Bereits im 1. Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2025 hatte Feldkirchen-Westerham eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Grund: Das Gebiet WE68 ("Sonderdilching") überlagert das geplante Wasserschutzgebiet der Quellen Niederaltenburg, einer der wichtigsten Trinkwasserressourcen der Gemeinde und des Wasserverbandes Westerham.
Trotz dieser Hinweise hat der Planungsverband keine Änderungen vorgenommen - die Vorrangfläche wurde unverändert in das 2. Beteiligungsverfahren übernommen.
Die Gemeinde bezieht über die Quellen jährlich rund 400.000 m³ Trinkwasser, eine Menge, die auch für die Notverbünde mit Westerham, Feldolling und Höhenrain erforderlich ist.
Das schon alte Schutzgebiet soll erweitert werden. Die geplante Ausweisung des Wasserschutzgebiets sieht eine deutlich vergrößerte Schutzzone II und III vor. Diese Zonen dürfen nicht durch Windkraft beeinträchtigt werden - sei es durch Baugrundrisiken, wassergefährdende Stoffe oder den Betrieb von Anlagen.
Das Gebiet WE68 ist für unsere Gemeinde ein Problem, weil die derzeitige Planung die zukünftigen Schutzgebiete weitgehend ignoriert. Dazu ist die Abwägung durch den Planungsverband zu pauschal und geht nicht auf die konkrete hydrogeologische Situation vor Ort ein.
Das Merkblatt des Landesamtes für Umwelt zeigt, in Zone I und II ist Windkraft grundsätzlich unzulässig. Zone III und IIIA erlaubt eine Genehmigung nur im Einzelfall, unter strengen Auflagen.
Die Trinkwasserversorgung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde mit höchster Priorität. Die geplanten Schutzzonen müssen daher vollständig aus WE68 herausgenommen werden. Selbst für Zone III soll keine Einzelfallprüfung akzeptiert werden - zu viel Risiko bei einer Anlage, die dauerhaft die Wassergewinnung beeinflussen kann. Die Gemeinde soll in der Stellungnahme rechtliche Schritte ausdrücklich vorbehalten, insbesondere eine Normenkontrollklage nach § 47 VwGO, falls die Abwägung weiter fehlerhaft bleibt.
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim bestätigt die Bedenken und bemüht sich bei der Regierung von Oberbayern um Herausnahme der Flächen. Die Regierung deutete an, dass zumindest die Zone II wohl gestrichen wird - eine endgültige Entscheidung steht aber aus. Trotzdem bleiben Teile der Zone III betroffen - aus Sicht der Gemeinde weiterhin inakzeptabel.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass weiterhin die vollständige Herausnahme aller Flächen der Quellen Niederaltenburg aus dem Windvorranggebiet WE68 verlangt werden soll. Dazu wurde die Verwaltung beauftragt, eine erneute klare Stellungnahme abzugeben - inklusive Hinweisen auf mögliche rechtliche Schritte.



