Mittwoch, 1. Mai 2024

GR-Sitzung 30.04.2024



Bürgermeister Johannes Zistl konnte zu der heutigen Sitzung einige Besucher begrüßen. Danach gratulierte er Josef Kammerloher und Georg Messerer nachträglich zum Geburtstag. Ebenso wünschte er Anderl Hebensteiner alles Gute, der kürzlich Vater eines Mädchens geworden ist.

Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Der Bürgermeister berichtete über den aktuellen Stand der Kindergartenbelegungen. Jedes Kindergartenkind hat einen Platz und keines steht auf der Warteliste. Wir haben also eine 100% Abdeckung, was für viele Kommunen nicht selbstverständlich ist. Allerdings waren keine externen Anfragen erfüllbar. Krippenplätze sind mit dem neuen Gebäude am Mareisring ausreichen vorhanden, aber Personal fehlt noch. Dazu schaffen wir heuer schon die Ganztagsversorgung in den Schulen, welche ab 2026/27 verpflichtet anzubieten ist. Ab nächstem Schuljahr wird der Anspruch komplett erfüllt. Sein Dank galt dabei vor allem dem Schulverein.

Die Bauarbeiten am Dorfplatz haben bekanntermaßen begonnen. Bei Grabungen wegen der Bachverrohrung wurden nun Altlasten im Boden gefunden mit hohem Teeranteil. Das kam überraschend, da in den 90-ger Jahren eigentlich ein Bodenaustausch gemacht worden war. Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt sind eingeschaltet, die Entsorgung/Beseitigung wird aber weitere Vergaben erfordern. Die Bauarbeiten würden davon allerdings nicht blockiert. 

Dazu gabs einen Abstimmungstermin mit den Vereinsvorständen und Nutzern des Platzes. Es war ein konstruktives Gespräch, Ergebnis: Sämtliche Veranstaltung werden weiter am Platz stattfinden können. Vielfach sei die Situation in Zukunft sogar besser.

Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine Bekanntgaben

Niederlegung des Amts als Gemeinderatsmitglied von Frau Martina Weber

Martina Weber hat mit Schreiben vom 15.03.2024 aus persönlichen Gründen ihren Rücktritt als Gemeinderätin erklärt.

Bürgermeister Zistl betonte, mit der Niederlegung verlieren wir ein sehr engagiertes Gemeinderatsmitglied. Er sprach seinen herzlichen Dank aus und meinte: "Sag niemals nie." Vielleicht schauts in der Zukunft dann wieder anders aus.

Zweite Bürgermeisterin Christiane Noisternig bedankte sich für die CSU Fraktion ebenfalls bei der scheidenden Rätin. Martina Weber habe als junge Frau das Gremium wahnsinnig bereichert. Sie habe großes Engagement und Kompetenz bewiesen und sei im Ort und in den Vereinen fest verwurzelt. Gerade im Energiebereich habe sie mit ihrer Fachkompetenz überzeugt. "Herzlichen Dank, vielleicht ist es ja nicht für immer vorbei." hoffte Noisternig. "Alles Gute für dich und deine Familie."

Dann begrüßte sie kurz den CSU-Listennachfolger Martin Eham. Mit diesem habe sie ja schon von 2014 bis 2020 als Gemeinderat gut zusammengearbeitet. "Toll, dass du das Amt angenommen hast." schloss Christiane Noisternig.

Martina Weber ergriff auch kurz das Wort und erklärte, dieser Schritt falle ihr sehr schwer, da sie die Arbeit gern gemacht habe. Sie bedankte sich für die immer gute Zusammenarbeit, das Amt sei eine Bereicherung in ihrem Leben gewesen, sie habe viel gelernt.

Einstimmig bestätigte dann der Gemeinderat das Rücktrittsgesuch von Martina Weber an.

Nachrücken des Listennachfolgers Martin Eham nach Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Martina Weber

Nach dem Wahlergebnis von 2020 ist der Listennachfolger Martin Eham aus Vagen. Dieser hatte sich zur Nachfolge bereit erklärt. Das Gremium berief Martin Eham einstimmig zum Gemeinderat.

Danach wurde die Vereidigung durch den Bürgermeister durchgeführt.

Änderung der Ausschussbesetzungen des Listennachfolgers Martin Eham nach Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Martina Weber

Martin Eham übernimmt nach Angabe des Fraktionssprechers der CSU, Bernhard Neumaier die Besetzungen von Martina Weber. Das heißt der neue Gemeinderat ist erster Stellvertreter im Haupt- und Bauausschuss, sowie  Mitglied im Umweltausschuss.

Errichtung einer Floating-Anlage auf den Becken 2 und 3 des Leitzachwerks in Vagen - Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Projektleiter Daniel Ströbele und als technische Unterstützung die zukünftige Bauleiterin Kathrin Glas stellten im Gemeinderat das Projekt vor.

Es geht um die Installation von schwimmenden Photovoltaikanlagen auf den Unterbecken 2 und 3 des Leitzachkraftwerks. Dabei sollen etwa 2,9 ha des Beckens 2 und 2,4 ha des Beckens 3 für die Anlagen genutzt werden.

Die elektrische Leistung der Floating-PV-Anlage beträgt insgesamt etwa 10,2 Megawatt peak (MWp). Diese Kapazität verteilt sich auf die zwei Unterbecken mit ca. 5,2 MWp im Becken 2 und ca. 5,0 MWp im Becken 3. Diese Kapazität soll durch die Installation von Photovoltaikmodulen auf ca. 15 % der Gesamtwasserfläche der jeweiligen Becken erreicht werden.

Die Photovoltaikmodule werden auf Metallkonstruktionen montiert, die auf Schwimmkörpern befestigt sind. Diese Konstruktionen werden am Ufer oder am Untergrund verankert. Die Anlage zielt darauf ab, nachhaltig Strom zu produzieren, indem sie regenerative Energiequellen nutzt.

Eine umweltplanerische Machbarkeitsstudie hat bestätigt, dass das Projekt machbar ist, wobei bestimmte Umweltauswirkungen, wie der Einfluss auf die lokale Fauna und die Wassertemperatur, berücksichtigt werden müssen.

Der Gemeinderat unterstützt das Projekt und hat die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einstimmig beschlossen. Die Kosten des Verfahrens übernehmen die Stadtwerke München. Es sind weitere Genehmigungsverfahren erforderlich, einschließlich einer Relevanzprüfung und einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

Das Projekt wird als innovativ und nachhaltig angesehen und soll einen signifikanten Beitrag zur lokalen Energieerzeugung leisten, ohne landwirtschaftliche Flächen zu verbrauchen.

Änderung des Bebauungsplans Nr. 64 "Gewerbegebiet Weidach III" und Überplanung der Flurnummer 2578 der Gemarkung Vagen - Änderungsbeschluss

Es ging darum den Bebauungsplan des Gewerbegebietes, wo die Flüchtlingsunterkunft entstehen soll, aus verschiedenen Gründen zu ändern.

Bürgermeister Johannes Zistl erklärte am Anfang, die Flächen an der Stelle seien für Gewerbe vorgesehen. Gewerbeflächen würden benötigt, deshalb werde man bei der Änderung das Gewerbegebiet auch um ein zusätzliches Grundstück erweitern. Auch solle der Grundstückbedarf für den Ausbau der Aiblingerstraße einbezogen werden. Und zuletzt sollen auch bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden, um Grundstücke für Gewerbetreibende anbieten zu können. Damit wäre der Bauantrag des Landkreises nicht genehmigungsfähig.

Der Bauantrag sieht wie berichtet vor, auf dem Grundstück Walter-Gessner-Straße 1 zwei zweistöckige Wohncontainer für bis zu 160 Flüchtlinge zu errichten, wobei Baugrenzen überschritten werden. Dies ist ja im Bauausschuss bereits auf Widerstand gestoßen. Der Bauausschuss hatte das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die geplante Nutzung wurde auch kritisiert, weil sie ursprünglich für Gewerbe vorgesehen war und das Gewerbegebiet für die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde wichtig ist.

In der Gemeinderatssitzung wurden die Themen Verantwortung und Integration intensiv besprochen. Während viele Räte die Notwendigkeit einer Unterbringung von Flüchtlingen anerkannten und ihre gesellschaftliche Verantwortung betonten, herrschte Konsens darüber, dass die geplante Anlage zu groß sei und die 10-Jahres-Mietdauer ohne Verlängerungsoption problematisch sei. Stattdessen sprach man sich für kleinere, dezentralere Lösungen aus, die eine bessere Integration ermöglichen könnten.

Zum Abschluss der Diskussion beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan zu ändern, um die Nutzung des Geländes für Gewerbe zu sichern und den Bereich rund um die Aiblinger Straße entsprechend zu überplanen.

Der Bürgermeister wurde ermächtigt, bei Bedarf Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landratsamtes einzulegen, die das gemeindliche Einvernehmen ersetzen könnten. Diese Maßnahmen reflektieren das Bestreben des Gemeinderats, aktiv an der Gestaltung der Flüchtlingsunterbringung mitzuwirken und gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde zu wahren.

Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 64 "Gewerbegebiet Weidach III" einschließlich der Erweiterung der 4. Änderung sowie der Flurnummer 2578 der Gemarkung Vagen

Danach wurde die Veränderungssperre vorgelesen. Diese tritt ab Bekanntmachung für 2 Jahre in Kraft, wonach eine Verlängerung um ein Jahr noch möglich ist. Neue Bauanträge für Gewerbe in dem Gebiet sind nicht betroffen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Veränderungssperre für die 5. Änderung des Bebauungsplanes.

Förderkonditionen und Umsetzung der Maßnahme Sanierung Kindergarten Bucklberg

Thema waren die finanziellen und organisatorischen Aspekte der geplanten Sanierungs- und Baumaßnahmen an den beiden Kindertagesstätten. Die Maßnahmen umfassen die energetische Sanierung des Kinderhauses Bucklberg und die Erweiterung des Kinderhauses Höhenrain durch Abbruch und Neubau. Die geschätzten Kosten belaufen sich zusammen auf insgesamt 12,1 Millionen Euro, was eine erhebliche Belastung für den Haushalt in den Jahren 2025 und 2026 darstellt.

Angesichts der angespannten Haushaltslage empfahl die Verwaltung, erstmal nur eines der Projekte umzusetzen. Die Priorität wurde auf die Schaffung neuer Plätze durch den Neubau in Großhöhenrain gelegt, während die Sanierung in Bucklberg um 2-3 Jahre verschoben werden soll. Diese Entscheidung stützt sich auf die Tatsache, dass der Betrieb in Bucklberg auch ohne sofortige Sanierung weiterhin möglich ist und die Sanierung keine unmittelbaren strukturellen Notwendigkeiten aufweist.

Der Gemeinderat stimmte schließlich mit einer Mehrheit von 16:1 Stimmen dafür, die Sanierungsmaßnahmen im Kinderhaus Bucklberg zu verschieben und die Maßnahmen zur Erweiterung des Kindergartens Großhöhenrain schnellstmöglich erneut zur Entscheidung vorzulegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die finanziellen Ressourcen der Gemeinde effizient genutzt und die dringend benötigten Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden.

Angebot der Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz für die Beschäftigten- Vorberaten im HUFA

Früher war das Angebot der Altersteilzeit im Tarifvertrag eingeschlossen. Jetzt ist diese Möglichkeit nicht mehr Teil der Einigung. Es ist auch schwierig, diese Möglichkeit gerecht anzubieten. Es herrscht zur Zeit Arbeitskräftemangel, daher ist diese Lösung auch nicht mehr zeitgemäß. Es wäre ein rein freiwilliges Angebot mit hohen Kosten. Auch der Personalrat war einstimmig dagegen. Im Hauptausschuss wurde das Modell mit einer Gegenstimme abgelehnt.

Nach kurzer Diskussion wurde das Anbieten der Altersteilzeit mit 16:1 abgelehnt.


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