Dienstag, 19. August 2025

GR-Sitzung 12.08.2025


Die August-Sitzung ist traditionell die "Volksfestsitzung". D.h. sie ist eher kurz und der Gemeinderat geht danach gemeinsam auf d'Wiesn.

So war man auch heuer nach einer Stunde mit den Themen durch.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 06.08.2025

Einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

Keine.

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Johannes Zistl verkündete stolz, seit heute gelte in der Nacht Tempo 30 auf der Staatsstraße. Es habe mehrere Gutachten und 2,5 Jahre Zeit gebraucht, bis das möglich war. 

Außerdem sei das Carsharing Auto da. Hinsichtlich der App sei der Datenschutz noch nicht geklärt, daher stehe erst ab September das Auto für Bürger bereit. 

Leider sei die Ladesäule am Rathaus aktuell außer Betrieb wegen eines Internetproblems. Die Reparatur werde wohl 14 Tage dauern.

4 Kommunalwahlen 2026; Bestellung einer Wahlleiterin oder eines Wahlleiters

Für die anstehenden Kommunalwahlen 2026 hat der Gemeinderat Magdalena Reitmeyer einstimmig zur Wahlleiterin bestellt. Sie war bisher stellvertretende Wahlleiterin. Ines Bertozzi, geschäftsleitende Beamtin der Gemeinde, übernimmt künftig die Stellvertretung. Die bisherige Wahlleiterin Karoline Peidli steht für das Amt nicht mehr zur Verfügung. 

5 ISEK: Hochwasserschutz verbunden mit Städtebau am Feldkirchener Bach im Bereich zwischen Staatsstraße und Einmündung in den Kellerbach - Beschluss über weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat hat nach intensiver Diskussion die Variante 1 zur Umsetzung des Hochwasserschutzes am Feldkirchener Bach beschlossen. Die Variante kombiniert technische Schutzmaßnahmen mit städtebaulicher Aufwertung. Drei Bäume müssen gefällt werden, die Salzstraße bleibt befahrbar. Die Entwurfsplanung startet nun auf dieser Basis. Der Beschluss fiel mit 16:6 Stimmen, die weiteren Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Förderbehörden.

6 Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025

Im letzten Tagesordnungspunkt beschloss der Gemeinderat einstimmig zwei Förderkredite für das Haushaltsjahr 2025: 1,7 Mio. Euro bei der BayernLabo für die Sanierung und Erweiterung der Bücherei sowie 2 Mio. Euro bei der KfW für den VHS-Anbau. Die Verwaltung strebt eine Streuung der Kreditlaufzeiten an. Wegen begrenzter Fördermittel wurde die Entscheidung noch vor der regulären Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses getroffen.


Hochwasserschutz und Städtebau

Hochwasserschutz und Städtebau am Feldkirchener Bach – Entscheidung für Variante 1

Feldkirchner Bach am Kindergarten

In der Augustsitzung beschäftigte sich der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham erneut intensiv mit dem Thema Hochwasserschutz am Feldkirchener Bach – diesmal im Bereich zwischen der Staatsstraße 2078 und der Einmündung in den Kellerbach. Dabei ging es konkret um die Auswahl einer städtebaulichen Variante, die anschließend in die Entwurfsplanung überführt werden soll. Die Absicht: technisch notwendige Hochwasserschutzmaßnahmen mit städtebaulicher Aufwertung zu verbinden.

Bereits im April hatte Frau Rube vom Planungsbüro USP das umfassende Konzept für den gesamten Bachabschnitt vom Kreisverkehr an der Glonner Straße bis zur Kellerbachmündung vorgestellt. Nun sollte es konkret um den Abschnitt zwischen der Staatsstraße und dem Kellerbach gehen („Abschnitt B“, Maßnahmen 5–9). Der Bereich entlang der Glonner Straße wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert behandelt. Vor der Sitzung fand eine Ortsbegehung mit Verwaltungsmitarbeiter Hermann Weber und dem Gemeinderat statt.

Drei Varianten zur Auswahl

Die technische Standardlösung (reine Betonmauer mit Baumfällungen) wurde bereits mit rund 1,7 Mio. Euro geschätzt. Nun lagen drei Alternativvarianten mit städtebaulicher Aufwertung vor. Alle Varianten sehen Natursteinmauern, Erlebbarkeit des Baches, Retentionsflächen und Dammbalkensysteme vor. Sie unterscheiden sich insbesondere im Umgang mit den bestehenden Bäumen, der Verkehrsführung und der Gestaltung der Parkplätze entlang der Salzstraße.

  • Variante 1: Kompromisslösung mit Erhalt der Verkehrsführung, Ausbau der Parkplätze, geringerer Flächenbedarf – jedoch müssen drei Bäume gefällt werden. Favorit der Verwaltung und des Bürgermeisters.
  • Variante 2: Bach wird verbreitert, Parkplätze weichen auf die Straße, die Salzstraße würde einspurig, die Bäume bleiben erhalten. GR Henties sprach sich für diese Variante aus – aus Gründen der Entsiegelung, Sicherheit am Kindergarten und Aufenthaltsqualität.
  • Variante 3: Ähnlich wie Variante 1, aber leicht andere Mauerführung.
Bäume und Parkplätze rechts wurden diskutiert


Kontroverse Diskussion im Gemeinderat

  • Bürgermeister Zistl sprach sich für Variante 1 aus: Besser als die rein technische Lösung, realistisch, funktional und optisch ansprechend.
  • Thomas Henties und Carolin Günzl plädierten für Variante 2 mit Verweis auf mehr Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Klimaanpassung und ISEK-Ziele. 
  • Christiane Noisternig, Bernhard Neumaier und weitere betonten die praktischen Erfordernisse für Verkehr, Kindergarten und Gewerbe und hielten die Einspurigkeit für problematisch.
  • Vinzenz Schaberl schlug einen Mittelweg vor: alle Bäume fällen, aber anschließend sinnvoll nachpflanzen – die bestehenden seien ohnehin kaum zu retten.

Ergebnis der Abstimmungen:

  • Variante 1: 16 Ja / 6 Nein → beschlossen
  • Variante 2: 6 Ja / 16 Nein
  • Variante 3: 5 Ja / 17 Nein

Zugleich wurde einstimmig beschlossen, die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) für Variante 1 durchzuführen und diese mit der ursprünglichen technischen Planung zu vergleichen. Fördermöglichkeiten über Wasserwirtschaftsamt und Städtebauförderung sollen dabei bestmöglich ausgeschöpft werden. Der Vorschlag von Vinzenz Schaberl, in der weiteren Planung auch eine vollständige Fällung mit gezielter Neupflanzung zu prüfen, wurde ins Protokoll aufgenommen. 

Samstag, 2. August 2025

GR-Sitzung 29.07.2025


Um den Beitrag übersichtlich zu halten, hier nun nur ein kurzer Überblick zu jedem Tagesordnungspunkt der Sitzung. 

Falls jemand nähere Infos zu einem Punkt lesen will, gibt es einen Link zu einem separaten Artikel.


1 Genehmigung der Niederschrift vom 24.06.2025

Die Niederschrift wurde einstimmig genehmigt.

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Bürgermeister Johannes Zistl informierte wie in jeder Sitzung über verschiedene Entwicklungen und Veranstaltungen der letzten Wochen.

  • Festabend "50 Jahre Volkshochschule und Musikschule"
  • Kleinhöhenrain Dorfstraße fertig
  • Kleinhöhenrain Nahwärmeausbau
  • Rathaus Online-Terminvereinbarung
  • Leader-Förderungen
  • Jugendförderung Vereine Antragsfrist
  • Regionalmanager Ökomodellregion Glonn-Mangfalltal-Aying
  • Ferienprogramm
  • Einserschüler-Empfang

4 Wohnheim für Behinderte - Verein Zukunft trotz Handicap - Verstellung des Projektes

Vereinsvorsitzende Andrea Hanisch stellte der Verein "Zukunft trotz Handicap e.V." vor. Der Verein hat schon ein Wohnprojekt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, das Menschen mit meist kognitiven Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben erlaubt. Das innovative Projekt ist eine Erfolgsgeschichte und wurde auch schon mehrfach ausgezeichnet.

Seit einem Jahr sucht der Verein nun ein bezahlbares Grundstück im Gemeindebereich, um bei uns ein ähnliches Projekt zu verwirklichen. Wünschenswert wäre die Möglichkeit einer kleinen landwirtschaftlichen Nutzung.

Bürgermeister Johannes Zistl warb für das Projekt, da durchaus Bedarf dafür in der Gemeinde bestehe. Wer ein geeignetes Grundstück bieten könne, möge sich bei ihm oder dem Verein melden.

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5 Ortsmitte Feldkirchen - Festlegung Natursteinpflaster Dorfplatz Feldkirchen

In der Juni Sitzung (24.06.2025 TOP 8) war die Entscheidung noch verschoben worden, um Lösungen mit großen Platten zu prüfen. Nach Besichtigung neuer Musterflächen und intensiver Diskussion entschied sich der Gemeinderat nun mit großer Mehrheit für die Verlegung der überarbeiteten Musterfläche II mit gelblichen, kleinen Natursteinen. Die Verlegung soll in einem 45°-Winkel zur Straße erfolgen. Große Platten wurden aus Kostengründen verworfen. Die Ausschreibung soll noch im Herbst erfolgen.

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6 Bedarfsplanung Kinderbetreuung - Aktualisierung und Weiterführung 2025-2028

Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die neue Bedarfsplanung bis 2028 und befürwortete Szenario 1 mit höherer Geburtenrate. Ein dezentraler Ausbau bleibt Ziel - in Vagen sollen künftig Krippengruppen entstehen, eine Entscheidung dazu fällt 2028.

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7 Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerber - Entscheidung über Eilantrag und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichshof

Trotz geringer Erfolgsaussichten bestätigte der Gemeinderat mit 17:5 Stimmen die Beschwerde gegen die Baugenehmigung zur Geflüchtetenunterkunft. Ziel ist, kommunale Planungshoheit zu wahren und ein politisches Signal zu setzen. Die Gemeinde hatte zuvor erfolglos ein Alternativangebot unterbreitet.

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8 Beschaffung eines LF 20 KATS als Ersatzbeschaffung für das LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Höhenrain

Die Gemeinde ersetzt das 23 Jahre alte Löschfahrzeug der Feuerwehr Höhenrain durch ein modernes LF 20 KatS. Das Fahrzeug ist flexibler einsetzbar, besonders bei Waldbränden. Eine gemeinsame Beschaffung mit einer anderen Kommune wird geprüft - Frist bis Juni 2026. Der Beschluss fiel einstimmig. 

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9 Verlängerung der Großraumzulage München ab 01.01.2026- Vorberaten im HUFA

Der Punkt wurde schon im Hauptausschuss besprochen und dort befürwortet. Die Zulage soll für drei Jahre verlängert werden wegen des Änderungsaufwands und der Planungssicherheit. Hinsichtlichn der Haushaltslage soll die Zulage bei 75 % bleiben. Die Zulage ist ein wichtiger Punkt dafür, als Arbeitgeber attraktiv zu sein.

Die Beibehaltung der Münchenzulage bis 2028 mit 75% wurde einstimmig beschlossen.

10 Antrag der Ortsliste Vagen zur flächendeckenden Ausstattung aller gemeindlichen Liegenschaften mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (AED)

Auf Antrag der Ortsliste Vagen wird eine systematische Analyse zur flächendeckenden AED-Abdeckung gestartet. Bestehende Geräte sollen digital erfasst, private Betreiber einbezogen und neue Standorte geplant werden. Auch Schulungen für Bürger sind angedacht. Alle Punkte wurden einstimmig beschlossen.

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11 Erlass einer Bauschuttannahmesatzung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Im neuen Wertstoffhof der Gemeinde ist ein Bauschuttcontainer aufgestellt. Zum Betrieb des Containers ist eine Bauschuttannahmesatzung nötig. 

Die Satzung wurde einstimmig beschlossen.

12 Erlass einer Gebührensatzung zur Bauschuttannahmesatzung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Außerdem ist eine Gebührensatzung für die Bauschuttannahme nötig. Die Gemeinde muss nämlich die Kosten für die Containerentladung begleichen. Die Preise wurden nach diesen Kosten berechnet. 

Wenn Fremdstoffe im Container sind, dann wird der ganze Container sehr viel teurer, erläuterte Bürgermeister Zistl. Der Container ist deshalb zugesperrt und wird bei Bedarf geöffnet und der Einwurf genau geprüft.

Die Gebühr beträgt je Maurerkübel mit 20 Litern: 2,00 € und je Schubkarre mit ca. 90 Litern: 9,00 €.

Die Gebührensatzung wurde einstimmig beschlossen.

Zukunft Kindergärten

 Bedarfsplanung Kinderbetreuung - Aktualisierung und Weiterführung 2025-2028

 In der Juli-Sitzung stellte die Gemeindeverwaltung die aktualisierte Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung vor. Grundlage bildeten die bereits 2022 anerkannten Faktoren: dezentrale Versorgung in den Ortsteilen, gesteigerte Bevölkerungs- und Wanderungsprognosen, flexible Eintrittsmöglichkeiten während des Jahres sowie eine ausreichende Versorgung mit Integrationsplätzen.

Status Quo und aktuelle Versorgungslage
Die bisherigen Maßnahmen greifen: Im Kinderhaus Bucklberg sind derzeit drei Krippengruppen eingerichtet, was den aktuellen Bedarf deckt. Im Bereich Kindergarten wird zum kommenden Betreuungsjahr 2025/2026 eine vierte Gruppe dauerhaft eingerichtet. Damit wird die bislang provisorische Übergangslösung abgelöst.

In der aktuellen Planung ist eine leichte Überdeckung an Krippenplätzen vorhanden, vor allem durch das bewusst dezentrale Angebot. Die Verwaltung betonte, dass dieses Angebot Familien im Alltag stark entlaste und die Überdeckung prozentual gering sei. Es sei sinnvoll, an jedem Kindergartenstandort auch Krippenplätze anzubieten, selbst wenn diese nicht durchgehend voll ausgelastet sind.

Zwei Szenarien zur Bedarfsentwicklung
Die Verwaltung stellte zwei Zukunftsszenarien vor, die sich hauptsächlich in der angenommenen Geburtenrate unterscheiden. Weitere Parameter wie Integrationsbedarf, Entwicklung im Schulsprengel und steigende Betreuungsquoten wurden ebenfalls berücksichtigt. Beide Szenarien wurden mit einem neuen Bedarfsplanungs-Tool des Landratsamts Rosenheim erstellt.

Blick auf die Ortsteile
Im aktuellen Jahr besuchen mehrere Kinder aus Höhenrain, Vagen und Feldolling Krippengruppen in anderen Ortsteilen oder sind im Kindergarten untergebracht, obwohl sie eigentlich noch im Krippenalter wären. In Vagen könnten künftig ein bis zwei Krippengruppen eingerichtet werden, sofern sich der Bedarf entsprechend entwickelt. Die Entscheidung darüber soll im Zuge der nächsten Bedarfsplanung im Jahr 2028 getroffen werden.

Diskussion im Gremium
Gemeinderätin Elisabeth Spielmann regte an, auch Tagesmütter als ergänzende Option zu fördern. Die Verwaltung berichtete, dass ein Informationsangebot für Interessierte organisiert worden sei – mangels Resonanz sei das Thema aber aktuell nicht weiterverfolgt worden.
Gemeinderat Bernhard Neumaier lobte die Planung als vorausschauend und betonte, dass das Ziel, in jedem Ortsteil ein umfassendes Angebot zu schaffen, richtig und wertvoll sei – auch wenn es punktuell zu Überkapazitäten komme.

Beschlüsse (einstimmig):

  1. Anerkennung von Szenario 1 mit erhöhter Geburtenrate als Planungsgrundlage.
Weitere Planung von ein bis zwei Krippengruppen in Vagen, endgültige Entscheidung bei der Bedarfsplanung 2028.

Defibrillatoren

Die Ortsliste Vagen hatte beantragt, alle gemeindlichen Liegenschaften mit rund um die Uhr öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (AED) auszustatten. Ziel ist es, die Notfallversorgung bei Herzstillstand weiter zu verbessern.

Bestehende Situation:
Aktuell gibt es 11 AED-Standorte in der Gemeinde, davon sind 8 Geräte rund um die Uhr zugänglich. Drei AEDs befinden sich in öffentlichen Gebäuden mit eingeschränktem Zugang.

Verwaltung und Gemeinderat unterstützen Antrag – mit Fokus auf:

  • Lückenanalyse der bestehenden Versorgung zur gezielten Verbesserung.
  • Ansprechen von Betrieben, die bereits AEDs betreiben (z.B. Spinner, Neenah Gessner), um deren Geräte öffentlich zugänglich und im Netz registriert zu machen.
  • Digitale Erfassung aller AEDs in Apps und Verzeichnissen (z.B. defikataster.de).
  • Beteiligung von BRK, First Responder, Ortsräten – sie kennen sinnvolle Standorte.
  • Zukünftige Haushaltsmittel für neue Geräte und Wartung.
  • Aufklärung und Schulung der Bevölkerung als ergänzender Schritt.

Die Gemeinderäte begrüßten den Antrag. Besonders betont wurden der Einbezug aller Ortsteile, die Nutzung bereits vorhandener Geräte und die Bedeutung von Schulungen.

Kostenrahmen pro neuem Standort:

  • Einmalkosten: 1.900–2.300
  • Laufende Wartung: 120–180 jährlich
    Förderungen durch Krankenkassen oder Stiftungen sind punktuell möglich.

Beschlüsse (alle einstimmig):

  1. Durchführung einer Versorgungsanalyse durch die Verwaltung.
  2. Gespräche mit Betrieben über mögliche Einbindung bestehender AEDs.
  3. Erarbeitung von Vorschlägen für neue Standorte zur politischen Entscheidung.
  4. Prüfung der Zugänglichkeit bestehender AEDs in Mangfallhalle, KUS, Rathaus.
  5. Digitales Verzeichnis und Schnittstelle zur Leitstelle aufbauen.

Fahrzeug für FW Großhöhenrain

8 Beschaffung eines LF 20 KATS als Ersatzbeschaffung für das LF 8/6 der Freiwilligen Feuerwehr Höhenrain

Die Freiwillige Feuerwehr Höhenrain wird ihr inzwischen über 20 Jahre altes Löschfahrzeug LF8/6 durch ein modernes LF 20 KatS ersetzen. Das neue Fahrzeug ist auf die heutigen technischen und taktischen Anforderungen zugeschnitten und bietet zahlreiche Vorteile – etwa einen größeren Löschwassertank, bessere Ausstattung für Hochwasser- und Waldbrandeinsätze sowie ein höheres Gesamtgewicht für flexiblere Beladung.

Warum ein LF 20 KatS?

  • 2.000l Löschwassertank, wichtig für abgelegene Weiler mit schlechter Wasserversorgung.
  • Leistungsfähige Pumpe und 400m B-Schläuche für lange Wegstrecken.
  • Spezielle Ausstattung für Waldbrände, was künftig an Bedeutung gewinnt.
  • Höheres Gesamtgewicht, wodurch die Beladung sicher transportiert werden kann.

Bürgermeister und Gemeinderat begrüßten die Ersatzbeschaffung. Feuerwehrreferent Georg Meixner verwies auf die Abstimmung mit Kreisbrandrat und Kommandanten. Solche Fahrzeuge seien für kleine Ortsteilwehren strategisch sinnvoll, insbesondere im Katastrophenschutz.

Gemeinsame Beschaffung angestrebt
Die Verwaltung wird zunächst prüfen, ob sich eine gemeinsame Beschaffung mit einer anderen Kommune realisieren lässt – dies könnte Kosten senken und Förderchancen erhöhen. Bernhard Neumaier schlug vor, falls sich bis Mitte 2026 kein geeigneter Partner findet, soll die Gemeinde eigenständig ausschreiben.

Kostenrahmen:

  • 600.000 Anschaffungskosten
  • 132.080 Förderung durch die Regierung von Oberbayern

Beschluss:
Einstimmig beschlossen wurde die Ersatzbeschaffung sowie die Beauftragung der Verwaltung zur Förderantragstellung und Ausschreibung über den Zweckverband – mit Frist für die Kooperationssuche bis 30.06.2026.

Unterkunft Geflüchtete

Unterkunft für Geflüchtete und Asylbewerber - Entscheidung über Eilantrag und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichshof

In der Juli-Sitzung informierte Bürgermeister Johannes Zistl über die aktuelle Entwicklung im Verfahren zur geplanten Geflüchtetenunterkunft im Gemeindegebiet. Hintergrund ist eine vom Landratsamt Rosenheim erteilte Baugenehmigung vom 7. Mai 2025, gegen die der Gemeinderat bereits im Mai Klage eingereicht hatte. Ein begleitender Eilantrag zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Verwaltungsgericht München am 8. Juli abgelehnt. Damit dürfen die Bauarbeiten aktuell fortgesetzt werden.

Rechtslage und strategische Einschätzung
Die Verwaltung hat nach Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei Döring Spieß am 16. Juli fristgerecht Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt, um diese Entscheidung überprüfen zu lassen. Ziel ist es, doch noch eine aufschiebende Wirkung zu erreichen, was einen faktischen Baustopp bis zur Entscheidung im Hauptverfahren bedeuten würde.

Die Erfolgsaussichten der Beschwerde schätzt die Verwaltung als ungewiss ein. Das Verwaltungsgericht München habe in seiner Entscheidung nachvollziehbar das öffentliche Interesse an der Unterbringung von Geflüchteten gegenüber den kommunalen Interessen gewichtet. Rechtlich fehlerhafte Entscheidungen wurden nicht festgestellt. Jedoch gäbe es Spielräume in der Bewertung der 10-jährigen Befristung und der Anwendung des §246 Abs.14 BauGB eine Sonderregelung, die Landratsämtern ermöglicht, Unterkünfte abweichend von kommunaler Planungshoheit zu genehmigen.

Politische und strategische Argumente für die Beschwerde
Die Verwaltung sieht in der Beschwerde ein Signal in mehreren Richtungen:

  • Sie betont die Bedeutung der kommunalen Planungshoheit,
  • Sie könnte Druck auf das Landratsamt ausüben, kleinere oder dezentrale Unterkünfte zu ermöglichen,
  • Sie soll verhindern, dass temporäre Lösungen dauerhaft werden,
  • Sie kann jederzeit zurückgenommen werden und verursacht kein rechtliches Risiko für das Hauptverfahren.

Die finanziellen Auswirkungen werden auf 1.000 bis 2.000Euro geschätzt, sind aber durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Diskussion im Gremium
Bürgermeister Zistl stellte klar: Die Beschwerde wurde wegen der kurzen Frist vorsorglich eingereicht, könne aber vom Gemeinderat zurückgezogen werden. Er verwies auf die grundsätzlich saubere Argumentation des Verwaltungsgerichts und räumte ein, dass die Erfolgsaussichten begrenzt seien. Die Beschwerde solle aber als politisches Signal gewertet werden. Er habe dem Landratsamt angeboten, die Gemeinde selbst könne 150 Plätze organisieren – sofern das Landratsamt auf eine Großunterkunft verzichte. Eine Antwort stehe aus.

Gemeinderat Franz Bergmüller forderte, die Frage der Anwendbarkeit des §246 Abs.14 BauGB müsse höchstrichterlich geklärt werden. Er sieht die Beschwerde als Chance, dem Freifahrtschein für Landratsämter juristisch entgegenzutreten.
Elisabeth Spielmann sprach sich dagegen aus aus Solidarität mit anderen Kommunen, die ebenfalls Unterkünfte errichten müssen.

Beschluss:
Mit 17:5 Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die bereits eingereichte Beschwerde fortzuführen.