Donnerstag, 26. November 2015

GR-Sitzung 24.11.2015


Es standen nur relativ wenige Punkte auf der Tagesordnung, aber vor allem die Kostenfeststellung zum Rathausbau und der Bebauungsplan in Westerham zogen die Sitzung in die Länge.


Jahresrechnung 2014; Bericht des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden
Heinz Oesterle berichtete ausführlich über die Rechnungsprüfung. Er stellte fest, dass es keine Beanstandungen gegeben habe und die Kommune mit soliden Finanzen dastehe.

Jahresrechnung 2014; Feststellung und Entlastung
Die Jahresrechnung 2014 war am 28.07. bekanntgegeben worden. Danach wurde die Rechnungsprüfung durchgeführt.
Die Entlastung und Genehmigung der Überbeträge wurde einstimmig angenommen, ohne die Stimme des Bürgermeisters, der dabei nicht mitstimmen darf.

Rathaus Feldkirchen-Westerham/ vorläufige Kostenfeststellung
Hr. Weimann vom Architekturbüro Schleburg stellte die Aufstellung aller Kosten für das Rathaus vor. Seit der Kostenschätzung aus der GR-Sitzung vom 19.5.2015 sind die Kosten nochmal um 803.000 Euro höher. Sie belaufen sich am Ende nun auf insgesamt 8.053.800 Euro.
Es wurden akribisch alle Kosten und Mehrungen übersichtlich präsentiert, aber wegen der erheblichen Kostensteigerungen kam es zu ausufernden Diskussionen.
Da sich quer durch alle Kostenbereiche Massenmehrungen ziehen, entschuldigte sich Architekt Schleburg am Ende für interne Probleme und erklärte sich bereit für Verhandlungen hinsichtlich  Honorarminderungen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 "Bahnbereich Westerham"
Es wurden im Nachgang zur ersten Auslegung sehr viele Stellungnahmen von Ämtern und Behörden verlesen und einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bei den zahlreichen Einwänden von privater Seite folgte der Gemeinderat ebenfalls immer einstimmig der Auffassung der Verwaltung.
Am Ende wurde der Bebauungsplan einstimmig beschlossen. Da die Besitzverhältnisse beim Grundstück südlich der Bahnstrecke am Bahndamm entlang sehr undurchsichtig sind, soll außerdem versucht werden, eine genaue Auflistung und Zuordnung der Eigentümer  zu erhalten.

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