Freitag, 28. Juni 2024

GR-Sitzung 25.06.2024

Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Zistl zwei Gemeinderatsmitgliedern zu besonderen Anlässen. Er beglückwünschte Sebastian Höss zu seinem runden Geburtstag und überreichte Anderl Hebensteiner ein Lätzchen im Namen der Gemeinde anlässlich der Geburt seines Kindes. Dieses Lätzchen ist ein Geschenk, das alle Neugeborenen in der Gemeinde erhalten.

1 Genehmigung der Niederschrift vom 30.04.2024

Genehmigung mit 21:0

2 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Johannes Zistl berichtete über das Hochwasserereignis am 23. Mai, bei dem innerhalb von 80 Minuten 80 Liter pro Quadratmeter Niederschlag fielen, was ein mehr als hundertjähriges Hochwasserereignis darstellt. Die Straßenentwässerung, ausgelegt für ein 10- bis 15-jähriges Ereignis, war überfordert, doch die bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen verhinderten Schlimmeres. Der Hochwasserschutz in den Bereichen Salzstraße und Ollingerstraße (Abschnitt E) ist noch nicht fertiggestellt und wird voraussichtlich erst in 2-3 Jahren abgeschlossen sein. Die Polder 1-5 im Abschnitt K von "An der Leiten" bis zum Pfarrer Huber Ring funktionierten gut, aber dort hinten regnete es kaum.
Für die Wartung von Gullis und Gehsteigrinnen sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer zuständig, jedoch übernimmt der Bauhof diese Aufgaben aktuell. Anlieger haben die Möglichkeit, diese Arbeiten selbst zu übernehmen; die entsprechende Verordnung stehe auf der Homepage der Gemeinde, so der Bürgermeister.
Der Umbau der Straßenentwässerung bei der Tankstelle an der Staatsstraße wurde abgeschlossen, sodass dort keine weiteren Probleme erwartet werden. 

Ab 1. Juli kommt der neue Bauamtsleiter Dominik Zacher, der vorher beim Bauamt Vaterstetten beschäftigt war.

Abschließend berichtete der Bürgermeister von einem Besuch einiger Gemeinderäte und seiner Person in einer Seniorenwohnanlage in Prutting, der viele neue und interessante Erkenntnisse brachte. 

3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

4 Neuerlass Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnl. Veranstaltungen

Es ging um den Neuerlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für den jährlichen verkaufsoffenen Sonntag. Dieser soll am 24.11.2024 stattfinden. Mehrere Fachstellen, darunter der Handelsverband und das Landratsamt Rosenheim, äußerten keine Bedenken. Bedenken kamen von kirchlicher Seite und der Gewerkschaft Verdi, die auf die Wichtigkeit der Sonntagsruhe hinweisen.