Samstag, 1. November 2025

GR-Sitzung 28.10.2025



Bürgermeister Johannes Zistl begrüßte einige vagener Zuschauer, sowie von der Presse Herrn Merk und Frau Beuerlein.



1 Genehmigung der Niederschrift vom 30.09.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Zistl berichtete, dass ein Partnerschaftsverein gegründet worden sei zur Pflege der Partnerschaften mit den Partnergemeinden Jallais in Frankreich und Jenesien in Südtirol. Dazu lud er zur Hauptversammlung des Vereins am 06.11. um 19:00 Uhr ein.

Aktuell sei die Jugendförderung an die Vereine ausgezahlt worden, so der Bürgermeister weiter, insgesamt 25.000 €. Diese Summe wurde jeweils auf die von den Vereinen gemeldete Anzahl Jugendlicher verteilt, was dann 10,68 € pro Kind oder Jugendliche(n) bedeutete. 

Das gemeindliche Auto zum E-Car-Sharing steht seit Montag für Bürger zur Verfügung. Zum Mieten des Autos benötigt man die MOQO-App.

Dann noch eine traurige Mitteilung, schloss Zistl. Beim Fest mit den Partnerstädten waren ja Stelen aufgestellt worden und Wein aus diesen Gemeinden gepflanzt worden. Diese Weinstöcke wurden nun gestohlen, wobei sie fachmännisch ausgegraben wurden. 

4 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen (weiteren) Batteriespeicher, Flur-Nr. 415 Gmkg. Vagen; Vagen

Geschäftsführer Samuel Beck von der IsarGreen GmbH stellte das Vorhaben dem Gemeinderat vor. In einer Präsentation ging er auf die Eckpunkte des Projekts ein. Die Speicher würden auch beim Umspannwerk aufgestellt, aber noch näher an der Wohnbebauung. (Im Vergleich zum am 24.06.2025 TOP 7  beschlossenen Speicher) Es handelt sich um netzneutralen Speicher mit sehr gutem Lärmschutz, praktisch nicht messbar.

Bürgermeister Zistl erklärte noch, die Kapazität sei mit dem genehmigten Speicher wahrscheinlich schon ausgeschöpft. Das Bayernwerk äußere sich aber noch nicht zu dem Vorhaben. Eine Firma bekomme immer erst Infos, wenn der Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde gefasst sei.

Der vagener Gemeinderat Georg Meixner sprach sich entschieden gegen das Vorhaben aus, vor allem auch wegen der Nähe zur Wohnbebauung. 

Das Vorhaben wurde mit 0:21 vom Gemeinderat abgelehnt.

5 Ergebnis der digitalen Straßenerfassung -Verkehrswegediagnostik

Die Ergebnisse der digitalen Straßenerfassung durch die Firma Lehmann + Partner wurden dem Gemeinderat vorgestellt. Etwa 39 % der Straßenflächen im Gemeindegebiet gelten laut Gutachten als sanierungsbedürftig. Um die Substanz langfristig zu erhalten, wäre ein Investitionsvolumen von rund 1,6 Mio. € jährlich notwendig. Der Gemeinderat beschloss mit großer Mehrheit, künftig jährlich Sanierungen und Neubauten nach Prioritätenliste umzusetzen - abhängig von der Haushaltslage.

6 Genehmigung der Haushaltsüberschreitung -Straßensanierung Dorfstraße in Kleinhöhenrain

Die Sanierung der Dorfstraße in Kleinhöhenrain ist abgeschlossen und die geprüfte Schlussrechnung liegt nun vor. Die ursprünglich veranschlagte Auftragssumme (inklusive dreier Nachträge) betrug rund 1,007 Mio. € brutto. Die tatsächliche Endabrechnung liegt bei 1,114 Mio. €, was eine Kostenüberschreitung von etwa 107.000 € (rund 10,6 %) bedeutet.

Hauptgründe für die Mehrkosten:

  • Mehrmengen bei Asphaltarbeiten: Ursprünglich war nur eine halbe Straßenbreite ausgeschrieben. Aufgrund von Bauschäden durch den Baustellenverkehr musste jedoch die gesamte Straße neu asphaltiert werden.
  • Stärkere Asphaltdeckschicht als geplant, was laut Vorschrift einen Aufschlag auf den Einheitspreis rechtfertigt.
  • Längere Bauzeit und aufwendigere Verkehrssicherung aufgrund der Winterbaustelle, was zu höheren Kosten bei der Baustelleneinrichtung führte.

Im Haushalt 2025 war die Maßnahme bereits mit 500.000 € auf einer eigenen Haushaltsstelle berücksichtigt worden, basierend auf einer ersten Kostenschätzung. Die nun geprüfte Endsumme führt zu einer Haushaltsüberschreitung in Höhe von 74.024,49 €.

Die Mehrkosten wurden im Vorjahr noch nicht vollständig erkannt und zu niedrig angesetzt. Die Schlussrechnung ist geprüft und abschließend. Die überplanmäßigen Ausgaben sind haushaltsrechtlich gedeckt - der Gesamthaushalt bleibt ausgeglichen.

Bürgermeister Zistl stellte klar, da können wir nicht aus, die Rechnungen sind gestellt und die Leistung wurde erbracht.

Bernhard Neumaier fragte, warum wurde anfangs nur die Sanierung für die halbe Straßenbreite geplant? Warum wurde im Herbst so eine große Baustelle begonnen und dann gibts Mehrkosten wegen des Winters? Und wegen der Qualität der neuen Straße fragte er, ob die Straße so, wie sie jetzt geteert ist, in der digitalen Straßenerfassung einen grünen oder gelben Status bekommen wird?

Bürgermeister Zistl und Bauamtsleiter Zacher erläuterten, die Toleranzen werden nochmal untersucht und eventuell ein Mangel festgestellt. Die Deckschicht dürfe zwischen 6-10 mm auf 10 Meter Länge abweichen. Der Projektstart war eigentlich im August geplant, dann gabs Verzögerungen auch wegen dem Bauausschuss. Man hätte eine Entschädigung an die Firma bezahlen müssen, wenn die Arbeiten nicht begonnen worden wären. Die ganze Straßenbreite musste wegen Beeinträchtigungen der Straße beim Bau gemacht werden.

Die Haushaltsüberschreitung wurde einstimmig genehmigt.

7 10. Änderung des Flächennutzungsplanes; Freiflächen-Agri-PV, Buchberg

Der Gemeinderat hatte die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan in der Sitzung vom 01.02.2024 TOP 4 beschlossen. Es gab Einwände und Hinweise von der Regierung von Oberbayern, der SWM Infrastruktur, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt, der Handwerkskammer, des Bayerischen Landesamtes für, dem Landwirtschaftsamt, dem BUND Naturschutz, und einen Bürgereinwand.

Der Gemeinderat nahm die Einwände zur Kenntnis und beschloss kleinere Anpassungen einstimmig.

8 Aufstellung des vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 123 "Freiflächen Agri-PV Buchberg"

Alle Einwände waren hier sehr ähnlich wie bei TOP 7 und von den gleichen Institutionen. Zur Kenntnis und kleinere Anpassungen, alles einstimmig

9 Volumen für leistungsorientierte Bezahlung gem. § 18 III Satz 1 TVöD; freiwillige Erhöhung für den Leistungszeitraum 2026 - Vorberaten im HUFA

Der Gemeinderat beschloss erneut, das Volumen für die leistungsorientierte Bezahlung tariflich Beschäftigter im öffentlichen Dienst auf 3 % zu erhöhen. Diese freiwillige Erhöhung - zulässig bis zu 4 % - gilt für den im Jahr 2026 beginnenden Leistungszeitraum und wurde wie in den Vorjahren befristet beschlossen. Die Maßnahme wird vom Personal geschätzt und gilt als motivierend sowie als Vorteil bei der Personalgewinnung. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 60.000 € gegenüber der gesetzlichen Mindestvorgabe von 2 %. Beamte sind von der Regelung ausgenommen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.


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