Samstag, 1. Februar 2025

GR-Sitzung 28.01.2025


1 Genehmigung der Niederschrift vom 17.12.2024

Einstimmig

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Zistl berichtete: 

Digitale Verbesserungen auf der Gemeindehomepage

Die Gemeinde hat ihre Website überarbeitet und ein neues Termintool eingeführt. Dieses zeigt auf der Einstiegsseite zunächst an, ob ein Termin online vereinbart werden kann. Zudem informiert es darüber, welche Unterlagen erforderlich sind, welcher Mitarbeiter zuständig ist, und ermöglicht eine direkte Terminbuchung. Bereits im Januar wurden darüber 100 Termine vereinbart.

Weitere geplante digitale Neuerungen: Integration von Flächennutzungsplänen über den BayernViewer und Einführung eines Chatbots. 

Die Neuerungen sollen in einer der kommenden Sitzungen ausführlich vorgestellt werden. Bürgermeister Zistl bat die Gemeinderäte, das neue System zu testen und Rückmeldungen zu geben.

Gratulation zu erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen

Zwei Beschäftigte der Gemeindeverwaltung haben den "Lehrgang 2" mit gutem Erfolg abgeschlossen.

Jungbürgerversammlung

Die diesjährige Versammlung für junge Bürger zwischen 14 und 27 Jahren findet am Dienstag, den 4. Februar, statt.

Nach einer Anregung aus der letzten Jungbürgerversammlung wurde Solar-Beleuchtung in der alten Westerhamer Straße installiert. Die Steuerung erfolgt über Bewegungsmelder.

Wohnquartier für Geflüchtete: Aktueller Stand des Verfahrens

Beim geplanten Wohnquartier für Geflüchtete wurde ein Formfehler in der Baugenehmigung durch das Landratsamt korrigiert. Die Gemeinde hat daraufhin erneut einen Eilantrag eingereicht. Der Antrag wird derzeit bearbeitet, und in etwa sechs Wochen ist ein Verhandlungstermin angesetzt. Dort kann die Gemeinde ihre Argumente vorbringen, insbesondere: Die lange geplante Nutzungsdauer und Alternativen mit kleineren Standorten

4 Bestätigung der neu gewählten Kommandanten FFW Feldolling

Am 20. Januar 2025 wählte die Feuerwehr Robert Weber zum Kommandanten und Markus Albrecht zu seinem Stellvertreter. Beide nahmen die Wahl an, und ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Die Amtszeit beginnt offiziell mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens, frühestens jedoch am 6. Februar 2025.

Der Kreisbrandrat Richard Schrank hatte keine Einwände gegen die Wahl. Beide Gewählten haben die erforderlichen Lehrgänge bereits absolviert. Da sich Robert Weber derzeit im Urlaub befindet, stellte sich Markus Albrecht dem Gemeinderat kurz vor.

Der Gemeinderat bestätigte die Wahl beider Kommandanten einstimmig.

5 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2023

Die Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Jennifer Ziegelmann präsentierte die Haushaltszahlen von 2023.

Der Verwaltungshaushalt hatte einen Umfang von 33,6 Mio. € und der Vermögenshaushalt von 11,04 Mio. €, Gesamthaushalt also: 44,72 Mio. €. Die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt betrug 3,87 Mio. €. Zuführung zu den Rücklagen waren 1,097 Mio. € und Entnahme daraus 6,66 Mio. €.

Die Kenntnisnahme durch den Gemeinderat und die Beauftragung des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgte einstimmig.

6 Genehmigung von Spenden 2024

Aus Transparenzgründen, und um eine Einflussnahme von Spendern auszuschließen, muss jedes Jahr eine Liste aller Spenden an die Gemeinde dem Gemeinderat vorgelegt werden. Mehrere Unternehmen und Privatpersonen spendeten Geld- und Sachzuwendungen, insbesondere zur Förderung von Bildung und Erziehung an die Kindergärten. Es handelte sich um Geld-, aber auch Sachspenden wie Würstl oder Semmeln für Veranstaltungen wie dem Martinszug.

Die Spendenliste wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.

7 Vergabe: Wegenutzungsvertrag f. Wärmeversorgungsleitungen Gebiet Kleinhöhenrain

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Wegenutzungsvertrag für Wärmeversorgungsleitungen in Kleinhöhenrain an die Firma BWH (Inhaber Stefan Schmid) zu vergeben. 

Das Verfahren erfolgte analog zur Vergabe in Großhöhenrain, allerdings mit einer eigenständigen Heizzentrale für Kleinhöhenrain. Nach einer öffentlichen Ausschreibung im Bayerischen Staatsanzeiger ging fristgerecht eine Bewerbung ein, die von der Verwaltung als geeignet eingestuft wurde. Mit dem Beschluss beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Vertrag mit der Firma BWH abzuschließen.

8 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, Fritz-Krause-Str. Feldolling, (Flur-Nr. 2126 Gmkg. Vagen), zur Errichtung einer Speditionshalle; Vorstellung durch Bauherrn

Nächster Punkt war die Bauleitplanung für das Grundstück Flur-Nr. 2126 Gemarkung Vagen. Die Firma mativ Neenah Gessner GmbH hatte beantragt, dort eine Speditionshalle mit Bürotrakt zu errichten. Dafür war eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Verwaltung empfahl, die Flächenplanung weiter zu fassen und die östlich angrenzenden Flurstücke einzubeziehen. Dadurch soll langfristig eine geordnete Entwicklung des Gebiets ermöglicht werden. Die Planung sieht vor: Flur-Nr. 2126 Gewerbegebiet (mit der Speditionshalle), Flur-Nr. 2125 Mischgebiet und Flur-Nr. 2124 Allgemeines Wohngebiet.

Diskutiert wurden dabei auch der Erhalt der Frischluftschneise, Einziehen eines Grünzuges sowie eine mögliche zukünftige Wohnbebauung. Der Bürgermeister betonte, dass aktuell nur die Gewerbefläche konkret geplant ist. Der zukünftige Radweg entlang der Aiblinger Straße soll berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:

Änderung des Flächennutzungsplans für die drei Flurstücke: 23:1 Stimmen

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet (Flur-Nr. 2126): einstimmig (24:0)

Städtebaulicher Vertrag zur Kostenverteilung der Bauleitplanung zwischen Gemeinde und Antragsteller: einstimmig (24:0)

9 8. Änderung des Flächennutzungsplanes; Parallelverfahren Sternecker Weg; Vagen; Abwägung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Zur Schaffung eines Baurechts auf der Fläche war am 27.02.2024 vom Gemeinderat beschlossen worden, den Flächennutzungsplan zu ändern. Es gab Stellungnahmen dazu von der Regierung von Obb., und der unteren Naturschutzbehörde. Die Einwände und kleinere Anpassungen wurden einstimmig genehmigt. Das Planungskonzept wurde einstimmig genehmigt und die Verwaltung mit der Weiterführung des Bauleitplanverfahren beauftragt.

10 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 89 "Sternecker Weg"; Vagen; Abwägung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Ebenso wurden die Stellungnahmen zur Änderung des zugehörigen Bebauungsplans besprochen. Es hatten sich gemeldet die Regierung von Obb., das LRA Rosenheim, Bauleitplanung, die untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis, die Telekom und Anwohner.

Die Einwände und kleinere Anpassungen wurden einstimmig genehmigt. Das Planungskonzept wurde einstimmig genehmigt und die Verwaltung mit der Weiterführung des Bauleitplanverfahren beauftragt.

11 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 "Fichtenstraße", Vagen; Abwägung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Bauausschuss hatte am 15. März 2022 die 13. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 "Fichtenstraße" für die Flur-Nr. 90/2 der Gemarkung Vagen beschlossen. Ziel war es, auf dem Grundstück statt eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes ein Wohnhaus zuzulassen. Die notwendigen Ausgleichsflächen sollten extern am Mangfalldamm geschaffen werden.

Nun hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28. Januar 2025 beschlossen, das Bauleitplanverfahren nicht weiterzuführen. Hintergrund ist die fehlende städtebauliche Erforderlichkeit, da sich die Änderung nur auf ein einzelnes Grundstück bezieht und als Gefälligkeitsplanung eingestuft werden könnte. Das Landratsamt Rosenheim sowie mehrere Fachbehörden hatten dringend von einer Fortführung des Verfahrens abgeraten. Auch die aktuelle Rechtsprechung untermauert, dass eine solche Planung nicht rechtssicher umsetzbar wäre.

Während einige Gemeinderäte bedauerten, dass damit keine Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum für Einheimische besteht, wurde letztlich die rechtliche Lage als entscheidend angesehen. Der Bürgermeister betonte, dass der Dorfanger freizuhalten sei und eine umfassende städtebauliche Planung notwendig wäre, falls dort in Zukunft eine Veränderung erfolgen soll.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, das Verfahren einzustellen.

12 9. Änderung des Flächennutzungsplanes; Parallelverfahren zur 13. Änderung des Bebauugsplanes Fichstenstraße Vagen, Abwägung

Die Einstellung dieses Verfahrens erfolgte entsprechend auch einstimmig.

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