Donnerstag, 27. April 2023

GR-Sitzung 25.04.2023


Am Anfang der Sitzung begrüßte Bürgermeister Johannes Zistl alle Anwesenden. Dazu gratulierte er Gemeinderat Josef Kammerloher zu seinem 70. Geburtstag und überreichte ihm ein Geschenk.


1 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 "Gewerbegebiet Höhenrain", Billigung des Planungskonzeptes

Nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 16.03.2021 TOP 4 zur Ausweisung eines Gewerbegebietes in Großhöhenrain, wurde nun das Planungskonzept für die Aufstellung des Bebauungsplans vorgestellt.

Peter Rubeck von der Planungsgruppe Strasser erklärte, nach einer längeren Abstimmungsphase mit den Behörden hab man nun ein Planungskonzept erstellt.

Verschiedene Erschließungsvarianten hätten sich aus unterschiedlichen Gründen nicht verwirklichen lassen. Nun sei eine Stichstraße von Norden von der Lauser Straße her mit Wendehammer am Ende geplant.

Der Ingenieur weiter, nicht erlaubt seien Tankstellen, außer Betriebstankstellen und Einzelhandelsbetriebe. Kurzfristig habe man noch ausnahmsweise Wohnungen für Betriebsinhaber  oder Betriebsleiter ermöglicht, dazu müsse aber noch ein Lärmschutzgutachten erstellt werden.

Die überbaubare Fläche dürfe nicht mehr als 80% sein, alle Dachformen seien erlaubt und die Höhen richten sich nach dem Gelände. Dazu komme eine PV Baupflicht bei allen Dachflächen mit einer Mindestfläche von 50%.

Es gäbe eine Grünordnung, erklärte Peter Rubeck, mit Erhaltung der bestehenden Baumhecke, Artenschutz, Ortsrandeingrünung und einem Pflanzgebot, je 500 qm ein Baum. Flachdächer müssten Dachbegrünung mit mindestens 50 % der Fläche haben, was sich auch auf die Ausgleichsflächen auswirke. Ansonsten seien die Ausgleichsflächen 50 % von der Gesamtfläche des Gewerbegebiets und alle in der Gemarkung Höhenrain.

Im Anschluss wurde in der Diskussion vor allem über die PV-Pflicht gesprochen, die aber in den verschiedenen Redebeiträgen eher befürwortet wurde.

In der Abstimmung wurde der Vorentwurf angenommen und die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen. Abstimmungsergebnis 16:6 

2 Genehmigung der Niederschrift vom 28.03.2023

einstimmig

3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

4 Aktuelle Vorkommnisse

Bürgermeister Zistl erklärte, in der Sitzungsvorbereitung gäbe es eine Neuausrichtung und auch bei den aktuellen Vorkommnissen. Sie sollen ausführlicher werden und auch in der Sitzungsvorlage stehen. Wie genau, müsse noch diskutiert werden. 

Dann führte Zistl einige Punkte an. Beim Neubau Wertstoffhof laufen nun die Leistungsphasen 5 und 6  und bei der Kita Mareisring einige Ausschreibungen. Es gäbe leichten Verzug wegen Regens, weswegen die Abdichtungsarbeiten stocken. Beim Hochbehälter Aschbach sei die Bepflanzung abgeschlossen, und beim Projekt Ortsmitte Feldkirchen sei Planungsbeginn der Leistungsphase 5.

5 Bekanntgabe dingliche Anordnung; Ausschreibung und Vergabe der Schülerbeförderung zum Schuljahr 2023/2024

Bürgermeister Schaberl hatte angeordnet, dass der Beschluss des Grundschul- und Mittelschulverbandes vom 22.06.2022 nicht vollzogen wird. Damit sollte der Vertrag über die Schulbusfahrten in der Gemeinde gekündigt werden. Eine Neuausschreibung war wegen diverser Probleme im Moment nicht möglich. Nun müsse mit dem kommunalen Prüfungsverband geklärt werden, wie die Ausschreibung gemacht werden könne. Der alte Vertrag läuft im Moment für ein Jahr weiter.

Der Gemeinderat nahm die Anordnung einstimmig zur Kenntnis.

6 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 31.01.2023: Antrag zur Schaffung von Transparenz für Gemeinderäte bei der Erstellung von Durchführungsverträgen und Geschäftsordnung der Mangfalltal Energie GmbH

Die Grünen wollen mit ihrem Antrag, dass zu allen Verträgen und Satzungen der Gemeinderat umfänglich informiert wird. Dazu gehören alle Besprechungen, Anmerkungen, Ideen, Anträge und ähnliches.

Bürgermeister Johannes Zistl erklärte, er werde weiter im Gemeinderat berichten über alle Besprechungen. Dazu würden von ihm nach jeder Besprechung der Klimaschutzmanager Nico Hirsemann und die Energiereferentin Martina Weber informiert. Außerdem werde er alle relevanten Dokumente ins Ratsinformationssystem RIS einstellen. Bürgermeister Zistl schloss, er wolle volle Transparenz, aber auch nicht überfrachten. Die Räte sollen gerne sagen, wenn zu wenig oder zu viel informiert werde.

Nach kurzer Zustimmung von mehreren Seiten wurden die Vorschläge einstimmig angenommen.

7 Änderung der Friedhofssatzung; Neue Bestattungsform teilanonymes Gräberfeld

Es geht um das schon errichtete teilanonyme Gräberfeld auf dem gemeindlichen Friedhof. Kurz im Überblick:

  • 54 Grabstellen
  • Belegung der Reihe nach
  • Rasenfläche mit Stauden und Blumen bepflanzt
  • Betreten nicht erlaubt
  • Vorabreservierung ohne Todesfall nicht möglich
  • keine Ablage von Blumen und Kränzen
  • Anbringen von Namenstafeln möglich
  • Kosten 660 € für 10 Jahre, Kosten einer Tafel mit Anbringung 218,07 €

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die nötige Satzungsänderung und den Beginn der Nutzung des Gräberfeldes zum 01.06.2023.

8 Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 54 "GE Weidach II"

Es geht um den Bebauungsplan in Westerham, der vor allem für das Sondergebiet Heizkraftwerk für die Nutzung der Abwärme von Neenah-Gessner aufgestellt wurde. Zum Sondergebiet kommen drei Bauparzellen als Mischgebiet dazu. Nun wurden die Einwände und Anmerkungen der zweiten Auslegung vorgestellt. Beteiligt waren folgende Behörden und Institutionen:

  • Regierung von Oberbayern
  • Landratsamt untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Brandschutz
  • Bayernwerke Kolbermoor
  • BUND Naturschutz
  • Landratsamt Bauleitplanung - keine Anmerkungen
  • Landratsamt untere Denkmalschutzbehörde - keine Anmerkungen
  • Landratsamt Wasserrecht - keine Bedenken
  • Eisenbahnbundesamt - keine Bedenken
  • IHK - keine Einwendungen
  • Bauernverband - keine Einwände
  • Vermessungsamt Rosenheim - keine Anmerkungen
  • Ortsrat Feldolling - keine Anmerkungen

Stellungnahmen kamen von der Regierung von Oberbayern (einstimmig zur Kenntnis), der unteren Naturschutzbehörde (z.K. 17:4), dem Landkreis-Brandschutz (z.K. einstimmig), den Bayernwerken Kolbermoor (z.K. einstimmig) und dem BUND Naturschutz (z.K. 17:5)

Der Verfahrensbeschluss erfolgte einstimmig .

9 7. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB

Es geht um die am 29.11.2022 TOP 6  beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans zur großen Biogasanlage in Aschhofen. Die Änderung ermöglicht die Erweiterung und Leistungssteigerung der bestehenden Biogasanlage.

Beteiligt waren folgende Behörden und Institutionen:

  • Regierung von Oberbayern
  • Landratsamt Bauleitplanung
  • Landratsamt untere Naturschutzbehörde
  • Landwirtschaftsamt
  • BUND Naturschutz
  • IHK - keine Einwände
  • Landratsamt Brandschutz - keine Stellungnahme derzeit
  • Landratsamt Wasserrecht - keine Einwendungen
  • Bauernverband - keine Einwände
  • Gemeinde Aying - keine Einwände
  • Erzbischöfliches Ordinariat - keine Äußerung
  • Gemeinden Glonn und Baiern - keine Einwände
  • SWM - ohne Einwände
  • IHK - keine Bedenken
  • Energienetze Bayern - keine Einwände
  • Vermessungsamt Rosenheim - keine Einwendungen

Stellungnahmen kamen von der Regierung von Oberbayern (z.K. einstimmig), Bauleitplanung Landratsamt (z.K. einstimmig), untere Naturschutzbehörde (z.K.  einstimmig), Amt für ländliche Entwicklung (z.K. einstimmig), Bund Naturschutz (z.K. einstimmig)

Der Verfahrensbeschluss und die Auslegung wurden einstimmig beschlossen.


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