Samstag, 28. September 2024

GR-Sitzung 24.09.2024



Bürgermeister Johannes Zistl konnte am Anfang einer umfangreichen Sitzung die Gemeinderäte und einige Besucher begrüßen.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 13.08.2024

einstimmig

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Zistl berichtete zuerst über die Einweihung des neuen Kinderhauses am Bucklberg. Am Freitag habe die Einweihung mit Ehrengästen stattgefunden und am Samstag ein Tag der offenen Tür, der auf großes Interesse stieß. Man habe auch die Verkehrssituation entschärft durch den Zugang zur Tiefgarage nicht über den Grieblweg. Alle Mitarbeiter können nun in der Tiefgarage parken. In der Tiefgarage habe es schon einen Schaden in vierstelliger Höhe durch Graffiti gegeben, kurz bevor man das Tor verschließen konnte.

Beim Sturzflutrisikomanagement Vagen gehe die Planung zwar weiter, man starte aber nicht gleich Leistungsphase 2 und 3. Es sei immer signalisiert worden, dass es wegen des Naturschutzes schwierig werden könne (Löffelkraut etc.) Man werde deshalb erst eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen.

Der Bürgermeister weiter, in Kleinhöhenrain beginne der Ausbau der Dorfstraße, es werde eine Art Brückenbauwerk entstehen. Baubeginn sei der 07.10. 2024. Ab Baubeginn werde es eine Vollsperrung geben. Während des Winters werde eine provisorische Durchfahrt möglich sein.

Zum Aufbau der Nahwärmeversorgung Westerham konnte Zistl erzählen, dass nun der Wärmeliefervertrag mit Neenah Gessner / mativ unterschrieben sei.

Weiter wies Johannes Zistl noch daraufhin, dass die Mangfalltal Energie nun öffentliche Ladesäulen am Aschbacher Hof eingerichtet habe und am 28.09. an der Schule und im KiWest wieder der Tag der Generationen stattfinden werde.

4 Sicherheitsbericht der PI Bad Aibling

Bürgermeister Zistl hatte den Leiter der Polizeiinspektion Bad Aibling eingeladen. Dieser hatte vor den Bürgermeistern über die Kriminalitätslage in seinem Zuständigkeitsbereich berichtet, was Zistl veranlasste die Polizei einzuladen.

Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle erstreckt sich über Bad Aibling, Bruckmühl, Feldkirchen-Westerham, Großkarolinenfeld, Kolbermoor und Tuntenhausen. Hier gebe es über 82.000 Einwohner und 2023 habe man 2.420 Straftaten gehabt bei einer Aufklärungsquote von 69,8 %.

Der Dienststellenleiter ging in seinem Bericht auf einige Zahlen und Kriminalitätsbereiche ein, insgesamt sei aber die Kriminalität weit unter dem Durchschnitt Bayerns. 

Wichtig sei es immer, zu wissen, was hinter den Zahlen steckt, erklärte der Polizist. Dazu brachte er dann einige Beispiele.

In Tuntenhausen habe es eine starke Erhöhung der Straftaten von 2022 auf 2023 gegeben. Erst einmal erschreckend, Hintergrund aber: Eine Person hat bei der Postverteilung 70 Briefe geöffnet, was wegen der vielen Geschädigten ebenso viele Straftaten sind.

Auch in Feldkirchen-Westerham gab es von 2022 auf 2023 eine sichtbare Steigerung. Hier sie das allein auf den Faschingszug in Vagen zurückzuführen.

Auch sei die Zahl der Drogendelikte hoch. Fast die Hälfte davon sei aber auf das Echolon in Bad Aibling zurückzuführen und dazu gäbe es noch zwei weitere kleinere Techno-Veranstaltungen mit vielen entsprechenden Fällen.

Der Dienststellenleiter schloss seinen interessanten Vortrag mit dem Hinweis, dass viele Verstöße auf Burschenvereins- und Dirndltreffen passierten. Dabei seien immer die Veranstalter in Verantwortung. Deshalb bietet die Polizei Infoabende für Vereine an. Auf Einladung von Vereinen würden sie genau erläutern, auf was zu achten sei und rechtliche Hinweise geben.

Was ihm Sorge bereite, sei die Zunahme von Schockanrufen, also Betrügereien mit dem so genannten Enkeltrick gegen Senioren. Auch hier bot er an, bei entsprechenden Veranstaltungen zu informieren.

Bürgermeister Zistl bedankte sich und fragte nach dem Feld der Cyberkriminalität. 

Dazu gebe es tausende Fälle im Jahr, Online-Kauf Betrug, PIN Klau, Hacking und Trojaner-Angriffe. Diese Fälle tauchen in der örtlichen Statistik nur auf, wenn der Tatort bekannt ist. Ab 2024 werde sich das nach Anzeigeort richten.

Auch die Frage des Bürgermeisters nach der Kriminalität von Nichtdeutschen beantwortete der Dienststellenleiter. Diese erscheine mit 30% hoch. Allein beim Echolon aber werden 30% der Straftaten von nicht Deutschen begangen. Dann komme die Autobahn-Nähe dazu. Am Parkplatz dort komme es zu vielen Aufgriffen. 

Dazu erklärte der Polizist: "Wir haben keine Probleme mit Asylsuchende in unserem Bereich." Mit der Turnhalle Bruckmühl und den vielen anderen Unterkünften habe man aktuell keine Probleme.

Wenn es Probleme gäbe, habe das Landratsamt die Möglichkeit der Umverlegung, auch die Polizei habe Möglichkeiten. Das habe man 2019 mit paar Leuten in Aibling gehabt. 

Josef Kammerloher meinte, er habe den Eindruck, Alkoholkontrollen seien gehäuft in letzter Zeit?

Der Dienststellenleiter erklärte, dazu sei nichts angeordnet. Es habe mehr allgemein Kontrollen wegen des Schulanfangs gegeben, außerdem habe man paar mehr Polizisten. 

Josef Hupfauer fragte, ob in Högling die Baggerweiher auffällig seien.

Bei schönem Wetter habe man einige Parkverstöße mit 55 € Strafe. Am Schulende gebe es immer Abitur-Partys, aber die Veranstalter sagen jetzt meist Bescheid, dann gebe es keine Probleme.

5 Vorab-Beschluss Wärmenetzausbaugebiete-Entwurf f. Kommunale Wärmeplanung

In der Sitzung wurde dann von Energiemanager Nico Hirsemann der Entwurf der Wärmeversorgungsgebiete im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) vorgestellt. Dieser Entwurf basiert auf Wärmelinienkarten, die am Wegenetz der Gemeinde orientiert sind und den Wärmebedarf in den einzelnen Gebieten sichtbar machen.

Ziel der Einteilung ist es, zu ermitteln, welche Gebiete sich für den Ausbau von Wärmenetzen eignen. Dabei werden technische Machbarkeit, vorhandene Netze, Energiequellen und weitere Faktoren berücksichtigt. Die Einteilung ist jedoch rechtlich unverbindlich und führt weder zu einem Zwang zum Ausbau noch zu einem Anschlusszwang für die Bürger. Sie dient lediglich als Planungsgrundlage für die künftige Wärmeversorgung und wird regelmäßig überprüft.

Der Gemeinderat sollte den Entwurf beschließen, um auf dieser Basis weiterarbeiten zu können.

Auf die Erläuterungen von Nico Hirsemann folgte eine kurze Diskussion. Es gab einige Fragen zur Gebietseinteilung, warum an bestimmten Stellen so und nicht anders. 

Der Energiemanager erklärte jeweils die Gründe und wies darauf hin, es werde alle 5 Jahre eine Aktualisierung geben und auch zwischendurch könne man Details ändern, wenn nötig.

Am Ende beschloss der Gemeinderat einstimmig die Weiterplanung des Kommunalen Wärmeplans auf dieser Basis.

6 Feststellung der Bilanz 2022 der gemeindlichen Wasserversorgung

In der Sitzung wurde dazu die Bilanz 2022 der gemeindlichen Wasserversorgung festgestellt. Die Bilanz wurde Ende 2023 durch den Steuerberater der Gemeinde erstellt. Dabei wurde festgestellt, dass bisher keine Regelung festgelegt wurde, wie mit Gewinnen und Verlusten im Bereich der Wasserversorgung und Energieversorgung verfahren werden soll.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass der Jahresgewinn der Wasserversorgung 2022 in Höhe von 35.200 € der Rücklage zugeführt wird, während der Jahresverlust der Energieversorgung 2022 in Höhe von 29.100 € auf das nächste Jahr vorgetragen wird. Zukünftige Gewinne und Verluste in diesen Bereichen sollen ebenfalls entsprechend dieser Regelung behandelt werden.

7 Festsetzung der Wassergebühren nach erfolgreicher Kalkulation für den Zeitraum 2024-2028 inkl. dem Erlass der entsprechenden Satzungsänderung

Ein länger diskutiertes Thema war die Festsetzung der Wassergebühren für den Zeitraum 2024-2028. Die Wasserversorgung der Gemeinde ist eine kostendeckende Einrichtung, weshalb die Gebühren alle vier Jahre neu kalkuliert werden müssen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband wurde beauftragt, die neue Kalkulation auf Basis der geplanten Maßnahmen und erwarteten Kosten zu erstellen.

Ein zentrales Thema waren die deutlich gestiegenen Baukosten des Hochbehälters Aschbach sowie höhere Personal- und Stromkosten, die ein Defizit verursacht haben. Dieses Defizit muss durch eine Erhöhung der Wassergebühren ausgeglichen werden. 

Neuer Hochbehälter Aschbach

Zwei Alternativen zur Gebührenanpassung wurden vorgestellt:

Alternative 1: Der Wasserpreis steigt auf 2,86 €/m³ bei gleichbleibenden Grundgebühren.

Alternative 2: Der Wasserpreis steigt auf 2,73 €/m³, jedoch mit einer Erhöhung der Grundgebühren.

Die Verwaltung sprach sich für Alternative 2 aus, da sie eine gerechtere Verteilung der Kosten zwischen Verbrauchern und Betrieben ermögliche.

In der Diskussion äußerten mehrere Gemeinderäte ihre Meinungen zu den beiden Alternativen. Thomas Henties plädierte für höhere Verbrauchskosten, um das Wassersparen zu fördern. Er sah in Alternative 1 Vorteile für private Haushalte. Unter anderen sprach sich Bernhard Neumaier für Alternative 2 aus, da landwirtschaftliche Betriebe und produzierendes Gewerbe nur begrenzt Einsparmöglichkeiten hätten und die höheren Verbrauchskosten für sie untragbar seien. 

Bürgermeister Johannes Zistl zeigte Verständnis für den Unmut, wies jedoch darauf hin, dass der Hochbehälter Aschbach notwendig sei und die Wasserversorgung kostendeckend betrieben werden müsse. Er betonte die Bedeutung der langfristigen Zusammenarbeit mit den anderen Wasserverbänden im Gemeindegebiet.

Am Ende entschied sich der Gemeinderat mit 20:2 Stimmen für Alternative 2. Die neue Gebührensatzung wird nun entsprechend angepasst und soll für die kommenden vier Jahre gelten.

8 Festsetzung der Abwassergebühren nach erfolgreicher Kalkulation für den Zeitraum 2024-2028 inkl. dem Erlass der entsprechenden Satzungsänderung

Weiteres Thema war die Festsetzung der Abwassergebühren für den Zeitraum 2024-2028. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte die Kalkulation erstellt, die eine moderate Erhöhung der Gebühren aufgrund notwendiger Maßnahmen, wie die Kanalsanierungen und die energetische Sanierung des Klärwerks, vorsieht. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wurde auf 2,64 €/m³ und für Schmutz- und Niederschlagswasser auf 2,78 €/m³ angehoben. Zudem wurde die Gebühr für die Fäkalschlammabfuhr erstmals seit 2014 auf 89,80 €/m³ angepasst. Beide Beschlüsse wurden einstimmig angenommen.

9 Sturzflutrisikomanagement Vagen - Einsetzen eines Kümmerers und Einführung von Hochwassersprechstunden

In der Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, im Rahmen des Sturzflut-Risiko-Managements (SFRM) für Vagen einen Kümmerer einzusetzen. Dieser fungiert als zentrale Ansprechperson für Bürger und Verwaltung, unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen und organisiert Hochwassersprechstunden. Die Hochwassersprechstunden, die viermal jährlich angeboten werden, sollen von Fachleuten durchgeführt werden, um betroffene Bürger zu beraten. Die Bürger tragen pauschal 300 € pro Beratung, den Rest übernimmt die Gemeinde. Außerdem werden relevante Informationsmaterialien zu Hochwasservorsorge für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Dieses Thema war ja schon in den Sitzungen vom 23.11.2023 TOP 14 sowie der Sitzung am 01.02.2024 TOP 3 besprochen worden.

10 Antrag der CSU Fraktion vom 01.08.2024 auf Erweiterung des kommunalen Sturzflut-Risiko-Managements auf das gesamte Gemeindegebiet Feldkirchen-Westerham

In der Sitzung wurde ein Antrag der CSU-Fraktion auf Ausweitung des Sturzflut-Risiko-Managements auf das gesamte Gemeindegebiet Feldkirchen-Westerham besprochen. Die Verwaltung unterstützt den Antrag aufgrund vermehrter Starkregenereignisse, empfiehlt jedoch, zunächst Risikoschwerpunkte durch den Hochwasser-Check der Wasserwirtschaftsämter zu identifizieren, bevor konkrete Maßnahmen geplant werden. Die Ergebnisse sollen dem Gemeinderat vorgelegt werden. Das Konzept wird mit 75 % gefördert. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, das Thema in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.

11 Beschlussfassung über die Unterstützungsunterschrift der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zu den Kernforderungen des Landkreises Rosenheim zum Brenner-Nordzulauf

Im Tagesordnungspunkt 11 stimmte der Gemeinderat über die Unterstützungsunterschrift der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zu den Kernforderungen des Landkreises Rosenheim zum Brenner-Nordzulauf ab. Der Kreistag Rosenheim hatte diese Forderungen am 28.02.2024 beschlossen, um die Interessen der Region gegenüber der Deutschen Bahn und dem Bundestag zu vertreten. Zu den Kernforderungen gehören unter anderem die maximale Tunnellösung nördlich von Rosenheim und der Schutz der Landwirtschaft. Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und beschloss einstimmig, dass der Bürgermeister die Unterstützungsunterschrift leistet.

12 Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Antrag auf wesentliche Änderung einer Biogasanlage auf dem Grundstück Zur Reitbahn 1, 83620 Feldkirchen-Westerham, Flur-Nr. 1828, 1828/1 und 1827 Gmkg. Feldkirchen - Stellungnahme der Gemeinde

Es ging um die Stellungnahme zum Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das LRA Rosenheim. Das war schon beschlossen, musste aus formalen Gründen nochmal gemacht werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf wesentliche Änderung einstimmig zu.


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