Sonntag, 1. Dezember 2024

GR-Sitzung 26.11.2024



Bürgermeister Johannes Zistl war leider kurzzeitig verhindert, so leitete zweite Bürgermeisterin Christiane Noisternig die 76. Sitzung des Gemeinderats.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 22.10.2024

Die Niederschrift wurde einstimmig mit 19:0 Stimmen genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Wegen der kurzfristigen Abwesenheit des Bürgermeisters gab es keine aktuellen Berichte. Geschäftsführerin Frau Bertozzi berichtete noch kurz von der Vereinsveranstaltung vom Vortag.

4 Erhöhung des Fördertopfes der Förderrichtlinie Klimaschutz 2024 und Fortführung 2025 19.11.2024

Der Klimaschutzmanager der Gemeinde, Nico Hirsemann, legte dar, dass die Richtlinie, die seit Anfang 2024 gelte, auf großes Interesse gestoßen sei und bereits über den geplanten Finanzrahmen hinaus Mittel beansprucht habe. Ursprünglich war für 2024 ein Fördertopf von 100.000 € vorgesehen, doch bis Mitte November 2024 wurden bereits 126.000 € ausgezahlt, mit weiteren offenen Anträgen im Wert von ca. 156.500 €.

Der große Erfolg führt also dazu, dass Haushaltsmittel nicht ausreichen, um alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bereits eingegangene Verwendungsnachweise können aktuell nicht ausgezahlt werden, und eine Verschiebung in das Haushaltsjahr 2025 würde die Problematik lediglich verlängern.

Vorschlag der Verwaltung ist es nun, den Fördertopf für 2024 um 25.000 € auf insgesamt 150.000 € zu erhöhen, um bestehende Anträge abwickeln zu können. Für 2025 einen Fördertopf von 150.000 € bereitzustellen, um die erwarteten Anträge und Verwendungsnachweise abzudecken. Ab dem 1. Januar 2026 könne man das Modell auslaufen lassen und die Förderung 2026 mit einem Abschlussbudget von ca. 15.000–25.000 € beenden. Eine dauerhafte Fortführung der Förderrichtlinie wird als nicht empfehlenswert angesehen, da unzureichende Haushaltsmittel langfristig die Umsetzung belasten könnten.

In der Diskussion war man sich einig, die Förderrichtlinie 2025 fortlaufen zu lassen. Die Richtlinie soll mit den im Umweltausschuss beschlossenen Anpassungen gehandhabt werden. Eine langfristige Fortführung der Förderung wurde wegen der schwierigeren Haushaltslage eher nicht befürwortet. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Erhöhung der Haushaltsmittel für 2024 auf 150.000 €, um offene Verwendungsnachweise bearbeiten zu können. Über die weiteren Mittel soll bei den entsprechenden Haushaltssitzungen entschieden werden.

5 Vergabe: Wegenutzungsvertrag für Wärmeversorgungsleitungen Gebiet Schwimmbadstraße Westerham

In der Gemeinderatssitzung wurde die Vergabe eines Wegenutzungsvertrags für Wärmeversorgungsleitungen im Gebiet Schwimmbadstraße beschlossen.

Der Mustervertrag für Wegenutzungsverträge war bereits in einer früheren Sitzung am 25. Juni 2024 genehmigt worden. Für das Gebiet Schwimmbadstraße wurde nun auf Basis dieses Vertrags ein Ausschreibungsverfahren nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung durchgeführt.

Die Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger erfolgte am 22. Oktober 2024. Innerhalb der Frist bis zum 29. Oktober ging eine Bewerbung ein, die von der Verwaltung geprüft und als geeignet eingestuft wurde.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Firma Schwimmbadstraße Energie GmbH den Zuschlag für den Wegenutzungsvertrag zu erteilen und den Wegenutzungsvertrag abzuschließen.

6 Fortführung Gmoabus-Betrieb nach Abschluss Pilot-Phase

Der Gmoabus startete bekanntermaßen im Dezember 2022 als Teil des Projekts „innerörtliche Mobilität“ in eine zweijährige Pilotphase. Ziel war und ist es, eine günstige Mobilitätslösung für die Gemeinde bereitzustellen, betrieben von ehrenamtlichen Fahrern und koordiniert durch die Gemeindeverwaltung.

Die Bilanz des Projekts:

  • Hohe Nachfrage und Zuverlässigkeit zeigten den Erfolg des Angebots.
  • Die Kostenfreiheit der Fahrten bleibt wichtig, um Bürokratie und unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Die jährlichen Kosten betragen ca. 15.000 €, hauptsächlich für das Leasing des Fahrzeugs, Reparaturen und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Ein Fahrzeugwechsel wird notwendig, da der aktuelle Leasingvertrag im August 2025 ausläuft.

Diskussion

Gemeinderat Heinz Oesterle hob die Erfolgsgeschichte des Projekts hervor.

Zweite Bürgermeisterin Christiane Noisternig würdigte den Einsatz der Ehrenamtlichen und bezeichnete den Gmoabus als „Aushängeschild der Gemeinde“.

Bernhard Neumaier sprach sich für die Fortführung aus und regte eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um 5.000 € an, um die Anschaffung eines neuen Busses sicherzustellen.

Martin Oswald wollte die Idee eines zweiten Busses in Zukunft prüfen.

Georg Meixner, selbst Fahrer, warnte vor dem hohen Bedarf an zusätzlichen ehrenamtlichen Fahrern.

Lisa Steingraber sah ebenfalls keinen Bedarf für ein weiteres Fahrzeug, da nur selten Anfragen nicht bedient werden könnten.

Die Verwaltung erklärte, dass ein zweiter Bus die Organisation erheblich verkomplizieren würde.

Die Buchungszentrale wird von Auszubildenden betrieben, deren Kapazitäten begrenzt sind.

Beschluss

Der Vorschlag zur Weiterführung des Gmoabus in den Regelbetrieb wurde einstimmig angenommen

7 Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, Fritz-Krause-Str. Feldolling, (Flur-Nr. 2126 Gmkg. Vagen), zur Errichtung einer Speditionshalle

Die Firma mativ will östlich von der Fritz-Krause-Straße auf aktuell landwirtschaftlicher Fläche eine große Auslieferungshalle errichten. Einige Gemeinderäte äußerten Bedenken wegen der Größe der Halle und zweifelten den Bedarf für so eine Halle an. Wirtschaftsreferent Anton Kammerloher erklärte, er habe nachgefragt und es sei geplant, die produzierte Ware über einige Tage in der Halle zu sammeln und sie dann effektiver ausliefern zu können. Das dürfte den Verkehr eher verringern.

Da die Forderung kam, auch die teilweise der Gemeinde gehörenden Zwischenflächen Richtung Feldolling sinnvoll vorauszuplanen, beschloss man den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

8 Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham und den Gemeindewerken Weyarn (KU) über die Abfuhr und Verarbeitung des Hausklärschlammes im Klärwerk der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Die Zweckvereinbarung besteht seit 1984. Es geht um Abfuhr der Hausklärschlämme aus Dreikammergruben in Weyarn und Verarbeitung der Schlämme in unserem Klärwerk. 

Die Zweckvereinbarung hätte nun wegen Gebührenerhöhungen die 7. Änderung erhalten. Daher wurde die Vereinbarung nun mit gleichem Inhalt neu gemacht.

Der Gemeinderat beschloss die neue Zweckvereinbarung einstimmig.

9 Möglichkeit zur Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG (Optierung)

Wie in der Sitzung am 29.11.2022 TOP 8 vorgestellt, wurde nun eine erneute Verlängerungsfrist von der Bundesregierung eingeräumt. Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig die Verlängerung in Anspruch zu nehmen.

10 Volumen für leistungsorientierte Bezahlung gem. § 18 III Satz 1 TVöD; freiwillige Erhöhung für den Leistungszeitraum 2025

In einer kurzen Diskussion wurde befürwortet die 3% wie in den letzten Jahren beizubehalten. Einig war man sich, nur nach dem Leistungsprinzip vorzugehen, Ausschüttungen von Zuschüssen mit dem „Gießkannenprinzip“ wurden einhellig abgelehnt.

Die Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung für 2025 wurde einstimmig beschlossen.


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