Donnerstag, 1. Oktober 2015

GR-Sitzung 29.09.2015


 Es gab wieder einige Punkte abzuarbeiten, so allein schon 13 Einwände zum Flächennutzungsplan, die jeweils einen Beschluss erforderten.


Vorstellung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Feldkirchen-Westerham durch das Büro C. Hentschel Consult aus Freising
Laut einer EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen verpflichtet jeweils für das Gemeindegebiet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Nötig ist dies nur für Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen. Der Lärmaktionsplan für die Staatsstraße liegt nun vor und wurde entsprechend vorgestellt.
Weiteres Vorgehen nun: Prüfen des Plans und gegebenenfalls anpassen und dazu Ideen einarbeiten. Außerdem sollen die Öffentlichkeit, die Regierung von Oberbayern und die Polizei beteiligt werden, da es sich ja nicht um eine Gemeindestraße handelt. Zum Schluss wird der Plan vom Gemeinderat beschlossen werden und wird dann über das Umweltministerium an die EU weitergegeben.

Aufstellung des Flächennutzungsplanes - Beschluss über wiederholte Auslegung
Es mussten 13 Einwände von verschiedenen Seiten behandelt werden. Die Einwände führten höchstens zu redaktionellen Änderungen am Flächennutzungsplan und wurden meist einstimmig oder mit sehr wenigen Gegenstimmen beschlossen.

Rechenschaftsbericht 2014
Der Kämmerer Dieter Kannengießer stellte kurz einige wichtige Punkte des den Gemeinderäten vollständig vorliegenden Rechenschaftsbericht von 2014 vor.

Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Stadt- und Umlandregion (SUR)
Die SUR ist ein Zusammenschluss einiger Kommunen mit dem Ziel der gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Entwicklungpolitik. Laut Geschäftsführerin Ines Pertozzi ist ein aktuelles Projekt der Nahverkehr und es gehe um Abstimmungen bei Gemeindeaufgaben.
Der Beitritt wurde einstimmig beschlossen.

Feuerwehr Feldkirchen-Westerham; Ersatzbeschaffung LF 8 Umstellung auf Wechsellader.
Es ging um die Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug LF 8 der Feuerwehr Feldkirchen mit dem Baujahr 1986.
Es soll mit der Stadt Bad Aibling zusammen je ein Fahrzeug beschafft werden mit Wechselladersystem. D.h.es können verschiedene so genannte Abrollbehälter geladen werden, so dass das Fahrzeug als Tanklöschzug oder Transportfahrzeug etc. genutzt werden kann.
Beschluss: Beschaffung eines Wechselladers unter der Voraussetzung, dass Bad Aibling ebenfalls ein Fahrzeug beschafft und der angekündigte hohe Zuschuss gewährt wird. Einstimmige Zustimmung.

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