Es war wieder Gemeinderatssitzung unter Corona-Bedingungen, jeder sitzt im Rathaussaal streng getrennt in seinem Glaskasten. Ungewohnt aber doch praktikabel.
1 Genehmigung der Niederschrift vom 15.12.2020
einstimmig
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
- Vertragsgestaltung mit der Wasserversorgung Kleinhöhenrain einstimmig
- Genehmigung Urkunde Verkauf Wohnung Kapellenbach einstimmig
- Sitzungen weiterhin im KUS mit 15:7 abgelehnt
3 Aktuelle Vorkommnisse
Bürgermeister Schaberl berichtete, der Projektausschuss zum Dorfplatz trifft sich morgen, am Mühlbach werden Dreinagen wegen eines Bibers nötig, Kanalprüfungen laufen, Ausschreibung zum Straßenbauprogramm läuft, ebenso beim Hochbehälter Aschbach, Maskenausgabe bei der Gemeinde mit Termin, Umweltpreis 2021 Firmen-Vorschläge erwünscht, das Tegernsee-Projekt zum Hochwasserschutz wird zu teuer, daher nicht verwirklicht.
4 Zuschuss 2021; Soziales Netzwerk Feldkirchen-Westerham
Heinz Oesterle lobte ausdrücklich das Soziale Netzwerk. Als Kassenprüfer habe er gesehen, alles sei Top geführt. Er bitte um Zustimmung.
Der Zuschuss von 45.780 € für 2021 wurde einstimmig mit 24:0 genehmigt.
5 Genehmigung von Spenden 2020
Die Spendenliste wurde einstimmig genehmigt.
6 Festlegung der Bebauungsdichte für das Baugebiet Mayr-Anger in Großhöhenrain
Nach der Gemeinderatssitzung vom 29.09.2020 Punkt 4 waren zwei Varianten für die Bebauung vorgestellt worden. Nun sollte eine Entscheidung für eine aus nun drei Varianten gefällt werden. Die dritte Variante wurde vom Grundstückseigner vorgeschlagen und ist eine leichte Abwandlung von Variante A. Vor allem sollte über die Bebauungsdichte abgestimmt werden.
Zu Beginn der Diskussion schlug Franz Bergmüller vor, auf eine Höhe von 6,80 m zu gehen, um einen vernünftigen Dachgeschossausbau zu ermöglichen.
Im weiteren Verlauf der Diskussion sprachen sich die meisten Räte gegen eine zu dichte Bebauung aus.
Beschlüsse:
- Die erlaubte Höhe wurde einstimmig auf 6,8 m festgelegt.
- Variante A (Einzel- und Doppelhäuser) wurde mit 4:20 Stimmen abgelehnt.
- Variante B (Reihen- und Mehrfamilienhäuser) wurde mit 12:12 abgelehnt.
- Variante C wurde mit 17:7 Stimmen angenommen.
7 Verlängerung Wartungsvertrag Bayernwerk Netz GmbH für Straßenbeleuchtung
Die Vertragsverlängerung wurde zur Information mitgeteilt. Sie war schon nicht öffentlich beschlossen worden.
8 Erlass einer Satzung zum Abstandsflächen-Recht aufgrund der BayBO neu (01.02.2021)
Der Landtag hat im Dezember 2020 eine Reform der Landesbauordnung (BayBO) beschlossen. Diese tritt sehr kurzfristig am 01.02.2021 in Kraft. Betroffen ist auch das Abstandsflächenrecht. Die Abstandsflächen verringern sich von 1 H (Wandhöhe) auf 0,4 H. Die Gemeinden haben aber das Recht über eine Satzung den alten Zustand beizubehalten. Eine entsprechende Satzung sollte nun vom Gemeinderat beschlossen werden.
Franz Bergmüller setzte sich massiv dafür ein, die Satzung nicht zu erlassen. Eine Regelung über Bebauungspläne sei immer möglich.
Christiane Noisternig plädierte für die Satzung und meinte, so eine Verdichtung in 34-er Gebieten sei zu heftig. (§ 34 BauGB regelt die Bebauung innerorts ohne Bebauungsplan)
Heinrich Gall schlug vor, die Satzung erstmal zu beschließen mit 1 H. Dann sei der Zustand wie jetzt.
Martin Oswald erklärte, man solle die Satzung nicht erlassen, da Rechtsstreitigkeiten drohen. Außerdem wollen die Leute Häuser mit Balkon und keinen Garten, weil der nur Arbeit macht.
Pankratz Schaberl gab zu bedenken, man solle bebauten Raum nutzen, und die freien Flächen außerhalb auch für Naherholung belassen. Verdichtung sei nicht Verringerung der Wohnqualität.
Anton Kammerloher meinte, es gehe um eine Entscheidung, die für den Ort prägend sei. Man müsse die alte Regelung jetzt schützen, und könne sich darauf alles genau anschaun. Also die Satzung jetzt beschließen.
Anderl Hebensteiner war ebenfalls für die Satzung. Allerdings habe sich auch die Berechnung der Wandhöhe geändert. Um keine Verschlechterung zu bekommen, müsse man auf der Schmalseite 0,4, H und statt 1 H 0,7 H in die Satzung schreiben.
Bauamtsleiter Weber erklärte, die Satzung sei wichtig, da ja paar strittige Fälle im Bauausschuss gewesen wären. Dazu habe man einige alte Bebauungspläne in Feldkirchen aufgehoben, wo nun §34 BauGB gelte. Außerdem sei in Bebauungsplänen eine Abweichung von Abstandsflächen mit städtebaulicher Begründung immer schon möglich gewesen.
Am Ende wurde ein Nichterlass der Satzung mit 6:18 abgelehnt.
Die Satzung mit den Änderungsvorschlägen von Anderl Hebensteiner wurde mit 24:0 beschlossen.
9 Zuschuss für Roland Fröhlich
Aufgrund der Corona-Lage hat der Kulturherbstmanager Roland Fröhlich große Zusatzkosten gehabt. Daher soll ihm eine Ausfallentschädigung von 2.000 € gewährt werden.
Michael Günzl erklärte, die Planung und das Programm 2020 wären sehr gut gewesen.
Franz Bergmüller sagte, die Situation sei brutal jetzt. Dies sei ein absolut zielführender Vorschlag. Der Kulturmanager hatte einen Riesenaufwand und hat sehr viel Arbeit reingesteckt. Er müsse unterstützt werden.
Die Ausfallentschädigung wurde einstimmig beschlossen.
Sonstiges
Sissi Spielmann sagte noch, sie habe gehört, im neuen Bauhof sei es kalt. Als zweites solle man mit der Schule klären, dass es reiche auf 14 Grad zu heizen, wenn kein Betrieb sei.
Bürgermeister Schaberl meinte, von der Schule wisse er nichts. Im Bauhof gäbe es noch Probleme mit dem Heizen, da müsse noch nachgebessert werden. Vielleicht könne man in Zukunft mal mit eigenem Hackgut heizen.
Georg Meixner hatte eine Nachfrage zu einem Antrag von ihm wegen einer Entscheidung, welche das Landratsamt übergangen habe. Wie geht's da weiter?
Bauamtsleiter Weber erklärte, wenn das Landratsamt gemeindliches Einvernehmen ersetze, dann komme eine Nachfrage. Falls also eine Stellungnahme von LA angefordert wird, dann komme das Thema wieder in den Bauausschuss.
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