Freitag, 27. Februar 2026

GR-Sitzung 24.02.2026


Bürgermeister Hans Zistl entschuldigte am Anfang Kämmerin Frau Jennifer Ziegelmann, die erkrankt ist. 

Auch diesmal waren wegen der nahenden Kommunalwahl einige interessierte Zuschauer gekommen.

1 Genehmigung der Niederschrift vom 27.01.2026

Genehmigt 19:0

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Hans Zistl informierte über mehrere, aktuelle Themen:

Vom 10. bis 12. Juli 2026 findet eine Fahrt in die Südtiroler Partnergemeinde Jenesien statt. Eingeladen sind Gemeinderäte sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Organisation übernimmt der Partnerschaftsverein, die Anmeldung ist über die Homepage möglich.

Das ISEK-Projektteam unternimmt am 21. März eine Exkursion nach Freising. Dort wurde vor rund elf Jahren ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept umgesetzt. Der Bürgermeister von Freising wird persönlich durch bereits realisierte Projekte führen.

Die Gemeinde ist ja der Öko-Modellregion Glonn beigetreten (27.05.2025 TOP 4). Im Rahmen der Kleinprojekteförderung (insgesamt 50.000 €) fließen rund 15.000 € in Projekte von Biobetrieben in Feldkirchen-Westerham.

Der Schützenverein Kleinhöhenrain erhält 1.000 € Zuschuss für einen Lichtgewehrstand. Bürgermeister Zistl verwies darauf, dass seit der Informationsveranstaltung 2023 zu Fördermöglichkeiten deutlich mehr Vereine entsprechende Anträge stellen - mit spürbarem Erfolg für Projekte in der Gemeinde.

4 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026

Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2026 sowie den Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Jahre 2025-2029. Der Haushalt 2026 schließt im Verwaltungshaushalt mit 37.884.671 € und im Vermögenshaushalt mit 20.444.228 € ab.

Für 2026 werden neue Kreditermächtigungen in Höhe von 4 Mio. € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt bei 380 v. H., der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt bei 3 Mio. €.

Bürgermeister Johannes Zistl erläuterte in seiner Präsentation zentrale Kennzahlen. Er wies daraufhin, dass unsere Einnahmensituation hinsichtlich Gewerbesteuer und Einkommenssteuerbeteiligung weiterhin gut sei. 

Bei den Personalkosten wies er darauf hin, dass Vergleiche mit anderen Kommunen nur eingeschränkt möglich seien, da Feldkirchen-Westerham aufgrund der zahlreichen gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen überdurchschnittlich viel pädagogisches Personal beschäftigt.

Zur Finanzierung erklärte der Bürgermeister: Insgesamt bestehen Kreditermächtigungen von rund 13 Mio. €, davon sind für 2026 noch 4 Mio. € neu erforderlich, der Rest stammt aus bereits bestehenden Ermächtigungen. Mit diesen Krediten sollen Investitionen von rund 20 Mio. € im Jahr 2026 ermöglicht werden.

Im Finanzplan bis 2029 sind Investitionen von insgesamt rund 55 Mio. € vorgesehen, denen etwa 30 Mio. € an Kreditaufnahmen gegenüberstehen.

Die Präsentation zum Haushalt wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Dann folgten die Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushalt 2026:

Samstag, 31. Januar 2026

GR-Sitzung 27.01.2026


Zur Sitzung konnte Bürgermeister Hans Zistl alle Gemeinderäte ohne Ausnahme begrüßen.

Dazu waren einige Zuschauer und viele Mitarbeiter aus der Verwaltung anwesend.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 16.12.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Hans Zistl begann, er habe nur zwei Infos, aber erfreuliche. Es werde einen Leader- Zuschuss für unseren neuen Gmoabus von 15.500 € geben. Der Gmoabus sei ein sehr erfolgreiches Projekt. Man sei schon im Radio BR 1 und im Regionalfernsehen Rfo, gewesen und andere Kommunen würden nach unserem Konzept fragen.

Weiter verkündete der Bürgermeister, man habe die Förderzusage für den Gigabit Breitbandausbau bekommen. Vom Gesamtvolumen von 10 Mio. € würden 80 % gefördert, jeder Haushalt bekomme Glasfaseranschluss.

4 Vorstellung des Jahresbericht 2025 des Feuerwehrreferenten

Feuerwehrreferent Georg Meixner war in der Dezembersitzung verhindert und reichte nun seinen Bericht nach. Darin hob er hervor, dass die Feuerwehren im Gemeindegebiet 2025 von größeren Schadensereignissen verschont geblieben sind, dennoch aber ein hoher Einsatz geleistet wurde: Rund 7.900 Stunden entfielen auf Übungen und Lehrgänge sowie etwa 4.600 Stunden auf Einsätze. Neben dem laufenden Kontakt zu den Feuerwehren berichtete er über Beschaffungen, Fahrzeugthemen, die Inbetriebnahme der Funkmeldeempfänger sowie einen Ausblick auf anstehende Entscheidungen - insbesondere zur Neuanschaffung einer Drehleiter, die jetzige erreicht 2029 ihr 20-jähriges Dienstjahr.

In der anschließenden kurzen Diskussion dankte Bürgermeister Johannes Zistl dem Feuerwehrreferenten ausdrücklich für seine Arbeit. Er würdigte dessen Rolle als ständiger Ansprechpartner, Vermittler und Betreuer der Feuerwehren sowie seine Präsenz bei Sitzungen und Terminen.

Aus dem Gemeinderat kam die Frage nach der Anzahl der Drehleiter-Einsätze, wohl im Hinblick auf die hohen Kosten für die Neuanschaffung eines solchen Fahrzeugs. Dazu wurde erklärt, dass die Einsatzhäufigkeit letztlich zweitrangig sei, da eine Drehleiter gesetzlich vorgeschrieben ist, sobald im Gemeindegebiet bestimmte Gebäudehöhen überschritten werden.

Kritisch hinterfragt wurde zudem, dass das Mehrzweckfahrzeug, das in Feldkirchen nicht mehr einsetzbar gewesen sei, nun durch die Feuerwehr Großhöhenrain wieder ertüchtigt werde. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Reparatur durch den Feuerwehrverein erfolge und das Fahrzeug - sofern technisch möglich - wieder eingesetzt werde. Die Entscheidung zur Wiederverwendung sei grundsätzlich richtig, bedeute jedoch keine automatische Ersatzbeschaffung zu einem späteren Zeitpunkt. Gleichzeitig monierte er das unglückliche Vorgehen bei dem Tausch. Die Abstimmung sei ausschließlich zwischen den Feuerwehren erfolgt, ohne Einbindung des Bürgermeisters oder des Feuerwehrreferenten.

5 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 "Schloßstraße 4 und 6"; Gemeinbedarfsflächen/Kita Höhenrain; Höhenrain

Wie in der Sitzung am 30.09.2025 TOP 7 beschlossen, wurde ein Bebauungsplan aufgestellt für die Erweiterung des Gemeindehauses Höhenrain.

Der Entwurf lag vom 19.11.2025 bis 23.12.2025 öffentlich aus und war auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen-Westerham einsehbar. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Fachstellen und Behörden.

In der Sitzung verlas Regina Fuchs von der Bauverwaltung den Sachverhalt und zusammengefasst die einzelnen Stellungnahmen der beteiligten Behörden. Diese enthielten ausschließlich redaktionelle Hinweise. Entsprechend wurden die Stellungnahmen jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen bzw. die redaktionellen Änderungen einstimmig beschlossen.

Da keine inhaltlichen Änderungen erforderlich waren, fasste der Gemeinderat abschließend den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Einarbeitung der redaktionellen Anpassungen die Bekanntmachung durchzuführen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

6 Antrag der freien Wähler Feldolling zum Geh- und Radweg entlang der Ollinger Straße

Es ging um einen Antrag der Freie Wähler Feldolling zur zeitnahen Umsetzung eines Geh- und Radwegs zwischen Feldkirchen und Feldolling sowie zur Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für 2026.

Die Verwaltung stellte dar, dass sich die Gemeinde bereits seit 2016 mit einem Geh- und Radweg entlang der Ollinger Straße befasst. Die Grundstücksverhandlungen seien nahezu abgeschlossen, lediglich ein letzter Grundstückstausch stehe noch aus. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats bestehe seit dem 19.12.2023.

Gleichzeitig verwies die Verwaltung auf das im ISEK vorgeschlagene Alternativkonzept einer Fahrradstraße auf Teilabschnitten der Ollinger Straße. Diese Lösung wäre organisatorisch umsetzbar  und damit deutlich kostengünstiger. Zudem könne sie die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöhen. Die Verwaltung empfahl daher, zunächst die rechtlichen Voraussetzungen und die sinnvolle Ausgestaltung einer Fahrradstraße - gegebenenfalls auch probeweise - zu prüfen. Sollte sich die Fahrradstraße nicht bewähren, könne der bereits beschlossene Radweg weiterverfolgt werden.