Die Kinderbetreuungssituation in der Gesamtgemeinde sei derzeit gut. Für die nächsten etwa zwei Jahre sehe man ausreichend Kapazitäten. Für die Mittagsbetreuung in Höhenrain soll unter anderem weiter mit dem Pfarrraum als Übergangslösung gearbeitet und dafür eine langfristige Vereinbarung mit der Kirche gesucht werden.

Für das Projekt wurden bislang bereits rund 483.000 Euro ausgegeben - unter anderem für den Abriss des so genannten Tessmannhauses. Im Falle eines Abbruchs des Projekts würden zusätzlich Entschädigungskosten für das Planungsbüro von rund 77.000 Euro entstehen. Die zuletzt genannten Gesamtkosten lagen bei rund 7,9 Millionen Euro.

Gemeinderat Stefan Messerer erinnerte daran, dass sich die Planungen bereits seit 2022 ziehen und ursprünglich auf einen konkreten Betreuungsbedarf aufgebaut waren. Er verwies auf die weiterhin angespannte Situation vor Ort und schlug vor, vor einer Entscheidung mehrere Punkte zu prüfen: maximale staatliche Fördermöglichkeiten, Einsparpotenziale durch Bauabschnitte oder reduzierte Ausführung, die Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis ohne Erweiterung sowie die langfristige Nutzbarkeit des Pfarrraums.

Auch aus dem Gremium kamen unterschiedliche Stimmen: Während Franz Bergmüller dafür warb, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten - etwa über Grundstücksverkäufe - zu prüfen, sprach sich Vinzenz Schaberl ausdrücklich dafür aus, das Projekt jetzt umzusetzen, da spätere Baukosten voraussichtlich noch höher ausfallen würden und Übergangslösungen ebenfalls Geld kosten.

Bürgermeister Zistl betonte, dass das Projekt Teil eines größeren Gesamtkonzepts für Höhenrain sei - mit Kinderhaus, Feuerwehr und Vereinshaus - und ihm persönlich wichtig sei. Gleichzeitig müsse die Gemeinde auf die Finanzlage reagieren.

Am Ende wurde keine endgültige Entscheidung getroffen. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Die von Stefan Messerer eingebrachten Prüfaufträge dienen nun als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung, bevor das Thema erneut im Gemeinderat beraten wird.

Beschluss: Vertagung des Tagesordnungspunkts und weitere Prüfung durch die Verwaltung - einstimmig beschlossen.

11/12 Bestellung des 2./3. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Bürgermeister Zistl erläuterte, dass sich sowohl der 2. als auch der 3. Bürgermeister bereit erklärt haben, künftig als Eheschließungsstandesbeamte tätig zu werden. Voraussetzung dafür ist jeweils eine entsprechende Schulung.

Mit der Bestellung soll das Standesamt organisatorisch entlastet werden, da bei Trauungen personell immer zwei Personen verfügbar sein müssen, falls eine kurzfristig ausfallen sollte. Die Bestellung erfolgt jeweils für die Dauer der laufenden Amtsperiode.

Der Gemeinderat stimmte beiden Bestellungen einstimmig zu.

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