Dienstag, 11. Dezember 2018

Flurnummer 84



Hintergrund

Zum Hintergrund siehe die Sitzungen vom 20.10.2015, 19.01.2016 und 28.06.2016, sowie den Artikel im OVB-Online "Wohnraum für viele Generationen".

Zudem fasste bei den Diskussionen in der letzten Gemeinderatssitzung Kämmerer Dieter Kannengießer zwischendurch kurz die Situation zusammen.Im Jahr 2016 seien Vorschläge zur Bebauung der Flurnummer 84 erarbeitet worden. Später (im April 2018) habe der Gemeinderat dann eine Teilung des Grundstücks beschlossen. Der Plan war, drei Fünftel (also 30 Wohneinheiten) durch einen Investor bauen zu lassen und zwei Fünftel (20 Wohneinheiten) selbst zu bauen. 
Im August habe sich dann eine neue Situation ergeben. Nach einer umfangreichen Stellungnahme habe der Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen, das Grundstück im Gesamten an die staatliche Baugesellschaft Bayernheim zu vergeben.

Ein Detail erwähnte er nicht. Darauf wies Bernhard Neumaier in einem Redebeitrag hin. Vor dem Beschluss für die Teilung, wollten Bürgermeister und Verwaltung das gesamte Grundstück schon an einen privaten Investor verkaufen. Bernhard Neumaier und Heinz Oesterle intervenierten daraufhin, vor allem weil einfach der erste Investor ohne weitere Kandidaten den Zuschlag bekommen sollte. 

Diskussion weiteres Vorgehen


In der letzten Sitzung nun kam es anfangs zu Diskussionen, weil der Gemeinderat über das weitere Vorgehen für das Grundstück abstimmen sollte. Es standen aber nicht alle Infos zur Verfügung, wie Bernhard Neumaier bemängelte.

Aus den Diskussionen ergab sich für uns Zuhörer folgendes Bild: 
Alle Fraktionen hatten Punkte für die Verhandlungen mit der Bayernheim geliefert. Daraus sollte die Verwaltung ein Eckpunktepapier erarbeiten. Das fertige Schriftstück hatten die Räte jedoch noch nicht zu Gesicht bekommen. 
Zweiter Bürgermeister Martin Oswald wiegelte ab, man habe ja darüber gesprochen, das Papier beinhalte ja die eingereichten Punkte.

Vorvertrag Bayernheim

Dazu sollte scheinbar auch ein Vorvertrag mit der Bayernheim beschlossen werden. Über diesen wurde wohl gesprochen, als wir Besucher den Saal verlassen mussten. 
Wieder in Anwesenheit der Zuschauern entbrannte dann eine Diskussion um eine fehlende Anlage 1, auf die der Vertrag als Grundlage verweist. Bernhard Neumaier meinte, man könne keine Beschlüsse fassen, ohne den Inhalt der zugrundeliegenden Anlage zu kennen. 
Kämmerer Kannengießer erklärte, die werde dann schon noch erarbeitet.

Nicht öffentliche Sitzungen

Da zum Thema so viel nicht öffentlich besprochen wurde, kann es sein, dass die Sachverhalte etwas anders sind. Für einfache Sitzungsbesucher stellte sich die Situation wie oben geschildert dar.
Warum allerdings die gesamte Sitzung zur Grundsatzentscheidung mit der Bayernheim nicht öffentlich war, ist nicht recht einsehbar. Vor allem, weil hernach große Teile der Sitzung durch die Verwaltung an die Presse gegeben wurden!?

Übrigens auch bei der Büchereierweiterung verhält es sich ähnlich. (siehe auch Sitzung vom 26.09.2017) Alles nicht öffentlich. Am Ende wurde das Ergebnis des Architektenwettbewerbs öffentlich ausgehängt. Die Kriterien des Wettbewerbs, welche weiteren Vorschläge es gab, alles ohne Öffentlichkeit. 

Auch der Hochwasserschutz „In der Leitn“ wurde in einer Sondersitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und beschlossen.

Diskussion Flurnummer 84

Da sich in der Sitzung nun tatsächlich (öffentlich!) auch noch eine kurze Grundsatzdiskussion zur Vergabe der Flurnummer 84 an die Bayernheim ergab, hier kurz die Argumente für und wider.

Josef Kammerloher plädierte vehement für die Vergabe an die Bayernheim. „Bezahlbarer Wohnraum ist uns allen wichtig!“ stellte er heraus. Jetzt bekämen wir 50 Wohnungen und müssten nichts mehr bauen. Auch den Wohnungsbau am Dorfplatz könne man sich nun sparen. Dazu habe man auch noch Belegungsrecht.

Laut Artikel im Mangfall Boten vom 19.10.2018 "„Bayernheim“: Premiere als Investor?" hat die Gemeinde aber lediglich ein Mitspracherecht und kann auch keine Wohnungen für Gemeindebürger reservieren.

Auf diesen Punkt wies auch Dr. Kienle hin. Man habe das Grundstück vor Jahren teuer gekauft für unsere Bürger. Nun wollte man Wohnraum schaffen für unsere Bürger. Diese Lösung jetzt mit reinen Sozialwohnungen aber sei für das gesamte Umland!

Dr. Kienle war aber immer auch dafür, das gesamte Grundstück zu verkaufen. Die im April geplanten Eigenbauten der Gemeinde auf dem Grundstück hätten jedoch die Möglichkeit geschaffen, Gemeindebürger ohne Berechtigungsschein Wohnungen unter der ortsüblichen Miete zu bieten.

Günter Rutz plädierte für Erbpacht und nicht Verkauf, um der Gemeinde Substanz zu erhalten.

Bürgermeister Schaberl meinte: „Vorher hätts doch auch zwei Drittel verkauft! Wir brauchen die Mittel, um damit was zu bewirken.“

Günter Rutz entgegnete darauf, dass man vorher ja dann ein Grundstück mit Wohnbebauung gehabt hätte.

Christiane Noisternig befürwortete ebenfalls Erbpacht und meinte unter Anderem, es sei doch absurd, ein Grundstück zu verkaufen, um mit dem Erlös Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum zu kaufen.

Martin Oswald verwies darauf, dass die Gemeinde regelmäßig zu sehr günstigen Konditionen Grundstücke kaufen könne.

Hier erwiderte Bernhard Neumaier, das Problem beim Grundstückskauf seien nie fehlende finanzielle Mittel gewesen, sondern das Fehlen von erwerbbaren, vernünftigen Grundstücken.

Martin Oswald brachte auch das Argument, das Bauen von Wohnungen durch die Gemeinde sei teuer und könne keinen bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dies könne man am Wohnungsbau am Kapellenbach sehen.

Den ursprünglich geplanten Wohnungsbau der Gemeinde auf der Flurnummer 84 darf man aber nicht mit dem Kapellenbach vergleichen. Er wäre nämlich mit den erheblichen Förderungen gelaufen wie der Wohnungsbau beim AWO-Altenheim. Ein Erfolgsmodell! Wohnungen unter der ortsüblichen Miete, finanziert über sehr hohe Förderungen und einen billigen Kredit, der mit den Mieteinnahmen in 20 Jahren abbezahlt ist. 

Auch mit der Bayernheim hätte man wohl an der 3 zu 2 Teilung des Grundstücks - wie im April beschlossen - festhalten können.
Die Mehrheit des Gemeinderats hat sich aber nun nicht öffentlich für sozialen Wohnungsbau auf 8.000 qm eines der bestgelegenen Grundstücke in Feldkirchen entschieden.

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