Freitag, 16. April 2021

HA-Sitzung 15.04.2021


Am Anfang der Sitzung standen Berichte von Externen zum Nahverkehr und zur IT-Sicherheits-Zertifizierung der Verwaltung. 

Ein weiteres interessantes Thema war die Einrichtung einer Waldgruppe im Kindergarten Höhenrain.


Offizielles Protokoll

1 Vorstellung Nahverkehrsplan

Herr Oliver Kirchner, seit etwa 4 Monaten neuer Geschäftsführer der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft m.b.H. RoVG berichtete über die Situation im Nahverkehr. 

Bei der Mangfalltalbahn habe man wenig Einfluss. Ein grundsätzlicher 30-Minuten-Takt werde angestrebt, auch mit Halt in Feldolling. Durch die begrenzten Warte-Bahnhöfe (mit zwei Gleisen) sei dies aber schwierig.

In der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gebe es drei Buslinien, die 3585 als reine Schülerlinie und 3581/82 von Aibling nach Aying, allerdings parallel. Laut Nahverkehrsplan von 2019 wolle man die beiden Linien auseinanderziehen und sechs möglichst getaktete zusätzliche Verbindungen schaffen. Der RVO fährt allerdings eigenwirtschaftlich und man habe nur begrenzten Einfluss. 

Eine Querverbindung in den Landkreis Miesbach sei zurückgestellt, da gerade Verhandlungen wegen eines Beitritts zum MVV laufen. Dazu werde ja die Alpenbuslinie um München geplant. Man müsse im Moment also etwas abwarten. Zum Alpenbus im Münchner Merkur und in der Süddeutschen.

Heinz Oesterle wies als Verantwortlicher auf die Aktivitäten der Gemeinde beim innerörtlichen Nahverkehr hin. Dazu wünschte er sich irgendwann ein Gespräch hinsichtlich zusätzlicher Maßnahmen, Linien, Taktung des ÖPNV. Herr Kirchner erklärte sich gern dazu bereit.

Nach einer kurzen weiteren Diskussion schloss Kirchner, der ÖPNV sei immer ein Zuschussgeschäft. Er sei aber ökologisch bedeutsam und gehöre zur Daseinsvorsorge.

2 Vorstellung ISIS12 Berater mit kurzem Bericht

Für die Gemeinde wurde am 23.02.2021 nach einem langen, aufwendigen Prozess im Rathaus ein ISIS12-Zertifikat ausgestellt. Das "Informations-Sicherheitsmanagement System in 12 Schritten" soll durch konkrete Maßnahmen systematisch und dauerhaft die Informationssicherheit erhöhen. Die Zertifizierung war von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen  ausgestellt worden. Zur IT-Sicherheit gibt es für Kommunen und Unternehmen gesetzliche Vorgaben, denen man mit so einem Zertifikat gerecht wird.

Aus der Zertifizierung ergaben sich weitere Aufgaben, die bis zum nächsten Audit im Februar 2022 zu erledigen sind. Es gibt jedes Jahr ein kurzes nachaudit und alle drei Jahre muss neu zertifiziert werden. Dabei soll die Verwaltung weiterhin durch die Firma KRIPPEL.ORG unterstützt werden.

Herr Krippel stellte sich kurz vor und berichtete über den Zertifizierungsprozess. Er habe nach Schwierigkeiten am Ende den Prozess übernommen und von November bis Februar durchziehen müssen, da es sonst Probleme mit der Förderung gegeben hätte. Er stellte die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinte-IT heraus, vor allem mit Herrn Thomas Schäfert und auch Herrn Florian Sohler.

Nach kurzer Diskussion befürwortete der Ausschuss ohne Gegenstimme die weitere Unterstützung durch die Firma Krippel.org.

3 Genehmigung der Niederschrift vom 02.03.2021

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.


4 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlichen Sitzungen nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

5 Neuerlass Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Irschenberg zur Wasserversorgung von Schöffleiten 1 bis 4

Wegen eines Neubaus Schöffleiten 4 hat das Landratsamt Rosenheim festgelegt, dass das geplante Haus an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden muss. 

Die beiden Bürgermeister unserer und Klaus Meixner von Irschenberg kamen überein, dass die bestehenden Leitungen zu Schöffleiten 1-3 in das Netz der Gemeinde Feldkirchen-Westerham übernommen werden sollen. Das Wasser wird von unserer Kommune von der Gemeinde Irschenberg zu deren Preis abgenommen und zu unserem Preis weiterverrechnet. Das muss nun in einer Zweckvereinbarung geregelt werden. 

Für die Gemeinde entstehen im Moment keine Kosten, da das Leitungsnetz in sehr gutem Zustand kostenlos übernommen werden kann.

Der Zweckvereinbarung wurde einstimmig zugestimmt.

6 Kinderbetreuung in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham: Aktuelle Anmeldezahlen und Ausblick für das Kinderbetreuungsjahr 2021/2022- Entscheidung über die Einrichtung einer Waldgruppe im Kindergarten Höhenrain

Nach den aktuellen Anmeldezahlen der Kindergärten für 2021/2022 sind derzeit insgesamt noch von 521 Plätzen 7 frei (alle Kindergärten im Gemeindegebiet einschließlich Pfarrkindergärten).

Im Kindergarten Höhenrain wird seit einiger Zeit schon die Einrichtung einer Waldgruppe mit 25 Kindern vorbereitet. Es käme damit eine Gruppe von 25 Kindern dazu. Durch das offene Pädagogik-Konzept in Höhenrain würden wechselnd Kinder im Wald sein, nicht immer eine feste Gruppe. 

Es schaut gut aus, dass die Einrichtung bis September glückt, es gibt aber viele Vorschriften und Vorgaben zu beachten, ausstehend nun noch die Genehmigung durch das Kreisjugendamt.

Der Höhenrainer Kindergarten ist eine integrative Einrichtung. Dort sind immer zwischen drei und fünf Integrationskinder, im Moment vier. Diese Kinder belegen jeweils 3 Plätze.

Frau Bertozzi erläuterte, dazu seien für Kinder zwischen zwei und drei Jahre zwei Plätze vorzusehen. Daher seien von den 25 zusätzlichen Kindergartenplätzen aktuell schon 18 vergeben.

Für die neue Gruppe müssen eine Erzieher-/in und zwei Kinderpfleger-/innen eingestellt werden, was knapp 160.000 € im Jahr an Personalkosten sind. Die Kosten der Einrichtung des Waldkindergartens belaufen sich auf 70.000 € plus laufende Pachtkosten für den Wald.

In der kurzen Diskussion zeigten sich die Gemeinderäte sehr angetan von dem Konzept. Am Ende wurde die Einrichtung der Waldgruppe und die Schaffung der Personalstellen einstimmig beschlossen.


7 Verlängerung Pauschalbetrag für die Betriebskosten des Sozialen Netzwerkes, AWO und dem OVDE

In der Hauptausschuss-Sitzung vom 08.05.2018 war beschlossen worden, dass OVDE, Soziales Netzwerk und AWO einen Pauschalbetrag für Heizkosten, Strom und Reinigung zahlen sollen. Da die Regelung auf 3 Jahre begrenzt war, muss sie nun verlängert werden. Der durchschnittliche jährliche Fehlbetrag für die Gemeinde betrug ca. 1.700,00 €.

Nach kurzer Diskussion wurde die Regelung einstimmig um drei Jahre verlängert.

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