In der Gemeinderatssitzung vom März 2025 stand ein großes Thema auf der Tagesordnung: die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 122 "Aster Feld - Nahversorgungszentrum Feldkirchen" sowie die damit verbundene 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Diskussion war intensiv und zeigte die unterschiedlichen Perspektiven der Gemeinderatsmitglieder auf das geplante Projekt.
Sachverhalt und Planung
Der Gemeinderat hatte bereits im Januar 2025 einen Grundsatzbeschluss zur Ansiedelung eines Nahversorgungszentrums in Feldkirchen gefasst. Geplant ist die Errichtung eines Lidl-Marktes, einer Drogeriefiliale sowie einer Apotheke auf den Flurstücken 144/3 und 144/4 im Osten von Feldkirchen. Die Vorteile dieses Projekts sind vielfältig:
- Verkehrsentlastung: Weniger Fahrten durch Feldkirchen, Westerham und Feldolling zum bestehenden Nahversorgungszentrum in Westerham.
- Stärkung des bestehenden EDEKA-Marktes: Synergieeffekte durch die Ansiedelung eines Discounters.
- Erweiterung des Angebots: Schaffung eines Drogeriemarktes und einer Apotheke, die bisher in Feldkirchen fehlen.
- Kaufkraftbindung: Minderung der Kaufkraftabwanderung in andere Kommunen und Zuflüsse aus Nachbargemeinden.
Die zu überplanende Fläche umfasst 10.945 m², wovon 3.677 m² für das Nahversorgungszentrum vorgesehen sind. Geplant sind 123 Stellplätze und ein Grünflächenanteil von 2.929,35 m². Die Flächen sind derzeit als Gewerbeflächen ausgewiesen und sollen in ein "Sondergebiet Einzelhandel" umgewandelt werden.
Eine Voraussetzung für das Projekt ist es, das Hochwasserschutzproblem zu lösen. Das Gebiet stellt ein faktisches Überschwemmungsgebiet des Feldkirchener Baches dar. Ein entsprechendes Kostenangebot eines hydrologischen Büros wurden bereits eingeholt. Die Kosten der Bauleitplanung und eventueller Gutachten werden vollständig auf den Vorhabenträger umgelegt.
Diskussion im Gemeinderat
Bürgermeister Johannes Zistl erläuterte, dass es bereits Vorgespräche mit Lidl gegeben habe und dass die Notwendigkeit eines weiteren Marktes durch ein Gutachten belegt sei. Besonders für den nördlichen Bereich der Gemeinde, wo rund 40% der Bevölkerung leben, sei ein solcher Markt dringend erforderlich. Zistl betonte, dass der Hochwasserschutz lösbar sei und dass der bestehende EDEKA-Markt durch das neue Konzept gestärkt werde.
Diskussionen entbrannten vor Allem um die Frage einer mehrgeschossigen Gestaltung, wo eine zusätzliche gewerbliche und/oder Wohnnutzung denkbar wäre. Gegner wie Befürworter hätten eine solche Variante begrüßt. Bauträger und Altenheimträger wiesen jedoch darauf hin, dass beides in diesem Fall nicht rentabel sei. Eine Wohnnutzung scheidet zudem aufgrund vertraglicher Einschränkungen aus. Jede Vermietung würde einen Mietpreis von 20 €/qm aus Gründen der Wirtschaftlichkeit bedeuten.
Gemeinderätin Sissi Spielmann äußerte Bedenken und sieht den Lidl-Markt als direkte Konkurrenz zum bestehenden EDEKA-Markt.
Zweite Bürgermeisterin Christiane Noisternig fand die Idee einer Holzfassade und Holzbauweise attraktiv und betonte die Notwendigkeit des Marktes.
Gemeinderat Thomas Henties kritisierte die eingeschossige Bauweise und zweifelte alle Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einer mehrgeschossigen Lösung an. Dazu beantragte er eine namentliche Abstimmung für die Aufstellung des Bebauungsplans.
Gemeinderat Heinz Oesterle äußerte sich gegen die eingeschossige Ausführung, während Gemeinderat Franz Bergmüller das Vorhaben befürwortete und auf eine Nutzung der Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten hinwies. Gemeinderat Pankratz Schaberl forderte eine öffentliche Diskussion und betonte die Notwendigkeit, das Richtige für die Gemeinde als Ganzes zu tun.
Beschlüsse
Nach intensiver Diskussion wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Änderung des Flächennutzungsplans: Umwandlung der betroffenen Grundstücke in ein "Sondergebiet Einzelhandel". (17 Ja, 8 Nein)
- Aufstellung des Bebauungsplans: Einstimmiger Start der konkreten Bauleitplanung für das Nahversorgungszentrum. (16 Ja, 9 Nein, namentliche Abstimmung)
- Städtebaulicher Vertrag: Alle Kosten für Planungen und Gutachten werden vom Vorhabenträger getragen. (Einstimmig beschlossen)
- Beauftragung der Planungsgruppe Straßer: Diese übernimmt die weitere Bauleitplanung mit besonderem Fokus auf den Hochwasserschutz. (18 Ja, 7 Nein)
Fazit
Das Thema Nahversorgungszentrum Feldkirchen polarisiert, wird aber als dringend notwendig erachtet, um die Kaufkraft in der Gemeinde zu halten und die Lebensqualität im nördlichen Teil von Feldkirchen zu verbessern. Die Diskussion zeigte, dass sowohl Befürworter als auch Gegner des Projekts ihre Argumente haben, aber letztendlich setzte sich die Mehrheit für die Umsetzung des Vorhabens ein.
Die nächsten Schritte umfassen die Erstellung detaillierter Bauleitpläne sowie Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt zum Hochwasserschutz.
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