Donnerstag, 28. Oktober 2021

GR-Sitzung 26.10.2021

 

Trotz relativ weniger Tagesordnungspunkte dauerte die Sitzung recht lange, da ausgiebig über das umstrittene Bauvorhaben in der Lindenstraße diskutiert wurde.


Offizielles Protokoll

1 Genehmigung der Niederschrift vom 28.09.2021  

einstimmig

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

 keine

3 Aktuelle Vorkommnisse  

Bürgermeister Schaberl berichtete unter anderem: 
  • die Lüfter-Beschaffung für die Schule läuft
  • zur Umgestaltung des Dorfplatzes wird es eine Bürgerversammlung geben
  • das Eröffnungsgespräch zum ISEC habe stattgefunden
  • zum ISEC sind jetzt Verkehrsbefragungen
  • zur Grundschule laufen Vorplanungen für einen Neubau
  • mit der Ladesäule am Rathaus gibt es Probleme
  • wegen des neuen Wertstoffhofs steht ein neuer Termin mit dem Landratsamt an
  • und zum Hochwasserschutz Abschnitt K gibt's eine Genehmigung.

4 6. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Aktuell gibt es 66 Gartenwasserzähler im Bereich der gemeindlichen Wasserversorgung. Für diese Zähler bezahlt man nur Wasser, aber keine Abwassergebühren. Wie es der bayrische Gemeindetag empfiehlt, soll eine Bagatellgrenze von 12 qm eingeführt werden. Dadurch wird es zu Mehreinnahmen bei den Kanalgebühren von fast 1.800 € kommen und der Verwaltungsaufwand verringert sich.

Die Satzungsänderung wurde mit 16:6 angenommen.

Einwand

Zu den beiden folgenden Anträgen von Franz Bergmüller für die Probürger-Fraktion gab es einen Einwand von den Grünen. Laut Geschäftsordnung müssen Anträge schriftlich oder elektronisch mit Unterschrift eingehen. Die Unterschrift habe gefehlt.

Bürgermeister Schaberl schlug vor, wegen der wenigen Tagesordnungspunkte, die beiden Anträge trotzdem zu behandeln.

Franz Bergmüller entschuldigte sich für das Versehen und meinte, man könne die Punkte auch gerne auf die nächste Sitzung verschieben.

Es wurde kurz abgestimmt und dann die Anträge behandelt.

5 Antrag der Pro Bürger Fraktion - Erstellung eines möglichen Bebauungsplan-Umgriffs als GR beim Ausweichplatz Richtung Thal

Der Vorschlag war, dass die Erweiterung des Bebauungsplans für das neue Wohngebiet "Moar Anger" in Großhöhenrain (unterhalb der Rainleiten) bis zur Kreisstraße Richtung Thal diskutiert werden soll.

Man könne dort ein Mischgebiet planen, erklärte Franz Bergmüller. Er kenne Interessenten aus Höhenrain für Kleingewerbe. Dazu ging es ihm um die Erschließungsstraßen. Das Baugebiet liegt näher an der Gmeinwieserstraße und soll dorthin erschlossen werden. Dafür müssten die zukünftigen Anwohner Erschließungsbeiträge zahlen. Die längere und teure Erschließung Richtung Norden zur Kreisstraße ebenfalls nur bei diesen Anwohnern abzurechnen sei nicht zumutbar.

Skeptisch äußerte ich mich und Bernhard Neumaier. Eine Entwicklung in diese Richtung werde in weiterer Zukunft wohl kommen, ist aber jetzt noch viel zu früh. Das hat auch keine Eile.

Bauamtsleiter Weber erläuterte, dass man die Straße Richtung Norden nicht sofort abrechnen müsse. Es lasse sich auch einrichten, dass erst zukünftige Anlieger der nördlichen Straße bezahlen müssen.

In der Diskussion gings dann darum, dass man vorausplanen wolle hinsichtlich des Straßenverlaufs und zukünftiger Nutzung der gemeindeeigenen Flächen Richtung Thaler Straße. So wurde am Ende mit 7 Gegenstimmen dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Möglichkeiten der baulichen Entwicklung in dem Bereich zu prüfen.

6 Antrag der Pro Bürger Fraktion zur Reduzierung der Ortsrandeingrünung aus Richtung Westen für die Flächennutzungsplan-Änderung für das GE-Gebiet in Großhöhenrain

Für das neue Gewerbegebiet in Großhöhenrain westlich der Firma Höhenrainer wurde eine Ortsrandeingrünung von 10 Metern geplant. Dann sind keine Ausgleichsflächen nötig. Da die Grundstücke relativ schmal sind und eine Straße von 6,5 Meter Breite gebaut wird, verkleinert der breite Grünstreifen die Grundstücke stark. Daher wurde nach kurzer Diskussion mit 16:6 Stimmen beschlossen, die Ortsrandeingrünung auf 5 Meter zu verkleinern.

7 Antrag der CSU zur Auskunft über die Baugenehmigung am Lindenweg 7

Der Fraktionssprecher der CSU Bernhard Neumaier begründete kurz den Antrag seiner Fraktion. 

Der Auslöser sei eine plötzlich geänderte Planung im Lindenweg gewesen. Auf Nachfrage in der GR-Sitzung vom 17.08., warum es Änderungen zu dem im Bauausschuss beschlossenen Plan gäbe, hieß es vom Bürgermeister, das habe das Landratsamt gemacht, sie hätten nix tun können. In den Bescheiden an die Anwohner habe es dann geheißen, zu den Änderungen habe die Gemeinde ihr Einvernehmen erklärt, führte Neumaier aus. Nun stehe in der Sitzungsvorlage, Bürgermeister und Verwaltung hätten sogar noch die Dachform ändern lassen. Zuvor wurde aber gesagt, man habe keinen Einfluss nehmen können. Laut Geschäftsordnung kann der Bürgermeister nur untergeordnete Bauvorhaben direkt ans Landratsamt geben. Warum sei die Änderung nicht in den Bauausschuss gekommen, da das ja ein komplett neuer Antrag gewesen sei.

Frau Fuchs von der Bauverwaltung verlas dann die Stellungnahme der Verwaltung, in welcher der zeitliche Verlauf geschildert wurde und letztlich auf die geringe Einflussnahme-Möglichkeit bei Fällen nach § 34 BauGB verwiesen wurde. 

Dazu bezogen Christiane Noisternig, Sepp Hupfauer und Sissi Spielmann Stellung und bemängelten die Umgehung des Bauausschusses. Man werde von Bürgern auf Bauvorhaben angesprochen und könne dann nichts dazu sagen. Sie forderten allgemein ein anderes Vorgehen in solchen Fällen.

Bürgermeister Schaberl erklärte, rechtlich habe er sich nichts vorzuwerfen, aber die mangelnde Kommunikation sei ein Fehler gewesen.

Frau Fuchs verlas dann noch eine E-Mail vom Landratsamt, in der auf die Rechtmäßigkeit des ganzen Vorgangs hingewiesen wurde. Allerdings hieß es dort auch, es läge im Ermessen des Bürgermeisters, ob er solche Fälle nochmal in den Bauausschuss gibt.

Franz Bergmüller verteidigte massiv das ganze Vorgehen, da nach Aufhebung des Bebauungsplans § 34 BauGB gelte und da entscheidet letztlich immer das Landratsamt.

Frau Bertozzi verwies dann auf ein Fachbuch "Baurecht in der Gemeinde", in dem sogar empfohlen werde, in Gemeinden unserer Größe § 34-Fälle immer direkt ans Landratsamt zu geben.

Thomas Henties stellte zum Thema den Antrag, bei Umentscheidungen durch das Landratsamt immer informiert zu werden.

Es wurde noch länger teilweise emotional weiterdiskutiert. Letztlich ist der ganze Fall aber eher ein Kommunikations- und Informationsproblem. Infos zum Fall kamen scheibchenweise immer mehr, von der Nachfrage am 17.08.2021, über die Bürgerversammlung bis zur aktuellen Sitzung. Dieses Vorgehen führte letztlich zur Eskalation und zur ausführlichen Berichterstattung des OVB's im Nachgang der Bürgerversammlung.

Als Lösung schlug Geschäftsführerin Frau Bertozzi im Laufe der Diskussion vor, in einem kleineren Kreis eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung zu erarbeiten. Es soll klarer geregelt werden, was der Bürgermeister wann an den Bauauschuss bzw. Gemeinderat zur Beratung geben muss.

Bürgermeister Schaberl entschied am Ende, man werde den Antrag von Herrn Henties in der Novembersitzung behandeln und dann festlegen, wie weiter verfahren werden soll.

 

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