Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 2026 – kurz zusammengefasst
In der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat vor allem mit den finanziellen Auswirkungen der neuen Kinderbetreuungsförderung, dem weiteren Vorgehen beim Kindergarten Höhenrain sowie neuen Gebühren für die Gemeindebücherei und der Hundesteuer. Hier alle Tagesordnungspunkte und Beschlüsse im Überblick:
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift: Das Protokoll der Sitzung vom 29. September 2026 wurde einstimmig genehmigt.
TOP 2 – Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse: Es waren keine Beschlüsse bekanntzugeben.
TOP 3 – Aktuelle Informationen aus dem Rathaus: Berichtet wurde unter anderem über Straßensperrungen, die Jungbürgerversammlung, die neue Katzenschutzverordnung, den Haushalt 2027 sowie die bevorstehende Bürgerversammlung und die ISEK-Lenkungsgruppensitzung. Keine Beschlussfassung.
TOP 4 – Kindertageseinrichtungen: Gebührensatzung: Der bisherige staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich entfällt. Die Gemeinde übernimmt diesen Betrag aus finanziellen Gründen nicht (22:2 Stimmen). Die zusätzlich vorgesehene automatische Gebührenerhöhung um drei Prozent wird für das kommende Jahr ausgesetzt (18:6). Die neuen Gebühren für die Mittagsbetreuung und Verpflegung wurden ebenfalls beschlossen. Die gesamte Satzungsänderung wurde mit 20:4 Stimmen verabschiedet.
TOP 5 – Umbau und Erweiterung Kindergarten Höhenrain: Die geprüfte Generalunternehmervergabe würde voraussichtlich Mehrkosten und erhebliche Verzögerungen verursachen. Deshalb wird das rund 7,9 Millionen Euro teure Projekt wie bisher mit Einzelvergaben fortgeführt. Weitere Einsparmöglichkeiten ohne funktionale Einschränkungen sollen geprüft und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Beide Beschlüsse einstimmig.
TOP 6 – Änderung der Büchereisatzungen: Wegen der Haushaltslage werden erstmals allgemeine Benutzungsgebühren für die Gemeindebücherei eingeführt.
TOP 6.1 – Büchereisatzung: Die notwendigen Anpassungen wurden einstimmig beschlossen.
TOP 6.2 – Büchereigebühren: Erwachsene zahlen künftig 24 Euro jährlich, Familien 36 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben gebührenfrei. Hinzu kommen Ausweis-, Versäumnis- und Mahngebühren. Anträge auf Sozialermäßigungen (4:20) und eine höhere Versäumnisgebühr (8:16) wurden abgelehnt. Die Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen.
TOP 7 – Neue Hundesteuersatzung: Die Hundesteuer beträgt künftig 80 Euro für den ersten, 240 Euro für den zweiten und 320 Euro für den dritten Hund jährlich. Ein Antrag auf Befreiungsmöglichkeiten für sozial schwächere Hundehalter wurde mit 4:20 Stimmen abgelehnt. Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Die ausführlichen Hintergründe, die Diskussionen im Gemeinderat und die Begründungen der Entscheidungen sind nachfolgend bei den einzelnen Tagesordnungspunkten nachzulesen.
Gemeinderatssitzung vom 27. Oktober 2026
1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.09.2026
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29. September 2026 wurde ohne Einwände einstimmig genehmigt.
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
Aus der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung waren keine Beschlüsse bekanntzugeben.
3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
Straßensperrungen
Bürgermeister Johannes Zistl informierte zunächst über anstehende Straßensperrungen. In Vagen wird die Adalbert-Stifter-Straße in der kommenden Woche für fünf Tage vollständig gesperrt. Die Schießstattstraße in Feldkirchen bleibt weiterhin gesperrt, da zunächst die statische Situation untersucht werden muss. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Ortssprechersitzung
Am 1. Oktober fand eine Sitzung der Ortsratssprecher statt. Der Bürgermeister berichtete von einem konstruktiven Austausch. Die Zahl der angesprochenen Probleme werde geringer, da bereits viele Anliegen bearbeitet würden.
Jungbürgerversammlung
Sehr positiv bewertete Zistl auch die Jungbürgerversammlung vom 6. Oktober, an der zahlreiche Jugendliche teilnahmen. Im Mittelpunkt standen die Themen Wohnen, Mobilität und Freizeit. Besonders gut angekommen sei das sogenannte Speed-Dating, bei dem die Jugendlichen jeweils zehn Minuten mit wechselnden Gemeinderatsmitgliedern diskutieren konnten. Die vorgebrachten Wünsche und Anträge werden nun geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
Katzenschutzverordnung
Ein weiterer Informationsabend beschäftigte sich mit der neuen Katzenschutzverordnung. Die Gemeinde gilt aufgrund größerer Kolonien verwilderter Katzen als sogenannter Hotspot. Nachdem bisherige Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hatten, erlässt das Landratsamt nun verbindliche Regelungen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2027 in Kraft. Bereits ab dem 1. Februar müssen betroffene Freigängerkatzen registriert und kastriert sein. Bei der Informationsveranstaltung gab es eine rege Diskussion, insgesamt aber auch viel Verständnis für die Maßnahme. Weitere Informationen stellt das Landratsamt auf seiner Internetseite bereit.
Bürgerversammlung
Für den 20. November kündigte der Bürgermeister die Bürgerversammlung um 19 Uhr im Schützenheim an. Dort werden unter anderem die Polizei über die Sicherheitswacht sowie die Mangfallenergie informieren. Die Veranstaltung wird auch auf YouTube übertragen. Am 25. November findet um 19 Uhr eine Sitzung der ISEK-Lenkungsgruppe statt. Dabei werden die Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung zur Ortsmitte Feldkirchen und zur Staatsstraße vorgestellt.
Haushalt 2027
Schließlich berichtete Zistl von den laufenden Vorbereitungen für den Haushalt 2027. Ein erster Haushaltsworkshop hatte bereits stattgefunden, ein weiterer Termin ist für die kommende Woche vorgesehen. Die Ergebnisse sollen voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
4 10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Kindertageseinrichtung- Gebührensatzung)-BayKiBiG Reform vorberaten im HUFA
Ausführlich diskutierte der Gemeinderat die Auswirkungen der Reform der bayerischen Kinderbetreuungsförderung. Durch die Änderungen des Freistaats entfällt der bisherige Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder. Zwar fließen diese Mittel künftig in die allgemeine Förderung der Kinderbetreuung, für die Eltern bedeutet dies jedoch zunächst eine erhebliche Mehrbelastung.
Bürgermeister Zistl erläuterte, dass sich die Finanzierung der Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren immer stärker zulasten der Kommunen verschoben habe. Ursprünglich sei eine Aufteilung von etwa 40 Prozent Staat, 40 Prozent Kommune und 20 Prozent Eltern vorgesehen gewesen. Inzwischen liege die tatsächliche Verteilung eher bei 30 Prozent Freistaat, 60 Prozent Kommune und zehn Prozent Eltern. Auch die neue Förderung ändere nichts daran, dass die Gemeinden einen immer größeren Teil der Kosten tragen müssten.
Eine Übernahme der wegfallenden 100 Euro durch die Gemeinde würde jährlich etwa 300.000 Euro kosten. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei dies nicht finanzierbar. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte deshalb bereits empfohlen, den staatlichen Zuschuss nicht durch gemeindliche Mittel zu ersetzen.
Zweiter Bürgermeister Bernhard Neumaier berichtete von Gesprächen mit Elternbeiräten, Trägern und Einrichtungsleitungen. Dort habe man Verständnis für die schwierige Situation gezeigt, gleichzeitig aber darum gebeten, die Eltern nicht noch zusätzlich durch die für das kommende Kindergartenjahr vorgesehene automatische Beitragserhöhung um drei Prozent zu belasten. Geschäftsleiterin Ines Bertozzi ergänzte, dass insbesondere die hohe Qualität und Verlässlichkeit der gemeindlichen Kinderbetreuung gelobt worden seien. Anders als in manchen anderen Gemeinden habe man bisher keine Gruppen schließen müssen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die wegfallenden 100 Euro für manche Familien eine erhebliche Belastung darstellen. Michael Weber verwies darauf, dass Eltern ihre Kinder bereits im Februar unter völlig anderen finanziellen Voraussetzungen angemeldet hätten. Gemeinsam mit Michael Günzel und Martin Oswald sprach er sich deshalb dafür aus, zumindest die zusätzliche dreiprozentige Erhöhung auszusetzen. Für die Gemeinde würde dies Mindereinnahmen von etwa 25.000 Euro bedeuten.
Elisabeth Spielmann schlug vor, Familien abhängig vom Einkommen gezielt zu unterstützen. Bürgermeister Zistl verwies dagegen auf bestehende Hilfen der Jugendhilfe und des Landratsamtes. Diese würden bislang zu wenig in Anspruch genommen. Künftig soll bei der Anmeldung mit einem QR-Code direkt auf den entsprechenden Onlineantrag hingewiesen werden.
Thomas Zeddies forderte, Familien bei der Verteilung der verfügbaren Mittel stärker zu berücksichtigen und dafür bei der vhs zu kürzen. Heinz Oesterle sprach sich grundsätzlich gegen Gebührenerhöhungen aus.
Neben den Kindergartenbeiträgen wurden auch die Gebühren für die Mittagsbetreuung angepasst. Vorgesehen sind künftig 53 Euro für ein bis zwei Stunden, 87 Euro für zwei bis drei Stunden und 113 Euro für drei bis vier Stunden Betreuung. Außerdem steigen aufgrund höherer Kosten die Pauschalen für Brotzeit und Getränke von fünf auf sechs Euro, für das Frühstück in der Kinderkrippe von 20 auf 25 Euro und für die Nachmittagsbrotzeit von vier auf fünf Euro.
Stefan Messerer kritisierte insbesondere die starke Erhöhung bei der Mittagsbetreuung in Großhöhenrain. Dort würden die Gebühren im Zuge der Angleichung an die anderen Einrichtungen sehr stark steigen. Gleichzeitig sei während der anstehenden Bauphase mit Einschränkungen zu rechnen, unter anderem durch einen späteren Betreuungsbeginn. Er beantragte deshalb, die Angleichung langsamer und über drei Jahre vorzunehmen. Der Antrag wurde mit 5:19 Stimmen abgelehnt.
Anschließend beschloss der Gemeinderat mit 22:2 Stimmen, den wegfallenden staatlichen Beitragszuschuss von 100 Euro nicht aus Gemeindemitteln zu ersetzen. Die für das kommende Jahr vorgesehene automatische Beitragserhöhung um drei Prozent wird dagegen mit 18:6 Stimmen ausgesetzt. Die gesamte geänderte Gebührensatzung wurde schließlich mit 20:4 Stimmen beschlossen.
5 Umbau und Erweiterung Kindergarten Höhenrain: Prüfung der Möglichkeit zur Umsetzung einer funktionalen Generalunternehmerausschreibung
In der vorangegangenen Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, nochmals zu prüfen, ob der geplante Umbau und die Erweiterung des Kindergartens Höhenrain durch eine funktionale Ausschreibung an einen Generalunternehmer günstiger umgesetzt werden könnten.
Manuel Pauker aus der Bauverwaltung stellte nun das Ergebnis dieser Untersuchung vor. Dazu hatte er mit verschiedenen Fach- und Förderstellen sowie den beteiligten Planern gesprochen. Grundsätzlich wäre eine solche Ausschreibung zwar möglich, allerdings mit erheblichen rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. Die zuständige VOB-Stelle verwies auf die notwendige ausführliche Begründung und Dokumentation. Auch wurde empfohlen, einen spezialisierten Vergaberechtsanwalt einzuschalten. Zudem müsste das Projekt europaweit ausgeschrieben werden.
Ein wesentliches Problem ist der bereits weit fortgeschrittene Planungsstand. Teile der bisherigen Planungsleistungen könnten bei einer Umstellung nicht mehr verwendet werden. Allein dadurch würden bereits erbrachte Leistungen im Wert von rund 165.000 Euro verloren gehen. Einschließlich weiterer Kosten könnte eine Generalunternehmervergabe nach den vorliegenden Einschätzungen insgesamt sogar etwa 220.000 Euro teurer werden.
Hinzu käme eine erhebliche zeitliche Verzögerung. Bei Fortführung der bisherigen Planung ist ein Baubeginn im März 2027 vorgesehen. Bei einer europaweiten Generalunternehmerausschreibung wäre eine Auftragsvergabe voraussichtlich erst im September 2027 möglich, sodass die Bauarbeiten frühestens im November beginnen könnten.
Bürgermeister Zistl ergänzte, dass bei Generalunternehmervergaben häufig Zuschläge von 15 bis 20 Prozent anfielen. Besonders schwierig sei bei diesem Projekt außerdem die Kombination aus Neubau und Umbau des Bestandsgebäudes. Hinzu komme die Förderfrist: Bis Ende 2029 muss das Vorhaben entsprechend den Förderbedingungen abgeschlossen sein, andernfalls könnten 382.000 Euro an Fördermitteln verloren gehen.
Im Gemeinderat bestand weitgehend Einigkeit, dass die untersuchte Vergabeform für künftige Neubauprojekte interessant sein könnte, für den Kindergarten Höhenrain jedoch zu spät komme. Bernhard Neumaier betonte, dass die dringend benötigten Betreuungsplätze nicht durch weitere Verzögerungen gefährdet werden dürften. Andreas Hebensteiner, der die Prüfung angeregt hatte, schloss sich dieser Einschätzung an.
Gleichzeitig forderten mehrere Gemeinderäte, die Baukosten weiterhin kritisch zu überprüfen. Stefan Messerer erinnerte an den vorgeschlagenen Projektausschuss. Pauker erläuterte, dass bereits eine Liste möglicher Einsparungen erstellt worden sei. Diese werde nun mit den Fachplanern geprüft und anschließend dem Bauausschuss vorgelegt. Dabei müsse allerdings immer abgewogen werden, ob eine günstigere Ausführung langfristig auch sinnvoll sei.
Der Gemeinderat nahm das Prüfergebnis einstimmig zur Kenntnis und beschloss, das Projekt wie bisher mit Einzelvergaben der Gewerke fortzuführen. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, weitere Einsparmöglichkeiten ohne funktionale Einschränkungen zu untersuchen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
6 Reaktion auf die aktuelle Haushaltslage - Änderung der Satzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sollen künftig auch für die Benutzung der Gemeindebücherei Gebühren erhoben werden. Dazu waren sowohl die bestehende Büchereisatzung als auch die Gebührensatzung anzupassen. Beide Themen waren bereits im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten worden.
6.1 Reaktion auf aktuelle Haushaltslage - 1. Änderung der Satzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Die bisherige Büchereisatzung musste insbesondere an die künftig geltende Gebührensatzung angepasst werden. Daneben wurden einige weitere redaktionelle und organisatorische Änderungen vorgenommen.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung der Büchereisatzung einstimmig.
6.2 Reaktion auf aktuelle Haushaltslage - Vorberaten im Haupt- und Finanzausschuss - 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham (Büchereigebührensatzung)
Bisher war die Benutzung der Gemeindebücherei grundsätzlich kostenlos. Künftig soll für Erwachsene eine Jahresgebühr von 24 Euro erhoben werden, für Familien sind 36 Euro vorgesehen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können die Bücherei weiterhin kostenlos nutzen.
Für die erstmalige Ausstellung eines Ausweises werden zwei Euro fällig. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Gebühr von einem Euro je Woche vorgesehen, zusätzlich können Mahngebühren von 2,50 Euro anfallen. Die Bezahlung soll per Lastschrift oder vor Ort mit EC-Karte möglich sein.
Auf Grundlage der Nutzerzahlen von 2025 rechnet die Verwaltung mit jährlichen Einnahmen von rund 10.000 Euro.
Michael Weber begrüßte die moderaten Jahresgebühren und insbesondere die Gebührenfreiheit für Kinder. Er schlug allerdings vor, die Versäumnisgebühr auf fünf Euro zu erhöhen, um einen stärkeren Anreiz zur rechtzeitigen Rückgabe zu schaffen. Wolfgang Reitmeyer hielt dies für überzogen. Die Gebühr solle eher eine Erinnerung sein als eine "Watschn ins Gesicht".
Eine längere Diskussion entwickelte sich über mögliche Ermäßigungen für sozial schwächere Bürger. Simon Lamminger beantragte, eine entsprechende Regelung in die Satzung aufzunehmen. Unterstützung erhielt er unter anderem von Karoline Günzel, Pankraz Schaberl und Heinz Oesterle.
Kämmerin Jennifer Ziegelmann wies darauf hin, dass eine rechtssichere Einkommensprüfung zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, der einen Teil der ohnehin überschaubaren Einnahmen wieder aufzehren könnte. Auch würden die überwiegend ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter der Bücherei durch die Einführung der Gebühren bereits zusätzlich belastet. Bürgermeister Zistl sagte zu, mögliche soziale Härtefälle mit der Büchereileitung zu besprechen und gegebenenfalls außerhalb der Satzung nach Lösungen zu suchen.
Dominikus Speer erinnerte daran, dass der Aufenthalt in der Bücherei und das Lesen vor Ort weiterhin kostenlos möglich seien. Außerdem bleibe das Angebot für Kinder und Jugendliche gebührenfrei.
Der Antrag auf eine Sozialregelung in der Satzung wurde mit 4:20 Stimmen abgelehnt. Auch der Vorschlag, die Versäumnisgebühr auf fünf Euro zu erhöhen, fand mit 8:16 Stimmen keine Mehrheit.
Die neue Büchereigebührensatzung wurde anschließend einstimmig beschlossen.
7 Reaktion auf aktuelle Haushaltslage - Vorberaten im Haupt- und Finanzausschuss - Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS)
Als letzten Tagesordnungspunkt behandelte der Gemeinderat die Neufassung der Hundesteuersatzung. Auch diese war zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden.
Bürgermeister Zistl erläuterte, dass der Gemeinde durch die Hundehaltung jährliche Kosten von rund 66.986 Euro entstehen. Dazu gehören insbesondere das Leeren und Unterhalten der Hundetoiletten sowie der Verwaltungsaufwand.
Künftig soll die Steuer für den ersten Hund 80 Euro jährlich betragen. Für einen zweiten Hund werden 240 Euro und für einen dritten Hund 320 Euro fällig. Die vergleichsweise niedrige Steuer für den ersten Hund wurde auch mit sozialen Gesichtspunkten begründet.
Elisabeth Spielmann begrüßte die vorgesehene Regelung. Simon Lamminger beantragte allerdings, für finanziell schwächere Hundehalter eine Befreiungsmöglichkeit vorzusehen. Auch Karoline Günzel sprach sich dafür aus, soziale Härten stärker zu berücksichtigen.
Bürgermeister Zistl verwies erneut auf die Schwierigkeiten einer rechtssicheren und praktikablen Einkommensprüfung. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre erheblich. Außerdem seien 80 Euro jährlich für den ersten Hund im Verhältnis zu den übrigen Kosten der Hundehaltung, etwa für Futter und Tierarzt, ein überschaubarer Betrag. Für die allgemeine Unterstützung sozial benachteiligter Menschen seien vor allem die dafür zuständigen staatlichen Stellen verantwortlich.
Der Antrag auf eine Ausnahmeregelung für sozial schwächere Hundehalter wurde mit 4:20 Stimmen abgelehnt.
Die neue Hundesteuersatzung wurde anschließend einstimmig beschlossen.

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