Wegen des Asylthemas waren in dieser Sitzung alle Zuschauerplätze voll besetzt. Doch zuerst mussten einige andere Punkte abgearbeitet werden.
Radwege-Unterführung in Aschbach - Planung und Kostenschätzung, Vorstellung durch Büro RoPlan
Anfang August 2016 Baubeginn und vom 5.9.16 - 7.10.16
Vollsperrung der Staatsstraße und Umleitung über Laus.
Die Kosten betragen 350.000 € brutto, fast alles förderfähig
mit 50-55%, also ca. 180.000 € Förderung.
Hochwasserschutz an Gewässern III. Ordnung - weiteres Vorgehen
Hr. Hunger von der Bauverwaltung gab eine umfangreiche
Rückschau auf die Projekte von 2015 und einen Ausblick auf die anstehenden
Vorhaben.
Am Ende wurde mit 17:7 Stimmen beschlossen, die
Hochwasserschutzmaßnahmen wie vorgestellt durchzuführen.
Die Umsetzung eines durch eine Studie vorgeschlagenen
Staubeckens „Am Berg“ wurde einstimmig verworfen.
Abschlussbericht BKPV Kultur und Sportzentrum
Der Stellv. Leiter Bauverwaltung Hr. Hänl stellte den
Abschlussbericht des Kommunalen Prüfungsausschuss vor. Es gab soweit keine
gravierenden Probleme.
Die Kostensteigerung lag insgesamt bei 3,4%. Die
Prüfungskosten betrugen 40.000 € und wenn alle sich daraus ergebenden Beträge
von den Firmen kommen sollten, würden diese 10.000 € ausmachen.
Beschluss: Zur Kenntnis und erledigt: einstimmig
Weiteres Vorgehen über die Planung einer Mensa in der Grund und Mittelschule Feldkirchen-Westerham
Nach einem Beschluss vom Schulverband sollen drei
Architekturbüros Vorschläge erarbeiten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Vorschläge von den
Architekturbüros Allmann Sattler Wappner, Kohwagner und Wolf erstellen zu lassen.
Mehrfamilienhaus Kapellenbach-Entscheidung über weiteres Vorgehen
Die geplante Veräußerung an einen Generalunternehmer/Bauträger
für ein Gebäude im Geschosswohnungsbau für das einheimischen Programm ist nach
Prüfung durch die VOB-Stelle der Regierung von Oberbayern rechtlich nicht
möglich.
Einstimmiger Beschluss: Zur Kenntnis genommen und
Wiederaufnahme eigene Planung und Durchführung.
Neubau eines Klinikgebäudes auf dem Grundstück des Schlosses Altenburg - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Grundsatzbeschluss
Es soll eine Orthopädische Klinik mit Reha-Bereich entstehen.
Im ersten Bauabschnitt wird ein Gebäude 41 x 18 Meter an der Straße für 6-10
Patienten entstehen, im zweiten kommen nochmal 2-6 Betten im Jägerhaus dazu.
Beschlüsse:
- Grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben: einstimmig
- Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen: einstimmig
- Städtebaulicher Vertrag ausarbeiten mit Dr. Spieß: einstimmig
Antrag Pro Bürger Fraktion vom 19.01.2016: "Klage gegen Vorrangsicherung der Hochwasserflächen im Bereich des Feldkirchner Baches"
Laut Hr. Hunger ist eine Klage nur zulässig, wenn ein schwerwiegender
Fehler in den Berechnungen des Gutachtens der Gemeinde vorliegt.Die Festlegung als Hochwasserfläche bedeute keinen Baustopp.
Die Überschwemmungsgebiete könnten immer
angepasst werden und am Ende der Festsetzungsfrist 2020 würden durch die Hochwasserschutzmaßnahmen die meisten
Gebiete wieder aus der Festsetzung rausfallen.
Franz Bergmüller wandte ein, es kommen einfach Fragen von
Grundstücksbesitzern. Immer Nachfrage beim Amt, wenn gebaut werden soll. Immer
Eingriffe in Eigentumsrechte.
Anton Kammerloher erklärte, es sei schon eine verrückte
Situation. Wenn wir klagen, klagen wir mit einem neu zu erstellendem Gutachten
gegen ein Gutachten von uns. Das macht keinen Sinn. Das alte Gutachten ist eh
nicht mehr aktuell.
Bürgermeister Schweiger beantragte namentliche Abstimmung,
welche einstimmig angenommen wurde.
Die Klage wurde mit 17:7 Stimmen abgelehnt. Dagegen stimmten
geschlossen Pro Bürger und Freie Wähler Feldolling.
Antrag Pro Bürger Fraktion vom 19.01.2016: "Klage gegen die Ersatzvornahme de Landratsamts Rosenheim wegen der Ablehnung des Bauantrages der Tennishalle Feldolling"
Laut Franz Bergmüller ist der Brandschutz unzureichend
geklärt und das Landratsamt gehe auf keine Einwände der Gemeinde ein. Es müssen
die Interessen der Nachbarn und das eigene Konzept verteidigt werden. Ein
Eilantrag habe aufschiebende Wirkung, dann könne man neu mit dem Landratsamt
über Alternativen verhandeln. Die Kosten würden nur 2.500 € betragen.
Bauamtsleiter Weber erklärte laut Rechtsanwalt Dr. Spieß
seien keine eigenen Rechte der Gemeinde verletzt. Der Bebauungsplan sei zu 100%
eingehalten. Die Begründetheit der Gemeinde fehlt. Die angeführten Gründe (wie
Brandschutz) liegen nicht im Prüfungsbereich der Gemeinde. Dazu habe die Klage
keine aufschiebende Wirkung und praktisch keine Aussicht auf Erfolg.
Beschlüsse:
- Namentliche Abstimmung wurde einstimmig beschlossen.
- Der Antrag auf Klage mit Eilantrag wurde mit 13:11 Stimmen angenommen.
- Ein Antrag von Christoph Langer an den Landrat offiziell 5 Fragen zum Thema zu stellen wurde mit 23:1 angenommen.
- Ein Antrag von Hr. Oesterle zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen im ganzen Gemeindegebiet durch Verhandlungen mit dem Landratsamt wurde mit 20:4 Stimmen angenommen.
- Klage durch die von Franz Bergmüller vorgeschlagene Anwaltskanzlei, mit 13:11 Stimmen angenommen.
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