Freitag, 30. Mai 2025

GR-Sitzung 27.05.2025


Die Sitzung war stark von klima- und energiepolitischen Themen geprägt. 

Es gab mehrere Beschlüsse zum European Energy Award und zu Vorrangflächen für Windenergie.


Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025 mit Änderungen
  2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO
  3. Aktuelle Informationen aus dem Rathaus
  4. Beitritt der Gemeinde zur Ökomodellregion Glonn
  5. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Änderungsbeschluss
  6. Beschluss der aktualisierten Fassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms EPAP(Vorberaten im UA)
  7. Beschluss des Energiepolitischen Leitbildes (Vorberaten im UA)
  8. Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung (Vorberaten im UA)
  9. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region 17 "Oberland"
  10. Regionalplan Südostoberbayern Region 18 Teilfortschreibung Windkraft - Beteiligungsverfahren
  11. Zensus 2022: Feststellungsbescheid- Bekanntgabe des Ergebnisses und Entscheidung hinsichtlich Rechtsmittel

1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025 mit Änderungen

Einstimmige Genehmigung

2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung nach Art. 52 Abs. 3 GO

keine

3 Aktuelle Informationen aus dem Rathaus

Tempo 30 auf der Staatsstraße

Bürgermeister Johannes Zistl berichtete: Nach über eineinhalb Jahren Bearbeitungszeit wurde die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 für die Staatsstraße in Feldkirchen nun endlich mündlich genehmigt. Die schriftliche Bestätigung steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet.

Sicherheitsbegehung im Rathaus

Der Bürgermeister weiter, es habe im Rathaus nun eine Begehung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und insbesondere der Bargeldverwaltung gegeben. Es gab keinerlei Beanstandungen - lediglich kleinere Hinweise, die leicht umsetzbar sind.

Windkraft und Vorranggebiete

Die geplanten Vorranggebiete für Windkraft des Planungsverbandes Oberland sorgen derzeit für Diskussionen, auch in den sozialen Medien. Bürgermeister Zistl kritisierte, dass die Nachbarkommunen - darunter auch Feldkirchen-Westerham - bei der Vorstellung der Pläne nicht einbezogen wurden. Dies stelle einen Verfahrensfehler dar. Besonders problematisch: Das aktuell eingezeichnete Vorranggebiet betrifft teilweise Wasserschutzzonen auf Gemeindegebiet. Zistl kündigte an, dass die Gemeinde dies klar in ihrer Stellungnahme beanstanden werde. Aus Sicht der Gemeinde müsse das geplante Gebiet deutlich verkleinert werden.

Badestellen im Gemeindegebiet

Auch in Sachen Freizeit und Naherholung tut sich etwas: Am Lauser Weiher, der in den letzten Jahren stark zugewachsen war, ist seit heute ein Mähboot im Einsatz, um das Gewässer wieder zugänglicher zu machen. Die Kosten für die Maßnahme teilen sich die Gemeinde, der Eigentümer des Weihers, der Fischereiverein sowie die Gemeinde Aying.

Darüber hinaus wurden - als Ergebnis der Jungbürgerversammlung - drei neue Badestellen an der Mangfall angelegt. Das Wasserwirtschaftsamt hat die Nutzung genehmigt. Die Bereiche werden regelmäßig gemäht und gepflegt. Nähere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger folgen in Kürze.

4 Beitritt der Gemeinde zur Ökomodellregion Glonn

Hintergrund und Ziele der ÖMR

Die Öko-Modellregionen sind Teil des bayerischen Landesprogramms "BioRegio Bayern 2030" mit dem Ziel, den Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen bis 2030 auf 30 % zu erhöhen. Die ÖMR Glonn, die bislang sechs Kommunen umfasst, möchte sich nun auf neun Gemeinden erweitern - neben Aying und Tuntenhausen soll Feldkirchen-Westerham Teil dieser Entwicklung werden. Ziel des Zusammenschlusses ist die Förderung ökologischer und regionaler Landwirtschaft, die Stärkung lokaler Vermarktung und eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum.

Vorstellung im Gemeinderat

Die ÖMR-Projektmanager/-in Frau Gsellmann und Herr Hobmeier stellten das Konzept im Gemeinderat persönlich vor. In der Präsentation wurde deutlich, dass neben Biobetrieben auch konventionelle Betriebe von der Teilnahme profitieren können - etwa durch gemeinsame Vermarktung, Vernetzung, Veranstaltungen oder geförderte Anschaffungen. Die Region bietet außerdem vielfältige Formate zur Öffentlichkeitsarbeit, etwa Hofradltouren, Bio-Regio-Kochevents und Kinoabende auf dem Bauernhof.

Der Bürgermeister ergänzte, dass es in der Gemeinde aktuell 21 Biobetriebe gebe. Bei einer Informationsveranstaltung im Mai 2025 waren einige Betriebe anwesend und zeigten sich eindeutig für den Beitritt. Die Förderung der ÖMR ist auf fünf Jahre hoch angesetzt, danach reduziert sich die Förderquote deutlich - daher sei jetzt der ideale Zeitpunkt für den Beitritt.

Diskussion im Gremium

Mehrere Gemeinderäte begrüßten den Vorschlag ausdrücklich:

Franz Bergmüller begann: "Das neue Bio ist das Regionale." Er verwies auf bestehende Projekte wie Bienen- und Kräuterführungen sowie die regionale Mühle in Holzham.

Thomas Henties schlug vor, den Bauernmarkt wieder zu etablieren und fragte nach der Verbandszugehörigkeit der Biobetriebe. Die Antwort lautete: Alle Biobetriebe - unabhängig vom Verband - können mitmachen.

Karoline Günzl bestätigte die positive Stimmung unter den Landwirten bei der Infoveranstaltung.

2. Bürgermeisterin Christiane Noisternig äußerte den Wunsch nach regelmäßigen Märkten oder einem Marktfest am neuen Dorfplatz.

Martin Oswald hob hervor, dass Subventionen bei Bioprodukten aktuell einen großen Anteil am Gewinn ausmachen, betonte aber die Chance, durch die ÖMR unabhängiger von Förderung zu werden.

Heinz Oesterle sprach sich ebenfalls für den Beitritt aus, gerade weil das Interesse bei den Landwirten vorhanden sei.

Auf Nachfrage von Anderl Hebensteiner, ob auch Bruckmühl beitrete, wurde erklärt, dass zunächst nur direkt angrenzende Gemeinden angeschrieben wurden. Bruckmühl wäre in einer späteren Erweiterungsrunde denkbar.

Finanzen und Umsetzung

Die Gemeinde rechnet mit jährlichen Kosten zwischen 5.000 und 6.000 €, insgesamt also etwa 15.000 bis 18.000 € über eine geplante dreijährige Mitgliedschaft. Obwohl im Haushalt 2025 keine Mittel eingeplant sind, sollen die Beiträge künftig berücksichtigt werden.

Abstimmung

Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt einstimmig mit 22:0 Stimmen zu. Die Bewerbung der neuen Mitgliedsgemeinden erfolgt noch im ersten Halbjahr 2025, danach soll auch der Name der ÖMR angepasst werden.

5 Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 - Änderungsbeschluss

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht muss die Haushaltssatzung angepasst werden. Es gibt kein Problem mit der Genehmigung, wie Bürgermeister Zistl betonte. Es betreffe die Neubewertung der Kreditermächtigung. Aus den Jahren 2022 und 2024 gebe es Ermächtigungen von je 2 Mio. €. Diese müssen berücksichtigt werden, so dass wir heuer dann auf 7 Mio. € Kreditermächtigung kommen. Die dahingehend angepasste Satzung wurde einstimmig neu beschlossen.

6 Beschluss der aktualisierten Fassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms EPAP (Vorberaten im UA)

Einstimmig wurde die aktualisierte Fassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP) beschlossen. Das Programm ist Teil des sogenannten European Energy Award (EEA) und listet alle relevanten Maßnahmen zur kommunalen Energiewende auf.

Da sich seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2022 viele Rahmenbedingungen und Planungen verändert haben, wurde das Programm nun überarbeitet. Insgesamt wurden 27 Maßnahmen gestrichen - teils weil sie bereits abgeschlossen, nicht mehr umsetzbar oder inzwischen in andere Projekte integriert sind. Im Gegenzug wurden acht neue Maßnahmen aufgenommen, die seither hinzugekommen sind oder aktuell geplant werden.

Bürgermeister Zistl betonte, dass es sich dabei lediglich um eine Anpassung an die aktuelle Realität handle. Auch aus dem Umwelt- und Energieausschuss gab es Zustimmung - die Fortschreibung wurde dort vorberaten und empfohlen. Zweite Bürgermeisterin Christiane Noisternig lobte ausdrücklich die regelmäßige Überarbeitung als gutes Zeichen für nachhaltige Arbeit.

Das EPAP wird fortlaufend weiterentwickelt. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt je nach Vorhaben im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung.

7 Beschluss des Energiepolitischen Leitbildes (Vorberaten im UA)

Mit einstimmigem Votum hat der Gemeinderat ein energiepolitisches Leitbild verabschiedet. Das Leitbild ist eine Maßnahme im Rahmen des "European Energy Award" (EEA) und gilt als ein wichtiges Signal für das Engagement der Gemeinde im Klima- und Energiebereich.

Das Leitbild formuliert Grundsätze und Einsparziele, an denen sich die Gemeinde in Zukunft orientieren will. Es hat keine rechtlich bindende Wirkung, dient aber als selbstverpflichtende Richtschnur für politische Entscheidungen. Bürgermeister Johannes Zistl betonte: "Wir sind mit vielen Maßnahmen, sowie unseren Gebäudesanierungen und dem Ausbau der Nahwärme schon auf einem guten Weg - das Leitbild hilft uns dabei, diese Linie auch künftig fortzuführen."

In der Diskussion wurde das Leitbild grundsätzlich positiv aufgenommen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder lobten die Balance zwischen ehrgeizigen Zielen und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Auch die Möglichkeit zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung wurde begrüßt.

Was steht im energiepolitischen Leitbild?

Das Leitbild umfasst vier zentrale Bereiche:

1. Leitlinien

Die Gemeinde bekennt sich zur Vorbildfunktion beim Klimaschutz. Ziele sind u.a.:

  • Einsatz von erneuerbaren Energien in gemeindlichen Liegenschaften
  • Energieeffizientes Bauen im kommunalen Bereich
  • Ausbau emissionsfreier Mobilität und öffentlicher Nahverkehr
  • Förderung privater Klimaschutzprojekte
  • Nachhaltige Bauleitplanung und Grünflächengestaltung

2. Konkrete Klimaziele

Die Gemeinde legt Einsparziele bis 2045 fest für CO2-Ausstoß, Energieverbrauch und den Anteil erneuerbarer Energien.

 3. Umsetzung und Kontrolle

Alle drei Jahre wird eine aktualisierte Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt. So können Fortschritte überprüft und Ziele bei Bedarf angepasst werden.

4. Vorbildfunktion

Die Gemeinde möchte mit dem Leitbild nicht nur sich selbst, sondern auch Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu nachhaltigem Handeln ermutigen.

Die Verabschiedung dieses Leitbilds ist ein weiterer Schritt der Gemeinde auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsorientierten Energiepolitik. Die Zertifizierung nach dem European Energy Award wird für Herbst 2025 angestrebt.

8 Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung (Vorberaten im UA)

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) der Gemeinde Feldkirchen-Westerham wurde in der Sitzung ohne Diskussion und einstimmig beschlossen.

Inhalt der kommunalen Wärmeplanung

Die KWP wurde vom Ingenieurbüro ecb - energie.concept.bayern GmbH & Co. KG erstellt und ist eine umfassende Analyse und Strategie zur zukünftigen Wärmeversorgung der Gemeinde. Sie baut auf dem zuvor erstellten Energienutzungsplan (ENP) auf und entspricht den Vorgaben des neuen Wärmeplanungsgesetzes (WPG).

Wesentliche Bestandteile des Berichts

  • Bestandsaufnahme der Energieinfrastruktur: u.a. PV-Anlagen, Biogasanlagen, Biomassekraftwerke, Wärmepumpen, Gas- und Stromnetze, Nahwärmenetze.
  • Gebäudebezogenes Wärmekataster mit Auswertung des Wärmeverbrauchs privater Haushalte, kommunaler Liegenschaften und Industrie.
  • Energiebilanz und CO2-Bilanz: Der jährliche Wärmeverbrauch beträgt ca. 355.000 MWh; CO2-Ausstoß rund 72.000 Tonnen.
  • Potenzialanalysen zur Einsparung (z.B. durch Gebäudesanierung) und Energieerzeugung (z.B. PV, Geothermie, Abwärmenutzung).
  • Zielszenario 2045: Schrittweise Reduktion des Wärmebedarfs, Ausbau erneuerbarer Wärmequellen, Entwicklung mehrerer Nahwärmenetze.
  • Maßnahmenkatalog: Enthält konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Wärmeziele, einschließlich technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Empfehlungen.

Zur Gemeinderatssitzung

Die kommunale Wärmeplanung war bereits im Umweltausschuss am 27. März 2025 vorberaten und positiv empfohlen worden. In der Gemeinderatssitzung wurde auf Diskussion verzichtet, der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Die KWP gilt damit als formell beschlossen und bildet einen zentralen Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde.

Die Gemeinde verpflichtet sich mit diesem Plan, bei der Energieversorgung künftig stärker auf Effizienz, erneuerbare Energien und lokale Netze zu setzen. Die Planung wird regelmäßig aktualisiert und in den politischen Entscheidungsprozessen berücksichtigt.

9 Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region 17 "Oberland"

Wie Bürgermeister Zistl am Anfang der Sitzung schon erwähnte, hat der Planungsverband Nr. 17 "Oberland" die Teilfortschreibung für die Windkraft beschlossen. Im Beteiligungsverfahren war Feldkirchen-Westerham vergessen worden. Da keine Sitzung anstand gab der Bürgermeister die Stellungnahme im Rahmen einer dringlichen Anordnung ab, da eigentlich der Gemeinderat zuständig ist. Es geht um Prüfung der Wasserschutzgebiete und Verringerung der Flächen.  Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.

10 Regionalplan Südostoberbayern Region 18 Teilfortschreibung Windkraft - Beteiligungsverfahren

Im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern (Region 18) haben wir uns zur geplanten Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft positioniert. Der Planungsverband schlägt drei Flächen auf Gemeindegebiet vor: W118, W119 und W120. Diese würden zusammen etwa 405 Hektar und damit 7,7 % der Gemeindefläche ausmachen. Bisher im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind jedoch nur 2,3 % der Fläche als Konzentrationszonen für Windkraftanlagen.

Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme besonders auf den Trinkwasserschutz: Der bereits in Betrieb befindliche Brunnen Riedholz liegt im Bereich des geplanten Vorranggebiets W119. Die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets ist derzeit in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt in Vorbereitung und wird für Herbst 2025 erwartet. Auch Flächen bei Kleinhöhenrain und Kirchdorf (W120) betreffen sensible Wasserversorgungsbereiche.

Zudem betonte die Verwaltung, dass die geplanten Flächen deutlich über das hinausgehen, was im Flächennutzungsplan der Gemeinde festgelegt wurde. Eine solche Erweiterung würde die kommunale Planungshoheit erheblich einschränken. Die Verwaltung empfiehlt daher, die geplanten Vorrangflächen auf die bestehenden Konzentrationszonen zu beschränken.

Diskussion im Gemeinderat

Im Gemeinderat wurde die Vorlage ausführlich diskutiert. Viele Redner äußerten Verständnis für den Ausbau der Windkraft, betonten aber die Notwendigkeit, Wasser- und Menschenschutz vorrangig zu behandeln. Die Meinungen reichten von grundsätzlicher Zustimmung zur Windkraft bis hin zu klarer Ablehnung weiterer Flächen außerhalb des Flächennutzungsplans.

  • Sissi Spielmann sprach sich für Windkraft aus, aber unter Berücksichtigung des Wasserschutzes.
  • Franz Bergmüller erinnerte an die bewusst festgelegten Konzentrationszonen und stellte klar: Trinkwasser gehe vor Windkraft.
  • Vinzenz Schaberl warnte vor Lärmbelastung für Anwohner und forderte, zuerst freie Flächen in großen Forstgebieten zu nutzen.
  • Heinz Oesterle betonte, dass auch 4-5 % der Gemeindefläche ein ausreichender Beitrag seien.
  • Christiane Noisternig brachte alternative Standorte wie Autobahntrassen ins Spiel.
  • Heinrich Gall plädierte dafür, konstruktiv mitzuwirken statt sich aus der Verantwortung zu ziehen.
  • Bernhard Neumaier wies auf die bestehende Bereitschaft der Gemeinde hin, Windkraft zu ermöglichen - aber mit Augenmaß.
  • Thomas Henties beantragte eine weitergehende Nutzung nur unter Ausschluss der Wasserschutzgebiete, fand dafür aber keine Mehrheit.

Beschlüsse

Thomas Henties beantragte, die geplanten Flächen nur mit Ausschluss der Wasserschutzgebiete zu nutzen: abgelehnt mit 7:15 Stimmen

Beschluss I (gemäß Sitzungsvorlage: Beschränkung auf Flächennutzungsplan-Konzentrationszonen): einstimmig angenommen

Beschluss II (Verwaltung soll Stellungnahme mit Verweis auf Wasserschutz und kommunale Planungshoheit fristgerecht einreichen): einstimmig angenommen

11 Zensus 2022: Feststellungsbescheid- Bekanntgabe des Ergebnisses und Entscheidung hinsichtlich Rechtsmittel

Als letzter Punkt wurde das amtliche Ergebnis des Zensus 2022 zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, keine Klage gegen den Feststellungsbescheid zu erheben.

Laut der nachträglich korrigierten Zählung leben zum Stichtag 15. Mai 2022 genau 10.805 Personen in der Gemeinde. Ursprünglich war eine deutlich niedrigere Zahl (10.616) ermittelt worden, was zu Einwänden seitens der Gemeindeverwaltung geführt hatte. Nach erneuter Prüfung durch das Landesamt für Statistik wurde die Einwohnerzahl schließlich um 189 Personen nach oben korrigiert.

Bürgermeister Johannes Zistl wies darauf hin, dass die Abweichung gegenüber dem Melderegister (mehr als 600 Personen) durch das statistische Verfahren des Zensus zustande kommt. Zwar bestünde formal die Möglichkeit, gegen den Bescheid zu klagen, bisher seien solche Klagen jedoch stets erfolglos geblieben - auch in großen Städten wie Hamburg oder Berlin.

Da die Einwohnerzahl unter anderem Auswirkungen auf Finanzzuweisungen, Umlagen und statistische Vergleiche hat, wurde der Punkt im Gemeinderat besprochen, obwohl die Zuständigkeit formal beim Haupt- und Finanzausschuss liegt. Zistl erklärte, dass das Ergebnis keine unmittelbaren finanziellen Nachteile für die Gemeinde bringe, da etwaige Einbußen bei zu zahlenden Umlagen und zu erhaltenden Zuschüssen sich gegenseitig ausgleichen. Auch bleibt die Schwelle von 10.000 Einwohnern - die für die Größe des Gemeinderats und die Besoldung des Bürgermeisters relevant ist - klar überschritten.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Ergebnis anzuerkennen und keine Rechtsmittel einzulegen.


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